Titel: Ruthven's scharfwirkende Steuerruder.
Fundstelle: Band 177, Jahrgang 1865, Nr. CIII., S. 448
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CIII. Ruthven's scharfwirkende Steuerruder. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Ruthven's scharfwirkende Steuerruder. Nach dem Practical Mechanic's Journal, März 1864, S. 322, ist M. W. Ruthven am 11. Juli 1863 in England ein Vorschlag zu Steuerrudern patentirt worden, welche letztere, wenn ihnen vermittelst der Steuervorrichtung des Schiffes eine Drehung nach Steuer- oder Backbord hin ertheilt wird, dem Wasser in einer den Winkel zwischen Kiel und Ruder des Schiffes immer mehr vergrößernden curvenartigen Gestalt, siehe Fig. 24, sich entgegenstemmen, die zum Steuern des Schiffes benützt werdende Kraft des Wasserwiderstandes also in höherem Grade als die gewöhnlichen Ruder zur Geltung bringen sollen. Das Ruder besteht zu diesem Ende aus drei oder vier, durch Scharniere miteinander verbundenen Pfosten, deren erste, A Fig. 23, wieder in derselben Weise mit dem Achter- oder Hintersteven des Schiffes zusammenhängt. – Oben auf diesem Hintersteven ist ferner ein starker eiserner Beschlag N befestigt, welcher, ein Stück über die obere Fläche der Pfoste A hinausreichend, an seinem vorderen Ende, unter welchem die erste Ruderpfoste A sich frei hin und her bewegen kann, eine Antifrictionsrolle M trägt. – Um diese Rolle legt sich, in Oesenform, dann das Ende eines Hebels L, welcher als Kurbel fest mit dem Kopfe H eines weiteren Beschlages verbunden ist, der am vorderen und oberen Ende der zweiten Ruderpfoste B angebracht, nur mit dieser zugleich um seine im Scharniere zwischen A und B liegende Längenachse zu drehen steht. – Wird also die am Schiffshintersteven in Angeln laufende erste Ruderpfoste A vermittelst der Steuervorrichtung des Schiffes nach Steuer- oder Backbordseite desselben hin gedreht, so muß bei dieser Einrichtung dann die zweite Ruderplanke B sich ebenwohl in demselben Sinne, aber in verstärktem. Maaße und zwar um so schärfer drehen, je weiter der Hinterstevenbeschlag, welcher in Verlängerung der Schiffsmittellinie liegt, mit seiner, die Kurbel L führenden Antifrictionsrolle M über das zwischen diesem Aftersteven S und der ersten Ruderpfoste A befindliche Scharnier hinausragt. – Um denselben Bewegungsmodus der verstärkten Drehung nach rechts oder links dann auf die dritte Ruderpfoste C zu übertragen, bringt man obenbeschriebenen Hinterstevenbeschlag auch auf der oberen Fläche der ersten Ruderpfoste A an, läßt seine Antifrictionsrolle M entsprechend weit über die Fuge zwischen A und B übergreifen und legt um sie das Oesenende des Hebels L' herum, welcher letztere an dem Kopfe N' des mit der dritten Pfoste C, in ihrem zwischen C und B liegenden Scharniertheile verbundenen Beschlages als Kurbel dient. – Eben so wird die Ruderbewegung in verstärktem Maaße dann auch auf die vierte Pfoste D übertragen, wenn man der zweiten Pfoste B den Beschlag N'' aufsetzt, hiernach um seine über das Scharnier von B und C hinüberragende Frictionsrolle M'' die Oese des Hebels L'' legt, diesen als Kurbel an dem Kopfe H'' des einen integrirenden Bestandtheil von D bildenden Scharnierbeschlages wirken läßt u.s.w. Soll ein solches Ruder endlich als gewöhnliches Steuerruder zur Verwendung kommen, so beseitigt man die mit Antifrictionsrollen versehenen Kopfbeschläge N, N', N'' etc., befestigt die Oesenenden der Hebel L, L', L'' etc. durch eingesteckte Bolzen beziehungsweise an den oberen Stirnflächen des Hinterstevens S, der ersten Ruderpfoste A, der zweiten Ruderpfoste B u.s.w. Dy.,                       Hauptmann im Generalstabe in Cassel.

Tafeln

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