Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 189, Jahrgang 1868, Nr. , S. 508
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Miscellen. Miscellen. Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund; vom 17. August 1868. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Art. 1. Die Grundlage des Maaßes und Gewichtes ist das Meter oder der Stab, mit decimaler Theilung und Vervielfachung. Art. 2. Als Urmaaß gilt derjenige Platinstab, welcher im Besitze der königlich preußischen Regierung sich befindet, im Jahre 1863 durch eine von dieser und der kaiserlich französischen Regierung bestellte Commission mit dem in dem kaiserlichen Archive zu Paris aufbewahrten Mètre des Archives verglichen und bei der Temperatur des schmelzenden Eises gleich 1,00000301 Meter befunden worden ist. Art. 3. Es gelten folgende Maaße: A Längenmaaße. Die Einheit bildet das Meter oder der Stab. Der hundertste Theil des Meters heißt das Centimeter oder der Neu-Zoll. Der tausendste Theil des Meters heißt das Millimeter oder der Strich. Zehn Meter heißen das Dekameter oder die Kette. Tausend Meter heißen das Kilometer. B. Flächenmaaße. Die Einheit bildet das Quadratmeter oder der Quadratstab. Hundert Quadratmeter heißen das Ar. Zehntausend Quadratmeter heißen das Hektar. C Körpermaaße. Die Grundlage bildet das Kubikmeter oder der Kubikstab. Die Einheit ist der tausendste Theil des Kubikmeters und heißt das Liter oder die Kanne. Das halbe Liter heißt der Schoppen. Hundert Liter oder der zehnte Theil des Kubikmeters heißt das Hektoliter oder das Faß. Fünfzig Liter sind ein Scheffel. Art. 4. Als Entfernungsmaaß dient die Meile von 7500 Metern. Art. 5. Als Urgewicht gilt das im Besitze der königlich preußischen Regierung befindliche Platinkilogramm, welches mit Nr. 1 bezeichnet, im Jahre 1860 durch eine von der königlich preußischen und der kaiserlich französischen Regierung niedergesetzte Commission mit dem in dem kaiserlichen Archive zu Paris aufbewahrten Kilogramme prototype verglichen und gleich 0,999999842 Kilogramm befunden worden ist. Art. 6. Die Einheit des Gewichtes bildet das Kilogramm (gleich zwei Pfund). Es ist das Gewicht eines Liters destillirten Wassers bei + 4 Gr. des hunderttheiligen Thermometers. Das Kilogramm wird in 1000 Gramme getheilt, mit decimalen Unterabtheilungen. Zehn Gramme heißen das Dekagramm oder das Neu-Loth. Der zehnte Theil eines Grammes heißt das Decigramm, der hundertste das Centigramm, der tausendste das Milligramm. Ein halbes Kilogramm heißt das Pfund. 50 Kilogramme oder 100 Pfund heißen der Centner. 1000 Kilogramme oder 2000 Pfd. heißen die Tonne. Art. 7. Ein von diesem Gewichte (Art. 6) abweichendes Medicinalgewicht findet nicht statt. Art. 8. In Betreff des Münzgewichtes verbleibt es bei den im Art. 1 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 gegebenen Bestimmungen. Art. 9. Nach beglaubigten Copien des Urmaaßes (Art. 2) und des Urgewichtes (Art. 5) werden die Normalmaaße und Normalgewichte hergestellt und richtig erhalten. Art. 10. Zum Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehre dürfen nur in Gemäßheit dieser Maaß- und Gewichtsordnung gehörig gestempelte Maaße, Gewichte und Waagen angewendet werden. Der Gebrauch unrichtiger Maaße, Gewichte und Waagen ist untersagt, auch wenn dieselben im Uebrigen den Bestimmungen dieser Maaß- und Gewichtsordnung entsprechen. Die näheren Bestimmungen über die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen von der absoluten Richtigkeit erfolgen nach Vernehmung der im Art. 18 bezeichneten technischen Behörde durch den Bundesrath. Art. 11. Bei dem Verkaufe weingeistiger Flüssigkeiten nach Stärkegraden dürfen zur Ermittelung des Alkoholgehaltes nur gehörig gestempelte Alkoholometer und Thermometer angewendet werden. Art 12. Der in Fässern zum Verkauf kommende Wein darf dem Käufer nur in solchen Fässern, auf welchen die den Raumgehalt bildende Zahl der Liter durch Stempelung beglaubigt ist, überliefert werden. Eine Ausnahme hiervon findet nur bezüglich desjenigen ausländischen Weines statt, welcher in den Originalgebinden weiter verkauft wird. Art. 13. Gasmesser, nach welchen die Vergütung für den Verbrauch von