Titel: Der Rechtsbestand des Hoffmann'schen Ringofenprivilegiums.
Fundstelle: Band 210, Jahrgang 1873, Nr. XII., S. 70
Download: XML
XII. Der Rechtsbestand des Hoffmann'schen Ringofenprivilegiums. Seger, über den Rechtsbestand des Hoffmann'schen Ringofenprivilegiums. In dem Aufsatze unter obigem Titel im Jahrgang 1872 dieses Journals, Band CCV Seite 205 und 311, in welchem ich die im österreichischen Ingenieur- und Architektenverein zu Wien durch Herrn Prokop gelieferte Beweisführung für die Hinfälligkeit der Hoffmann'schen Ringofenprivilegien zu widerlegen suchte, sind unter Anderen als Quellen, aus denen Hr. Prokop seine Wissenschaft geschöpft und als Solche, welche in ihren Schriften Beweismittel gegen die Neuheit des Hoffmann'schen Ringofens beibringen, die HHrn. Prof. Dr. Gottgetreu in München und Paul Löff in Berlin genannt. Gegen einige Stellen in dem genannten Aufsatze, namentlich Seite 211 und S. 315, in welchen hiernach die Ansicht meinerseits ausgesprochen wird, daß die genannten beiden Herren ein Interesse daran nehmen, Constructionen zu vertheidigen, welche durch die preußischen Gerichte als Plagiate verurtheilt seyen, und dieß mit Mitteln welche als Wortklaubereien zu betrachten sind, erhebt Hr. Prof. Dr. Gottgetreu Widerspruch, sowie vor Allem gegen den Schimpf, der seiner wissenschaftlichen Ehre dadurch angethan sey, daß sein Name mit dem eines Mannes auf gleiche Stufe gestellt ist, welcher durch die Genialität, mit der er die Ideen Anderer auf technischem Gebiet assimilirt und als die Seinigen ausgibt, sich in den letzten Jahren eine gewisse Berühmtheit erworben hat. Beim Durchlesen der Stellen, auf welche sich die oben genannten Aeußerungen beziehen (Gottgetreu's Baumaterialienlehre Seite 186 bis 193 und Seite 205 bis 210) glaubte ich allerdings aus verschiedenen Auslassungen, in welchen einerseits die Priorität der Ringofenerfindung dem Ofen von Maille in Villeneuve-le-Roi zugesprochen und dieser im Princip mit dem Hoffmann'schen Ringofen identisch erklärt wird, und namentlich auch die Widersprüche, welche im Text der angezogenen QuelleFörster's Bauzeitung, Wien 1857. in Betreff der Anlage der Roste und der Befeuerung „von Oben“ sich finden, ohne Kritik aufgenommen sind, andererseits aus der Art, wie er die Beschreibung der Bührer-Hamel'schen Oefen durchführt, annehmen zu müssen, als ob Hr. Prof. Dr. Gottgetreu die Eigenthümlichkeiten der Befeuerungsweise des Maille'schen wie Hoffmann'schen Ofens nicht erkannt, sowie an dem Bührer-Hamel'schen Ofen ein ganz besonderes Interesse nehme. Wenn nun, wie mir Hr. Prof. Dr. Gottgetreu erklärt, er in letzterer Beziehung dem Kampf der materiellen Interessen völlig fern gestanden und seine wissenschaftliche Ueberzeugung allein die Richtschnur gewesen ist, durch welche er sich hat leiten lassen, so hat er die Sache hiermit auf das Gebiet einer wissenschaftlichen Streitfrage gebracht, auf welchem sie sich auch für den unterliegenden Theil in ehrenvoller Weise auskämpfen läßt. Hr. Löff hat einen anderen Weg betreten; er hat es vorgezogen auf die von mir geführte Kritik mit SchmähungenPaul Löff: Entwürfe zum Bau von Kalk-, Cement-, Gyps- und Ziegelbrennereien. Leipzig 1873, in Gebhard's Verlag. und Verläumdungen, die der Wissenschaft und eines Mannes, der sich seines Rechtes bewußt ist, unwürdig sind, zu antworten und haben mich diese in den von mir über ihn ausgesprochenen Ansichten lediglich bestärkt und mir die Möglichkeit genommen, mich ihm gegenüber auf weitere wissenschaftliche Erörterungen einzulassen. Dagegen halte ich es für meine Pflicht, einem Manne gegenüber, welcher, wie Hr. Prof. Dr. Gottgetreu, wenn ich auch fachlich mit den von ihm ausgesprochenen Ansichten nicht in allen Punkten übereinstimme, doch auf dem Gebiete der Wissenschaft, welches er bebaut, einer Autorität genießt, und auf die Reinheit seiner wissenschaftlichen Ehre Gewicht legt, die Genugthuung nicht versagen zu dürfen, daß ich mich in Bezug auf die Motive, welche bei der Betheiligung an dem Streite um die Priorität der Ringöfen ihn geleitet, geirrt haben kann und deßwegen bedauere, ihn dem Verdachte ausgesetzt zu haben, als ob diese nicht ganz ehrenhafte gewesen seyen; ich thue dieß um so lieber, als mir eine solche Erklärung Gelegenheit gibt zu constatiren, daß Männer von wissenschaftlichem Rufe dagegen protestiren, mit solchen in eine Reihe gestellt zu werden, welche die Wissenschaft zur Erreichung ihrer egoistischen Zwecke herabwürdigen. Dr. H. Seger.