Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 201, Jahrgang 1871, Nr. , S. 556
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Miscellen. Miscellen. Die Welt-Ausstellung zu Wien im Jahre 1873. Die Vorbereitungen für die im Jahre 1873 in Wien abzuhaltende Welt-Ausstellung, deren Leitung dem Dr. Wilhelm Freiherrn von Schwarz-Senborn übertragen worden ist, werden so eifrig betrieben, daß das Zustandekommen dieses Riesenwerkes vollkommen gesichert erscheint. In den Bureaux der Ausstellung — Wien, Praterstraße 42 — herrscht emsige Thätigkeit und reges Leben. Dr. v. Schwarz widmet dem directen Verkehre mit dem Publicum drei Vormittage, nämlich Dienstag, Donnerstag und Samstag von 7 bis 12 Uhr. Der Entwurf des Programmes der Ausstellung sowie der Classification ist unter Hinzuziehung hervorragender Fachmänner bereits ausgearbeitet und gelangt demnächst zur Vorlage an die Commission, deren Zusammensetzung in Bälde bekannt gemacht wird. In dieser Richtung ist gegen die früheren Welt-Ausstellungen ein erfreulicher Vorsprung gewonnen, da bei diesen die betreffenden Commissionen später ihre Arbeiten begonnen hatten. Das Ausstellungsgebäude soll im Prater errichtet werden, woselbst der Platz bereits abgesteckt ist. Das Terrain ist in jeder Hinsicht günstig gelegen; denn weder in London noch in Paris stand ein Raum von gleicher Ausdehnung, umgeben von landschaftlichen Reizen und doch in so unmittelbarer Nähe der belebtesten Stadttheile, zur Verfügung. Auch die Bedingungen für die Communication konnten nicht günstiger sich gestalten. Der gesammte Ausstellungsplatz ist größer als die Plätze welche die vorangegangenen Welt-Ausstellungen einnahmen. Es umfaßte der Ausstellungsplatz in London (Hydepark) im Jahre 1851 81,591 Quadratmeter Paris (Champs Elysées) im Jahre 1855 103,156 Quadratmeter London (Brompton) im Jahre 1862 186,125 Quadratmeter Paris (Champ de Mars) im Jahre 1867 441,750 Quadratmeter Während er in Wein(Prater) im Jahre 1873 2,330,631 Quadratmeter beträgt.Fast 5 mal soviel als die v. Jahre 1868 bekannte Schützenfestwiese im Prater. Das Hauptgebäude der Ausstellung allein, welches unter Zuziehung des englischen Ingenieurs Scott-Russel — dem Erbauer des Londoner Ausstellungsgebäudes vom Jahre 1851, des Krystallpalastes in Sydenham, des Riesenschiffes Great-Eastern etc. — erbaut werden soll, ist nahe 950 Meter lang. Von Seite des Auslandes ist nach den vorliegenden Berichten eine lebhafte Betheiligung an der Ausstellung mit Sicherheit zu erwarten; denn es unterliegt schon jetzt keinem Zweifel, daß man bei der Welt—Ausstellung im I. 1873 bemüht seyn wird, dem Ausstellungswesen neue Seiten durch neue fruchtbringende Ideen abzugewinnen. So soll unter Anderem — wie dieß früher nicht der Fall war — der Welthandel durch ein Gesammtbild veranschaulicht werden, welches durch Proben und Muster der einzelnen Handelsartikel, Rohstoffe, Halbfabricate und Producte der verschiedenen Länder, durch Darstellung der Aus- und Einfuhrverhältnisse der großen Handelsplätze, der Bezugs- und Absatzgebiete etc. die Gesammtbewegung des Welthandels darstellen wird.Versuchsweise wird im Kleinen dieser Gedanke auf der im Monat September und October in Triest stattfindenden Industrie—Ausstellung zur Ausführung gebracht. Den bildenden Künsten in allen ihren Zweigen wird auf der Wiener Ausstellung ein eigens hierfür bestimmtes und mit dem Hauptgebäude in Zusammenhang stehendes Gebäude eingeräumt. An die eigentliche Kunstausstellung wird sich eine Collectivausstellung jener Museen anreihen, welche nach dem Vorbilde des Kensington—Museums geschaffen worden sind, um den läuternden Einfluß der Kunst auch in die Werkstätten der Industrie zu leiten. Gleichzeitig soll ein Congreß der Museen stattfinden, auf welchem in dieses Gebiet einschlägige Fragen zur Berathung gelangen werden. Zu demjenigen, was die Welt—Ausstellung im Jahre 1873 Eigenthümliches bieten soll, gehört auch eine Collectivausstellung der nationalen Hausindustrie, d. h. solcher Gegenstände welche bei den verschiedenen