Leuchtgas bestimmt wird, sollen gehörig gestempelt seyn. Art. 14. Zur Eichung und Stempelung sind nur diejenigen Maaße und Gewichte zuzulassen, welche den in Art. 3 und 6 dieser Maaß- und Gewichtsordnung benannten Größen, oder ihrer Hälfte, sowie ihrem Zwei-, Fünf-, Zehn- und Zwanzigfachen entsprechen. Zulässig ist ferner die Eichung und Stempelung des Viertel-Hettoliter, sowie fortgesetzter Halbirungen des Liter. Art. 15. Das Geschäft der Eichung und Stempelung wird ausschließlich durch Eichungsämter ausgeübt, deren Personal von der Obrigkeit bestellt wird. Diese Aemter werden mit den erforderlichen, nach den Normalmaaßen und Gewichten (Art. 9) hergestellten Eichungsnormalen, beziehungsweise mit den erforderlichen Normalapparaten versehen. Die für die Eichung und Stempelung zu erhebenden Gebühren werden durch eine allgemeine Taxe geregelt (Art. 18). Art. 16. Die Errichtung der Eichungsämter (Art. 15) steht den Bundesregierungen zu und erfolgt nach den Landesgesetzen. Dieselben können auf einen einzelnen Zweig des Eichungsgeschäftes beschränkt seyn, oder mehrere Zweige desselben umfassen. Art. 17. Die Bundesregierungen haben, jede für sich oder mehrere gemeinschaftlich, zum Zweck der Aufsicht über die Geschäftsführung und die ordnungsmäßige Unterhaltung der Eichungsämter die erforderlichen Anordnungen zu treffen. In gleicher Weise liegt ihnen die Fürsorge für eine periodisch wiederkehrende Vergleichung der im Gebrauche der Eichungsämter befindlichen Eichungsnormale (Art. 15) mit den Normalmaaßen und Gewichten ob. Art. 18. Es wird eine Normal-Eichungscommission vom Bunde bestellt und unterhalten. Dieselbe hat ihren Sitz in Berlin. Die Normal-Eichungscommission hat darüber zu wachen, daß im gesammten Bundesgebiete das Eichungswesen nach übereinstimmenden Regeln und dem Interesse des Verkehres entsprechend gehandhabt werde. Ihr liegt die Anfertigung und Verabfolgung der Normale (Art. 9), so weit nöthig auch der Eichungsnormale (Art. 15) an die Eichungsstellen des Bundes ob, und ist sie daher mit den für ihren Geschäftsbetrieb nöthigen Instrumenten und Apparaten auszurüsten. Die Normal-Eichungscommission hat die näheren Vorschriften über Material, Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffenheit der Maaße und Gewichte, ferner über die von Seiten der Eichungsstellen innezuhaltenden Fehlergrenzen zu erlassen. Sie bestimmt, welche Arten von Waagen im öffentlichen Verkehr oder nur zu besonderen gewerblichen Zwecken angewendet werden dürfen und setzt die Bedingungen ihrer Stempelfähigkeit fest. Sie hat ferner das Erforderliche über die Einrichtung der sonst in dieser Maaß- und Gewichtsordnung aufgestellten Meßwerkzeuge vorzuschreiben, sowie über die Zulassung anderweiter Geräthschaften zur Eichung und Stempelung zu entscheiden. Der Normal-Eichungscommission liegt es ob, das bei der Eichung und Stempelung zu beobachtende Verfahren und die Taxen für die von den Eichungsstellen zu erhebenden Gebühren (Art. 15) festzusetzen und überhaupt alle die technische Seite des Eichungswesens betreffenden Gegenstände zu regeln. Art. 19. Sämmtliche Eichungsstellen des Bundesgebietes haben sich, neben dem jeder Stelle eigenthümlichen Zeichen, eines übereinstimmenden Stempelzeichens zur Beglaubigung der von ihnen geeichten Gegenstände zu bedienen. Diese Stempelzeichen werden von der Normal-Eichungscommission bestimmt. Art. 20. Maaße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche von einer Eichungsstelle des Bundesgebietes geeicht und mit dem vorschriftsmäßigen Stempelzeichen beglaubigt sind, dürfen im ganzen Umfange des Bundesgebietes im öffentlichen Verkehr angewendet werden. Art. 21. Diese Maaß- und Gewichtsordnung tritt mit dem 1. Januar 1872 in Kraft. Die Landesregierungen haben die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen Landesmaaße und Gewichte in die neuen festzustellen und bekannt zu machen, und sonst alle Anordnungen zu treffen, welche, außer den nach Artikel 18 der technischen Bundes-Centralbehörde vorbehaltenen Vorschriften, zur Sicherung der Ein- und Durchführung der in dieser Maaß- und Gewichtsordnung, namentlich in Artikel 10, 11, 12 und 13 enthaltenen Bestimmungen erforderlich