Titel: | Quantitative Bestimmung der Farben im Papiere durch Aschenbestimmungen; von C. Wurster. |
Autor: | C. Wurster |
Fundstelle: | Band 228, Jahrgang 1878, S. 169 |
Download: | XML |
Quantitative Bestimmung der Farben im Papiere
durch Aschenbestimmungen; von C.
Wurster.
Wurster, über quantitative Bestimmung der Farben im
Papiere.
Die Aschenbestimmung eines gefärbten Papieres ist in Verbindung mit der qualitativen
Analyse der betreffenden Farben in vielen Fällen im Stande, uns über den Gehalt an
mineralischen oder gemischten Farbstoffen entweder direct oder durch Umrechnung des
Resultates Aufschluſs zu ertheilen und somit einen Anhaltspunkt zur Beurtheilung der Herstellungskosten
der farbigen Papiere zu geben; dies ist besonders der Fall bei der Darstellung
farbiger Papiere nach vorgelegten Mustern. Zur Begründung dieser Ansicht lasse ich
eine Anzahl Aschenanalysen farbiger Papiere folgen.
Von den am gewöhnlichsten angewendeten Farben werden bei einer Gewichtsvermehrung
hauptsächlich in Frage kommen: Chromgelb, Chromorange, Mennige, natürlicher und
künstlicher Ocker, Eisenoxydul, verschiedene Erdfarben, Ultramarin, Berlinerblau,
Eisenschwarz, Braunstein, Casslerbraun, Torf, Braunkohle, Ruſs und Kohle.
Die Ausführung der Analyse erfolgt ganz so, wie bei den Füllstoffen angegeben (vgl.
1878 227 179); es wird jedoch in einzelnen Fällen, besonders bei bleihaltigen Farben
gerathen sein, den Platindraht durch einen Eisen- oder Kupferdraht zu ersetzen, da
das reducirte Blei sich mit dem Platin legirt und den Draht zerstört.
Die Verbrennung der Kohle der mit Chromgelb (PbCrO4) gefärbten
Papiere geht sehr rasch vor sich, da das Chromgelb selbst den zur Oxydation der
Kohle nöthigen Sauerstoff liefert. Es enthält deshalb die erhaltene Asche etwas
weniger Sauerstoff als dem chromsauren Blei entspricht; es wird dies aber für das
praktische Resultat nur von geringem Belang sein, so daſs wir diese Veränderung
vernachlässigen können und bei der Berechnung die Asche abzüglich der in geleimtem
Papiere vorhandenen direct als Gewichtsvermehrung des Papieres auffassen dürfen.
Es ergaben so beispielsweise:
1) Geleimtes hellgelbes Papier.
1,577 lufttrockenes Papier
0,0435 Asche oder
2,76
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Gewichtsvermehrung durch Farbe
1,46
2) Geleimtes gelbes Anzeigen
Papier.
1,378 lufttrockenes Papier
0,0520 Asche oder
3,77
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Gewichtsvermehrung durch Farbe
2,47
3) Satt schwefelgelbes geleimtes
Papier.
2,6085 lufttrockenes Papier
0,152 Asche oder
5,82
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Gewichtsvermehrung durch Farbe
4,52
Das Chromorange bildet in reinem Zustande den schon
rothen Körper Pb2CrO5, das gewöhnliche Orange ist jedoch ein
Gemenge dieses Körpers mit dem gewöhnlichen Chromgelb. Es geht bei der Einäscherung
des Papieres ebenfalls keine wesentliche Veränderung der Verbindung vor sich, so
daſs uns die Asche direct die Gewichtsvermehrung des Papieres durch die Farbe
angibt.
1) Hell gelborange gefärbtes,
geleimtes Anzeigen-Papier.
0,902 lufttrockenes Papier
0,0455 Asche oder
5,04
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Gewichtsvermehrung durch Farbe
3,74
2) Geleimtes, orange gefärbtes
Anzeigen-Papier.
