Titel: Ueber das Schneiden mit Scheren von façonnirtem anstatt geradem Schnitt; von Ingenieur Jos. Thoma in Memmingen.
Fundstelle: Band 195, Jahrgang 1870, Nr. LXXVIII., S. 298
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LXXVIII. Ueber das Schneiden mit Scheren von façonnirtem anstatt geradem Schnitt; von Ingenieur Jos. Thoma in Memmingen. Mit Abbildungen. Thoma, über das Schneiden mit Scheren von façonnirtem Schnitt. Mit der gewöhnlichen Schere kann man alle weichen Stoffe genau nach vorgeschriebener Zeichnung schneiden, weßhalb es nicht nöthig ist, derselben eine andere Façon oder Einrichtung zu geben. Etwas Anderes ist es aber, wenn Bleche, schwaches Eisen etc. nach einer vorgeschriebenen Zeichnung mittelst einer Schere zu schneiden sind. Entweder erreicht man den Zweck nur durch unnöthigen Abfall und Mühe, oder man erreicht den Zweck gar nicht, wenn convexe Formen vorkommen, welche nur durch Ausfeilen oder Ausstanzen erhalten werden können. Textabbildung Bd. 195, S. 298 Nebenstehende Formen aus Bandeisen zu schneiden, kommt sehr häufig vor, wozu ich eine façonnirte Schneidschere anwende, welche dem Zweck vollkommen entspricht. In vielen gewöhnlichen sogenannten Stockscheren, wie sie meist in größeren Schlosserwertstätten vorhanden sind, befinden sich Backen, welche ganz von Stahl sind, und um dieselben leicht schleifen zu können, durch Schrauben zum Abnehmen befestigt sind. Die Schnittflächen sind gewöhnliche gerade. Textabbildung Bd. 195, S. 298 Macht man nun diese Backen nach einer krummlinigen Façon, indem man solche genau ineinander feilt, so kann man in einem Schnitte jede 2 bis 4'' lange beliebig gekrümmte Schnittlinie erhalten. Noch auffallender zeigt sich der Vortheil dieser façonnirten Schnitte beim Schneiden von symmetrischen Formen, wo in einem Schnitte durch die Mitte zwei gleiche Theile erhalten werden, wie bei einem Wellenschnitte oder z.B. beim Ausschneiden der Strigelfache etc. Die Erfahrung hat gezeigt, daß Bleche nach nebengezeichneten Schnittflächen sehr wohl mit einer gewöhnlichen Schere geschnitten werden können. (Württembergisches Gewerbeblatt, 1870, Nr. 3.)