sind. Art 22. Die Anwendung der dieser Maaß- und Gewichtsordnung entsprechenden Maaße und Gewichte ist bereits vom 1 Januar 1870 an gestattet, insofern die Betheiligten hierüber einig sind. Art. 23. Die Normal-Eichungscommission (Art. 18) tritt alsbald nach Verkündigung der Maaß- und Gewichtsordnung in Thätigkeit, um die Eichungsbehörden bis zu dem im Art. 22 angegebenen Zeitpunkt zur Eichung und Stempelung der ihnen vorgelegten Maaße und Gewichte in den Stand zu setzen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Insiegel. Gegeben Homburg v. d. Höhe, den 17. August 1868. (L. S.) Wilhelm.Graf v. Bismarck-Schönhausen. Ueber das Chassepot-Gewehr. Ueber die Einführung der Hinterlader und den gegenwärtigen Standpunkt der Bewaffnung in den europäischen Armeen enthalten die „Militärischen Blätter“ einen Artikel, welchem wir folgende Mittheilungen über das französische Chassepotgewehr entnehmen: Noch unter dem frischen Eindruck der gewaltigen Ereignisse in Deutschland erschien am 30. August 1868 ein kaiserliches Decret, welches die Einführung des Hinterladers von Chassepot in die französische Armee verordnete. Dieses Gewehr war ursprünglich von dem Zündnadelgewehr wesentlich verschieden, indem es noch mit der Kapselzündung versehen war, und also kaum ein schnellfeuerndes Gewehr genannt werden konnte. Auch war es wohl mehr darauf berechnet ein System für die Umänderung von Vorderladungsgewehren in Hinterlader abzugeben, als gerade bei Neuanschaffungen zum Muster genommen zu werden. Um dieß zu erreichen, schaffte Chassepot das Pereussionschloß und die Kapselzündung ab und adoptirte die Zündnadel, wobei er in einigen minder wesentlichen Dingen von dem Dreyse'schen Modell abwich. Das ward auch in Frankreich offen anerkannt, und so heißt es z. B. in der „Illustration“ (Nr. 142 vom 25. Oct. 1866): „Das System Chassepot ist dem des preußischen Gewehres fast gleich; die einzige Verbesserung ist ein kleiner Obturator von Kautschuk.“Jetzt freilich sperrt man sich gegen eine solche Auffassungsweise, und versichert: der Chassepot unterscheide sich durch erhebliche Verbesserungen und Veränderungen von Dreyse's Gewehr. Von eigentlichen Verbesserungen kann hier aber nur in einer Beziehung die Rede seyn, und das ist das, gegen die preußische Zündnadel gehalten, so bedeutend geringere Kaliber, 11,0 Millimeter gegen 15,5; da nun beim französischen Gewehr die Pulverladung 5,5 Grm., die des preußischen nur 4,9, das Geschoßgewicht aber bei jenem 25 Grm., bei diesem 31 Grm. beträgt, so erreicht das Chassepotgewehr eine sehr viel gespanntere Flugbahn der Geschosse und folglich viel größere bestrichene Räume. Dieß ist natürlich ein nicht abzuläugnender Vorzug. Minder fällt dagegen das etwas schnellere Schießen des Chassepotgewehrs in's Gewicht. Man hat berechnet daß die Ladegeschwindigkeit dieses Gewehres der des preußischen gegenüber sich verhalte wie 4 : 3, weil durch Vereinfachung des Mechanismus der Griff zum „Fertigmachen“ wegfällig geworden ist. An und für sich schon scheint uns dieses Verhältniß etwas zu Ungunsten der Zündnadel angegeben zu seyn, und in der Praxis, wo die Schüsse doch immer langsamer gemacht werden als auf dem Scheibenstande, wird es sich noch mehr ausgleichen. Dann aber liegt ein großer Uebelstand bei dem Chassepotgewehr eben darin, daß der ganze Ladeproceß mit gespanntem Schloß vorgenommen wird, was sehr leicht unfreiwillige Entladungen hervorrufen kann. Alle anderen Verbesserungen, welche Chassepot an seinem Gewehr zur Unterscheidung von dem preußischen vorgenommen hat, sind in Wirklichkeit keine, weder die kürzere Nadel, welche eine sehr unzweckmäßige Ordnung der Patrone bedingt, noch der Kautschukpfropfen, welcher die Nadel verdirbt, noch das zerbrechliche Visir etc. Dahingegen lassen sich beim Chassepotgewehr Uebelstände nachweisen, welche bei der Zündnadel entweder gar nicht oder nur in geringem Maaß vorhanden sind. Dahin gehört namentlich das sehr häufige Versagen des Gewehres, welches durch die Ansammlungen von Patronenresten verursacht wird. Um dieß zu verhüten, brachte man eine Aushöhlung an, die sogen. chambre à crasse, in welche die unverbrannten Rückstände der Patrone sich ablagern