Titel: Ammoniak-Soda.
Autor: –n.
Fundstelle: Band 228, Jahrgang 1878, S. 87
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Ammoniak-Soda. [Ammoniak-Soda.] In der Chemiker-Zeitung, 1878 S. 73 befindet sich ein der Ammoniaksoda-Fabrikation und besonders den Bemühungen der Firma Wegelin und Hübner vereint mit E. Pollacsek in dieser Sache überaus sympathisch gehaltener Artikel, zu dem wir Folgendes unter dem ausdrücklichen Hervorheben bemerken, daſs wir jeder Art von Bestrebungen, weitere Fortschritte in der Fabrikation der Ammoniaksoda zu machen, die besten Erfolge wünschen, und dies völlig unabhängig von den Personen, welche sich um Erfolge bemühen, daſs wir aber einstweilen uns gegen alle Arten optimistischer Berichte und Versicherungen kühl verhalten und das Problem für gelöst gelten lassen nicht nach papiernen Entwürfen und Rentabilitätsberechnungen, sondern nach den Resultaten des thatsächlichen Betriebes im Groſsen. Nicht bestreiten kann man, daſs das deutsche betheiligte Publicum gegen Einführung des Ammoniakverfahrens entschieden eingenommen ist, und erklärt sich dies hinlänglich durch die früheren, sehr leichthin unternommenen Ausführungen, welche sämmtlich zu relativ hohen Kapitalverlusten geführt haben. Auch die früheren Unternehmer erklärten von Anfang an, daſs sie das Verfahren vollkommen beherrschen, und garantirten Leistungen, die sie nicht einhalten konnten. Sie gingen nach den ersten verfehlten Einrichtungen unbeirrt weiter und beanspruchten für neu aufgestellte Entwürfe den vollsten Erfolg, fanden auch immer noch Gläubige, um wiederholt Miſserfolge zu erleben. Wir können über den Werth der Vorschläge der Firma Wegelin und Hübner und E. Pollacsek nicht urtheilen, weil wir sie nicht kennen. Wir möchten sogar gern geneigt sein, denselben ein günstiges Prognostikon zu stellen, wegen der groſsen Positivität der Angaben (obschon in dieser Hinsicht die früheren Unternehmer auch Nichts ermangeln lieſsen). Wir möchten aber darauf aufmerksam machen, daſs heute doch für die Einführung des Processes die Sachen anders liegen, als in den früheren Jahren: Wir haben inzwischen ein deutsches Patentgesetz erhalten und, wenn, nach der oben erwähnten Quelle, „die Gesammtanlage als solche, sowie die Details derselben Modificationen eigener Art und in keiner Weise zu irgend einer Patentklage Veranlassung gebend“ sind, so scheint uns, daſs die Sache im Ganzen und im Einzelnen selber Gegenstand eines Patentes sein müſste. Das betheiligte Publicum würde durch eine solche Patentnahme einen besseren Einblick in die Projecte erhalten, als es bisher möglich war und würde neben Gewinnung einer Meinung über den Werth der technischen Arbeit auch vor allen Dingen im Stande sein, wenigstens annähernd zu beurtheilen, ob die geforderten Summen übertrieben oder nach billiger Rücksicht gegriffen sind. Nach der jetzigen Sachlage weiſs man gar nicht, ob das Viertel der Anlagssumme, welches als Caution zurückgelassen werden soll, nicht etwa durchaus ohne ernstlichen Schaden der Unternehmer wirklich sitzen gelassen werden kann. Unserer Ansicht nach würde die Zurückhaltung der deutschen Fabrikanten am besten durch die weitgehendste Darlegung des Programmes zu überwinden sein, daher wir den genannten, sowie allen sonstigen Unternehmern rathen möchten, jede unnöthige Zurückhaltung aufzugeben; denn nur damit lieſse sich das eigene Interesse am besten vertreten. –n.