Nationen des Erdballes im Haus für das Haus gemacht werden, theils zum Gebrauch in Küche und Zimmer, theils für das Costüm, für die Volkstracht etc. bestimmt sind. Vorzugsweise sind es drei Gruppen von Gegenständen, welche hier in Frage kommen: Potterien, Gewebe nebst Spitzen, sowie Stickereien und Schmuckarbeiten. Dazu würde sich aus dem übrigen häuslichen Gebiete (u. A. Geflechte und Möbeln) eine vierte Gruppe bilden. Dem Programme gemäß besteht auch die Absicht, der orientalischen Abtheilung der Ausstellung eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da die Kenntniß des Orientes mit allen seinen vielfältigen Producten, mit seinen mannichfaltigen Reichthümern, aber auch mit allen verschiedenen Bedürfnissen, von bedeutender Wichtigkeit für Industrie und Handel ist. Die österreichischen Consulate im Auslande sind, abgesehen von den bereits allerwärts in Bildung begriffenen Commisssionen, beauftragt, für die Betheiligung an der Welt—Ausstellung zu wirken. Aber auch die großen Transport—Anstalten Oesterreichs rüsten sich schon jetzt für den gesteigerten Verkehr während der Ausstellung und in richtiger Erkenntniß wird in berufenen Kreisen die Frage der Fremdenunterbringung ernst in's Auge qefaßt. (Nach der Weltausstellungs—Correspondenz, 1871, Nr. 1–8.)Wir werden im polytechn. Journal von Zeit zu Zeit Berichte über das Fortschreiten dieses großartigen Unternehmens liefern.(Anm. d. Red.) Vollendung des Mont Cenis-Tunnels. Der erste Probezug passirte am 12. September d. I. den Mont Cenis-Tunnel; die Hinfahrt dauerte 40 Minuten, die Rückfahrt 35 Minuten. Die Temperatur in den Wagen betrug 25° Celsius. Bei der Rückfahrt wurde der Tunnel vollständig rauchfrei befunden. Die Probefahrt ist auf's Befriedigendste von statten gegangen. Frequenz des Suezcanales im Jahre 1870. Nach einer Zusammenstellung des österreichischen Consuls in Port Said beträgt die Anzahl der Schiffe, welche während des verflossenen Jahres den Suezcanal in der Richtung von Port Said nach Suez passirten, 292, während in umgekehrter Richtung 199 Schiffe durchgingen. Unter diesen 491 Schiffen befanden sich 314 englische, 74 französische, 33 ägyptische, 26 österreichische, 18 türkische, 10 italienische, 3 portugiesische, 3 spanische, 3 holländische, 2 amerikanische, 2 russische, 1 dänisches, 1 griechisches, 1 aus Zanzibar. Die Totaleinnahme betrug 5,070,093 Frcs. Von den Schiffen waren 279 Handels- und 35 Postdampfer, 8 Dampfer gehörten der Peninsular Compagnie an, 24 dem österreichischen Lloyd, 25 der ägyptischen Compagnie, 13 der Compagnie Traisinet, 7 der Compagnie Rubattino, 6 der türkischen Compagnie; ferner befanden sich unter den passirten Schiffen 27 Segelschiffe, 10 Dampffregatten und Transportdampfer, 21 Dampfcorvetten, 5 Kanonenboote, 13 Avisos, 7 Yachten, 8 gemischte Schisse und 3 Monitors. Von den Schiffen, welche von Port Said nach Suez gingen, waren bestimmt: 116 nach indischen Häfen, 57 nach China, 26 nach Arabien, 22 nach Suez, 8 nach Japan, 3 nach Aden, 13 nach Ceylon, 8 nach Indien und China, 6 nach Ismailia, 5 nach Persien, 3 nach Abessynien, 3 nach Bab el Mandeb, 3 nach Neu-Caledonien, 3 nach Java, 2 nach Macao, 2 nach Zanzibar, 2 nach Manila, 1 nach Réunion, 1 nach Australien, 1 nach Tahiti. Gußeiserne Bremsklötze für Eisenbahnen. Die oberschlesische Eisenbahn verwendet seit einigen Jahren eiserne Bremsklötze, die von den Gebrüdern Glöckner in Tschirndorf bei Halbau aus einer besonderen Legirung von Gußeisen und Gußstahl (man s. polytechn. Journal, 1870, Bd. CXCVII S. 456) hergestellt werden. Das Glöckner'sche Material zeigt auf der Bruchfläche ein gutes, dichtes, feinkörniges Gefüge; unter etwa 2768 Bremsklötzen ist erst ein einziger in Folge einer Fehlstelle im Guß gebrochen. Den bisherigen Erfahrungen der oberschlesischen Vahn zufolge wird durch Anwendung dieser gußeisernen Bremsklötze, an Stelle von hölzernen, eine Ersparniß an Unterhaltungskosten von 31 Proc. bei Güterwagen und 39 Proc. bei Gepäckwagen erzielt. Als weitere Vortheile, welche die Einführung