sollten. Dieß erreichte man nun allerdings, allein jene Rückstände, namentlich von der in der Patrone befindlichen Kautschukscheibe, sind so bedeutend, daß sie schnell jene Kammer ausfüllen und nun den Gang der Nadel hemmen. Man hat deßhalb die Frage aufgeworfen: ob es nicht besser sey jene Aushöhlung wegzulassen, dann aber auch die Kautschukscheiben, und zwar sowohl die in der Patrone als die am Nadelrohr zum Behuf der Obturation angebrachte, ganz abzuschaffen. Dieß wäre ein großer Entschluß, der Ueberwindung genug kosten mag, denn der elastische Pfropfen, welcher den hermetischen Abschluß bewirken sollte, war ja die Pointe des ganzen Chassepot-Systems. Es ist nach den ungeheuren Anstrengungen welche Frankreich rücksichtlich der Umformung der Bewaffnung seiner Infanterie gemacht hat, anzunehmen daß es im Stande seyn wird im Laufe dieses Jahres seine gesammte Armee mit dem neuen Gewehr aufzurüsten: die französische Infanterie wird dann eine gute Kriegswaffe haben, ausgezeichnet namentlich durch ihre verhältnißmäßige Leichtigkeit (4,045 Kilogrm. ohne, und 4,645 mit Säbel-Bajonnett; preußische Zündnadel bez. 4,980 und 5,330 Kilogrm.) und die flache Bahn der Geschosse. Aber auch nur dadurch gewinnt es einen Vorzug vor dem preußischen Gewehr; denn die etwas größere Feuergeschwindigkeit wird reichlich durch die vielen Versager und andere Uebelstände die dem Chassepotgewehr ankleben, wie z. B. das häufige Zerspringen der tête mobile aufgehoben. Die französische Armee wird nach Durchführung der Neubewaffnung ihrer Infanterie in dieser Beziehung der preußischen ebenbürtig, aber nicht überlegen seyn. Ueber das Pressen von Braunkohlen. Aus den veröffentlichten Sitzungsprotokollen der Bezirks- und Zweigvereine des deutschen Ingenieur-Vereines entnehmen wir nach der Zeitschrift dieses Vereines (Bd. XII S. 406) nachstehende in den Versammlungen zu Halle an der Saale besprochene Erfahrungen. Am 15. December 1866 tauschte die Versammlung ihre Erfahrungen aus über Construction und Leistung der Naßpressen für Braunkohlen, namentlich über die Pressen von Milch, Hertel u. Comp. und Keubler. Letztere, welche die nasse Masse durch einen Stempel in ausgesparte Formöffnungen einer horizontal stoßweiß drehbaren Scheibe preßt, während der geformte Stein auf der entgegengesetzten Seite durch einen zweiten Stempel ausgestoßen wird, habe keine sehr günstigen Resultate geliefert. Bessere erziele die von Hertel und nach dessen System auch von anderen Fabrikanten gelieferte Naßpresse, welche die gefeuchtete Kohle erst durch doppelte Walzenpaare quetscht und dann mittelst einer Schraube durch die Formöffnung continuirlich auspreßt. Besonders erwähnt wurde an diesen Maschinen der zur Zertheilung des endlosen Stranges benutzte Abschneidapparat, über dessen Entstehungsgeschichte der Vorsitzende mittheilte, daß er aus der Sachsenberg'schen Maschinenfabrik in Roßlau herstamme, zuerst an Ziegelmaschinen in Anwendung gekommen und von dem damaligen Werkführer Gerhardt erfunden sey. Hr. Fuhst theilte mit, daß auf einer Grube bei Zeitz eine Böhmer'sche Presse sehr gute Resultate liefere. Hr. Angermann erwähnte dann wiederholt auch die Presse von Tittelbach, von welcher bedauert wurde, daß sie ihre Brauchbarkeit noch immer nicht bewiesen habe. Hr. Krause regte hierauf eine Discussion an über die von Prof. Vogel ausgeführten Versuche der Verwendung von Brennmaterial in Kugelform. Man konnte der von Vogel aufgestellten Behauptung, daß die Kugelform für Brennstoff die geeignetste sey, nicht beitreten, nahm vielmehr an, daß die von Vogel erzielten günstigen Resultate wahrscheinlich auf anderen Umständen beruhten.Wir verweisen auf die kritischen Bemerkungen von C. Schinz „über Anwendung der Brennstoffe in Kugelform“ im Jahrg. 