Titel: | Weber's Färbeapparat. |
Fundstelle: | Band 155, Jahrgang 1860, Nr. LXXXII., S. 269 |
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LXXXII.
Weber's
Färbeapparat.
Aus dem Practical Mechanic's Journal, September 1859, S.
150.
Mit einer Abbildung auf Tab. IV.
Weber's Färbeapparat.
Fig. 15
stellt den Färbeapparat, welcher Hrn. Emil Weber in
Mülhausen (Elsaß) am 18. December 1858 für
England patentirt wurde, im Längendurchschnitt dar.
Dieser Apparat besteht aus zwei, neben einander in verschiedenen Höhen aufgestellten
Behältern A und I. –
A ist der Färbekessel, welcher in einen Dampfmantel
B eingeschlossen und mit einem durchlöcherten
falschen Boden C und einer demselben entsprechenden
durchlöcherten Scheibe D versehen ist. Der falsche Boden
C ruht lose auf einem Winkeleisenrand. Auf die über
ihm befindliche durchlöcherte Scheibe drückt eine Schraube, womit die zu färbenden
Gewebe oder Gespinnste, welche sich zwischen C und D befinden, schwach zusammengepreßt werden können. Der
falsche Boden C und die Scheibe D sind durch eine Kette F mit einander
verbunden und bilden auf diese Weise, mit den in Lagen dazwischen gepackten zu
färbenden Stoffen, eine Säule, welche aus dem Färbekessel herausgehoben werden kann.
Zwischen dem Färbekessel A und dem Behälter der
Färbeflüssigkeit I ist eine Druckpumpe G angebracht; H ist das
Saugrohr derselben, welches aus dem Behälter I saugt.
Durch Anwendung eines Windkessels ist man nun im Stande, mittelst der Druckpumpe
einen constanten Strom
Färbeflüssigkeit aus dem Speisegefäß I in den
Färbekessel A zu pumpen, und zwar tritt das Druckrohr
K der Pumpe G unter den
falschen Boden, so daß die Flüssigkeit gezwungen wird durch die Oeffnungen des
letztern in die zu färbenden Stoffe einzudringen. Nachdem dieselben durchdrungen
sind, steigt die Färbeflüssigkeit durch die Oeffnungen der obern Scheibe D empor und fließt durch das Rohr O wieder in den Behälter I zurück, um zu neuer
Circulation aufgesogen zu werden.
Ebenso wie A in einem Dampfmantel eingeschlossen ist, ist
auch der Behälter I mit einem solchen umgeben. Die
Röhren M und N führen beiden
Dampfräumen Dampf zu, und dadurch wird die Färbeflüssigkeit sowohl im Speisegefäß
I, als auch während ihrer Circulation durch die zu
färbenden Stoffe, auf der erforderlichen Temperatur erhalten.
Der Erfinder fand in der Praxis daß man bessere Resultate erhält, wenn man der zu
färbenden Säule oder Schicht von Stoffen im Verhältniß zu ihrem Durchmesser keine
große Höhe gibt; man erhält dabei eine gleichmäßiger gefärbte Waare, als wenn man
mehr Stoffe über einander packt, weil die Färbeflüssigkeit nicht so abgeschwächt an
der obern Scheibe anlangt; überdieß ist ein geringerer Kraftaufwand erforderlich, um
die Flüssigkeit durch eine niedrige Schicht von zu färbenden Stoffen zu pressen. Die
geeignetste Höhe zwischen beiden Scheiben ist nach der Erfahrung des Erfinders 12
bis 16 Zoll; in keinem Falle soll jedoch dieselbe 24 Zoll übersteigen.
Um zu verhüten, daß die dem Boden zunächst befindlichen Stoffe eine dunklere Nüance
erhalten als die oben befindlichen, wird nach einem gewissen Zeitraum die durch
beide durchlöcherte Scheiben und die dazwischen liegenden Stoffe gebildete Säule aus
dem Kessel gehoben und umgekehrt, so daß der Boden C
nach oben, die Scheibe D nach unten kommt, wornach man
die Operation mit der Pumpe neuerdings beginnt.
Zwei Thermometer, der eine in der Färbeflüssigkeit des Behälters I, der andre im Dampfmantel des Kessels A, dienen zum Controliren der Hitze, welche durch die
Hähne in den Röhren M und N
regulirt werden kann. Zum Ablassen des Condensationswassers aus den Dampfmänteln
sind Hähne an geeigneter Stelle angebracht. Die Färbeflüssigkeit kann aus dem
Behälter I mittelst des conischen Ventils P abgelassen werden, welches an einer vom Rand dieses
Behälters niedergehenden Kette befestigt ist.