Titel: | Pappmaschine für Lagen aus verschiedenen Stoffen. |
Fundstelle: | Band 228, Jahrgang 1878, S. 25 |
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Pappmaschine für Lagen aus verschiedenen
Stoffen.
Mit einer Abbildung auf Tafel 1.
Hudson's Pappmaschine.
Ph. W.
Hudson in North Manchester (Conn.)
hat das amerikanische Erfindungspatent Nr. 195821 vom 30. April 1877 auf eine
Maschine erhalten, auf welcher man eine aus vier Lagen bestehende Pappe so
anfertigen kann, daſs die beiden inneren Bogen aus geringem Papierstoff, die beiden
äuſseren dagegen aus feinem, auch verschieden gefärbtem Stoffe bestehen. Die Anlage
setzt sich nach der Papierzeitung, 1877 S. 852
zusammen aus zwei Siebtisch-Maschinen I und II (Fig. 12 Taf. 1), welche
die äuſseren Bogen liefern und aus zwei Cylindermaschinen III und IV, auf denen die
inneren Lagen angefertigt werden.
In dem Längsschnitt Fig. 12 bezeichnet A das Maschinengestell,
soweit die vier Naſstheile reichen. Die Siebtisch-Maschinen sind vorn und hinten,
die Cylindermaschinen dazwischen angeordnet. Jede der vier Maschinen wird
selbständig mit beliebigem Papierstoff versehen.
Die auf dem Sieb O gebildete Papierbahn wird von dem
über die obere Gautschwalze L laufenden Filz E mitgenommen. Dieser ersten Papierbahn schlieſsen
sich, während der Filz E über die Siebcylinder C, C' (deren Tröge und Gautschwalzen mit B, B' bezieh. D, D')
bezeichnet sind) wegläuft, die da gebildeten Bahnen an, so daſs jetzt schon eine
dreifache Papierlage von dem Filz E über die Walzen F, G getragen wird. Auf der Walze H schlieſst sich der dreifachen Bahn die vierte von dem
Sieb O' gelieferte und von dem Filz R auf der Gautschwalze Z
abgenommene äuſsere Lage an.
Die vierfache Papier- oder Pappenbahn geht zwischen den Preſswalzen S und T durch, wird von
dem Filz R in der Richtung des Pfeiles durch die zweite
Presse U, V geführt und dann wie auf jeder anderen
Papiermaschine getrocknet.