Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 175, Jahrgang 1865, Nr. , S. 320
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Miscellen. Miscellen. Ueber ein neues System von Schraubengewinden; von Carl Karmarsch. Für größere und gröbere Schrauben ist bekanntlich in den englischen und manchen anderen Maschinenfabriken ein übereinstimmendes System von Gewinden angenommen, wornach sowohl die Gestalt des dreieckigen Gewindganges, als die Anzahl der Gänge auf bestimmter Länge festgesetzt ist. Die Annehmlichkeiten und Vortheile, welche hieraus entstehen, haben Hrn. Conrad Bube. Mechaniker in Hannover, veranlaßt, für Schrauben von kleineren Abmessungen eine Reihe von Original-Backenbohrern zu entwerfen und anzufertigen, deren Gewinde schön und gut geformt, dabei in praktisch zweckmäßiger Weise abgestuft sind und zugleich den Vortheil gewähren, daß die Ganghöhen wie die Durchmesser in ein genau bestimmtes einfaches Verhältniß zum Metermaaße gebracht wurden. Zur Zeit enthält dieses System fünf verschiedene Dicken und für jede Dicke zwei verschiedene Schraubengewinde (das eine doppelt so fein als das andere), so daß der Satz Backenbohrer aus 10 Stück besteht, wie folgt: Durchmesser der Schrauben,Millimeter Anzahl der Gänge auf1 Centimeter Länge   4 12 und 24   5 10   „   20   6   9   „   18   8   8   „   16 10   6   „   12 Mit diesem Sortimente wird man, wie angenommen werden darf, für alle gewöhnlichen Fälle ausreichen, wo Schrauben von nicht mehr als 10 Millimeter (etwa 0,4 Zoll) Dicke erfordert werden, und die allmähliche, Verbreitung desselben in den Werkstätten wäre geeignet, der dort fast allgemein rücksichtlich dieses Gegenstandes herrschenden Unordnung und Verwirrung abzuhelfen. Die Original-Backenbohrer, welche Hr. Bube für verhältnißmäßig billigen Preis zu liefern bereit ist, sind – wie ich mich zu überzeugen Gelegenheit hatte – mit vorzüglicher Sorgfalt gearbeitet. (Monatsblatt des hannoverschen Gewerbevereins, 1864, Nr. 11 und 12.) Ueber die Blandin'sche Schmiervorrichtung für Maschinenwellen. Ueber diese Schmiervorrichtung, welche unter dem Namen des Verkäufers (der Firma: Carl Gessert in Elberfeld) im polytechn. Journal Bd. CLXXIII S. 93 nach einer beigegebenen Abbildung beschrieben wurde, hat die Redaction des „Monatsblatts des hannoverschen Gewerbevereins“ Erkundigungen an solchen Stellen eingezogen, wo man diesen Apparat bereits benutzt und theilt im Nachstehenden die Ergebnisse ihrer Forschungen mit: „Während des Gebrauches erfordert der Apparat nur spärliche Aufsicht, indem man alle acht Tage mit den Fingern oder einem passenden Spatel das Fett in dem Gefäße niederzudrücken bemüht seyn muß, um hohle Räume zu beseitigen. Eventuell wird etwas Fett nachzufüllen seyn. Die Wirkungsart dieses Apparates wird verschiedentlich unter Bezugnahme auf Luftdruckwirkung u.s.w. erklärt. Ohne uns auf diese unsicheren Erklärungen einzulassen, können wir glaubhaft bestätigen, daß damit außerordentliche Ersparnisse im Schmiermaterial auch bereits hier (in Hannover) in mehreren Fabrik-Etablissements erreicht wurden. Die Zeit der hiesigen Versuche war bisher nicht ausreichend, um die Resultate in endgültigen Zahlen vorführen zu können; es möge daher nur erwähnt seyn, daß Versuche, welche in Borsig's Eisenwerk zu Moabit bei Berlin angestellt wurden, ergaben: 1) Bei einem Ventilator mit 11–1200 Umdrehungen per Minute stellte sich der Schmierverbrauch bei diesem Apparate im Verhältniß zu der früheren Oelschmierung dem Gewichte nach heraus wie 10 zu 318,75. 2) Bei der Transmission der Drehwerkstatt stellte sich jener Verbrauch wie 319 zu 1760, welches Verhältniß sich jedoch später insofern noch viel günstiger gestalten wird, als die fragliche Schmiere kaum zur Hälfte consumirt war. 3) Bei einem Kollergang in der Ziegelfabrik fand man das Verbrauchsverhältniß wie 11,3 zu 127,5, wobei ebenfalls mehr als die Hälfte der Blandin'schen Schmiere noch nicht verbraucht war. 4) Bei einer 300pferdekräftigen Dampfmaschine, deren Schwungradwelle 14 Zoll im Durchmesser hält und mit nahezu 65,000 Pfund belastet ist, bewährte sich der fragliche Schmierapparat vortrefflich, ohne daß das Verbrauchsquantum näher constatirt wurde. Andererseits wird in der deutschen illustrirten Gewerbezeitung angeführt, „daß zum Schmieren der Achsen eines Ventilators, der innerhalb einer gewissen Zeit 100 Loth Baumöl consumirte, für denselben Zeitraum 3,8 Loth der Blandin'schen Schmiermasse genügte, welches Ersparniß dem Geldwerthe nach auf 93 Proc. sich beläuft; ähnlich günstige Resultate sind mehrfach constatirt.