0,9675 lufttrockenes Papier
0,0760 Asche oder
7,87
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Gewichts Vermehrung durch Farbe
6,75
3) Geleimtes, dunkelorange gefärbtes
Anzeigen-Papier.
0,9885 lufttrockenes Papier
0,1710 Asche oder
17,30
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Gewichtsvermehrung durch Farbe
16,00
Die unter den Namen Mineralorange, Goldsatinnober,
Saturnzinnober u. dgl. vorkommenden Farbstoffe sind wohl alle mehr oder
minder feurige Mennige, also Bleioxyde, denen die Formeln Pb3O4 oder Pb4O5 zukommen. Bei der Verbrennung wird zwar wieder ein
Theil des Sauerstoffes dem Bleioxyd entzogen; doch dürfen wir auch hier das Gewicht
des Bleioxydes im Papiere und in der Asche als gleich annehmen. Man kann zwar
genauer sowohl bei den Chromfarben als hier die Asche nach dem Verbrennen noch mit
Salpetersäure betupfen und dann wieder stark glühen und so das reducirte Blei wieder
oxydiren; für gewöhnlich ist dies jedoch kaum nöthig.
1) Ein geleimtes, hell fleischfarben
gefärbtes Papier.
1,8275 lufttrockenes Papier
0,2125 Asche oder
11,6
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,7
––––
Gewichtsvermehrung durch Farbe
9,9
2) Geleimtes, rothorange gefärbtes
Papier.
1,730 lufttrockenes Papier
0,3570 Asche oder
20,64
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,70
–––––
Gewichtsvermehrung durch Farbe
18,94
Eisenoxyd. Der künstlich hergestellte Ocker oder
Eisenrost besteht aus Eisenhydroxyd, welches die Formel H6Fe2O6 besitzt. Die natürlich vorkommenden Ockerarten
sind häufig wasserärmer und stark thonhaltig. Der künstlich dargestellte Ocker ist
in solch groſser Vertheilung, daſs sein Färbevermögen im Verhältniſs zu den
natürlichen weit dichteren Ockerarten ein sehr groſses ist. Papiere, die mit
künstlichem Rost sogar tief chamois gefärbt sind, enthalten nur wenig Eisenhydroxyd
im Verhältniſs zu solchen Papieren gleicher Nuance, die mit natürlichem Ocker
gefärbt werden. Im Papier ist das Eisenhydroxyd theils als H6Fe2O6, theils als H4Fe2O6 (196) enthalten; wir werden jedoch besser thun,
bei unsern Berechnungen die Formel H4Fe2O5 anzunehmen. In der Asche finden wir wasserfreies
Eisenoxyd (Fe2O3 = 160), weshalb das
Eisenoxyd der Asche auf Eisenhydroxyd umzurechnen ist. Es entsprechen also 160
Eisenoxyd 196 Eisenhydroxyd.
1) Dunkelchamois mit künstlichem Rost,
im Holländer niedergeschlagen.
1,6920 lufttrockenes Papier
0,0485 Asche oder
2,86
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Asche enthält
1,56
Eisenoxyd.
entsprechend
1,91
Eisenhydroxyd.
2) Hellchamois, gefärbt mit
künstlichem Rost, vorher gefällt.
1,313 lufttrockenes Papier
0,0275 Asche oder
2,09
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Eisenoxyd der Asche
0,79
somit Gewichtsvermehrung durch Farbe
0,96
Erdfarben. Verschiedene Thone sind durch fremde Körper
gelb, röthlich, bläulich, grünlich gefärbt und kommen unter dem Namen Erdfarben zu
verhältniſsmäſsig billigen Preisen im Handel vor. Diese Erdfarben verhalten sich im
Papiere wie gewöhnliche Füllstoffe; da jedoch ihre Vertheilung nur eine grobe, so
ist auch das Färbevermögen nur gering. Es zeigten z.B. zwei mit verschiedenen
Ockersorten gefärbte Papiere, die nicht so tief gefärbt waren wie die beim
künstlichen Ocker angeführten Papiere, einen Aschengehalt von 12,6 und 15,6
Proc.
