Titel: | Ruthven's scharfwirkende Steuerruder. |
Fundstelle: | Band 177, Jahrgang 1865, Nr. CIII., S. 448 |
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CIII.
Ruthven's
scharfwirkende Steuerruder.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
Ruthven's scharfwirkende Steuerruder.
Nach dem Practical Mechanic's Journal, März 1864, S. 322,
ist M. W. Ruthven am 11. Juli 1863 in England ein
Vorschlag zu Steuerrudern patentirt worden, welche letztere, wenn ihnen vermittelst
der Steuervorrichtung des Schiffes eine Drehung nach Steuer- oder Backbord
hin ertheilt wird, dem Wasser in einer den Winkel zwischen Kiel und Ruder des
Schiffes immer mehr vergrößernden curvenartigen Gestalt, siehe Fig. 24, sich
entgegenstemmen, die zum Steuern des Schiffes benützt werdende Kraft des
Wasserwiderstandes also in höherem Grade als die gewöhnlichen Ruder zur Geltung
bringen sollen. Das Ruder besteht zu diesem Ende aus drei oder vier, durch
Scharniere miteinander verbundenen Pfosten, deren erste, A
Fig. 23,
wieder in derselben Weise mit dem Achter- oder Hintersteven des Schiffes
zusammenhängt. – Oben auf diesem Hintersteven ist ferner ein starker eiserner
Beschlag N befestigt, welcher, ein Stück über die obere
Fläche der Pfoste A hinausreichend, an seinem vorderen
Ende, unter welchem die erste Ruderpfoste A sich frei
hin und her bewegen kann, eine Antifrictionsrolle M
trägt. – Um diese Rolle legt sich, in Oesenform, dann das Ende eines Hebels
L, welcher als Kurbel fest mit dem Kopfe H eines weiteren Beschlages verbunden ist, der am
vorderen und oberen Ende der zweiten Ruderpfoste B
angebracht, nur mit dieser zugleich um seine im Scharniere zwischen A und B liegende Längenachse
zu drehen steht. – Wird also die am Schiffshintersteven in Angeln laufende
erste Ruderpfoste A vermittelst der Steuervorrichtung
des Schiffes nach Steuer- oder Backbordseite desselben hin gedreht, so muß
bei dieser Einrichtung dann die zweite Ruderplanke B
sich ebenwohl in demselben Sinne, aber in verstärktem. Maaße und zwar um so schärfer
drehen, je weiter der Hinterstevenbeschlag, welcher in Verlängerung der
Schiffsmittellinie liegt, mit seiner, die Kurbel L
führenden Antifrictionsrolle M über das zwischen diesem
Aftersteven S und der ersten Ruderpfoste A befindliche Scharnier hinausragt. – Um
denselben Bewegungsmodus der verstärkten Drehung nach rechts oder links dann auf die
dritte Ruderpfoste C zu übertragen, bringt man
obenbeschriebenen Hinterstevenbeschlag auch auf der oberen Fläche der ersten
Ruderpfoste A an, läßt seine Antifrictionsrolle M entsprechend weit über die Fuge zwischen A und B übergreifen und legt
um sie das Oesenende
des Hebels L' herum, welcher letztere an dem Kopfe N' des mit der dritten Pfoste C, in ihrem zwischen C und B liegenden Scharniertheile verbundenen Beschlages als
Kurbel dient. – Eben so wird die Ruderbewegung in verstärktem Maaße dann auch
auf die vierte Pfoste D übertragen, wenn man der zweiten
Pfoste B den Beschlag N''
aufsetzt, hiernach um seine über das Scharnier von B und
C hinüberragende Frictionsrolle M'' die Oese des Hebels L''
legt, diesen als Kurbel an dem Kopfe H'' des einen
integrirenden Bestandtheil von D bildenden
Scharnierbeschlages wirken läßt u.s.w.
Soll ein solches Ruder endlich als gewöhnliches Steuerruder zur Verwendung kommen, so
beseitigt man die mit Antifrictionsrollen versehenen Kopfbeschläge N, N', N'' etc., befestigt die Oesenenden der Hebel L, L', L'' etc. durch eingesteckte Bolzen
beziehungsweise an den oberen Stirnflächen des Hinterstevens S, der ersten Ruderpfoste A, der zweiten
Ruderpfoste B u.s.w.
Dy., Hauptmann
im Generalstabe in Cassel.