“ Das zu diesem Schmierapparat verwendbare Original-Schmiermaterial wird als Huile d'olives, de Malagra sous la forme concrète frigorique bezeichnet. Dasselbe besitzt offenbar eine große Schmierfähigkeit und läßt sich, wie alle Mischungen von organischen Stoffen; in seiner Zusammensetzung durch Analysen nicht leicht und sicher erkennen. Es scheint indeß, daß man auch andere Mischungen von Talg und gutem Oel in Anwendung bringen kann, um ähnliche günstige Resultate zu erhalten, sobald nur die richtige Consistenz der Masse getroffen wird. Nach einem uns vorliegenden Preiscourante wird die Originalschmiere von Gebr. Heucken u. Comp. in Aachen zu 275 Francs per 100 Kil., d. i. 11 Sgr. per Zollpfund, verkauft, während man dieselbe aus Berlin für 10 Sgr. das Pfund beziehen kann. Der Klempnermeister B. Rühmkorff in Hannover (Schillerstraße Nr. 23) liefert solche Apparate zu sehr mäßigem Preise und dazu geeignete bewährte Schmiere, wovon das Pfund 7 1/2 Groschen kostet.“ (Monatsblatt des hannoverschen Gewerbevereins, 1864, Nr. 9 und 10.) Nach der im vorhergehenden Heft dieses Journals S. 243 mitgetheilten Untersuchung von Dr. R. Hoffmann besteht das Material zum Füllen der Blandin'schen Vorrichtung, das sogenannte „Olivenöl von Malaga in fester kalter Form“ in 100 Gewichtstheilen aus: 65 Theilen reinem Fett, 11 Theilen wasserfreier Seife und 24 Theilen Wasser. Die Red. d. p. I. Ueber die Anwendung von Stahl bei Locomobilen. Hierüber sagt das Mechanics' Magazine, nachdem es bemerkt, daß die hauptsächlichsten der Abnutzung unterliegenden Theile der Borsig'schen Locomotive auf der Weltausstellung in London 1862 aus Stahl waren, dasselbe sollte man nachahmen bei den Locomobilen, da die beste Locomobile sich am meisten der Locomotive nähert. Einige Fabrikanten von Straßenlocomotiven haben Kessel aus Stahlblech angewendet; außerdem läßt sich wenig von der Anwendung des Stahls bei landwirthschaftlichen. Maschinen sagen. Und doch sollten die landwirthschaftlichen Maschinenbauer jetzt am allermeisten von der Anwendbarkeit des Stahls überzeugt seyn, nachdem die Anwendung von Stahl zu den Seiten des Dampfpfluges die Dampfcultur überhaupt sehr praktisch gemacht. Die Reduction des Gewichts um wenigstens 1/3 würde bei Locomobilen und Straßenlocomotiven von ungeheurer Wichtigkeit seyn; dasselbe würde bei den Dampfpflügen der Fall seyn. Eine Locomobile, deren Haupttheile aus Stahl wären, würde freilich theurer werden; allein dieses compensirt sich wieder dadurch, daß alle Bewegungsmechanismen leichter werden, also zu ihrer eigenen Bewegung weniger Kraft absorbirt, sohin der Effect vergrößert würde. Noch mehr würde der Preis compensirt durch Anwendung von Feuerbüchsen aus Stahl und von Feuerröhren aus Stahl. Die Seiten der Feuerbüchsen brauchten, von Stahl gemacht, bloß halb so dick zu seyn, wie die jetzigen schmiedeeisernen und hätten doch die doppelte Festigkeit; dadurch wird aber die Hitze noch einmal so schnell in das Wasser geführt, was eine bedeutende Brennmaterialersparniß erzielt. Diese Brennmaterialersparniß wird noch vermehrt durch die Feuerröhren aus Stahl, indem dieselben die Hitze der Gase, welche sie durchströmen, mehr absorbiren, so daß die Gase kälter in die Rauchkammer kommen. (Berggeist, 1865, Nr. 10.) Ueber Krupp's Gußstahl-Fabrik. Die bereits vollendeten und noch im Baue befindlichen Anlagen des berühmten Gußstahl-Fabrikanten in Essen bedecken eine Grundfläche von 700 preußischen Morgen. Ohne Hinzurechnung der in den in neuester Zeit von Krupp acquirirten Erz- und Kohlenminen verwendeten Bergleute beschäftigt Krupp gegenwärtig (September 1864) gegen 8000 Arbeiter, für welche der Arbeitslohn alle 14 Tage, als Auszahlungs-Periode, nicht weniger als 80,000 Thaler beträgt. Als Motoren sind 75 Dampfmaschinen von der kleinsten bis zu einer Größe von 1000 Pferdekräften vorhanden, welche zusammen eine Kraft von 3- bis 4000 Pferden liefern. Der hierzu nöthige Dampf, durchgehends von 56 Pfund oder nahe 4 Atmosphären effectiver Spannung, wird in 