Titel: | Ueber die betrügerische Färbung der Weine. |
Fundstelle: | Band 222, Jahrgang 1876, S. 372 |
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Ueber die betrügerische Färbung der
Weine.
Gautier, über die betrügerische Färbung der Weine.
Das künstliche Färben der Weine, welches früher nur in größern Städten mit hohem
Consumzoll (Octroi), z.B. in Paris (1841 82 320),
ausgeübt wurde, verbreitet sich seit einigen Jahren auch in den
Productionsdistricten in solchem Umfange, daß selbst die dazu verwendeten Farbstoffe
bedeutend im Preise steigen.P. Massot, Präsident des Generalrathes der
Ostpyrenäen, hat an den Justizminister ein Schreiben gerichtet, in welchem
er ganz energisch gegen die kolossale Weinfälschung, welche jetzt in
Frankreich geübt wird, zu Felde zieht und um ein Gesetz bittet, das diesen
„Schandthaten“ ein Ende macht, welche die
Gesundheit gefährden, den moralischen Sinn erschüttern und die ergiebigste
Quelle des französischen Nationalwohlstandes in Gefahr bringen. Hiernach
wird arsenhaltiges Fuchsin heute centnerweise gebraucht, andere
Anilinfarbstoffe sind auf landwirthschaftlichen Ausstellungen sogar prämiirt
und werden in Folge dessen öffentlich angepriesen. Um diesen Unfug zu
steuern, hat jetzt das Syndicat der Weinhändler von Beziers folgendes
nachahmenswerthe Rundschreiben erlassen:„In Erwägung, daß die künstliche Färbung der Weine schon ernsten
Schaden verursacht hat, daß sie den guten Ruf und die Zukunft der
französischen Weinberge vernichten muß, und daß es unumgänglich
nothwendig ist, sie zu verhindern und, von welcher Seite her sie auch
kommen mag, zu verfolgen; – in Erwägung, daß im Augenblick der
Weinlese es unumgänglich nothwendig ist, diesen Thatsachen die
größtmögliche Publicität zu geben, und die Weinbergbesitzer, welche sich
von den Verkäufern von Farbestoffen zu dem ernsten Betrug, den sie
begehen, verleiten lassen, von den Gefahren in Kenntniß zu setzen,
welche sie sich durch die Fälschung ihrer Weine aussetzen, – hat
das Syndicat folgenden Beschluß gefaßt: Der Syndicatausschuß ist
speciell beauftragt, von seinen Mitgliedern die Weinproben, welche eine
erste Analyse der künstlichen Färbung als verdächtig erscheinen lassen,
entgegenzunehmen, um sie einer neuen Prüfung zu unterwerfen. Der
Ausschuß wird auf Kosten des Syndicats und im Namen der Mitglieder
seinen Statuten gemäß vor allen Gerichtsbarkeiten die verfolgen, welche
die verfälschten Weine verkaufen. Er ist beauftragt, den Resultaten der
Verfolgungen alle mögliche Publicität zu geben. Endlich hat er die
specielle Aufgabe, alle Maßregeln zu ergreifen, welche er für nothwendig
hält, um die Ehre und die Interessen des Weinhandels unter diesen
ernsten Verhältnissen sicherzustellen.“Darauf hat der Siegelbewahrer und Justizminister Dufaure an die Generalprocuratoren bei den Appellhöfen ein
Rundschreiben gerichtet, in welchem er ihnen anempfiehlt, die Fälschung von
Weinen und von Lebensmitteln überhaupt streng zu verfolgen. „Die
künstliche Färbung der Weine – heißt es darin – geschieht
auf zwei Arten: durch die Mischung verschiedener Weine und durch die
Anwendung von Farbstoffen, die keine der colorirenden Eigenschaften
gewisser Weintrauben besitzen. Das Mischverfahren ist an und für sich
nicht als eine Fälschung zu betrachten und darf daher nicht gerichtlich
verfolgt werden, es sei denn, daß der Käufer von dieser Behandlung des
Weines keine Ahnung hatte. In einem solchen Falle wäre je nach den
Umständen gegen den Verkäufer nicht auf Grund von Fälschung, sondern von
Betrug in der Qualität oder Quantität der
verkauften Sache vorzugehen. Dagegen ist es eine Fälschung, welche den Betrug nicht ausschließt, wenn die Weine
mit Stoffen, welche nicht von der Weintraube kommen, gefärbt werden.
