Titel: Ueber den Lichtpausproceß; von Dr. H. Vogel.
Autor: Hermann Wilhelm Vogel [GND]
Fundstelle: Band 202, Jahrgang 1871, Nr. CVIII., S. 456
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CVIII. Ueber den Lichtpausproceß; von Dr. H. Vogel. Vogel, über den Lichtpausproceß. In dem mir verspätet zugekommenen zweiten Juniheft des polytechn. Journals (Bd. CC S. 489) beschreibt Herr G. Meißner ein für Techniker sehr empfehlenswerthes Verfahren, Zeichnungen mit Hülfe lichtempfindlichen Papieres, jedoch ohne optisch-photographische Apparate zu copiren. Herr Meißner übersieht jedoch dabei, daß ich schon fünf Monate früher in den photographischen Mittheilungen, Februar 1871, S. 272 (daraus aufgenommen im polytechn. Journal Bd. CXCIX S. 331, zweites Februarheft 1871) ein ähnliches Verfahren publicirt habe, welches sogar dem seinigen gegenüber eine sehr wesentliche Vereinfachung enthält, indem es dem Techniker die von Meißner beschriebene mühsame und unsaubere Selbstpräparation des lichtempfindlichen Papieres gänzlich erspart und die unvermeidlichen Verluste, welche durch das rasche Verderben des letzteren leicht eintreten, gänzlich ausschließt. Dieses von mit in Vorschlag gebrachte haltbare lichtempfindliche Papier wird seit März 1871 von Herrn R. Talbot in Berlin (Wilhelmstr. 101) im Großen fabricirt; es hält sich im Dunkeln aufbewahrt mindestens drei Monate, und ist sogar billiger als das selbst präparirte gesilberte Papier. Meißner gibt nämlich den Preis eines Buches des letzteren auf Summa 7 Rthlr. an. Das Talbot'sche Papier, welches unter dem Namen „Lichtpauspapier“ mit Gebrauchsanweisung in den Handel kommt, kostet hingegen bei gleicher Größe per Buch nur 5 Rthlr. Dasselbe wird bereits von dem Ingenieurcorps des Generalstabes, im kgl. Handelsministerium, auf dem kgl Werft in Danzig, auf der kgl. Gewerbe-Akademie, in verschiedenen Maschinenbauanstalten und Baubureaus Berlins etc. praktisch mit bestem Erfolge angewendet. Zur Sache bemerke ich, daß ich mich in der oben citirten Beschreibung des Verfahrens nur kurz gefaßt habe, da dasselbe nur eine Vereinfachung des viel älteren, bereits i. J. 1839 beschriebenen, allgemein in photographischen Kreisen bekannten Copirverfahrens von Fox Talbot ist, ich demnach die Details der Operationen als bekannt voraussetzen durfte. Zu dem Specialzwecke des Copirens von Zeichnungen in der beschriebenen Weise ist dasselbe in großartigem Style zuerst auf der Patentoffice zu Washington zur Anwendung gelangt. Der Arbeitsgang, welcher dort innegehalten wird, findet sich beschrieben in den photographischen Mittheilungen, Jahrg. 1869, S. 45 und in meinem Lehrbuch der Photographie, 1870, S. 470. In Bezug auf das Fixiren gedachter Lichtcopien bemerke ich, daß das von Herrn Meißner a. a. O. Seite 494 empfohlene „längere Zeit in Wasser liegen“ der natronhaltigen Copien keineswegs genügt, sondern ein gründliches Auswaschen behufs vollständiger Entfernung des Fixirnatronsalzes unbedingt für die Dauerhaftigkeit der Copien nothwendig ist. Berlin, im November 1871.