1867 des polytechn. Journals, Bd. CLXXXIV S. 59.A. d. Red. Hr. Gruhl hielt Vortrag über die Böhmer'sche Braunkohlenformmaschine. Die von der durch Redner repräsentirten Gewerkschaft „vereinigte Kupferhammer“ bei Oberröblingen ausgestellte Formmaschine des Maschinenfabrikanten Böhmer in Halle entspreche nicht den verheißenen und erwarteten Leistungen. Jedenfalls sey sie, so viel dieß ihrem Arbeitsprincipe nach überhaupt möglich, noch großer Verbesserungen bedürftig. Sie liefere nicht 25,000 sondern nur 15,000 Stück Steine pro Tag. Schon habe man die ursprünglich viel zu schwer ausgefallenen, unpraktischen Formen durch leichtere und verbesserte ersetzt; da die Steine jedoch auf hoher Kante ausgeschlagen werden müssen, lösen auch diese neueren Formen nur sehr schwer, obwohl sie stark verjüngt sind. Hierdurch entstehe schon von vornherein nicht der für das Verpacken nothwendige, von allen Seiten möglichst parallele Körper. Die Keilform werde noch mehr dadurch erzeugt, daß sich die Steine gewöhnlich stauchten, die Basis also verbreitert würde. Je nach dem Steifigkeitsgrade der gefeuchteten Masse, des sogenannten Sumpfes, sey dieles Stauchen sehr ungleichmäßig. Hierdurch bekommen die Steine nach dem Trocknen sehr ungleiche Höhen, was eine weitere Schwierigkeit beim Verpacken, dazu beim Transporte viel Bruch veranlaßt, weil auf den höheren Steinen ein wesentlich größerer Druck laste als auf den benachbarten niedrigeren. Die Masse sey keineswegs so weit comprimirt, daß sie diesem Drucke widerstehen könne; vielfache Zerbröckelung sey die Folge. Die ökonomischen Leistungen seyen auch nicht günstig. Man müsse für Hinschlagen und Umsetzen der Steine auf den Platz 15 Sgr. pro Mille zahlen; dafür bekomme man das gleiche Quantum von Hand geformt bis in die Speicher geliefert. Es könne nicht behauptet werden, daß die Qualität der Maschinensteine so viel besser sey, als die Erhaltung der Maschine und der Transport in's Magazin koste. An diese Mittheilungen knüpfte der Vorsitzende einige Bemerkungen über die Mängel der Construction, namentlich über das Hebelsystem, welches den Mischbrei in die Formen presse, und erläuterte eine verbesserte Construction. Herr Fuhst theilte mit, daß er die bei Zeitz arbeitende Böhmer'sche Presse wiederholt in Thätigkeit gesehen habe; sie solle nach den Aeußerungen des Besitzers wirklich 25,000 Steine pro Tag liefern. Der Mischbrei würde bei ihr durch ein rotirendes Walzenpaar in die Formen gepreßt, wodurch größere Festigkeit der Steine erzielt würde. Ungleiche Höhe der Steine in Folge ungleicher Beschaffenheit des Breies sey jedoch auch hier bemerklich. Das Innehalten des richtigen Feuchtigkeitsgrades der zu formenden Massen sey überhaupt sehr schwierig und würde diese Schwierigkeit kaum je befriedigend beseitigt werden können. Herr Böhmer sprach hierauf über die schon seit länger als 10 Jahren auf den von ihm geleiteten Fabriken zu Trotha arbeitende Milch'sche Presse. Dieselbe weiche durch mehrere Verbesserungen, welche in der langen Zeit des Betriebes angebracht wurden, von der ursprünglichen, von Milch angegebenen Construction ab. Zwar sey nicht zu behaupten, daß die Presse ein so tadelloses, namentlich glattes und sauberes Fabricat liefere, wie es für den Handel seitens der Consumenten gefordert würde, von diesen Bedingungen könne bei ihr jedoch abgesehen werden, da sie ausschließlich für den Bedarf der Fabrik arbeite. Für intensive Heizzwecke, wo gewöhnlich ungepreßte Braunkohle nicht ausreiche, liefern die Formsteine ein sehr befriedigendes Material. Die in den richtigen Feuchtigkeitsgrad versetzte rohe Kohle werde durch ein endloses Tuch zwei Walzen zugeführt, durch welche sie durch Quetschung für den Preßproceß vorbereitet wurde. Von ihnen fällt die Kohle direct auf das 40 Formen enthaltende, verticale Formrad, welches pro Minute eine Umdrehung mache, also auch pro Minute 40 Steine liefere. Die Dimensionen derselben sind 9 × 4 × 3 Zoll = 108 Kubikz. (235 × 105 × 78 Millimet. = 1924,75 Kubikcentimeter) im nassen Zustande. Die in geringem Ueberschuß zugeführte Kohle wird durch eine große Druckwalze in die Formen gepreßt, der Ueberschuß durch ein Messer abgeschnitten und von einem kleinen Elevator wieder auf die Quetschwalzen gehoben. Unterhalb werden die geformten Steine durch bewegliche Kolben, welche den Boden der Formen im Rade bilden, aus den etwas conischen Formen ausgestoßen und auf ein endloses Tuch abgelegt. Von hier kommen sie auf den Trockenplatz in's Freie, werden 6 Schichten hoch in Ringe gesetzt und nach 1 bis 2 Tagen in die Magazine geschafft. Die Bewegung der Kolben zum Ausdrücken sey