dieser eisernen Bremsklötze mit sich führt, werden angegeben: größere Schonung der Radreifen, in Folge dessen große Ersparniß an Bandagen und Bahnschienen; Defecte an Achsbüchsen etc. in Folge schwachgeschliffener Bandagen kommen nicht mehr vor; die Bandagen werden weniger erhitzt als durch hölzerne Bremsklötze; die gußeisernen Bremsklötze können nicht wie die hölzernen beim Gebrauch verbrennen; die Bremswagen werden behufs Ausweck selns der Klötze seltener dem Betriebe entzogen; endlich wirkt der Bremsmechanismus dauernd in einer günstigeren Weise, weil die Abnutzung der gußeisernen Bremsklötze geringer ist. Bei Verwendung gußeiserner Bremsklötze ist andererseits eine größere Kraftanstrengung des Bremsers zur Feststellung der Räder nöthig, indessen kann der Bremser diese Kraftäußerung leisten. Die Vermehrung des Eigengewichtes der Wagen beträgt etwa 2 Ctr. und ist als ein geringer Uebelstand, der durch andere Vortheile reichlich ausgeglichen wird, mit in den Kauf zu nehmen. Um endlich noch die Möglichkeit zu beseitigen, daß bei etwaigem Bruch eines Bremsklotzes Stücke desselben auf die Schienen fallen und zu Entgleisungen Veranlassung geben könnten, ist hinter den Bremsklotz eine dessen Enden verbindende Sicherheitsstange eingelegt, welche auch bei erfolgtem Bruch die einzelnen Theile zusammenhält. Versuche mit gehärteten, gegossenen, sowie schmiedeeisernen Bremsklötzen haben keine günstigen Resultate gegeben, doch sind die Versuche mit letzteren noch nicht umfangreich genug. Die oberschlesische Bahn hat 346 Wagen mit gußeisernen Bremsklötzen im Betrieb und ist mit den erzielten Resultaten sehr zufrieden. Die Dauer jener Bremsklötze kann auf nahezu 9 Jahre für Güterwagen und 3 Jahre für Gepäckwagen angenommen werden, während hölzerne Bremsklötze nur 2 Jahre, resp. 7 Monate halten. (Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens.) Ueber Dachrinnen aus Blech; von G. Winiwarter. Ob bei einem Neubau Holz, Ziegel, Stein oder Eisen verwendet werden sollen, darüber entscheiden wohl hauptsächlich die für diesen Bau zu Gebote stehenden Mittel und nicht die Willkür. — Bei den Rinnen und Säumen, welche in der ganzen Bausumme einen nur verschwindend kleinen Bruchtheil ausmachen, weiß man eigentlich in den wenigsten Fällen anzugeben, warum die eine oder die andere Blechsorte zur Verwendung kam. Vor ungefähr 35 Jahren hatte man für Dachrinnen und Säume kein anderes Material als Schwarzblech, das gewöhnliche Eisenblech, und Weißblech, das verzinnte Eisenblech. Aus Kupfer machte man wohl auch hie und da noch einen Dachsaum oder eine Dachrinne, aber der immer höher werdende Einkaufspreis von Kupfer und die leichte Verletzbarkeit einer Kupferrinne durch einen spitzen Stein oder einen Nagel, ließen das Kupferblech als Baumaterial kaum mehr in Betracht kommen. Nachdem Sorel in Frankreich im Jahre 1836 das verzinkte oder galvanisirte Eisenblech, das ist Eisenblech welches durch Eintauchen in geschmolzenes Zink mit einer dünnen Zinkschichte überzogen wurde, erfunden und als ein für Bauarbeiten besonders schätzenswerthes Material kennen gelehrt hatte, hat gleichzeitig auch die Bergwerksgesellschaft Vielle Montagne, unweit Aachen, aus Zink Bleche von sehr geringer Dicke walzen und diese dünnen Zinkbleche zu allen möglichen Spenglerarbeiten zu verwenden gelehrt. — Es kamen somit bei der Bauspenglerei zwei neue Materiale, das verzinkte Eisenblech und das Zinkblech in Verwendung, und seitdem concurriren bei den Bauarbeiten Weißblech (Schüsselblech), verzinktes Eisenblech und Zinkblech (Schwarzblech kommt kaum mehr in Betracht, es wird höchstens bei Provisorien noch verwendet) mit einander und die eine oder die andere dieser drei Blechgattungen wird je nach der Verschiedenheit des für die Arbeit bewilligten Preises oder nach persönlicher Vorliebe des die Bauarbeit herstellenden Spenglers in Verwendung genommen, ohne zu berücksichtigen daß diese drei Blechgattungen für die Dauerhaftigkeit des aus Blech herzustellenden Objectes sehr wesentlich verschiedene Werthe