Titel: Ueber die Mittel, die Wohnhäuser gegen die durch Gasröhren etc. hervorgerufenen Gefahren des Blitzschlages zu schützen; von W. de Fonvielle.
Fundstelle: Band 204, Jahrgang 1872, Nr. XXXVI., S. 138
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XXXVI. Ueber die Mittel, die Wohnhäuser gegen die durch Gasröhren etc. hervorgerufenen Gefahren des Blitzschlages zu schützen; von W. de Fonvielle. Nach den Comptes rendus, t. LXXIV p. 676. 715; März 1872. Fonvielle, über Blitzableiter für mit Gasröhren versehene Gebäude. Mit Bezugnahme auf die (im vorhergehenden Heft dieses Journals S. 29 von Wilde mitgetheilten) eigenthümlichen Umstände, unter welchen der Blitz im Jahr 1861 in eine Baumwollspinnerei zu Oldham, im Jahr 1363 in die St. Paulskirche zu Kersall-Moor und am 4. Januar 1872 in die Kirche zu Crumpsall einschlug, erblickt de Fonvielle in diesen Unfällen eine glänzende Rechtfertigung der physikalischen Principien, welchen die (französische) Akademie der Wissenschaften in der Instruction über die Blitzableiter vom Jahr 1823 Ausdruck verliehen hat. Die betreffende Stelle dieser Instruction lautet: „Wenn das Gebäude welches mit einem Blitzableiter versehen werden soll, einigermaßen bedeutende Metallkörper enthält, z.B. bleierne Platten welche den First und die Dachkanten bedecken, metallene Dachrinnen, lange Eisenstangen welche zur Verstärkung irgend eines Theiles des Gebäudes dienen, so müssen sie alle mit dem Blitzableiter in Verbindung gesetzt werden. Würde dieses unterbleiben und die Continuität des Blitzableiters irgend wie aufgehoben, oder würde er nicht ganz frei mit dem Erdboden communiciren, so könnte möglicher Weise der Blitz mit zerschmetternder Gewalt auf irgend einen der genannten Metallkörper überspringen.“ An vorstehendes Aktenstück knüpft de Fonvielle folgende Bemerkung: „Diese von der Akademie der Wissenschaften im Jahr 1823 adoptirte Instruction über die Anlage von Blitzableitern ließe sich nun leicht durch weitere Vorschriften ergänzen, welche der damalige Berichterstatter der physikalischen Section, Gay Lussac, gewiß hinzugefügt haben würde, wenn zu jener Zeit Gasröhren existirt hätten. Die sich mehrenden Unfälle der genannten Art beweisen die dringende Nothwendigkeit, eine so bedauerliche Lücke auszufüllen. Ich erlaube mir daher, die Akademie darauf aufmerksam zu machen, wie nothwendig es ist, die Architekten auf die Gefahren hinzuweisen, welche die nur zu sehr verbreitete Gewohnheit mit sich bringt, Gasröhren in der unmittelbaren Nähe von Blitzableitern anzuordnen. Ueberdieß dürfte es nöthig seyn sich zu versichern daß die Gasröhren, ohne Unterbrechung ihres Zusammenhanges und ohne bemerkenswerthe Verminderung ihrer Leitungsfähigkeit, sich bis in den feuchten Erdboden erstrecken. Meines Erachtens sollte die Aufmerksamkeit der Architekten ganz besonders auf den Schutz der Gasmesser (compteurs) hingelenkt werden. Dieser Apparat sollte immer so nahe wie möglich an dem gemeinschaftlichen Wasserreservoir und so entfernt wie möglich von der Wetterseite des Gebäudes angebracht werden. Außerdem würde es rathsam seyn, von der unmittelbaren Nachbarschaft des Gasmessers jede Anhäufung von Stoffen brennbarer und explosiver Natur fern zu halten. Obgleich die Regenkandel und Dachrinnen geringere Gefahr darbieten, weil sie keinen ganz verbrennbaren Stoff in ihrem Inneren verbergen, so sollten doch die nämlichen Principien so viel wie möglich auch auf sie in Anwendung gebracht werden. Es empfiehlt sich daher, darüber zu wachen, daß die Regenkandel oder Ablaufröhren bis in die Straßenrinne oder wenigstens bis an den Boden sich erstrecken. Jedenfalls sollte man den Architekten dringend an's Herz legen, darauf zu achten, daß die Blitzableiter nicht durch die Gewitterregen mit den Dachrinnen in Verbindung gesetzt werden können und zwar in Folge des ungenügenden Zustandes oder der Verstopfung der Ablaufröhren.“