Titel: Verfahren zum Raffiniren des Rohzuckers; als Mittheilung patentirt für Fédor de Wyldé in London.
Fundstelle: Band 173, Jahrgang 1864, Nr. LVI., S. 227
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LVI. Verfahren zum Raffiniren des Rohzuckers; als MittheilungVon Dr. H. Schwarz in Breslau. patentirt für Fédor de Wyldé in London. Aus dem London Journal of arts, Juli 1864, S. 28. Wyldé's Verfahren zum Raffiniren des Rohzuckers. Zur Anwendung dieser Erfindung auf einen Rohzucker (aus Zuckerrohr, Runkelrüben etc.) ermittelt der Patentträger (durch Verbrennung und nachherige Sättigung der Asche mit einer Säure) die Menge der in demselben enthaltenen organischen Alkali- und Kalksalze; er rechnet dann, daß für jeden Theil erhaltener Asche 10 Theile Melasse im Rohzucker enthalten sind. Nachdem so die zum Sättigen der Asche erforderliche Säuremenge bestimmt ist, wird dasselbe Verhältniß von Säure dem Rohzucker (zur Zersetzung der in der Melasse desselben enthaltenen organischen Alkali- und Kalksalze) zugesetzt; hierzu kann man alle Säuren benutzen, welche mit den Alkalien und dem Kalk in Alkohol lösliche Salze bilden, vorzugsweise wird Salzsäure oder Essigsäure angewandt. Ein Gemisch von Alkohol mit dem geeigneten Verhältniß von Wasser und der erforderlichen Säure löst alle Melasse auf, so daß die Zuckerkrystalle vollkommen weiß und frei von Unreinigkeiten zurückbleiben. Verfahrungsweise. – Nachdem der Zucker in einer geeigneten Mühle zerkleinert und durch ein nicht zu enges Sieb gesiebt worden ist, mischt man ihn in einer Mischmaschine (wie sie zum Vorbereiten des Zuckers für die Behandlung in der Centrifugalmaschine gebräuchlich sind) mit Alkohol, welchem die vorher erwähnte Säure zugesetzt worden ist. Als Alkohol von geeigneter Stärke dient solcher, welcher 80 Theile absoluten Alkohol und 20 Theile Wasser enthält; von diesen 20 Theilen Wasser muß man aber immer das in der anzuwendenden käuflichen Salzsäure enthaltene Wasser abziehen. Ein Rohzucker, welcher 1 Proc. Asche, folglich 10 Proc. Melasse enthält, erfordert 1/2 Proc. wasserfreie Salzsäure oder 1 1/2 Proc. käufliche Salzsäure: für 100 Theile solchen Rohzuckers nehme man 20 Th. Alkohol, 1 1/2 Th. käufliche Salzsäure und 4 Th. Wasser. Nach Erforderniß der Umstände werden natürlich stärkere oder schwächere Lösungen angewandt. In dem erwähnten Menstruum wird nur die Melasse aufgelöst, die Krystalle von reinem Zucker sind darin unlöslich oder sehr wenig löslich. Letztere werden nun dadurch abgesondert, daß man das Gemisch in einer Centrifugalmaschine behandelt, welche sich mit mäßiger Geschwindigkeit umdreht. Um die Flüssigkeit zu entfernen, welche den Krystallen dann noch anhängt, läßt man durch letztere in derselben Centrifugalmaschine sehr rasch neutralen Alkohol passiren. Dieses systematische Auswaschen der Zuckerkrystalle bewerkstelligt man mit immer stärkerem Alkohol (von 85 Proc., 90 Proc., 95 Proc.) und zuletzt mit absolutem Alkohol. Die so erhaltenen Krystalle trocknet man in einem heißen Luftstrom, wobei man den darin verdunsteten Alkohol mittelst einer geeigneten Vorrichtung in oder über Wasser condensirt. – Der zum Auswaschen der Krystalle angewandte neutrale Alkohol läßt sich mehrmals benutzen, und nachdem er zu sehr mit Unreinigkeiten beladen ist, kann man ihn zum Mischen mit der Säure und dem Wasser für die erste Operation verwenden. – Die weingeistige Melasselösung kann auch (nach der Neutralisation mit Kalkmilch) destillirt und so der Alkohol ohne Verlust wieder gewonnen werden. Versetzt man die weingeistige Melasselösung mit überschüssigem Kalk, so entsteht ein Niederschlag, welcher aus Zucker und Kalk besteht und mittelst Zersetzung durch Kohlensäure eine Zuckerlösung liefert, wodurch man noch Zucker aus der Melasse gewinnt. Bei dem beschriebenen Verfahren kann man anstatt des Alkohols auch Holzgeist anwenden. (Patentirt in England am 17. October 1863.)