Titel: Ueber den Dextringehalt verschiedener Sorten von käuflichen Stärkesyrupen; von Fr. Anthon.
Autor: Ernst Friedrich Anthon [GND]
Fundstelle: Band 219, Jahrgang 1876, S. 437
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Ueber den Dextringehalt verschiedener Sorten von käuflichen Stärkesyrupen; von Fr. Anthon. Anthon, Dextringehalt verschiedener Sorten von käuflichen Stärkesyrupen. Zu diesem Behufe wurden drei verschiedene Proben untersucht und zwar aus einer böhmischen, einer französischen und einer deutschen Stärkefabrik, welche alle in ihrer Qualität bedeutend differirten. Von der ersten Sorte wurden 25g Syrup mit 130g Spiritus von 38° B. zum Sieden erhitzt, 10 Minuten darin erhalten und das Gefäß in warmes Wasser gebracht, um den Inhalt langsam absetzen zu lassen. Die klare geistige Lösung, vom Bodensatz abgegossen, trübte sich beim Erkalten und setzte nach mehrwöchentlichem Stehen eine gummiähnliche Masse ab, welche völlig getrocknet 1g,5 wog. Der nach dem Erkalten in Weingeist gelöst gebliebene Theil betrug scharf getrocknet 12g. Endlich betrug der im siedenden Weingeist ungelöst gebliebene Antheil scharf getrocknet (wasserfrei) 6g,37. Dieser Syrup bestand also aus: Traubenzucker 48,3  Schleimzucker 6,2  Dextrin 25,5  Wasser 20,0  ––––– 100,0. Der französische Syrup auf gleiche Weise behandelt, enthielt in 100 Gew.-Th: Traubenzucker 30,1  Schleimzucker 5,0  Dextrin 48,0  Wasser 16,9  ––––– 100,0. Der Syrup aus Deutschland war weiß und enthielt kein Dextrin. 25g dieses Syrups (von 20 Proc. Wassergehalt) mit 135g Alkohol von 71 Gew.-Proc.= 0,868 spec. Gew. geschüttelt, löste sich fast alles bis auf einen kleinen Rückstand von 0g,075 (Gyps etc.). Dieser Syrup enthielt 50 Proc. Traubenzucker. Der angewendete Alkohol sammt dem Wasser im Syrup entsprechen 140g Alkohol von ca. 66 Gew.-Proc. = 0,882 spec. Gew. Da nun von einem solchen Spiritus beinahe 10 Th. nothwendig sind, um 1 Th. Traubenzucker zu lösen, so war diese Spiritusmenge wohl ausreichend, um die vorhandenen 12g,5 Traubenzucker aufzulösen, aber nicht genügend, um auch noch die 7g,5 Nichtzucker zu lösen, falls solche in Dextrin beständen, da letzteres sich in Weingeist von 0,882 spec. Gew. gar nicht löst. Es war sonach in diesem Syrup kein Dextrin, dagegen aber neben dem Traubenzucker ein in Weingeist von 0,882 spec. Gew. löslicher (aber nicht vergährbarer) Stoff enthalten. Nach dem vorhergehenden Versuch löste sich der Syrup aus Deutschland im 8 fachen Volum Spiritus von 0,868 spec. Gew. so gut als vollständig auf. Als aber dieser Syrup mit nur dem 4 fachen Volum desselben Spiritus kräftig geschüttelt und dann über Nacht der Ruhe überlassen wurde, zeigte sich eine syrupdicke, etwa 1/7 Volum der ganzen Mischung einnehmende Schicht abgelagert, und die überstehende, klare geistige Flüssigkeit enthielt 17 Proc. trockener Masse (vom Gewicht des verwendeten) Syrups aufgelöst. Die ganze Mischung bestand nun aus: Traubenzucker 12,50 Fremdem Stoff   7,50 Wasser im Syrup      „     im Weingeist   5,0018,12 23,12 Alkohol, wasserfreiem 44,37. Das vorhandene Wasser und der Alkohol entsprachen 67g,5 Weingeist von 65,7 Gew.-Proc. = 0,883 spec. Gew., welcher höchstens 1/10 seines Gewichtes Traubenzucker aufzulösen vermag, somit nur ausreichte, um ca. 6,75 Gew.-Th. Traubenzucker aufgelöst zu erhalten. Der klare Weingeist wurde abgegossen und durch dieselbe Menge frischen (ebenfalls von 65,7 Proc.) ersetzt und geschüttelt; letzterer löste nun alles bis auf 0,3 Proc. vom Gewicht des ursprünglich verwendeten Syrups auf. Als neuerdings behufs weiterer Versuche 1 Vol. desselben ursprünglichen Syrups mit 2 Vol. Weingeist von 71 Proc. kräftig geschüttelt und über Nacht stehen gelassen wurde, zeigte sich eine so reichliche Menge einer dickflüssigen Schichte abgelagert, daß diese fast dasselbe Volum des verwendeten Syrups einnahm. Die überstehende klare Lösung abgedampft, hinterließ 24,2 Proc. (vom Gewichte des verwendeten Syrups) trockenen Rückstand. Die ganze Mischung enthielt: Traubenzucker 12,50  Fremde Stoffe 7,50  Wasser im Syrup      „     im Weingeist 5,009,06 14,06  Alkohol, wasserfreien 22,14, entsprechend 36g,20 Weingeist von 57 Proc. (= 0,902), von welchem ca. 6 Th. nöthig sind, um 1 Th. Traubenzucker aufzulösen, und somit nur etwa die halbe Menge des vorhandenen Traubenzuckers gelöst werden konnte. Als schließlich Mischungen von 1 Vol. dieses Syrups mit 2, 4 und 8 Vol. Spiritus von 60 Gew.-Proc. = 0,895 spec. Gew. gemischt wurden, gaben alle drei Proben bei gewöhnlicher Temperatur (bis auf ein wenig Gyps) vollständige Lösungen. Die dritte dieser Mischungen enthielt: Traubenzucker 12,50  Fremde Stoffe 7,50  Wasser im Syrup      „     im Spiritus   5,0055,00 60,00  Alkohol, wasserfreien 75,00. entsprechend 135g Weingeist von 55 1/2 Gew.-Proc. = 0,905 spec. Gew., welche wohl genügen, um die vorhanden gewesenen 12g,5 Traubenzucker, nicht aber auch 7g,5 Dextrin zu lösen, da Weingeist von 0,905 spec. Gew. noch nicht einmal 0,9 Proc. Dextrin aufzulösen vermag; es mußte also neben dem Zucker etwas anderes als Dextrin vorhanden gewesen sein, wenn man nicht annehmen will, daß die Gegenwart des Traubenzuckers neben Dextrin letzteres im Weingeist löslich mache.