haben und mit Sachkenntniß ausgewählt werden müssen. Es ist wahrlich unbegreiflich, daß selbst jetzt noch unangestrichenes Weißblech oder Schüsselblech zu Dachrinnen verwendet wird, welches, wenn es nicht durch Oelfarbe gegen Witterungseinflüsse geschützt ist, ebenso wenig taugt als gewöhn liches unangestrichenes Schwarzblech; — Zinkblechrinnen sollten schon der leichten Verletzbarkeit wegen nie genommen werden, wenn man auch den großen Ausdehnungscoefficienten und die Brennbarkeit des Zinkbleches übersehen zu können meint, — es bleibt also nur noch verzinktes Eisenblech, welches wirklich das tauglichste Material zu Rinnen und Bauarbeiten jeder Art ist und bleibt. Das verzinkte Eisenblech widersteht allen Witterungseinflüssen auch in unangestrichenem Zustande, hat dabei nur den dritten Theil der Ausdehnung von Zinkblech und kann den heftigsten Flammen ohne zu schmelzen oder zu verbrennen ausgesetzt werden. Wer sich durch einen einfachen Versuch selbst Klarheit verschaffen will, ob Weißblech (Schüsselblech), das ist mit Zinn überzogenes Eisenblech, oder verzinktes, das ist mit Zink überzogenes Eisenblech, vortheilhafter ist, lasse sich von seinem Spengler einen kleinen Streifen Weißblech und einen eben solchen verzinkten Eisenbleches bringen, lege jeden dieser Blechstreifen in ein Glas, mit gewöhnlichem Brunnenwasser gefüllt, und lasse beide Gläser einen Tag lang vor seinen Augen ruhig stehen. Nach einigen Stunden schon wird er beim Weißblech an den Schnittkanten die Eisenrostbildung wahrnehmen, während der Streifen verzinkten Eisenbleches selbst nach Jahr und Tag nicht die geringste Veränderung zeigt! (Wochenschrift des nieder-österreichischen Gewerbevereines, 1871 S. 317.) Ueber den Roots'schen Ventilator. In Beantwortung von Anfragen betreffs des Roots'schen VentilatorsBeschrieben im polytechn. Journal, 1868, Bd. CLXXXVII S. 301 und Bd. CLXXXIX S. 440. theilte Hr. Blanck im westphälischen Bezirksvereine deutscher Ingenieure mit, daß bei Kamp und Comp. in Wetter ein Roots'sches Gebläse seit drei bis vier Monaten zum Betriebe eines Ireland'schen Kupolofens benutzt werde. Es wird durch dasselbe ein für den Ofenbetrieb sehr günstiger hoher Winddruck erzeugt, 16 bis 20, ja 24 Zoll (420, 425 resp. 625 Millimeter) Wassersäule; dabei ergibt sich eine Ersparniß von 12½ bis 15 Proc. an Kohks gegen einen Ventilator. Man soll jedoch möglichst wenig schmieren. Schmiert man zu viel, so ballt sich die aus Talg, Wachs und Graphit bestehende Schmiere zu Klumpen zusammen und hindert den Gang. Man bläst am besten nach oben und sorgt nach Möglichkeit dafür, daß der Ventilator reine Luft aufsauge. Das Werk bedurfte früher eine Stunde, um 6000 Pfund niederzuschmelzen, jetzt geschieht dieß in 20 bis 23 Minuten. Hr. A. Dreyer betreibt auf der Bochumer Eisenhütte seit einem Jahre ein Roots'sches Gebläse. Dasselbe hat keine Reparaturen erfordert und ist nie mit der Patentschmiere geschmiert worden, nur etwas Talg wurde dann und wann aufgegeben. Der sehr starke Winddruck hat noch den Vortheil, daß sich die Düse niemals mit Schlacken zusetzen kann. Zweckmäßig ist es, auf der Windleitung ein Sicherheitsventil anzubringen. Nach gemachten Versuchen erfordert das Roots'sche Gebläse 25 bis 30 Proc. weniger Kraft als ein Ventilator für gleiche Leistung, und macht dabei nur 200 bis 300 Umläufe pro Minute. Hr. Blanck gab an, daß man sich beim Beginn des Blasens eines gewöhnlichen Ventilators bedienen könne. Später wird die Hitze so stark, daß man mit Leichtigkeit Brocken von Bessemerstahl in ziemlicher Menge mit einschmelzen kann. Hr. Helmholtz bezweifelt jedoch die angeblich gefundene Kraftersparniß, und zwar wegen des Geräusches, welches der Roots'sche Ventilator verursache; dasselbe rührt vermuthlich von dem Zurückschlagen der hoch gespannten Luft in das Ventilatorgehäuse her. Bei den auf der Bochumer Gußstahlfabrik aufgestellten drei Exemplaren ist dieses, wenn auch nicht sehr laute Geräusch doch so nervenerschütternd, daß die meisten lieber den heulendsten Ventilator hören