150 Dampfkesseln, in der Regel von 7 Fuß Durchmesser und 25 Fuß Länge, nach Cornwall'schem System erzeugt; sie verdampfen binnen 24 Stunden bei einem Kohlenaufwande von 12,000 Centner nicht weniger als 170,000 Kubikfuß Wasser. Von der Unzahl der vorhandenen Essen oder Schornsteine besitzt der größte, bei einer lichten Weite von 30 Fuß am untern und 12 Fuß am obern Theil, eine Höhe von 240 Fuß. Die Schmiedearbeiten, auf welche in diesem Etablissement der größte Werth gelegt wird, werden durch 35 Dampfhämmer von 1 bis 1000 Centner Gewicht ausgeführt. Dieser letztere Hammer, jetzt der größte der Welt, hat einen Hub von 10 Fuß und sein Fundament oder Chabotte soll aus der enormen Masse von 30,000 Centner Gußeisen bestehen. Bei meiner Anwesenheit wurde eben ein Gußstahlblock von 400 Centner mit diesem Hammer ausgeschmiedet, wobei ein nebenstehender, sehr sinnreich construirter Dampfkrahn die nöthigen Bewegungen und Wendungen des Stahlblockes vermittelte. Man kann sich schwer einen Begriff von der Wirkung eines Schlages dieses Ungethümes von einem Hammer machen; in einer Entfernung von mehreren hundert Klaftern, in welcher sich das Krupp'sche Wohnhaus befindet, macht jeder Schlag den Eindruck eines abgefeuerten Schusses aus einer Kanone größten Kalibers in weiter Entfernung, und so wie sonst der Schall auf den Blitz, so folgt hier ungefähr eine Secunde später nach dem Schalle eine durch den Boden fortgepflanzte Erschütterung, welche alle Fenster des Hauses erdröhnen macht. Daß durch solche Schläge auch die größten Gußstahlblöcke durch und durch bis in das Innerste verdichtet und bearbeitet werden können, wird man leicht begreiflich finden, und es liegt wohl das Geheimniß für die Prosperität und staunenswerthe Leistungsfähigkeit dieser Fabrik größtentheils mit in den ungeheuren Mitteln, welche derselben zu Gebote stehen; so wird z.B. das Anlage-Capital dieses Dampfhammers allein auf 600,000 Thlr. angeschlagen. Einige Tage vor meiner Ankunft wurde in dieser Fabrik für einen 300 Centner schweren Dampfhammer eine Chabotte aus Eisen, und zwar in einem Stücke, im Gewichte von 4000 Centnern gegossen, und man war eben damit beschäftigt, dieses schwerste Gußstück, welches in der Fabrik jemals aus Cupolöfen gegossen worden, mittelst Winden und Flaschenzügen auf seinen Platz zu bringen. Es war dieß übrigens der zweite Guß, nachdem sich der erste beim Erkalten in zwei Theile gespalten hatte. Zur Bearbeitung der geschmiedeten Gußstahlstücke, sowie der Kanonen, welche jetzt in großer Zahl für alle Theile der Welt mit den neuesten Verbesserungen erzeugt werden, sind über 300 Werkzeugmaschinen von der kleinsten bis zur größten Gattung vorhanden. Die neugebaute Werkstätte, eine der größten, welche ich je gesehen, wurde eben montirt und eingerichtet. Unter Anderem wurde ein Laufkrahn von 70 Fuß Spannweite nach der Breite der Werkstätte aufgestellt, welcher Lasten von 1500 Centner mit aller Sicherheit zu heben und weiter zu bewegen vermag. Zur Erzeugung des Gußstahls sind in der sehr ausgedehnten und äußerst zweckmäßig eingerichteten Gußhütte 240 Schmelzöfen zur Aufnahme der Schmelztiegel, die ungeachtet ihrer außerordentlich großen Feuerfestigkeit dennoch nach jedem Gusse erneuert werden, aufgestellt. Während meiner Anwesenheit wurde eben der Block für eine nach Japan bestimmte Gußstahlkanone von 400 Centnern gegossen. Es wurde mir die Gelegenheit geboten, diesem Gusse von einem Emporum aus, und zwar um gegen die ungeheure Hitze, welche während des Gusses in der Hütte stattfindet, geschützt zu seyn, hinter Glasfenstern beiwohnen zu können. Ich verfolgte dabei mit der gespanntesten Aufmerksamkeit die Manöver, welche die hierzu bestimmte, gut eingeschulte Brigade von 800 Mann nach Commando, wie Soldaten auf dem Exercirplatze, mit einer staunenswerthen Präcision ausführte. Dieses rechtzeitige, bis auf die Secunde genaue Zusammenwirken dieser 800 Arbeiter – deren Zahl bei noch größeren Güssen bis 1000 vermehrt wird – ist um so höher anzuschlagen und um so wichtiger, als gerade davon das Gelingen des ganzen Gusses abhängt. Die Anstrengung und Erschöpfung der Arbeiter ist aber bei dieser ungeheuren Hitze so groß, daß ihnen nach jedem solchen kaum 10 Minuten dauernden Gusse eine Erholungs- oder Ruhezeit von zwei Stunden gegeben wird. Die