früher durch Hämmer erfolgt, würde jedoch vortheilhafter durch eine Stufen- oder Zahnscheibe bewirkt. Die Presse befriedige auch in ökonomischer Beziehung ganz vorzüglich. Herr Peter erläuterte schließlich durch bildliche Darstellung die ursprünglich von Hertel und Comp. construirte, jetzt jedoch auch von der Firma Martin u. Peter in Bitterfeld gelieferte Naßpresse. Zur Statik des Eisenhohofens. Eifrigst bemüht, die verschiedenen Disciplinen der Wärme-Meßkunst auf pyrotechnische Industriezweige anzuwenden, ist der Ingenieur Hr. Carl Schinz dazu gekommen, die Eisen-Industrie zum Vorwurfe seiner Studien zu machen. Die Naturgesetze, welche sowohl die Erzeugung als auch die Verwendung von Wärme bedingen, sind selbstverständlich immer dieselben, welches auch die Specialität seyn mag, auf die sie Anwendung finden sollen; dennoch bietet jede Specialität ihre besonderen und eigenthümlichen Bedingungen, welche bekannt seyn müssen, ehe man hoffen darf, irgend welche Erfolge zu erzielen. Das Studium unserer neueren Hohofen-Literatur überzeugte Hrn. Schinz, daß dieser Industriezweig mit der Wissenschaft keineswegs Schritt gehalten hat; denn eine wirkliche Statik, weder über calorische, mechanische noch chemische Quantitäten oder Intensitäten, ist nirgends zu finden, und doch ist dieß die einzige Methode, welche die von der Empirie gefundenen Thatsachen werthen und zu einem Systeme vereinigen kann. Als Hr. Schinz vor sechs Jahren den Versuch machte, aus den Elementen, welche die Lehrbücher der Metallurgie darboten, eine Statik der Wärme im Hohofen aufzustellen, fand er die Lösung dieser Aufgabe nur dadurch möglich, daß er sehr willkürliche Annahmen machte, die jeder Begründung entbehrten. Dieses Bestreben zeigte ihm aber die Möglichkeit, zu einem der Wahrheit sehr nahe kommenden Systeme zu gelangen, wenn alle die vielen Factoren, welche im Hohofen zusammenwirken, durch weitgehende Experimente auf ihre numerischen Werthe bestimmt würden. Dieser Aufgabe unterzog er sich denn auch mit großer Ausdauer, was volle sechs Jahre in Anspruch nahm und auch nicht unbedeutende pecuniäre Opfer forderte. Aber die Zuversicht, daß redliche Bestrebungen und gewissenhaftes Suchen nach der Wahrheit zum gewünschten Ziele führen müssen, hat sich auch völlig bewährt. Wenn vielleicht manche dieser Bestimmungen in ihrer Schärfe und Sicherheit noch etwas zu wünschen übrig lassen, so gestatten sie doch den Zusammenhang sämmtlicher Factoren zu erkennen und denselben ihren Rang anzuweisen. Die gemachten Untersuchungen hat Hr. Schinz kürzlich in dem Werke veröffentlicht: Documente betreffend den Hohofen zur Darstellung von Roheisen; von C. Schinz. Mit eingedruckten Holzschnitten und vier Kupfertafeln. Berlin, 1868, Verlag von Ernst und Korn (Gropius'sche Buchhandlung).“ Diese Untersuchungen lassen sich in fünf Kategorien zusammenfassen: 1) Untersuchungen über den Verbrennungsproceß, Contactfläche und Einfluß der Temperatur. 2) Specifische, latente und Verbindungswärme der Körper, welche im Hohofen auftreten. 3) Transmission der Wärme durch die Ofenwände an die sie umgebende Luft, welche die Ursache ist, daß die im Ofen herrschenden Temperaturen viel niedriger sind als man sonst glaubte. 4) Der chemische Proceß der Reduction der Eisenoxyde durch die Hohofengase. Namentlich diese Untersuchungen sind fruchtbar gewesen, sowohl durch die Erkenntniß, welche sie über den Hohofenproceß im Allgemeinen gefördert haben, als auch dadurch, daß sie das Mittel waren, eine wichtige Verbesserung dieses Processes in Vorschlag zu bringen. 5) Endlich die Untersuchungen über den Widerstand der Schmelzsäule, welche, wenn auch nicht zu genauen Werthen führend, doch von unbestreitbarer Wichtigkeit in Beziehung auf die Form der Hohöfen ist. Einer der letzten Artikel des Werkes betrifft das unter 4) angedeutete Verfahren, um den Stickstoff in den Verbrennungsproducten theilweise zu eliminiren. Einer raschen und vollständigen Reduction der Erze steht am meisten der Umstand entgegen, daß die in der Vergasungszone producirten Gase neben Kohlenoxyd 65,3 Proc. Stickstoff enthalten, abgesehen von dem freien Wasserstoffe und der Kohlensäure, welche letztere aus dem als Zusatz