möchten. Die Wirkung ist jedoch eine sehr gute. Zur Verminderung des Geräusches empfahl Hr. Dreyer den Betrieb durch horizontale starke durchhängende Riemen. Im Weiteren kam noch zur Erwähnung, daß in Hörde der hölzerne Mantel eines Roots'schen Gebläses in Brand gerathen sey, und daß diese Gebläse in Deutschland von Zimmermann in Chemnitz und von Meyer in Aerzen bei Hameln gefertigt wurden. (Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1871, Bd. XV S. 480.) Ueber den Mehl'schen Patent-Rost. Ueber diesen Planrost, welcher im polytechn. Journal Bd. CXCIX S. 436 (zweites Märzheft 1871) beschrieben wurde, bemerkt das Breslauer Gewerbeblatt, 1871 Nr. 14: „Der Mehl'sche Rost ist in der Brieger Zucker-Siederei zu Breslau seit Mitte Mai d. I. im Betriebe und bewährt sich ganz vortrefflich; es sind auf demselben wiederholt Gerberlohe unb Sägespäne gefeuert worden, welche, ohne zwischen den Stäben durchzufallen, vollkommen verbrannt sind.“ Elkinston's Verbesserung in der Darstellung des Kupfers. Nach der Propagation industrielle, 1870 S. 75, besteht das Verfahren im Princip in einer Lösung des in den Kupfersteinen enthaltenen Kupfers mittelst Elektricität und in dem Niederschlagen desselben auf andere Platten, wie bei den galvanoplastischen Processen. Die fremden Metalle fallen dabei auf den Boden der Gefäße nieder, in welchen man operirt. Dieser Proceß ist zur Behandlung des silberhaltigen Kupfers besonders geeignet; auch behandelt man vorzüglich solches Kupfer, welches Silber enthält, jedoch nicht genug, um den Handelswerth desselben zu erhöhen, oder um mit Vortheil nach der alten Methode extrahirt werden zu können. Die neue Methode gestattet das Silber mit Vortheil zu gewinnen, wenn der Gehalt daran auch noch so gering ist. Man schmilzt das Erz wie beim gewöhnlichen Processe und erhält einen Regulus, welchen man in Platten von 660 Millimet. ×200 Millimet. × 25 Millimet. gießt. Ein Ende der Platte wird mit einer T-Schiene von geschmiedetem Kupfer verbunden, welche dazu dient, sie aus der Form zu heben, und zwar werden diese geschmiedeten Kupferschienen während des Gießens der Platten in die Form gehalten. Die Platten werden in den Auflösungsraum gebracht, dessen Fußbodenritzen sorgfältig mit Plättchen überdeckt sind, und welcher eine starke Thonschicht enthält, die den Fußboden undurchdringlich macht. Letztere hat eine Böschung von 42 Millimeter auf den Meter, und ist mit Längsrinnen versehen, welche dazu dienen, feuerfeste (?) Gefäße aufzunehmen, die durch Keile (Winkel) in gleichem Niveau erhalten werden. Diese Gefäße communiciren mit einander durch Röhren von Gutta-percha, welche in jedem derselben 10 Centimet. vom Boden münden. In denselben befindet sich eine Auflösung von schwefelsaurem Kupferoxyd, zu der man den Kupfervitriol des Handels oder auch eine Lösung nehmen kann, die man sich aus reichen Schlacken selbst darstellt. Wenn nöthig, erschwert man die Circulation der Flüssigkeit zwischen den Gefäßen dadurch, daß man die Kautschukröhren, welche die Communication bilden, mittelst Klemmen etwas zusammendrückt. Die Rohkupferplatten werden mit ihren T-Balken auf die Gefäße gehängt und lösen sich darin auf. Das aufgelöste Kupfer wird auf Platten von reinem Kupfer gebracht. Es wird jedoch hier der elektrische Strom, statt durch eine galvanische Säule, durch die Thätigkeit verschiedener elektromagnetischer Maschinen hervorgebracht. Die Kupferplatten werden mit Ausnohme der T-Schienen vollständig aufgelöst; die letzteren werden durch einen Wachsüberzug verwahrt, so daß sie wieder benutzt werden können. Die Platten, auf welche niedergeschlagen wird, bestehen aus fast reinem Kupfer; eine jede derselben communicirt durch einen Metalldraht mit der aufzulösenden Platte in dem Nachbargefäße. Das niedergeschlagene Kupfer kann unmittelbar zum Auswalzen oder es kann zum Guß verkauft werden. Da die Kupfervitriollösung nach und nach schwächer wird und Eisenvitriol aufnimmt, so muß sie von Zeit zu Zeit gänzlich erneuert werden. Wir haben den vorstehenden Aussatz