größte Gußstahlkanone, welche aus diesem Etablissement hervorgegangen, hatte ein Gewicht von 500 Centnern, war in der Seele 11 Zoll, und für Kugeln von 600 Pfund bestimmt; sie war für Rußland bestellt. Im Jahre 1863 wurden 25 Millionen Pfund (250,000 Centner) Gußstahl erzeugt; in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 1864 betrug diese Erzeugung bereits schon 18 Millionen Pfund. Nebst den vielen übrigen Arbeiten werden gegenwärtig täglich 120 Locomotiv-Tyres fertig und versendet, wovon 1/3 nach England und den englischen Colonien geht. Zum leichteren Verkehr und zur Bewegung der verschiedenen Materialien läuft mitten durch das Etablissement eine Eisenbahn, auf welcher fortwährend zwei Locomotiven verkehren. Dieses weltberühmte Etablissement ist außerdem für den Verkehr äußerst günstig gelegen, indem zwei Haupt-Eisenbahnen, nämlich die Cöln-Mindener und die Bergisch-Märkische Bahn, ganz nahe vorbeigehen, während es jetzt im Plane ist, auch noch eine dritte, nämlich die Rheinische Bahn, in dieser Richtung zu verlängern. Erwähnen will ich noch, daß der Verbrauch an Leuchtgas in den Wintertagen zu 200,000 Kubikfuß in 24 Stunden beziffert wird. Ich übergehe die vielerlei großartigen Humanitäts-Anstalten, wie Brodbäckerei, Menagen, Casernen für die unverheiratheten Arbeiter u.s.w., welche sich bei den colonieartigen Anlagen befinden. Hofrath Ritter v. Burg. (Aus einem Vortrage desselben in der Wochenversammlung des nieder-österreichischen Gewerbevereins vom 18. November 1864.) Verfahren um Zink schwarz zu färben; von Dr. Dullo in Berlin. Die künstlerisch schönen Arbeiten, die jetzt so mannichfach aus Zink gegossen werden, seyen es Statuen, Statuetten oder architektonischer Schmuck, werden entweder broncirt oder mit weißer Oelfarbe bestrichen. Das eine wie das andere ist nicht immer ausreichend, da mitunter, namentlich bei Statuen, auch eine schwarze Farbe verlangt wird. Man könnte zwar ohne weiteres dieselben mit schwarzer Oelfarbe bestreichen, indessen man vermeidet den Anstrich gern, und nimmt nur dann zu diesem Mittel seine Zuflucht, wenn man sich nicht anders helfen kann. Ein schönes glänzendes Schwarz erhält man, wenn man Antimonchlorür in Alkohol löst, einige Tropfen Salzsäure hinzusetzt, und zwar auf ein Quart Alkohol 6 Loth Antimonchlorür und 4 Loth Salzsäure, und mit dieser Lösung die Statue mittelst eines Pinsels oder einer Bürste schnell benetzt. Das Zink wird sofort schwarz. Die erste aufgetragene Lösung wird sofort mit Lappen abgewischt-, weil sie noch nicht eine gleichmäßige Färbung bewirkt hat, und noch einmal die Lösung aufgetragen. Diese läßt man trocknen, und zwar so schnell wie möglich am warmen Ort. Ist die Statue trocken, so färbt das Antimon nicht mehr ab, und man reibt die Statue nunmehr mit Oel ab; am besten wählt man trocknendes Oel. Dieses Abreiben mit Oel wiederholt man 2 bis 3mal, nur mit der Vorsicht, daß nirgends Tropfen des Oels antrocknen. Dadurch erhält die Statue eine sehr intensiv schwarze Farbe und schönen Glanz. Das Antrocknen des metallischen Antimons muß man deßhalb beeilen, weil sich sonst bald weißes Antimonoxyd an der Luft bildet, welche Bildung durch den dünnen Ueberzug mit Oel unmöglich wird. Zur Verdünnung des Antimonchlorürs wendet man deßhalb Alkohol an, weil derselbe schneller trocknet, und auch weil man sehr wenig Salzsäure hinzuzufügen braucht, um die Ausscheidung von basischem Antimonchlorür (Algaroth-Pulver) zu verhindern. Nimmt man statt Alkohol Wasser, so muß man viel Salzsäure anwenden, und wenn man dann mit dieser Lösung die Zinkstatue bestreicht, so bildet sich natürlich auch viel Chlorzink, das nicht trocknet. Der Ueberzug von Antimon darf unter allen Umständen nur sehr dünn seyn, denn nur dann haftet er fest, und sieht schön aus. (Deutsche illustrirte Gewerbe-Zeitung.) Neues Reinigungsmittel des Wassers. Nach Armengaud's Génie industriel hat sich Bergrath Prof. Scheerer in Freiberg kürzlich in Frankreich ein Verfahren zum Reinigen des Wassers patentiren lassen, nach welchem die im Wasser enthaltenen organischen Stoffe und anderen Unreinigkeiten durch eine Lösung von neutralem schwefelsaurem Eisenoxyd niedergeschlagen werden. Die Menge der zuzusetzenden Lösung hängt von der Reinheit des Wassers ab und ist durch Versuche zu ermitteln, welche, wenn