Bestehen diese Erdfarben der Hauptsache nach aus Thon, so werden sie sich wie der
Kaolin verhalten; es wird also die Asche des Papieres mit dem im Papier vorhandenen
Thone übereinstimmen. Sind jedoch gröſsere Mengen Eisenhydroxyd vorhanden, so muſs
man sich durch einen directen Versuch überzeugen, wie viel die bei etwa 80°
getrocknete Erde beim Glühen an Gewicht verliert.
Um möglichst dieselben Bedingungen wie bei den Aschenbestimmungen einzuhalten,
verfährt man auf folgende Weise. 0,2 bei 0g,3 oder
weniger der bei 80° getrockneten, zu untersuchenden Farbe werden genau abgewogen.
Desgleichen wiegt man einen Streifen Papier von bekanntem Aschengehalte (der nicht
zu gering sein darf, damit die Asche zusammenhängend bleibt, und etwa 5 Proc. Asche
betragen sollte) ab. Die Erde muſs nun ohne Verlust in die ersten Windungen des
Papiercylinders mit hineingerollt werden, die Windungen des Drahtes werden etwas
näher zusammengerückt. Man macht die Verbrennung wie gewöhnlich, glüht jedoch
zuletzt etwas länger. Die Differenz der Asche abzüglich der Asche des Papieres mit
der angewendeten Substanz ergibt den Gewichtverlust durch das Glühen. – Auch die
gemischten Farben lassen sich auf diese Weise bestimmen.
Das Ultramarin ist feuerbeständig und erscheint
unverändert in der Asche. Schon die Asche der mit Ultramarin nüancirten Papiere ist
bläulich, die der mit Ultramarin gefärbten entschieden blau. Die Aschenbestimmung
gibt direct die Menge des im Papiere verbliebenen Ultramarins an.
1) Geleimtes hellblaues
Postpapier.
1,5025 lufttrockenes Papier
0,0310 Asche oder
2,06
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,70
––––
Ultramarin im Papiere
0,36
2) Geleimtes dunkelblaues
Postpapier.
1,434 lufttrockenes Papier
0,0460 Asche oder
3,20
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,70
––––
Ultramarin im Papiere
1,50
3) Geleimtes dunkelblaues
Postpapier.
1,615 lufttrockenes Papier
0,0550 Asche oder
3,40
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,70
––––
Ultramarin im Papiere
1,70
Das Berlinerblau (Fe7C18N18 =
860) verbrennt; beim Einäschern des Papieres und hinterläſst Eisenoxyd, welches in
der Asche an seiner Farbe zu erkennen ist. Es entsprechen demnach 100 Eisenoxyd der
Asche etwa 153 Berlinerblau im Papier.
1) Geleimtes hellbaues
Anzeigen-Papier.
0,7695 lufttrockenes Papier
0,0175 Asche oder
2,27
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Eisenoxyd
0,97
es waren demnach im Papier 1,5 Proc.
Berlinerblau.
2) Geleimtes blaues
Anzeigen-Papier.
0,8390 lufttrockenes Papier
0,0230 Asche oder
2,74
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Eisenoxyd
1,44
entsprechend 2,2 Proc. Berlinerblau im
Papier.
Schwarze Farbe aus Blauholz und Eisenoxydsalzen. Bei der
Darstellung des Eisenschwarz nach den theoretischen Verhältnissen ergaben mir 100
Eisenvitriol (FeSO4 7H2O = 278) 120 trockene schwarze Farbe. Beim
Verbrennen der Farbe hinterbleibt Eisenoxyd; es muſs also dieses auf das
Eisenschwarz umgerechnet werden. 100 Eisenoxyd entsprechen 347,4 Eisenvitriol, 100
Eisenvitriol gleich 120 schwarze Farbe; 100 Eisenoxyd der Asche entsprechen demnach
416,88 schwarzer Farbe im Papier.