mitgetheilt, obwohl er Manches unklar läßt, doch kann er Fachmännern vielleicht Veranlassung geben, durch Versuche in der angedeuteten Richtung zu günstigen Resultaten der Kupfergewinnung zu gelangen. V. K. (Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1871, Bd. XV S. 463.) Zur Kröncke'schen Methode des Zugutemachens von Silbererzen. Bezüglich dieser Methode, welche im polytechn. Journal Bd. CC S. 214 (erstes Maiheft 1871) mitgetheilt wurde, enthält die berg- und hüttenmännische Zeitung, 1871 Nr. 31, folgenden berichtigenden Zusatz: Kupferreiches Silberamalgam wird zur Extrahirung des Kupfers in überschüssigem Quecksilber aufgelöst und in dieser Form mit Kupferchlorid behandelt oder aber zur Amalgamation einer zweiten Partie Erz benutzt, wobei der Kupfergehalt des Amalgames bei der Bestimmung der anzuwendenden Quantitäten Kupferchlorürs und besonders des Zinkes oder Bleies in Rechnung gebracht wird. L. E. Neuer Respirator. John Tyndall beschreibt in einem Vortrage über Staub und Rauch einen Respirator, welcher nicht bloß, wie die Baumwolle, gewöhnlichen Staub zurückhält, sondern auch reizende Dämpfe (wie z. B. die von brennendem Harze), welche von der Baumwolle nicht aufgehalten werden. Derselbe besteht aus folgenden, zwischen Drahtnetz befindlichen Schichten: mit Glycerin befeuchtete Baumwolle, trockene Baumwolle, Kohlenstücke, trockene Baumwolle, Aetzkalk. Die Reihenfolge der darin vorhandenen Schichten ist gleichgültig; die Kalkschicht kann weggelassen werden, wenn es nicht darauf ankommt, die Kohlensäure aus der Luft zu absorbiren. Feuerwehrleute, für welche dieser Respirator besonders bestimmt ist, konnten sich beim Gebrauche desselben ohne alle Beschwerde beliebig lange Zeit in einem mit Harzrauche gefüllten Raume aufhalten. (Aus Chemical News durch das chemische Centralblatt, 1871 S. 504.) Aus schlechter gelber oder brauner Seife eine schönere harte Seife zu erzielen. Nach dem Patent, welches sich S. Desborough in London an die Bereitung einer besseren Qualität Seife aus gelber oder brauner, schlechterer Sorte ertheilen ließ, soll die Verbesserung durch eine Beimischung von unterschwefligsaurem Natron bewerkstelligt werden. Eine Lösung von 28 Pfund dieses Salzes in vier Gallons (40 Pfd.) Wasser wird mit 2½ Centnern von Rohseife erhitzt. Das Product soll eine schöne, harte Seife seyn. (Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft zu Berlin, 187l, Nr. 12.) Die Mießmuschel (Mytilus edulis). wird, wie Dr. BetaNeue Werke und Winke für die Bewirthschaftung des Wassers. Heidelberg, 1870. berichtet, eingemacht weit und breit zum wahren wohlthätigen Handels-Nahrungsartikel. Sie hält sich dann Jahre lang und ist für die Speisekammer zu Lande und noch mehr zu Wasser eine sichere Zuflucht und Zuspeise, vielleicht noch mehr als die „Pickles“ ein Reizmittel. Das Einmachen und Verkauf von Mießmuscheln gestaltet sich daher mehr und mehr zu einem blühenden und lohnenden Geschäst. Die Mießmuscheln werden geerntet, gereinigt, in emaillirten Töpfen mit nur wenig Wasser unten leicht angekocht, nachher ihres Bartes beraubt und dann in lange Gläser mit etwas starkem Weinessig, schwarzen und weißen Pfefferkörnern und zerschnittenen Lorbeerblättern eingeschichtet. So stehen sie einige Stunden, worauf man wieder Weinessig aufgießt und das Ganze mit einer dünnen Schicht von Provenceröl bedeckt. Als letzten Verschluß bindet man eine erweichte starke Blase fest darüber. Solche Büchsen bilden von Schleswig-Holstein, besonders aber aus dem großen Geschäft der Madame Lohse in Copenhagen einen sehr beliebten Handelsartikel, den man gelegentlich auch schon bei Berliner Delicatessenhändlern findet. Es ist gut, wenn diese künstliche Muschelzucht sich noch weiter entwickelt, und die Delicatesse zu einer wohlfeilen, beliebten Zwischenspeise an den Tafeln der mittleren und ärmeren Stände wird. An Fruchtbarkeit des Meeres dafür fehlt es durchaus nicht. Im Winter 1866–1867 wurden aus dem einzigen Isefjord für nicht weniger als 5600 Grotes Mießmuscheln geerntet. Bis