Einzelne dieser Stoffe können unschädlich sein, während andere wieder
höchst gefährlich sind.... Sie haben daher Verfolgungen gegen alle
diejenigen anzuordnen, welche den Wein auf diese Art fälschen, so
gefälschten Wein in ihren Magazinen aufbewahren oder zum Verkauf
feilbieten und verkaufen.... Die künstliche Fälschung des Weines wird in
zahlreichen Zeitungsartikeln und Flugschriften gelehrt und in weit
verbreiteten Prospecten und Annoncen angepriesen. Diejenigen, welche in
einem bestimmten Falle durch ihre Anleitungen zu einer derartigen
Fälschung Anlaß gegeben haben, müssen als Complicen bestraft werden;
endlich gestattet das Gesetz auch die Bestrafung solcher, deren
Anleitungen wirkungslos geblieben sind. Die Staatsanwälte haben ganz
besonders eine nachdrückliche Ahndung zu beantragen, wenn zu der
künstlichen Färbung erwiesenermaßen schädliche Stoffe verwendet worden
sind. Die Handelskammern, landwirthschaftlichen Comités,
Sindicatsvereine, sowie die berufensten Organe der öffentlichen Meinung
haben dieses sträfliche Verfahren, welches die Gesundheit des Publicums
und die Sicherheit des Handelsverkehrs aufs Spiel setzt, laut gerügt;
ich hoffe, daß es Ihrer Wachsamkeit gelingen wird, das Vergehen überall,
wo es vorkommt, ausfindig zu machen und die Schuldigen zur Rechenschaft
zu ziehen.“
Diese Fälschung verdient um so mehr die allgemeine Aufmerksamkeit, als dazu selbst
giftige Farbstoffe, wie der Saft von Phytolacca
decandra, arsenhaltiges Fuchsin u.s.w., verwendet werden. A. Gautier (Bulletin de la
société chimique de Paris, 1876 t. 25 p. 435) hat es nun in einer sehr
ausführlichen Arbeit unternommen, ein Verfahren zur Entdeckung dieser Verfälschungen
anzugeben; wir entnehmen dieser Abhandlung, unter Berücksichtigung der in diesem
Journal bereits früher veröffentlichten Untersuchungen, Folgendes.
Die am häufigsten zur künstlichen Färbung des Weines verwendeten Farbstoffe sind
folgende:
1. Althaea rosea, deren schwarze Blüthen namentlich von
Deutschland aus nach Frankreich eingeführt werden; sie geben an Wasser einen schön
weinrothen Farbstoff ab.
2. Die Beeren von Sambucus nigra (vgl. 1831 41 141), deren braunrother Saft bei der Gährung weinroth
wird. Mit Weinsäure oder Alaun versetzt, wird er in Frankreich, Portugal und Spanien
verwendet.
3. Die Beeren von Sambucus ebulus; der Saft dieser beiden
Fliederarten wirkt abführend.
4. Die Beeren von Ligustrum vulgare färben den Wein
carmoisinroth, wenn sie demselben frisch zugesetzt werden, tief weinroth, wenn dies
erst nach erfolgter Gährung geschieht.
5. Die in Frankreich wenig verwendeten Beeren von Phytolacca
decandra, einer schönen nordamerikanischen Pflanze, jetzt in Frankreich,
Italien, Portugal, namentlich aber in Elsaß und Württemberg cultivirt, enthalten
einen schön violettrothen Saft, der stark abführend wirkt.
6. Die Beeren von Vaccinium myrtillus; Heidelbeersaft ist
frisch violettblau, oder nach der Gährung schön violettroth; er wird oft in Paris,
namentlich aber in der Schweiz, fast gar nicht in den großen Weindistricten,
verwendet und nur zum Färben von Weißweinen.
