Titel: Programm und Tarif des chemischen Institutes zu Berlin.
Fundstelle: Band 165, Jahrgang 1862, Nr. XCIII., S. 388
Download: XML
XCIII. Programm und Tarif des chemischen Institutes zu Berlin. Programm und Tarif des chemischen Institutes zu Berlin. In dem chemischen Institute und öffentlichen Laboratorium zu Berlin, Dresdenerstraße Nr. 85, werden, unter Garantie des vereidigten Vorstandes für die Richtigkeit der Angaben, alle für Bodencultur und landwirtschaftliche Gewerbe, für den Producten-, Metall- und Waaren-Handel, für den Gewerbe-, Fabriken-, Bergbau-, Salinen- und Hüttenbetrieb, und in polizeilichen und gerichtlichen Fällen von Behörden und Privaten geforderten chemischen Untersuchungen ausgeführt. In dem nachfolgend auszugsweise mitgetheilten Tarife sind in den vier Abtheilungen: 1) Bodencultur und landwirtschaftliche Betriebszweige, 2) Handel, Fabriken- und Gewerbebetrieb, 3) Bergbau, Hüttenbetrieb, Salinen und Mineralbrunnen, 4) gerichtliche und polizeiliche Untersuchungen, einige in dem Institute auszuführende chemische Untersuchungen angegeben. Chemische Untersuchungen von Gegenständen, welche darin nicht benannt sind, werden gleichfalls ausgeführt. In dem Tarif ist der Name des zu untersuchenden Gegenstandes, die für die Untersuchung einzureichende Menge desselben, der zu bezeichnende Zweck der Untersuchung und der bestimmungsgemäß für die Untersuchung zu entrichtende Preis angegeben. Für die Untersuchung der im Tarif nicht aufgeführten Gegenstände gelten analoge Bestimmungen. Von den Auftraggebern ist der Zweck der Untersuchung nach den im Tarif bezeichneten Modalitäten anzugeben; geschieht das nicht, so wird, nach Lage der Sache, die einfachste der im Tarif angegebenen Untersuchungen ausgeführt. Die aufgetragenen Untersuchungen werden rasch und prompt erledigt. Ueber das Ergebniß der Untersuchung wird dem Auftraggeber unmittelbar nach Beendigung derselben Bericht erstattet. Dieser Bericht wird als zur Untersuchung gehörig, nicht besonders honorirt. Da von der Beschaffenheit und Zusammensetzung der eingesendeten Gegenstände das Ergebniß der Untersuchung abhängt, so muß ganz besonders dringend hervorgehoben werden, zur Untersuchung nicht besonders durch reichen Gehalt ausgezeichnete Proben, sondern solche von möglichst durchschnittlicher Beschaffenheit einzusenden. In Fällen wo ein polizeilicher oder gerichtlicher Verfolg der Sache möglich oder voraussichtlich ist, müssen die zur Untersuchung eingesendeten, Gegenstände in Gegenwart von Zeugen entnommen und eingehändigt, oder von dem Vorstande oder einem Assistenten des Institutes entnommen werden, so zwar, daß die Identität der Probe eidlich festgestellt werden kann. Die Einsendung der zu untersuchenden Gegenstände wird franco erwartet, anderen Falles Porto und Fracht berechnet. Nach auswärts werden die Beträge durch Postvorschuß erhoben, bei dauerndem Geschäftsverkehr die Liquidationen vierteljährlich überreicht. In dem Institute werden ferner technisch-chemische und metallurgische Versuchsarbeiten in größerem, den praktischen Gewerbe-, Fabriken- und Hüttenbetriebsverhältnissen sich annäherndem Umfange zu dem Zweck ausgeführt: um den zu erwartenden Nutzen neuer industrieller Betriebszweige, die Ergebnisse neuer Fabricationsmethoden oder die zu erwartenden Erträge und Ausbeuten aus Erzen, Rohproducten etc. erschöpfend und zuverlässig zu begründen, oder um Schwierigkeiten und Mängel im Betriebe oder in den Erfolgen schon bestehender Fabricationszweige und Methoden in rationeller, wissenschaftlich und technisch motivirter Weise zu beseitigen. Für derartige Versuchsarbeiten ist eine nähere Verständigung über den Zweck, den Umfang und die Kosten erforderlich. Praktische