jetzt cultivirt man hauptsächlich in der Kieler Bucht Mießmuscheln. Man brachte von dort schon in einem Jahre über 800 Tonnen oder gegen 3½ Millionen Stück auf den Markt. Man pflückt sie von Hafenpfählen, Bretern, Badeschiffen, Booten und Landungsbrücken ab, wo sie oft wie ein dichter Rasen aus dem durchsichtigen Wasser hervorschimmern. Dazu kommen die künstlich eingesenkten Eichen-, Buchen- und besonders Erlenpfähle und Aeste. Man setzt diese, zugespitzt, mit der eingeschnittenen Jahreszahl, zwei, drei Faden tief vermittelst eines Taues und einer Gabel, am liebsten mit sehendem oder todtem Seegras, und zieht sie nach drei oder fünf Jahren am häufigsten unter dem Eise hervor, um die meist dick neben und über einander hängenden reifen Früchte abzupflücken. Solche Muschelbaum-Pflanzungen ziehen sich an beiden Seiten der Bucht an den Ufern von Düsternbrook und Ellerbeck wie unterseeische Gärten hin, die man bei ruhiger See unter dem klaren Wasser deutlich bemerken kann. Die Fischer haben für diese Garten- und Erntekunst noch sehr einfache, uralte Gewohnheiten. Vom Ufer aus erkennen sie an Merkmalen den Stand ihrer Muschelpfähle. In ihren flachen Kähnen mit steilen Seitenwänden rudern sie sich mit spatenartigen Schaufeln an Ort und Stelle, treiben eine Stange in den Grund, binden den Kahn daran fest und angeln mit einem Haken an einem Tau den Muschelbaum empor, dessen oft schwer beladene Zweige sie in Büscheln und Klumpen von großen Muscheln abreißen. Die Muscheln sind in Fleisch und Geschmack oft sehr verschieden. Im December oder Januar sind sie am fettesten. Sie werden auf verschiedene Weise zur Nahrung und Labung für Menschen zubereitet. Das Beste und Billigste ist natürlich, sie frisch zu genießen. Ausgenommen, gereinigt und zu einer Art von Suppe gekocht, bilden sie mit und ohne Gewürz eine sehr substantielle und mundende Nahrung, allerdings mehr für gute Magen, als für durch die Civilisation geschwächte Verdauungswerkzeuge. Aber gehörig zubereitet und von den schwer verdaulichen Anhängseln befreit, werden sie auch ein ebenso empfehlenswerthes als leicht verdauliches Labsal für die Schwachen, wie ihre aristokratischen Schwestern, die Austern. Die Mießmuschel hat, wie einmai ein Fleischer als Tadel für Kälber und Kühe aussprach, zu viel „Gewänuste.“ Es fühlt sich auf der Zulage beinahe bindfadenartig an und wird wohl am besten entweder vorher oder wenigstens beim Essen, wie die Knochen beim Fleische, beseitigt, damit dem Magen schwere und dabei unnütze Arbeit erspart werde. (Industrieblätter, 1871, Nr. 18) Reichsgesetz, betreffend die Haftpflicht für die beim Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen. Mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit, welche das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871, betreffend die Haftpflicht für die beim Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen für die Industrie besitzt, geben wir nachstehend den Wortlaut desselben. §. 1. Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getödtet oder körperlichverletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getödteten oder Verletzten verursacht ist. §. 2. Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, hastet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körperverletzungen eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen Schaden. §. 3. Der Schadenersatz (§§. 1 und 2) ist zu leisten: 1) Im Fall der Tödtung durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung und der Beerdigung, sowie des Vermögensnachtheiles, welchen der Getödtete während der Krankheit durch Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat. War der Getödtete zur Zeit seines Todes vermöge Gesetzes verpflichtet, einem Anderen Unterhalt zu gewähren, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, als ihm in Folge des Todesfalles der Unterhalt entzogen worden ist. 2) Im Fall einer Körperverletzung durch Ersatz der Heilungskosten und des Vermögensnachtheiles, welchen der Verletzte durch eine in Folge der Verletzung eingetretene zeitweise oder dauernde Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erleidet. §. 