Titel: | Sicherheitsapparate für Dampfkessel von G. L. Massey in New-York. |
Fundstelle: | Band 197, Jahrgang 1870, Nr. LXX., S. 300 |
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LXX.
Sicherheitsapparate für Dampfkessel von G. L. Massey in New-York.
Nach dem Scientific American, 1869 S. 328 und dem Engineering and Mining Journal, 1869 S. 353.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
Massey's Sicherheitsapparate für
Dampfkessel.
1. Massey's Speiserufer. – Derselbe besteht, wie
aus Fig. 21,
einem Schnitt mit theilweiser Ansicht dieses Apparates hervorgeht, aus einem
cylindrischen, ungelötheten Messingrohr von 1 1/4 Zoll
Durchmesser und 20 Zoll Länge, welches am oberen Ende eine Dampfpfeife trägt. Das
Messingrohr schließt eine verzinkte gußeiserne Spindel ein, an welcher oben ein
Ventil angebracht ist, welches die zur Dampfpfeife führende Bohrung so lange
abschließt, als der Wasserstand im Dampfkessel nicht unter das zulässige Niveau gesunken ist.
Das untere Ende des Messingrohres communicirt mit dem Kesselraum; ferner ist dasselbe
mit einem Probirhahn versehen.
Die Wirksamkeit des Speiserufers beruht nun auf den ungleichen
Ausdehnungscoefficienten für Messing und Gußeisen, für welch' letzteres Metall
dieser Coefficient nur die Hälfte desjenigen von Messing beträgt.
So lange der Wasserstand im Kessel ein normaler ist, bleibt die Messingröhre mit
Wasser gefüllt und besitzt diese sowie die gußeiserne Spindel eine Temperatur, bei
welcher das Ventil geschlossen ist. Sinkt jedoch das Wasser im Dampfkessel unter den zulässig
niedrigsten Stand, so füllt sich das Innere des Apparates mit Dampf und es erleiden
die Theile eine entsprechende Temperaturerhöhung, derzufolge sich das Messingrohr
mehr als die das Ventil tragende gußeiserne Spindel ausdehnt, somit das Ventil
geöffnet und die Alarmpfeife das nöthige Zeichen zur Speisung geben wird.
2. Massey's Hoch- und Niederwasser-Anzeiger.
– Wie der Durchschnitt dieses Apparates in Figur 22 zeigt, besteht
derselbe aus einem auf dem Dampfkessel befestigten 8 bis 10 Zoll hohen,
cylindrischen Gefäße von 5 Zoll Durchmesser, auf welchem oben eine Dampfpfeife
angebracht ist. Innerhalb dieses Gefäßes ist ein hohler Metallschwimmer circa 4 1/2 Zoll weit und 7 bis 9 Zoll hoch; an diesem
sitzt oben das Pfeifenventil.
Von dem Boden des äußeren Gefäßes sowohl als auch jenem des Schwimmers reicht bis zum
zulässig niedrigsten Wasserstand A, B ein 1 Zoll resp.
ein 1/2 Zoll weites Rohr in den Dampfkessel; durch letzteres geht vom Scheitel des
Schwimmers aus ein drittes nur 1/4 Zoll weites, oben durchlöchertes Röhrchen,
welches sich im Kessel heberförmig aufwärts biegt und bis zum höchsten Wasserstand
reicht.
Die Wirkungsweise des Apparates ist nun folgende:
Bei normalem Wasserstand im Dampfkessel ist das äußere Gefäß mit Wasser angefüllt,
während sich im Schwimmer Dampf befindet, in welchem Falle das Pfeifenventil
abgeschlossen ist.
Sinkt jedoch das Wasser unter das zulässig niedrigste Niveau A, B, also unter die Mündung des äußersten Rohres, so läuft das im Gefäße
befindliche Wasser ab, der Schmimmer sinkt und die Pfeife alarmirt den
Kesselwärter.
Steigt das Wasser im Kessel, so erfüllt es allmählich wieder das äußere Gefäß und die
Dampfpfeife wird geschlossen. Erreicht das Wasser den höchsten Stand, d. i. die
Mündung des innersten, heberförmig gebogenen Röhrchens, so füllt sich auch der
Schwimmer (in Folge der Condensation des in demselben befindlichen Dampfes) mit
Wasser. Der Schwimmer sinkt, das Ventil wird neuerdings geöffnet und die Dampfpfeife
in Thätigkeit gebracht.