7. Der Saft der rothen Rüben ist frisch sehr schön violett, entfärbt sich rasch,
namentlich durch Gährung; er wird fast nur zur Verdeckung des Fuchsins oder der
Cochenille benützt.
8. Die Abkochung des Campecheholzes, welche mit kalkhaltigem Wasser schön violettroth
gefärbt ist, wird in Paris zur Herstellung aller Arten Weine angewendet; jungen
Weinen ertheilt sie das Ansehen von alten.
9. Die alkoholische Abkochung des Fernambukholzes ist gelbroth, bei Gegenwart von
kohlensauren Alkalien violett. In den großen Weinproductionsgegenden werden die
Abkochungen dieser Farbhölzer nicht verwendet.
10. Die Cochenille kommt in großen Mengen in Anwendung. Sie wird theils in Form
kleiner Kuchen in den Handel gesetzt, welche durch Befeuchten gepulverter Cochenille
mit Ammoniakflüssigkeit und Pressen hergestellt werden, theils in Form von
concentrirten Lösungen. Man benützt sie namentlich im südlichen Frankreich zur
Färbung derjenigen Weine, welche zur Verfälschung der Burgunder- und
Bordeauxweine dienen.
11. Fuchsin, Rosanilin, Anilinroth und Anilinviolett sind oft arsenhaltig; sie werden
in großen Mengen verwendet, allein oder mit gelben oder rothen Farbstoffen
gemischt.
12. Indigocarmin wird namentlich im südlichen Frankreich zum Färben der Weine
gebraucht.
Außerdem sind wohl auch die Blüthen des Klatschmohnes (1843 90 191) 1844 91 393. 1875 217 416) verwendet.
Am meisten werden zur Verfälschung der Weine angewendet das Fuchsin, dann Cochenille,
Malve, Hollunder und Indigo, seltener die übrigen Farbstoffe. Cochenille, Fuchsin
und Indigo scheiden sich meist beim Stehen wieder ab und reißen dabei einen Theil
des natürlichen Weinfarbstoffes mit nieder.
Gautier bespricht dann das Verhalten des Weinfarbstoffes
gegen Soda, Natriumbicarbonat, Borax, Ammoniak, Schwefelammonium, Baritwasser,
Bleizucker, schweflige Säure, Wasserstoff im statu
nascendi und Bariumsuperoxyd, welches je nach dem Alter und der Herkunft
des Weines etwas verschieden ist. –
Der Farbstoff des Weines ist früher schon untersucht von Payen (1845 96 320), Glenard (1858 150 235) und Duclaux (1874 213 261). Man
hat versucht, den echten Weinfarbstoff von dem gefälschten mittels des Mikroskopes
zu unterscheiden. Sorby (1870 198 244) hat denselben mit dem Spectralapparate untersucht, Vogel (* 1876 219 73) mit
specieller Rücksicht auf die gewöhnlichen, zur Verfälschung verwendeten Farbstoffe.
–
Verfasser faßt mit Balard, Wurtz und Pasteur die künstliche Färbung nur dann als eine betrügerische auf, wenn
der zugesetzte Farbstoff mindestens 1/8 des natürlichen beträgt. (Vgl. Stierlin 1874 214 421.)
Die bisher vorgeschlagenen Methoden, den fremden Farbstoff von dem natürlichen
Weinfarbstoff zu trennen, haben kein befriedigendes Resultat ergeben. So beobachtete
Faure in Bordeaux, daß ein gerbstoffreicher oder mit
Gerbstoff versetzter Wein beim Schütteln mit Leim fast völlig entfärbt wird, während
der Farbstoff des Flieders, Klatschmohnes, Campeche- und Fernambukholzes, der
Maulbeere und Kermesbeere in das Filtrat übergeht. Gautier konnte auf diese Weise keine vollständige Entfärbung des
natürlichen Rothweines erzielen, beobachtete jedoch, daß namentlich der natürliche,
die fremden Farbstoffe aber nur sehr wenig ausgefällt werden. Dieses Verhalten
verwerthete er in der Weise, daß er die zu prüfenden Weine hierdurch von dem
natürlichen Farbstoffe möglichst befreite, um so die Einwirkung der Reagentien auf
die in Lösung gebliebenen fremden Farben um so deutlicher hervortreten zu lassen.