Braunstein. Benutzt man für graue Papiere fein
gemahlenen Braunstein, so wird sich dieser gröſstentheils als solcher in der Asche
wiederfinden. Ein Theil des MnO2 kann allerdings in Mn3O4
umgewandelt sein.
Mit Braunstein gefärbtes graues
Papier.
1,424 lufttrockenes Papier
0,054 Asche oder
3,79
Proc.
Ab für Asche geleimter Papiere
1,30
––––
Braunstein im Papier
2,49.
Verwendet man künstlich gefällten Braunstein zur Herstellung brauner Papiere, so wird
der gröſseren Vertheilung wegen das im Papiere vorhandene MnO2 (87) leichter beim Glühen in Mn3O4 (229) übergehen; es wäre also hier eine
Correctur wohl am Platze. 100 Mn3O4 entsprechen 114
Braunstein.
Da die Zusammensetzung sowohl des natürlichen Braunsteins, als auch des künstlich
dargestellten beträchtlich schwankt, auch die Abgabe an Sauerstoff je nach dem Grade
der Vertheilung eine sehr veränderliche ist, so erscheint es nicht gerathen, sich
auf die Berechnung zu verlassen; es wird besser sein, für jede Sorte einen
Controlversuch nach dem bei den Erdfarben angegebenen Verfahren auszuführen.
Braunkohle und Torf. Da die
beiden Körper an Asche ziemlich reich sind, so ist es möglich, mittels einer
Aschenbestimmung den Gehalt eines Papieres an diesen Substanzen ziemlich annähernd zu berechnen. Man
muſs zu diesem Zwecke von den Stoffen eine gute Durchschnittsprobe nehmen, diese bei
80° eintrocknen und zusehen, wie viel Asche dieselbe hinterlassen. Aus der
Aschenvermehrung des Papieres läſst sich dann ein Rückschluſs auf die im Papier
verbliebene Menge Braunkohle oder Torf machen.
Ich habe hier nur eine beschränkte Anzahl von Farben angeführt, die mir selbst unter
die Hände gekommen sind; es wird Jeder im Stande sein, andere Farben selbst zu
untersuchen, da ja auch ohne chemische Kenntnisse durch einen Trocken versuch und
ein Einäschern der Farbe für sich leicht die Verhältnisse festgestellt werden
können. Hat man es nicht mit einfachen Farben und Körpern zu thun, so wird die Sache
etwas schwieriger.
Sind einmal die Aschenbestimmungen der farbigen Papiere durchgeführt, oder hat man
zur Noth Versuche im Kleinen angestellt, so zeigt sich bald, wie groſs bei normaler
Arbeit und einer gewissen Bogendicke die Verluste der einzelnen Farben sind. Da in
jeder Farbe immer eine Substanz vorherrschend sein wird, so hat man bei der
Preisberechnung hauptsächlich auf dieser zu fuſsen und sich für die in
untergeordneter Menge zugesetzten Farben nach den Verlustzahlen zu richten. Bei
allen diesen Berechnungen habe ich die Aschenmenge für geleimtes Papier als constant
angenommen und diejenige Zahl beibehalten, die für geleimtes Papier aus derjenigen
Fabrik, aus welcher die farbigen Papiere stammten, gefunden worden war. Dies ist
aber unrichtig; ein Papier mit 20 Proc. Asche wird in 100 Theilen nicht die Asche
für 100 Papier, sondern blos diejenige für 80 enthalten. Ich habe jedoch diesen
Punkt nicht berücksichtigt, um die Rechnung zu vereinfachen und übersichtlicher zu
machen; übrigens ist der so begangene Fehler in den meisten Fällen nur ein
geringfügiger.