Titel: Sicherheitsapparate für Dampfkessel von G. L. Massey in New-York.
Fundstelle: Band 197, Jahrgang 1870, Nr. LXX., S. 300
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LXX. Sicherheitsapparate für Dampfkessel von G. L. Massey in New-York. Nach dem Scientific American, 1869 S. 328 und dem Engineering and Mining Journal, 1869 S. 353. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Massey's Sicherheitsapparate für Dampfkessel. 1. Massey's Speiserufer. – Derselbe besteht, wie aus Fig. 21, einem Schnitt mit theilweiser Ansicht dieses Apparates hervorgeht, aus einem cylindrischen, ungelötheten Messingrohr von 1 1/4 Zoll Durchmesser und 20 Zoll Länge, welches am oberen Ende eine Dampfpfeife trägt. Das Messingrohr schließt eine verzinkte gußeiserne Spindel ein, an welcher oben ein Ventil angebracht ist, welches die zur Dampfpfeife führende Bohrung so lange abschließt, als der Wasserstand im Dampfkessel nicht unter das zulässige Niveau gesunken ist. Das untere Ende des Messingrohres communicirt mit dem Kesselraum; ferner ist dasselbe mit einem Probirhahn versehen. Die Wirksamkeit des Speiserufers beruht nun auf den ungleichen Ausdehnungscoefficienten für Messing und Gußeisen, für welch' letzteres Metall dieser Coefficient nur die Hälfte desjenigen von Messing beträgt. So lange der Wasserstand im Kessel ein normaler ist, bleibt die Messingröhre mit Wasser gefüllt und besitzt diese sowie die gußeiserne Spindel eine Temperatur, bei welcher das Ventil geschlossen ist. Sinkt jedoch das Wasser im Dampfkessel unter den zulässig niedrigsten Stand, so füllt sich das Innere des Apparates mit Dampf und es erleiden die Theile eine entsprechende Temperaturerhöhung, derzufolge sich das Messingrohr mehr als die das Ventil tragende gußeiserne Spindel ausdehnt, somit das Ventil geöffnet und die Alarmpfeife das nöthige Zeichen zur Speisung geben wird. 2. Massey's Hoch- und Niederwasser-Anzeiger. – Wie der Durchschnitt dieses Apparates in Figur 22 zeigt, besteht derselbe aus einem auf dem Dampfkessel befestigten 8 bis 10 Zoll hohen, cylindrischen Gefäße von 5 Zoll Durchmesser, auf welchem oben eine Dampfpfeife angebracht ist. Innerhalb dieses Gefäßes ist ein hohler Metallschwimmer circa 4 1/2 Zoll weit und 7 bis 9 Zoll hoch; an diesem sitzt oben das Pfeifenventil. Von dem Boden des äußeren Gefäßes sowohl als auch jenem des Schwimmers reicht bis zum zulässig niedrigsten Wasserstand A, B ein 1 Zoll resp. ein 1/2 Zoll weites Rohr in den Dampfkessel; durch letzteres geht vom Scheitel des Schwimmers aus ein drittes nur 1/4 Zoll weites, oben durchlöchertes Röhrchen, welches sich im Kessel heberförmig aufwärts biegt und bis zum höchsten Wasserstand reicht. Die Wirkungsweise des Apparates ist nun folgende: Bei normalem Wasserstand im Dampfkessel ist das äußere Gefäß mit Wasser angefüllt, während sich im Schwimmer Dampf befindet, in welchem Falle das Pfeifenventil abgeschlossen ist. Sinkt jedoch das Wasser unter das zulässig niedrigste Niveau A, B, also unter die Mündung des äußersten Rohres, so läuft das im Gefäße befindliche Wasser ab, der Schmimmer sinkt und die Pfeife alarmirt den Kesselwärter. Steigt das Wasser im Kessel, so erfüllt es allmählich wieder das äußere Gefäß und die Dampfpfeife wird geschlossen. Erreicht das Wasser den höchsten Stand, d. i. die Mündung des innersten, heberförmig gebogenen Röhrchens, so füllt sich auch der Schwimmer (in Folge der Condensation des in demselben befindlichen Dampfes) mit Wasser. Der Schwimmer sinkt, das Ventil wird neuerdings geöffnet und die Dampfpfeife in Thätigkeit gebracht.

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Tab. VII