–
Nach Cottini und Fantogini
(1871 199 432) wird der echte Weinfarbstoff durch heiße
Salpetersäure nicht zersetzt, wohl aber die fremden Farbstoffe. –
Schrader hatte empfohlen, mittels eines Fadens den in
einer enghalsigen Flasche enthaltenen Wein auf den Boden eines mit Wasser gefüllten
Gefäßes langsam ausfließen zu lassen; der fremde Farbstoff soll sich rascher im
Wasser verbreiten als der natürliche. Diese Reaction fand Gautier ebenso wenig bestätigt als die Angabe von A. Facon, daß reiner Rothwein durch Schütteln mit dem gleichen Gewicht
pulverisirten BraunsteinsLamattina (Comptes
rendus, 1876 t. 83 p. 564) gibt an, daß durch 12 bis 15 Minuten
langes Behandeln von 100g Wein mit
15g gröblich gepulvertem,
eisenfreiem Braunstein und Filtriren durch ein doppeltes Filter der
natürliche Farbstoff niedergeschlagen wird, die fremden dagegen in das
Filtrat übergehen. Enthält der Braunstein Eisen, so nimmt das Filtrat eine
schwach gelbe Farbe an, und das Fuchsin wird mit ausgefällt. Um in diesem
Falle das Fuchsin nachzuweisen, behandelt man den Rückstand mit Alkohol,
welcher das Fuchsin zu einer schwach violettblauen Flüssigkeit auflöst.
Setzt man hierzu concentrirte Essigsäure, darauf einige Tropfen Ammoniak, so
erscheint die Fuchsinfarbe nach einigen Augenblicken wieder. entfärbt wird, gefälschter dagegen nicht.
Besser ist der Vorschlag (vgl. 1874 214 422), in den Wein
mit essigsaurer Thonerde oder Zinnchlorür gebeitzte Wolle oder Seide zu bringen;
Campeche, Fernambuk, Cochenille, Fuchsin, Indigo schlagen sich auf der thierischen
Faser nieder. – Blume (1863 170 240) wollte in ähnlicher Weise Brodkrumme anwenden, Böttger (1864 172 157)
Schwamm; Philipps (1866 180
492) fand, daß diese Stoffe nur durch ihren geringen Eisengehalt mit gefärbten
Rothweinen bestimmte Farben geben können. –
Tabelle I.
Textabbildung Bd. 222, S. 376–377
Art der Flüssigkeit; A. Man gibt zu
1cc nicht geklärten Weines, nach
dem Säuregehalt und der Farbenintensität, 3 bis 5cc Natriumcarbonatlösung (1 : 200); B.
Man erhitzt die Probe zum Kochen; C. Zu 2cc geklärten Weines setzt man 1,5 bis 2cc einer mit CO₂ gesättigten
8proc. Natriumbicarbonatlösung. Die Farbe wird nach 2 Min. beobachtet; Wein,
rein; Bläulichgrün, ins Grünlichgraue spielend; mit Aramon lila; Die Flüssigkeit
wird gelb und entfärbt sich dann. Der Stich ins Lila, wenn er eintritt,
verschwindet im Allgemeinen; Dunkelgrau mit einem Stich ins Grüne und zuweilen
ins Lila; Fernambuk, rein; Johannisbeerroth; Braunlila oder lila mit
kastanienbraun; Weinlila; Campeche, rein; Purpurroth oder violett; Weinroth;
Dieselben Färbungen wie reiner Wein; Lila oder weinviolett; Grünlich dunkelgrau;
Cochenille, rein; Grau mit lila; Die lilagraue Farbe bleibt dieselbe; Grau mit
lila oder violett; Fuchsin, rein; Rosenroth; Grünlichgrau, zuweilen lila; Das
Violettroth oder Rothviolett verschwinden; Phytolacca, rein; Violettrosenroth; Dunkelviolett oder lila; Gelbgrau
mit kastanienbraun, welches mit der Menge von Ph.