agricultur-chemische Versuche werden in dem Versuchsgarten des Institutes ausgeführt. Ueber alle Fragen aus dem Bereiche des Handels, des Fabriken-, Gewerbe-, Hütten-, Bergbau- und landwirtschaftlichen Betriebes, sowie in sanitätspolizeilichen und gerichtlichen Fällen, in denen die Entscheidung von der Anwendung chemisch-wissenschaftlicher Principien, oder von technisch-chemischen Erfahrungen abhängt, wird auf Verlangen von Behörden und Privaten der Vorstand sachverständige Gutachten und Atteste ausstellen, welche derselbe auf sorgfältige und gewissenhafte Untersuchung zu begründen, streng seiner Ueberzeugung nach abzugeben und erforderlichen Falles zu vertreten hat. Für ein Attest wird 2 Rthlr., für ein Gutachten 5 bis 10 Rthlr. liquidirt. Sind zur Begründung derselben Untersuchungen erforderlich gewesen, so werden diese besonders berechnet. Für einen Termin zur Besichtigung oder Empfangnahme von Untersuchungsobjecten wird hier am Orte 1 Rthlr. 6 Sgr. liquidirt, nach auswärts Reisekosten und Diäten berechnet. In dem öffentlichen chemischen Laboratorium des Institutes wird angehenden Chemikern die Gelegenheit geboten, sich in der chemischen Analyse und in technisch-chemischen Untersuchungen gründlich auszubilden. Dieser instructive Theil des Institutes ist der Art organisirt und mit dem praktischen Thätigkeitskreise des Institutes in Zusammenhang gebracht, daß dadurch ganz besonders den im späteren Berufsleben der Praktikanten sich fühlbar machenden Bedürfnissen und Interessen Rechnung getragen wird. Die Praktikanten lernen alle in ihrem späteren Berufsleben erforderlichen technisch-chemischen Untersuchungen ausführen und zwar an Untersuchungsobjecten, wie sie im wirklichen großen Geschäftsbetriebe vorkommen und in den sichersten und einfachsten Methoden. Sie lernen alle für sie wichtigen Rohproducte und Fabricate, deren beste Bezugsquellen, alle neuen interessanten und beobachtungswerthen Gegenstände des großen industriellen Verkehrs und alle verwerthbaren Producte des Bodens, sowie die Methoden der Verwerthung nicht bloß in theoretischer Unterweisung, sondern auch durch die ungleich instructivere eigene praktische Prüfung und Vergleichung kennen und finden derart für ihre nutzbare Ausbildung in dem Institute Theorie und Praxis vereint, wie kaum irgend wo anders. Das Honorar beträgt monatlich 2 Friedrichsdor. Behufs Aufnahme hat man sich an den Vorstand zu wenden. TarifDer Tarif konnte, weil zu viel Raum beanspruchend, hier nur zum kleinsten Theile und im Auszug mitgetheilt werden; vollständige Tarife werden auf Verlangen von dem Institute verabreicht.für die Benutzung des chemischen Institutes zu Berlin. Textabbildung Bd. 165, S. 390–391 Bezeichnung des Gegenstandes; Einzusendende Menge; Zweck der Untersuchung; Preis; Abtheilung. Für Bodencultur und landwirthschaftliche Betriebszweige; Ackererde; Pfd.; Werthbestimmung durch den Nachweis von Humus, Pflanzenresten, Thon, Sand, Kies und Kalk in Proc.; Rthlr.; Sgr.; do.; Vollständige chemische Analyse resp. Nachweis von Wasser, Humus, Pflanzenresten, Ammoniak, salpetersauren, kohlensauren, phosphorsauren, schwefelsauren Salzen und Chlorverbindungen der Kalkerde, Magnesia, Alkalien, von Thonerde, Eisenoxyd, Thon, Sand und Kies. Für jeden nachgewiesenen Bestandtheil; Butter Dungmittel (Guano, Dungpulver, Knochenkohle, Knochenmehl, Superphosphat, Gyps, Kalk, Mergel u.s.w.); Nachweis des Gehaltes an Wasser, Käsestoff, Kochsalz und reinem Butterfett in Proc.; Stickstoff, resp. Ammoniak oder Salpetersäure in Proc.; Phosphorsäure, resp. phosphorsaurer Kalkerde in Proc.; Gyps, kohlensaurem Kalk, Alkalien in Proc. Für jeden nachgewiesenen Bestandtheil; Zucker (Rübensaft, Rohzucker, raffinirte