verwendeten Kalksteine stammt und durch die Reduction selbst erzeugt wird. Obgleich bekanntlich freier Wasserstoff dem Kohlenoxyde als Reductionsmittel weit vorzuziehen ist, so ist und bleibt er doch im Hohofenschachte ganz ohne Wirkung. Diese Wirkungslosigkeit des Wasserstoffes kann aber keiner anderen Ursache zugeschrieben werden, als der größeren Verdünnung, in der er sich im Ofenschachte befindet. Leiten wir reines Kohlenoxydgas in angemessener Menge über Eisenoxyd, so findet die Reduction viel schneller und vollständiger statt, als wenn wir Kohlenoxyd, das durch Verbrennung von Kohlenstoff in atmosphärischer Luft entstanden, anwenden, welches durch Stickstoff verdünnt ist, was beweist, daß diese Verdünnung beim Hohofenbetriebe ein nothwendiges, aber deßwegen nicht weniger großes Uebel. ist. Diesem großen Uebelstande beim Hohofenbetriebe wenigstens theilweise zu steuern, war nun das Ziel des Hrn. Schinz, nachdem er sich mit allen Verhältnissen des jetzigen Betriebes genau bekannt gemacht hatte, und seine Bemühungen sind nicht ohne Erfolg geblieben. Das Resultat derselben hat er sich unter dem Titel: „Verfahren, um den Stickstoff in den Verbrennungsproducten theilweise zu eliminiren,“ in den größeren Ländern Patentiren lassen, und unter dem Schutze dieser Patente hat er im vorliegenden Werke die Anwendung dieses Verfahrens auf den Hohofen ausführlich beschrieben, wodurch der Leser sich überzeugen wird, daß auf diesem Wege eine Massenproduction ermöglicht ist, ohne der Qualität des Productes zu schaden. Nicht bloß Metallurgen, sondern auch andere Techniker werden dieses schätzbare Werk von Schinz mit Interesse lesen, einerseits wegen des Allgemeinen über Verbrennungsproceß, latente Wärme, specifische Wärme etc., andererseits als ein lehrreiches Beispiel, wie aus einem Chaos von angehäuftem Material ein System gebildet werden kann. Ueber Ultramarinfabrication. In der Sitzung des Cölner Bezirksvereines deutscher Ingenieure vom 29. April 1867 gab Hr. Dr. Herm. Grüneberg — mit Hinweisung auf den colossalen Ultramarinblock, welchen die Ultramarinfabrik in Kaiserslautern in Paris ausgestellt hatte — eine Beschreibung der dortigen Methode der Ultramarinfabrication. Thon, Schwefel und Soda werden auf das Feinste gemahlen und geschlämmt, dann gemischt, gemahlen, nochmals geschlämmt, getrocknet und hernach in Muffelöfen gebracht. Die Muffeln haben etwa 3 Fuß (0,94 Met.) Breite, 6 Fuß (1,88 Met.) Länge und 2½ Fuß (0,78 Met.) Höhe. Das Feuer streicht zuerst unter der Muffel her und dann durch dieselbe. Eine solche Muffel wird etwa 3 Wochen lang in Rothglühhitze erhalten, während welcher Zeit das Ultramarin in die verschiedensten Nüancen der Färbung übergeht. Schließlich wird es aus den Muffeln ausgebrochen, gemahlen und geschlämmt, dann mit Leucin (Alabastergyps) gemischt und gebrannt, wodurch es in den verschiedenen Nuancen der blauen Farbe darstellbar ist. Die Fabrik in Kaiserslautern fabricirt täglich circa 60 Ctr. Ultramarin. (Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1868, Bd. XII S. 471.) Ueber eine Verunreinigung des Kalisalpeters; von Prof. Böttger. Unserer Beobachtung zufolge ist fast sämmtlicher im Handel vorkommender Kalisalpeter, selbst der sogenannte „gereinigte Salpeter“ durch salpetrigsaures Kali mehr oder weniger verunreinigt. Diese Erscheinung läßt sich ohne Zweifel dadurch leicht erklären, daß gegenwärtig der meiste Kalisalpeter durch Zerlegung des sogenannten Chilisalpeters (des salpetersauren Natrons), welchem Rohproducte nicht unerhebliche Mengen salpetrigsauren Natrons anhängen, mittelst Chlorkalium gewonnen, und nachgehends nicht gehörig durch Umkrystallisiren gereinigt seyn dürfte. (Böttger's polytechnisches Notizblatt, 1868, Nr. 17.) D. Belin's Zuckerfabricationsverfahren. Dieses Verfahren, welches am 9. April 1867 in Frankreich patentirt wurde, zeichnet sich durch folgende Punkte aus: 1) die Arbeit geschieht in geschlossenen Gefäßen, um die Luft auszuschließen; 2) es findet eine Maceration mit reinem Wasser von 70–80° C. statt; 3) es wird eine rationelle Erschöpfungsmethode angewandt, welche zum Eindampfen und Kochen nur Säfte von etwa der Concentration des Rübensaftes