4. War der Getödtete oder Verletzte unter Mitleistung von Prämien oder anderen Beiträgen durch den Betriebsunternehmer bei einer Versicherungsanstalt, Knappschafts-, Unterstützungs-, Kranken- oder ähnlichen Casse gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der letzteren an den Ersatzberechtigten auf die Entschädigung einzurechnen, wenn die Mitleistung des Betriebsunternehmers nicht unter einem Drittel der Gesammtleistung beträgt. §. 5. Die in den §§. 1 und 2 bezeichneten Unternehmer sind nicht befugt, die Anwendung der in den §§. 1 bis 3 enthaltenen Bestimmungen zu ihrem Vortheil durch Verträge (mittelst Reglements oder durch besondere Uebereinkunft) im Voraus auszuschließen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung. §. 6. Das Gericht hat über die Wahrheit der thatsächlichen Behauptung unter Berücksichtigung des gesammten Inhaltes der Verhandlungen nach freier Ueberzeugung zu entscheiden. Die Vorschriften der Landesgesetze über den Beweis durch Eid, sowie über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden und gerichtlicher Geständnisse bleiben. Ob einer Partei über die Wahrheit oder Unwahrheit einer thatsächlichen Behauptung noch ein Eid auszulegen, sowie ob und in wie weit über die Höhe des Schadens eine beantragte Beweisaufnahme anzuordnen oder Sachverständige mit ihrem Gutachten zu hören, bleibt dem Ermessen des Gerichtes überlassen. § 7. Das Gericht hat unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des Schadens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in welcher Höhe Sicherheit zu bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. Als Ersatz für den zukünftigen Unterhalt oder Erwerb ist, wenn nicht beide Theile über die Abfindung in Capital einverstanden sind, in der Regel eine Rente zuzubilligen. Der Verpflichtete kann jeder Zeit die Aufhebung oder Minderung der Rente fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zuerkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen wesentlich verändert sind. Ebenso kann der Verletzte, dafern er den Anspruch auf Schadenersatz innerhalb der Verjährungsfrist (§. 8) geltend gemacht hat, jederzeit die Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente fordern, wenn die Verhältnisse welche für die Feststellung, Minderung oder Aufhebung der Rente maßgebend waren, wesentlich verändert sind. Der Berechtigte kann auch nachträglich die Bestellung einer Sicherheit oder Erhöhung derselben fordern, wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten sich inzwischen verschlechtert haben. §. 8. Die Forderungen auf Schadenersatz (§§. 1 bis 3) verjähren in zwei Jahren vom Tage des Unfalles an. Gegen Denjenigen, welchem der Getödtete Unterhalt zu gewähren hatte (§. 3, Nr. 1), beginnt die Verjährung mit dem Todestage. Die Verjährung läuft auch gegen Minderjährige und diesen gleichgestellte Personen von denselben Zeitpunkten an, mit Ausschluß der Wiedereinsetzung. §. 9. Die Bestimmungen der Landesgesetze, nach welchen außer den in diesem Gesetze vorgesehenen Fällen der Unternehmer einer in den §§. 1 und 2 bezeichneten Anlage oder eine andere Person, insbesondere wegen eines eigenen Verschuldens für den bei dem Betriebe der Anlage durch Tödtung oder Körperverletzung eines Menschen entstandenen Schaden haftet, bleiben unberührt. Die Vorschriften der §§. 3, 4, 6 bis 8 finden auch in diesen Fällen Anwendung, jedoch unbeschadet derjenigen Bestimmungen der Landesgesetze welche dem Beschädigten einen höheren Ersatzanspruch gewähren. §. 10. Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Einrichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen vom 12. Juni 1869, sowie die Ergänzungen desselben werden auf diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ausgedehnt, in welchen durch die Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes oder der in §. 9 erwähnten landesgesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht wird.