Producte); Nachweis des Gehaltes an krystallisationsfähigem Zucker in Proc. durch Polarisation; Zucker-Melasse; Nachweis des Gehaltes an krystallisationsfähigem Zucker in Proc. durch Analyse; Zucker, Angabe der zu erwartenden Ausbeute an Alkohol und Rübenasche, resp. Angabe der Zusammensetzung und des Procentgehaltes der letzteren an Kalisalzen; II. Abtheilung. Für Handel, Fabriken- und Gewerbebetrieb; Alaun; Nachweis des Gehaltes an reiner Thonerde in Proc.; Aschen (von Holz, Rüben etc.); Chlorkalium, schwefelsaurem und kohlensaurem Kali und Natron in Proc.; Braunstein; Nachweis des Gehaltes an Mangansuperoxyd in Proc. bei 110° Cels. getrocknet; wirksamem (bleichenden) Chlor in Proc.; Chlorkalk Farben (mineralische); Nachweis der Bestandtheile ohne Angabe der Mengenverhältnisse, für jeden Bestandtheil; mit Angabe der Mengenverhältnisse, für jeden Bestandtheil; do. (vegetabilische); ohne Angabe der Mengenverhältnisse, für jeden Bestandtheil; mit Angabe der Mengenverhältnisse, für jeden Bestandtheil; Fette, Oele, (Preßrückstände); Nachweis des Gehaltes an reinem Fett oder Oel in Proc.; Gerbstoffhaltige; Gerbstoff in Proc.; Materialien (Galläpfel, Eichenrinde, Knoppern etc.); Metall-Legirungen Potasche; Nachweis der Metalle durch quantitative Analyse, für jedes nachgewiesene Metall; Nachweis des Gehaltes an kohlensaurem Kali durch alkalimetrische Prüfung; Dieser Nachweis reicht, wenn eine Verfälschung mit Soda nicht zu vermuthen ist, vollkommen aus; aber die alkalimetrische Prüfung gibt die Verfälschung mit Soda nicht an. Soll daher über einen Zusatz von Soda zur Potasche entschieden werden, so muß die folgende Untersuchung verlangt werden; Nachweis des Gehaltes an Kali- und Natronsalzen in Proc.; Soda (kohlensaures Natron); Natron oder kohlensaurem Natron nach deutschen und englischen Graden in Proc. durch alkalimetrische Prüfung; Nachweis des Gehaltes an Wasser, Aetznatron, kohlensaurem Natron, Schwefelnatrium, unterschwefligsaurem Natron, Chlornatrium, für jeden Nachweis; Wasser; Quart; Nachweis der Verwendbarkeit als Dampfkesselspeisewasser und Angabe der Mittel zur Verhinderung der Kesselsteinbildung bei diesem Wasser; Nachweis der Verwendbarkeit zum Bierbrauereibetriebe; III. Abtheilung. Bergbau, Hüttenbetrieb, Salinen und Mineralbrunnen; Eisen: Roheisen, Stahl, Stabeisen; Quantitative Analyse, Bestimmung von Stickstoff, Kohlenstoff, Kiesel, Schwefel, Phosphor, Mangan, für jeden Nachweis; Eisenerze; Quantitative Analyse, für jeden nachgewiesenen Bestandtheil; Kohle; resp. Elementar-Analyse, Nachweis von Kohlenstoff, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Asche und Wasser, jeder Bestandtheil; Kupfererze (Oxyde und Schwefelverbindungen ohne Antimon); Quantitative Analyse, für jeden nachgewiesenen Bestandtheil Textabbildung Bd. 165, S. 392 Bezeichnung des Gegenstandes; Einzusendende Menge; Zweck der Untersuchung; Preis; Kupfererze, Fahlerze, Schwefelverbindungen mit Schwefelantimon Mineralbrunnen; Nickelerze Platin u. Platinerze Salzsoolen, Mutterlaugen, Mutterlaugensalz Schwefelkiese Silbererze etc.; Bier, Essig, Wein, Getränke oder Nahrungsmittel irgend welcher Art Farben Tapeten, Rouleaux etc.; Quantitative Analyse, für jeden nachgewiesenen Bestandtheil; Quantitative Analyse  auch der Gase, für jeden nachgewiesenen Bestandtheil; Abtheilung; Gerichtliche und polizeiliche Untersuchungen; Nachweis giftiger oder gesundheitsschädlicher Bestandtheile oder betrügerischer Zusätze; Nachweis giftiger, metallischer resp. mineralischer Bestandtheile; Nachweis von Arsenik Der Vorstand Dr. Ziurek,                         gerichtlich vereidigter Sachverständiger und Handelschemiker für Berlin. Dresdenerstraße Nr. 85.