die Reinheit des Wassers variirt, von Zeit zu Zeit zu wiederholen sind. Bald nachdem das schwefelsaure Salz zugesetzt worden ist, zersetzt es sich und bildet ein in Wasser unlösliches basisches Salz, das gleichzeitig mit den Unreinigkeiten des Wassers zu Boden fällt. Ueber die Anwendbarkeit der Anilinfarben für die Oelmalerei; von A. Fleischer in Neisse. Im 1. Novemberheft 1864 (Bd. CLXXIV S. 245) dieses Journals ist ein Verfahren von Prof. V. Kletzinsky mitgetheilt, um die Anilinfarben für die Oelmalerei zu fixiren. Hierzu bemerke ich Folgendes: Wird eine concentrirte alkoholische Lösung von Fuchsin mit Dammarlack und Zinkweiß zusammengerieben, so erhält man eine rothe Körperfarbe, welche sich zum Druck auf Gewebe sehr gut eignet, und dem Licht ausgesetzt auch sehr lange die rothe Farbe in derselben Intensität behält. Wird aber statt Dammarlack eine Mischung von diesem mit Oelfirniß, oder bloß Oelfirniß angewendet, so verlieren mit solcher Farbe bedruckte Gewebe schon beim bloßen Hängen im dunkeln Zimmer an Intensität der Farbe und werden dem Licht ausgesetzt sehr rasch fast ganz weiß, auch dann wenn der Firniß bei der Exposition schon getrocknet war. Selbst im verschlossenen Gefäß verschwindet bei längerem Stehen der Masse allmählich die Farbe. Es dürfte also nicht die geringe Lichtbeständigkeit des Fuchsins, sondern die rasche Zersetzung desselben bei Gegenwart von Firniß eine Verwendung in der Oelmalerei verhindern. Ueber Verfälschung der Cacaobutter und deren Erkennung.Man vergleiche über denselben Gegenstand die Notiz von Dr. Björklund im polytechn. Journal Bd. CLXXII S. 399. Die Cacaobutter (das Cacaoöl), die vielfach zu feinen Pomaden, zur Bereitung von Cacaoseife, in der Conditorei u.s.w. Verwendung findet, wird am häufigsten durch Nierentalg von jungen Rindern verfälscht, welcher sehr weiß, geruch- und geschmacklos, nur halb so theuer als Cacaobutter ist und durch seinen Zusatz die Eigenschaften der Cacaobutter nicht merklich ändert. Zur Prüfung der letzteren empfiehlt nun Dr. Hager in der von ihm herausgegebenen pharm. Centralhalle 1/2 Grm. Cacaobutter mit circa 3 Grm. Anilin in einem Reagensglase unter gelindem Umrühren zu erwärmen. Die Cacaobutter schmilzt und bildet mit dem Anilin eine klare Lösung; nach einer (bei 12 1/2 bis 15° Cels.) oder nach zwei Stunden (bei 15 bis 20° Cels. Zimmerwärme) bildet die reine Cacaobutter eine klare, flüssige, auf dem Anilin schwimmende Schicht, welche beim Hin- und Herschwenken nichts Körniges absetzt; enthielt dieselbe Talg, so zeigen sich an den Wandungen des Glases krystallinisch-körnige Aussonderungen. Diese Probe ist sicher und gibt weniger als 10 Procent Talgzusatz noch an. Die reine Cacaobutter erstarrt erst nach 5 bis 15 Stunden; enthielt sie Stearinsäure, so erstarrt die Lösung zu einer krystallinisch-starren Masse; niemals jedoch, selbst beim Flüssigbleiben nicht, scheidet sich die Butter als Schicht oben ausschwimmend, ab. Paraffinhaltige Cacaobutter bildet nach dem Hinstellen eine starre Schicht, oder bei geringem Paraffinzusatze ähnliche körnige Absonderungen wie bei einer Verfälschung mit Nierentalg; diese Ausscheidungen treten deutlicher hervor, wenn man das Ganze mit 2 bis 3 Volumen absolutem Alkohol schüttelt, wobei in der Ruhe ein Haufwerk von krystallinischen Aussonderungen sich absetzt. Ueber ein Verfahren, frisches Fleisch selbst in den Tropen und für lange Seereisen zu conserviren; nach Dr. Busch in Rio Janeiro. Auf nachstehend angedeutete Weise soll sich, nach dem oben Genannten, frisches knochenfreies Fleisch selbst in den Tropen und auf lang andauernden Seereisen in seiner Frische conserviren lassen. Frisches, knochenfreies Fleisch wird einige Minuten lang in kochendes Wasser eingetaucht, um den Eiweißstoß gerinnen zu lassen, worauf es im Luftzuge lufttrocken gemacht wird; hierauf wird das lufttrockene Fleisch in einem zweckmäßig construirten Apparate vorsichtig den Dämpfen von schwefliger Säure ausgesetzt, so daß das Fleisch von diesem Gase durchdrungen wird; hierauf wird dasselbe mit einer Leimgallerte überzogen und für längere Seereisen zuletzt noch in schmelzenden Rindertalg eingetaucht, wodurch es sich mit einer Schicht Fett bedeckt, welches erstarrt, die Oberfläche des Fleisches gegen das Eindringen der atmosphärischen