bringt und vollkommene Zuckergewinnung ohne jede Gährung während der Arbeit gestattet. Die Rübe wird geschnitten oder zerrieben, während man bis zu 5 Proc. ihres Gewichtes Kalk zusetzt, wobei sie bei Austritt aus den Entsaftungsapparaten zur Nahrung für Thiere geeignet bleibt. Bei der genannten Kalkmenge findet die Scheidung gleichzeitig mit der Maceration statt, so daß der erhaltene Saft nur einer einfachen Saturation vor dem Einkochen bedarf. (Journal des fabricants de sucre, Jahrgang IX, Nr. 20.) Verfahren zur Gewinnung der Krappfarbstoffe, von Alfred Paraf in Boston (Nordamerika). Dieses in den Vereinigten Staaten patentirte Verfahren beruht auf der bekannten Eigenschaft einer ammoniakalischen Kupferoxydlösung, die Pflanzenfaser zu lösen, während Alizarin und Purpurin mit dem Kupfer eine in der Flüssigkeit unlösliche Verbindung eingehen. Der vorläufig getrocknete und feingemahlene Krapp wird wiederholt mit Wasser ausgewaschen, bis dieses keine zuckerigen Stoffe mehr auszieht. Nachdem das Wasser abgetropft ist, wird der feuchte Krapp in einem Gefäße von Steinzeug, dessen Deckel durchbohrt ist, um der Luft Zutritt zu gestatten, mit Kupfer in Form von Dreh- oder Feilspänen und Ammoniakflüssigkeit behandelt. Für jedes Pfund auszuziehender Pflanzenfaser (Holzstoff) sind ein Pfund metallisches Kupfer und sieben Gallons Ammoniakflüssigkeit erforderlich; enthält also der Krapp 38 Proc. Holzstoff, so sind 38 Pfd. Kupferdrehspäne und beiläufig 260 Gallons Ammoniakflüssigkeit für je 100 Pfd. trockenes Krapppulver nothwendig. Die Einwirkung läßt man 6–8 Tage dauern, während welcher Zeit täglich 2 oder 3 Mal unter Umrühren Ammoniakgas in die Mischung (von der Consistenz eines dünnflüssigen Breies) geleitet wird. Nachdem die Pflanzenfaser aufgelöst ist und statt des Krapppulvers ein braunschwarzer Niederschlag sich zeigt (welcher die unlösliche Alizarin- und Purpurinkupferverbindung darstellt), wird die Operation unterbrochen und der Niederschlag ausgewaschen. Den ausgewaschenen Niederschlag muß man trocknen, wornach man das Pulver in Alkohol suspendirt und dann Schwefelwasserstoff einleitet, wodurch das Kupfer als Schwefelkupfer gefällt wird, während der Alkohol die Farbstoffe aufnimmt. Die Flüssigkeit wird filtrirt und das Filtrat eingedampft; der Rückstand ist ein Gemenge beider Farbstoffe. Man kann auch, nachdem die ammoniakalische Kupferlösung hinreichende Zeit gewirkt hat, den Brei mit verdünnter Salzsäure (oder Schwefelsäure) versetzen, welche den gelösten Faserstoff niederschlägt und die Kupferverbindungen der Farbstoffe zerlegt. Durch Waschen entfernt man das gebildete Kupfersalz, und verwendet dann den Niederschlag — in welchem der Faserstoff den Farbstoffen bloß noch mechanisch beigemengt ist — für die Färberei.(Scientific American vom 28. März 1868.) Wir theilen das beschriebene Verfahren der Curiosität wegen mit; dasselbe ist offenbar viel zu kostspielig und umständlich, als daß es eine Anwendung im Großen gestatten könnte. Die Red. Ueber Fabrication von Filzhüten. In der Sitzung des Cölner Bezirksvereines deutscher Ingenieure vom 29. April 1867 beschrieb Hr. Dr. Herm. Grüneberg die Fabrication der Filzhüte, wie er solche auf der Pariser Welt-Ausstellung zu beobachten Gelegenheit hatte. Die Hasenhaare, welche als Rohmaterial zu diesen Filzhüten dienen, kommen zuerst in eine Art Wolf, werden demnächst zu einer zerzausten wolligen Masse verarbeitet und dann auf einem Tuche ausgebreitet. Ein Ventilator treibt hierauf die so präparirten wolligen Hasenhaare gegen einen conischen, siebartig durchlöcherten kupfernen Hut, welcher sich vor dem Ausströmungsschlitz des Ventilators um seine verticale Achse dreht und fortwährend evacuirt wird. Die Hasenhaare bedecken allmählich den Conus in einer dichten gleichförmigen Schicht, und wird dieselbe dann abgenommen und einige Minuten in siedendes Wasser getaucht, durch welche Operation sich der Filz bildet. Man kann dann die Filzmasse von dem kupfernen Conus abnehmen, sie auspressen, in Façonformen pressen, bügeln etc. und in einigen Minuten ist der Filzhut zum Verkaufe vollständig fertig. (Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1868, Bd. XII S. 471.)