wächst; Rein lila; Schwarze Malve, rein; Dunkel bouteillengrün; Grünlich oder
grünlich grau; Entfärbt sich zum Theil; grünlich m. grau gemischt; Grau mit
wenig grün oder blau; Rothe Rübe, rein; Rosenroth; Rosenroth oder haltbar
ranzio; Rothe Rübe 1 Th.; Gelblichgrau, wenn die Rübe faul, schwach ranzio, wenn
sie frisch ist; Entfärbt sich, wenn die Rübe alt ist; wenn frisch gelblichgrau
m. schwach rothgelb; Röthlichgelb oder lilabraun; Sambucus nigra, rein; Violettlila, in Dunkelbläulichgrau, dann in
Bläulichgrün übergehend; Weinlila; Dunkelgrün mit lila; Dunkelgrünlich grau;
Bleibt kurze Zeit lila und geht schnell in grau mit bläulichgrün über; Sambucus ebulus, rein; Bouteillengrün durch grau
gedunkelt; Weinroth; Grün mit lila, od. schwach grüngrau; Das Grün verschwindet
beim Erwärmen; Lila durch grau geschwächt, oder grau mit wenig kastanienbraun;
Ligustrum, rein; Dunkelgrün; Dunkelgrau mit
wenig kastanienbraun; Dunkelgrün oder grünlichgrau; Geht in schmutziggelb über;
Heidelbeere, rein; Mehr Reagens gibt lilagrau noch mehr grau mit wenig lila;
Wird gelblichgrau; Bleibt lila und geht durch Reagensüberschuß schnell in grau
mit schwach gelbroth über; Gelblich grau mit wenig lila oder rosenroth; Wird
dunkelgrau; Matt gelblichgrau, oft mit gelbroth; Indigo, rein; Blau; Anfangs
blau, dann grün werdend; Wein, nicht geklärt; Bläulichgrün; Wird gelb; Bläulich
oder grünlich blau; D. 2cc geklärten
Weines werden mit 3cc einer Lösung von
10g Ammoniakflüssigkeit in 100g Wasser versetzt. Die Probe wird mit
5cc Wasser verdünnt; E. Zu 2cc geklärten Weines setzt man 2cc einer bei 15° gesättigten
Bariumhydroxydlösung. Man filtrirt nach 15 Minuten. Farbe des Filtrats; F. Die
vorige Lösung wird mit Essigsäure angesäuert; G. 2cc geklärten Weines versetzt man, nach
d. Farbenintensität, mit 3 bis 4cc
einer bei 15° gesättigten Boraxlösung; Grünlich blaugrau oder
grünlichgrau mit ganz wenig lila; Schmutzig grünlichgelb; Flüssigkeit kaum
geröthet; in wenigen Fällen fast ungefärbt; Flüssigkeit blaugrau oder grünlich,
zuweilen eine Spur oder mehr lila. Flüssigkeit grünlichgrau oder bläulich;
Johannisbeerroth; Lila durch grau oder kastanienbraun geschwächt; Braunroth;
Zwiebelroth oder gelb, fast ungefärbt; Weinlila; Violettlila; das Violett
verschwindet bei Reagensüberschuß und erscheint wieder beim Erwärmen; Weinroth;
Grünlichgrau; Schmutzig grünlichgelb; Flüssigkeit kaum geröthet; Flachsblaugrau
mit wenig kastanienbraun; Violettlila; Lila; Grünlichgrau oder grünlich
braungrau; Flüssigkeit deutlich roth; Lila oder bläulichgrau mit lila;