Luft schützt und auf diese Weise vor dem Verderben bewahrt; das so präparirte Fleisch wird nun sorgfältig verpackt und erhält sich unverändert frisch. Nach obigen Mittheilungen sind in Porto Allegre von einer Commission so präparirte Fleischstücke nach einem Vierteljahre untersucht und dabei für ausgezeichnet gut befunden worden. (Elsner's chemisch-technische Mittheilungen des Jahres 1863–64. S. 64.) Die Leichenbestattung in englischen Städten. Der Bericht des Ingenieurs de Freycinet „über Mittel gegen die nachtheiligen Einflüsse einzelner Fabriken und Gewerbe auf die Gesundheit der Menschen“ enthält in diesem Betreff folgendes: Smith'sche Gesundheitssärge. – In den englischen Städten dauert die Aufbewahrung der Leichen zuweilen bei den unteren Classen zehn Tage und länger. Um den daraus hervorgehenden Uebelständen zu begegnen, hat man neben anderen Verfahren neue Särge erfunden, die sogenannten Smith'schen patentirten Gesundheitssärge,In London und Manchester hat sich eine Gesellschaft (Patent Sanitary Coffin Comp.) zur Verbreitung der verbesserten Särge gebildet, welche Filialen in Sheffield und anderen Städten hat. deren Gebrauch neuerdings eine gewisse Ausdehnung erlangt hat und welche auch mit einigem Vortheil in anderen Ländern bei ansteckenden Krankheiten angewendet werden könnten. Diese Apparate, welche aus dünnem galvanisirtem Blech bestehen, haben am Deckel über dem Gesicht des Todten eine verglaste Oeffnung und ein kleines Rohr, welches im Innern in eine durchbrochene Büchse mündet, die mit Kohle und Desinfectionspulver gefüllt ist. Die bei der Zersetzung entstehenden Gase gehen durch die Büchse, in welcher sie vor ihrem Austritt gereinigt werden. Der Leichnam kann so mehrere Tage aufbewahrt werden, ohne daß man behindert ist, das Gesicht desselben zu sehen. Kirchhöfe, welche die Kirchen in mitten der Stadt umgeben. – Diese Kirchhöfe erzeugen eine Verderbniß, welche um so gefährlicher ist, als die Anhäufung der Leichen hier die gewöhnlichen Verhältnisse weit übersteigt. Um die Emanationen zu verhindern, hat man doppelte Särge vorgeschlagen, einen hölzernen für den Leichnam und einen anderen aus Sandstein (grès), in welchem der erstere mit einer Holzkohlenschicht eingeschlossen wird.Diese Apparate werden von der Patent Sarcophagus Company fabricirt. Man meint, daß durch dieses Mittel, nach den bei Thierkörpern in den Laboratorien erhaltenen Resultaten, alle organischen Gase absorbirt werden. Wir müssen hinzufügen, daß das Gewicht und der schwierige Transport dieser Särge die Anwendung derselben bis jetzt erschwert hat.Die Parteigänger der Smith'schen Särge, deren Gewicht mäßig ist, behaupten denselben Zweck mittelst ihrer sehr kleinen Desinfectionsbüchse zu erreichen. Aber abgesehen davon, daß die Flüssigkeit der Leiche sehr bald das Metall angreift, kann man unmöglich zugeben, daß die geringe Menge von Desinfectionssubstanz die sämmtlichen Gase aufzuhalten im Stande sey; es würde dazu nothwendig seyn, daß die Berührung mit der Luft unaufhörlich erneuert würde, was nicht stattfindet. In mehreren Städten sind praktischere Mittel angewendet worden. Zu London hat man in allen den Kirchhöfen, in welchen die Beerdigung nicht mehr gestattet ist, die Erde festgestampft und mit dickem Rasen bedeckt. Dr. Letheby hatte unter Anderem gerathen, auf die Särge eine starke Holzkohlenschicht zu streuen, man hat aber davon Abstand genommen. Zu Birmingham verbreitete der Kirchhof von St. Philipp solche Gerüche, daß man ihn mit Kalk und an einzelnen Stellen mit Chlorkalk bedeckte. Zu Manchester wendet man ziemlich häufig Holzkohle an. namentlich auf dem Kirchhofe von Grosvenor Square; im Augenblicke der Beerdigung wird die Kohle auf den Sarg gestreut. Ohne Zweifel lassen sich diese Vorkehrungen in einigen Fällen mit Vortheil auch auf die außerhalb der Stadt gelegenen Kirchhöfe anwenden. Die Anhäufung der Leichen in den städtischen Kirchhöfen ist so bedeutend, daß selbst die offenen Gräber nicht ohne Gefahr sind. „Die Kohlensäure imprägnirt hier den Boden so, wie in manchen Landstrichen das Wasser,“ sagt Dr. Playfair, so daß, wenn neben einem frischen Grabe ein neues gegraben wird, jenes Gas sehr schnell durch die Wände tritt und das Grab ausfüllt. In einigen Fällen wendete man Kalk an, welcher vor Niederlassung