Titel: Mahlmühle mit conischen Steinen; als Mittheilung patentirt für J. Roß in London.
Fundstelle: Band 168, Jahrgang 1863, Nr. LXXII., S. 256
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LXXII. Mahlmühle mit conischen Steinen; als Mittheilung patentirt für J. Roß in London. Aus dem London Journal of arts, Februar 1863, S. 84. Mit einer Abbildung auf Tab. IV. Roß' Mahlmühle mit conischen Steinen. Bei dieser Mühle (patentirt in England am 29. April 1862) geschieht das Mahlen des Getreides zwischen zwei in einander gesteckten conischen Flächen, von denen die äußere fest ist und die innere die drehende Bewegung hat. Die äußere conische Mahlfläche besteht aus Steinstücken, welche in einem conischen, gußeisernen Mantel gut befestigt sind. Die Anwendung mehrerer Steinstücke, statt eines einzigen, geschieht der Billigkeit wegen und um die Auswechselung zu erleichtern. Der gußeiserne Mantel besteht entweder aus dem Ganzen oder ist aus zwei Hälften zusammengesetzt, welche mittelst Flantschen und Schrauben mit einander verbunden sind, und ruht auf einem festen Gestelle. Innerhalb dieses festen Steins dreht sich der conische Läufer, welcher unmittelbar auf der Treibwelle befestigt ist. Figur 26 zeigt den Durchschnitt dieser Mahlmühle. Der gußeiserne Mantel A des festen Steins hat an beiden Enden nach innen vorspringende Flantschen a und b, von denen die letztere unten auf 5 bis 6 Zoll Länge ausgebrochen ist. Innen ist der Mantel mit Steinsegmenten c ausgekleidet, welche so behauen sind, daß sie nicht nur ihrer Länge nach den Raum zwischen den Flantschen a und b ausfüllen, sondern auch genau neben einander passen. Das letzte Segmentstück, welches gerade die Breite der Aussparung an der Flantsche b hat, schließt, wie der Schlußstein eines Gewölbes, die Steinbekleidung ab. Die Fugen zwischen den Steinen unter einander, sowie zwischen den Steinen und dem Mantel werden mit Cement oder Gyps verstrichen, um das Losewerden der Steinbekleidung beim Behauen, welches sogleich nach dem Erhärten des Bindemittels vorgenommen wird, zu verhindern. Um die conischen Mahlflächen genau auf einander passend zu machen, legt man nun den Läufer D, welcher aus einem einzigen Steine besteht ein, und schleift die beiden Flächen mit Sand und Wasser auf einander ab. Dann nimmt man den Läufer wieder heraus und haut in beide Mahlflächen die Nillen ein. Das weite Ende des Conus wird durch einen Deckel C verschlossen, und der Eisenmantel ruht auf einem Fundament B, welches zugleich die Lager f, f für die Treibwelle E des Läufers aufnimmt. Die Welle ist in ihren Lagern nach der Achsenrichtung verschiebbar, und hat in der an den Deckel C angegossenen Büchse g noch eine dritte Auflagerung, von welcher die Verschiebung der Welle, also auch die Stellung der Steine ausgeht. Hierzu dient die Schraube G, welche durch einen Hebelarm in Umdrehung gesetzt und mittelst des Handrades h fest eingestellt wird. Der Trichter H, in welchen das Getreide aufgegeben wird, mündet unten in eine Kammer I, durch welche die Welle E hindurch geht; diese Kammer ist nach der Seite hin, auf welcher die Steine liegen, offen, wird aber von einem breiten Bundring i an der Welle E beinahe ganz ausgefüllt. Der Bundring i hat eine geneigt gegen die Achse eingeschnittene Nuth, in welcher das Getreide während der Drehung des Ringes an der eingeschobenen Wand x vorüber niederwärts geführt wird. Die Speisung wird dadurch continuirlich und constant. Die Menge des zugeführten Getreides wird durch die Lage der Wand x gegen den Ring i regulirt; dieselbe ist veränderlich und wird für jeden besonderen Fall durch Anziehen einer Preßschraube festgestellt. Das Mahlgut wird durch den Canal K abgeführt; alle übrigen Theile sind so gestellt, daß ein Entweichen des Mahlguts nicht möglich ist. L ist die Riemenscheibe zum Betriebe der Welle E mit dem Läufer D.

Tafeln

Tafel Tab. IV
Tab. IV