Rosenroth, durch Reagensüberschuß entfärbt; Rosenroth; Grünlichgrau mit oder
ohne rosenroth; Bläulichgrau mit lila, letztere zuweilen s. schwach;
Violettrosenroth; Dunkelgrau mit kastanienbraun oder lila; Lila oder blaugrau
mit wenig lila; Bouteillengrün; Farbe von gekochtem dunkeln Thee;
Bouteillengrün, durch grau gedunkelt; Kaum geröthet; Grünlich blaugrau; Gelb,
wenn die Rübe faul, rosenroth, wenn sie frisch ist; Rosenroth oder ranzio;
Schmutzig gelblichgrau, mit wenig kastanienbraun, wenn die Rübe frisch ist;
Hellgelb; Gelb oder zwiebelroth, leicht rosenroth; Grau mit wenig violettbraun
bei frischen Rüben; Schön grün; Schmutzig grünlichgrau; Lila oder grünlich
blaugrau, kaum lila; Dunkel bouteillengrün; Weinroth, Portowein; Dunkelgrün mit
grau; Gelb oder hellgrün; Kaum geröthet; Dunkelgrün; Schmutzig rosenroth;
Bläulich, grünlichblau oder grünlichgrau; Gelb mit wenig grün; Grünlich blaugrau
m. lila; Im durchscheinenden Lichte kastbr., im zurückfallenden
graubouteillengrün; Schmutziggelb mit lila; Gelblichgrau oder grünlichgrau;
Grünlichgelb; Schwach rosenroth; Grau mit wenig lila; Blau, entfärbt sich nach
und nach; Wird grün, entfärbt sich darauf nach und nach; Eichblattgrün;
Schmutzig grüngrau; Rosenroth; Bläulich grün
Textabbildung Bd. 222, S. 378–379
Art der Flüssigkeit; H. Zu 4cc geklärten Weines bringt man 1cc Alaunlösg. von 10 Proc. u. 1cc 10proc. Natriumcarbonatlösung. Man
digerirt und bringt auf ein Filter. Farbe des Niederschlages; K. Farbe des bei H
erhaltenen Filtrats; L. 2cc geklärten
Weines werden mit 1cc basisch
essigsaurer Bleilösung (15° B.) versetzt; Wein, rein; Bläulichgrün oder
grünlich; Hell bouteillengrün. Bei einigen Weinen fast farblos; Grünlich
aschfarbenblau, selten apfelgrün oder gelblich grün; Fernambuk, rein; Braunlila;
Lila in gelbroth übergehend; Grau mit wenig kastanienbraun; Aschfarbenblau, mit
gelb oder gelbroth; Wein; Campeche, rein; Violettblau; Violett; Bläulichgrün mit
Anhauch von violett, mehr violett b. Austrocknen an d. Luft; Hell
bouteillengrün; Blau wie bei Wein, aber mehr violett; Cochenille, rein;
Rosenroth; Immer mehr oder weniger dunkelroth; Dunkel lilaviolett; Bläulich, ein
wenig rosenroth; Lila rosenroth; Aschfarbenblau, hellgrün; Fuchsin, rein; Kein
Niederschlag; Bläulich oder grünlich, mit schwach rosenroth; Hellgrün;
Aschfarbenblau, zuweilen mit schwach rosenroth; Phytolacca, rein; Violett;
Schwach kastanienbraun, violett, lösl. im Ueberschuß, die Farbe dabei ändernd;
Bläulichgrün oder grünlich, schwach rosenroth, mit mehr Phyt.; Grünlich
aschfarbenblau; Schwarze Malve, rein; Dunkelgrün oder bläulich; Bläulichgrün od.