des Sarges ausgebreitet wird. Gewöhnlich beschränkt man sich darauf, in den als gefährlich bekannten Orten das Grab mehrere Stunden und selbst den ganzen Tag im Voraus zu öffnen, um der Gasentwickelung Zeit zu lassen und sie abzuschwächen. Außerdem trägt man Sorge, sich über die Beschaffenheit der Atmosphäre zu versichern, ehe man hinuntersteigt. Kirchengrüfte. – Die unter den Kirchen angebrachten Grüfte sind sehr viel gefährlicher. Die Särge sind hier zahlreich, die Lüftung ist schwierig, und die Gerüche sind sehr intensiv. Die Beerdigungen unter der Kirche, welche heutigen Tages meistens abgeschafft sind, bestehen noch bei einigen Kirchen. Rücksichtlich der Gesundheit sind hier dieselben Maßregeln zu empfehlen; denn abgesehen von der Zweckmäßigkeit, sich gegen die Gerüche zu verwahren, welche zuweilen schon nöthig machten, den Gottesdienst auszusetzen, ist man in einigen Fällen gezwungen, jene verbotenen Grüfte zu betreten. Obgleich die öffentliche Aufmerksamkeit seit längerer Zeit auf diesen Gegenstand gerichtet ist, so werden doch erst seit vier Jahren in Folge der in den Grüften der City von London vorgenommenen Arbeiten Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit methodisch angewendet. Diese, je nach den Umständen, im Ganzen oder zum Theil in den Kirchen getroffenen Vorkehrungen sind folgende: 1) alle zugänglichen Theile der Gruft werden von Zeit zu Zeit mit Kalk geweißt; 2) die Särge werden regelmäßig so aufgestellt, daß sie nicht zerdrückt werden können, und werden mit einer Holzkohlenschicht von 8–10 Centimes. Dicke bedeckt; 3) alle Grüfte derselben Kirche werden miteinander in Verbindung gesetzt und an beiden Enden mit einem Metallrohr versehen, welches über dem Dache mündet, so daß eine beständige Luftcirculation stattfindet. Mehrere Districte der Hauptstadt wenden diese Maßregeln in ihrer Gesammtheit an. Die anderen Städte des Königreichs, in denen mit seltenen Ausnahmen die Unannehmlichkeiten immer weniger fühlbar gewesen sind, beschränken sich meistens darauf, mit Kalk zu weißen oder nur durch seitliche Oeffnungen zu lüften, ein Mittel, welches für die Nachbarschaft sehr unangenehm ist. Die Einzelgräber in den Kirchhöfen können die Unannehmlichkeiten der Kirchengrüfte in geringerem Grade darbieten. Im Allgemeinen reicht die Lüftung hin, um die Infection ihrer Atmosphäre zu hindern. (Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes in Preußen, 1864 S. 178 u. 202.) Die neue Bekanntmachung des königl. hannoverschen Ministeriums des Innern über die Anlage von Abortsgruben, Düngerstätten etc. Nachdem durch das Ergebniß sorgfältiger Untersuchungen festgestellt ist, daß das Eindringen der in fauliger Zersetzung befindlichen menschlichen und thierischen Auswurfsstoffe durch den Erdboden in das Trinkwasser ebenso, wie die Verbreitung der daraus entspringenden Gase in der Luft, für das Gemeinwohl höchst nachtheilig ist, und mit der Verbreitung gewisser ansteckender Krankheiten im engsten Zusammenhange steht, so sehen Wir Uns, um diesen Gefahren thunlichst vorzubeugen, veranlaßt, über die Anlage von Abortsgruben, Düngerstätten u.s.w. vornehmlich in Städten und den nach Art der Städte eng gebauten Orten die nachfolgenden Vorschriften zu erlassen. §. 1. In Städten und den nach Art der Städte eng gebauten Orten dürfen menschliche Auswurfsstoffe, thierische Abfälle, sowie außerhalb der Ställe Dünger und Jauche von Hausthieren künftig nur in wasserdichten Gruben oder in wasserdichten Behältern (Tonnen, Kästen u.s.w.) aufbewahrt und gesammelt werden, vorbehaltlich jedoch der Bestimmungen in den §§. 6 und 7 dieser Bekanntmachung. §. 2. Die Gruben müssen so eingerichtet seyn, daß sie außerhalb der Wohngebäude entleert und gereinigt werden können. Gruben, welche zur Aufnahme menschlicher Auswurfsstoffe bestimmt sind, müssen, abgesehen von der Einfallsöffnung, mit einer dichten Ueberdeckung versehen seyn; auch Gruben, in welchen sich Dünger von Schweinen oder thierische Abfälle finden, müssen bedeckt gehalten werden. §. 3. Aus Gruben, in denen Auswurfsstoffe irgend welcher Art, thierische Abfälle oder Jauche gesammelt und aufbewahrt werden, darf nichts abfließen, es sey denn in Abzugscanäle oder Gewässer, wo und insoweit ein solcher Abfluß örtlich gestattet ist (§. 5). §. 