grünlich; Hell bouteillengrün; Grünlichblau; Rothe Rübe, rein; Rosenroth, wenn
die Rübe frisch, rothgelb wenn alt; wird an der Luft orangefarben und gelb. Hell
bläulichgrün, gelblich oder gelbroth; Hellgrün; Weinfarbe, wenn die Rübe frisch;
gelblich wenn alt; Sambucus nigra, rein; Dunkelgrün; Blau, dunkelviolett; Hell
bouteillengrün; Grünlich aschfarbenblau; Sambucus ebulus, rein; Dunkel eichgrün;
Dunkel violettblau; Grünlichblau; Ligustrum, rein; Dunkelgrün; Grünlich oder
bläulichgrün; Heidelbeere, rein; Grünlichblau mit schwach rosenroth; Hell
bouteillengrün mit wenig kastanienbraun; Aschfarbenblau; Indigo, rein; Kein
Niederschlag; Grünaschgrau; Sehr schwach bläulich; Wein, nicht geklärt; M. Farbe
des Filtrats von L; N. Zu 1cc geklärten
Weines setzt man 1cc essigsaures
Aluminium (2° B.) – Farbe der Flüssigkeit; O. Zu 1cc geklärten Weines werden 4 Tropfen
von Kaliumaluminat gesetzt, durch Hinzufügen von Alaun zu einer alkalischen
Aluminiumlösung erhalten. Man filtrirt; P. Zu 0g ,1 BaO₂ setzt man 5 Tropfen
(5proc.) Weinsäure, darauf 3cc
geklärten Weines. Man beobachtet die Farbe der Flüssigkeit nach 13 Stdn.;
Farblos; Weinlila; bei Aramon fast farblos werdend; Lila mit schwach rosenroth,
entfärbt sich; Kaum rosenroth, ganz wenig orangefarben in Berührung mit
BaO₂; Johannisbeerroth durch einen Ueberschuß des Bleisalzes u. beim
Erwärmen; Behält ihre ursprüngliche Farbe; Farblos oder schwach gelbroth; Farbe
von altem Rothwein oder rosenroth; Zwiebelroth, schwach rosenroth; Gelb, ohne
roth selbst nach 10 Stdn. Stark orangefarbener Niederschlag in Berührung mit
BaO₂; Farblos oder schwach lila; Wird violettblau; Niederschlag blau und
violett; Farblos oder sehr schwach gelblich; Violett oder lila;
Violettrosenroth; Wie das vorige Gemisch; Lila, fast farblos; Rosenroth lila;
Lila rosenroth; Farblos; Weinlila; Rein rosenroth; Rosenroth m. orangegelb in
Berührg. mit BaO₂; Rosenroth; Lila oder rosenroth; Rein rosenroth; Kaum
rosenroth, orangefarbener Niederschlag in Berührung mit BaO₂; Farblos bei
keinem Ueberschuß des Reagens, ranziogelb bei Ueberschuß; Violettroth; Farblos
oder ganz schwach rosenroth; Weinlila oder rein lila; Lebhaft rosenroth;
Flüssigkeit rein rosenroth; orangefarb. Niederschlag in Berührung mit
BaO₂; Lila, verdunkelt sich durch einen Ueberschuß; Dunkelgrün durch
Reagensüberschuß; Blauviolett; Violettrosenroth; Blaßgelb, kaum rosenroth,
Stark. Niederschl. m. BaO₂; Behält ihre Farbe, wird aber dunkler; Ein
Ueberschuß des Aluminats verwandelt die Farbe in Madeirabraungelb; Schwach
gelblich; Helllila; Zwiebelroth; Fleischroth; starker Niederschlag in Ber. m.
BaO₂; Rein violett; Lila dunkelgrau, durch Reagensüberschuß in
dunkelboutgr. übergehend; Blauviolett oder rein lila; Rein rosenroth; Rothbraun;
orangefarb. Niederschl. in Ber. m. BaO₂; Dunkel weinlila; Dunkellila;
Blauviolett oder lila; Rein rosenroth; Rosenroth m. kastanienbr.; orangefarbener
Niederschl. in Berührung mit BaO₂; Bewahrt anfangs ihre Farbe, wird
darauf dunkler u. geht durch Reagensüberschuß in grünlich über; Dunkelgrün d.
Reagensüberschuß; Bläulich violett oder lila; Rein rosenroth; Rosenroth;
orangefarb. Niederschlag in Berührg. mit BaO₂; Violettlila; Flüssigkeit
grünlichgrau; kastanienbraungrün im durchscheinenden Lichte; Bläulichviolett
oder violettlila; Rein rosenroth; Flüssigk. farblos od. kaum rosenroth; wenig
orangefarb in Ber. mit BaO₂; Blau; Wird grün, darauf grünlich gelb;
Weinroth
Die vorstehende Tabelle I gibt die Reactionen der natürlichen und verfälschten Weine
an. Letztere wurden dadurch hergestellt, daß eine mit 10 Proc. Weingeist vermischte
wässerige Farbstofflösung von gleicher Intensität wie natürlicher Wein mit 4 Th.
Wein, dann mit 1/10 des Volums Eiweißlösung vermischt, einige Minuten geschüttelt
und dann filtrirt wurde.
(Schluß folgt.).