4. Die Ställe für Rindvieh und Schweine müssen gegen das unterliegende Erdreich wasserdicht hergestellt werden; auch darf aus den daselbst lagernden thierischen Auswurfsstoffen nichts abfließen, es sey denn in wasserdichte Gruben oder, soweit ein solcher Abfluß örtlich gestattet ist (§. 5), in Abzugscanäle und Gewässer. Leitungen, durch welche der Abfluß thierischer Auswurfsstoffe in Gruben oder Abzugscanäle vermittelt wird, müssen wasserdicht hergestellt werden. §. 5. Der Erlaß weiterer Vorschriften über die Ausführung der Gruben, Düngerstätten u.s.w. zur Sicherstellung ihrer Wasserdichtheit bleibt der örtlichen Regelung überlassen. Auch darüber, ob die Aborte, die Jauche- und Düngerstätten so eingerichtet seyn dürfen, daß die Auswurfsstoffe u.s.w. in Gewässer oder in einen Abzugscanal gelangen, sind, soweit erforderlich, örtliche Vorschriften zu erlassen. §. 6. Die vorstehenden §§. beziehen sich zunächst nur auf künftige Anlagen. Wo indeß bei Erlaß dieser Vorschriften, ohne daß bis dahin eine verbietende Vorschrift entgegengestanden hat, menschliche oder thierische Auswurfsstoffe und Abfälle ohne Gruben oder Behälter gesammelt und aufbewahrt werden, oder die vorhandenen Ställe, Gruben und Behälter den Vorschriften dieser Bekanntmachung nicht entsprechen, hat die Obrigkeit, sofern und sobald sich gefahrdrohende Mißstände aus diesem Zustande ergeben, nach sorgfältiger Untersuchung der Sache den Hauseigenthümer, unter Bestimmung einer nach den örtlichen Verhältnissen zu bemessenden Frist, zur Herstellung einer diesen Vorschriften entsprechenden Einrichtung anzuhalten. §. 7. Sind in Städten oder städtisch gebauten Orten einzelne Stadttheile vorhanden, in welchen die Wohngebäude in ansehnlichen Zwischenräumen von einander gebaut sind, so kann die Obrigkeit von den Bestimmungen der §§. 1, 2, 3 und 4 dieser Bekanntmachung Dispensation ertheilen, wenn und so lange daraus eine Gefahr für das Gemeinwohl nicht zu befürchten ist. Dasselbe gilt von einzelnen größeren Gehöften innerhalb der Städte und eng gebauten Orte. §. 8. Privatbrunnen einerseits, und Aborts-, Pissoir-, Jauchegruben und Düngerstätten andererseits, dürfen nicht näher als in 10füßiger Entfernung von einander neu angelegt werden. Die zu öffentlichen Abtritten gehörigen Aborts- und Pissoirgruben müssen, wenn sie neu angelegt werden, mindestens 25 Fuß von dem nächsten Brunnen, und ebenso neu anzulegende öffentliche Brunnen mindestens 25 Fuß von der nächsten Abortsgrube u.s.w. entfernt bleiben. Die neue Anlage eines Brunnens, bezw. einer Abortsgrube u.s.w. in größerer Nähe erfordert polizeiliche Erlaubniß, welche nur nach zuvoriger sorgfältiger Untersuchung und unter den erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu ertheilen ist. §. 9. Gruben, welche zur Aufnahme von Spülicht und dergleichen dienen, müssen von Brunnen so weit entfernt seyn, daß Nachtheile für diese sich nicht ergeben; andernfalls müssen sie auf deßfallsige obrigkeitliche Verfügung wasserdicht hergestellt oder beseitigt werden. §. 10. Wer nach Erlaß dieser Bekanntmachung Aborte, Pissoirs, Düngerstätten und Brunnen den Vorschriften der §§. 1, 2, 3, 4 und 8 zuwider neu anlegt, ohne daß eine Dispensation erfolgt ist (§. 7), verwirkt Geldbuße bis zu 25 Thlrn. Die Strafe trifft den Bau- bezw. Werkmeister und, insofern den Bauherrn ein Verschulden trifft, auch diesen. Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden mit Geldbuße bis zu 5 Thlrn. bestraft. Der Bauherr hat die ordnungswidrige Anlage wegzuschaffen, oder, den Vorschriften dieser Bekanntmachung entsprechend, zu ändern. §. 11. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung finden zunächst nur auf Städte und die nach Art der Städte eng gebauten Orte, Anwendung; Zweifel darüber, ob der einzelne Ort hiernach den Bestimmungen derselben unterworfen ist, entscheidet die vorgesetzte königliche Landdrostei, bezw. die königliche Berghauptmannschaft. Dieselbe ist auch befugt, die Vorschriften dieser Bekanntmachung für nicht eng gebaute Orte in Kraft zu setzen, wenn örtliche Verhältnisse diese Maßregeln im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege nothwendig machen. Hannover, den 19. September 1864. Königlich hannoversches Ministerium des Innern.Frhr. v. Hammerstein. (Aus der Gesetzsammlung für das Königreich Hannover.)