Titel: F. G. Heller's Sicherheitsvorrichtung für Kreissägen.
Autor: J. P.
Fundstelle: Band 229, Jahrgang 1878, S. 138
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F. G. Heller's Sicherheitsvorrichtung für Kreissägen. Mit Abbildungen auf Tafel 14. Heller's Sicherheitsvorrichtung für Kreissägen. Die Wichtigkeit der Vorkehrungen zum Schütze der bei Maschinen beschäftigten Arbeiter ist längst allgemein anerkannt und verdienen deshalb Neuerungen auf diesem Gebiete eben solche Beachtung wie neuere Maschinenconstructionen selbst. Ganz specielles Augenmerk widmet denselben in anerkennenswerther Weise die bekannte Mülhauser Gesellschaft. Wir entnehmen dem Bulletin de Mulhouse, 1878 S. 100 die in Fig. 1 bis 5 Taf. 14 dargestellte, von F. G. Heller construirte Vorrichtung zur Verhinderung von Unglücksfällen bei Kreissägen mit in feststehenden Lagern laufender Spindel. (Vgl. 1872 204 443. * 1875 217 453.) An dem Sägengestelle wird die Führungsplatte L an der dem Durchmesser des Sägeblattes entsprechenden Stelle der Führungsschiene R festgestellt. Die Führungsplatte L wird hierbei nicht unmittelbar an die Führungsschiene R festgeschraubt, sondern an ein Guſsstück F (Fig. 3), welches der Schiene R entlang gleitet und durch die gezahnte Feder S an der an R vorhandenen Zahnstange gehalten wird. Um die richtige Einstellung der Führungsplatte L für verschiedene Durchmesser der Sägeblätter zu ermöglichen, sind in derselben 6 Reihen von Löchern t (Fig. 1 und 5) angebracht. Fig. 1 zeigt die Anbringung bei einem Sägeblatt von groſsem Durchmesser, Fig. 5 eine solche bei einem Sägeblatte von kleinem Durchmesser. P bezeichnet hier und in allen folgenden Figuren das Sägeblatt. An der Führungsplatte L ist das Winkeleisen C horizontal verstellbar und durch in Schlitze H eingreifende Bolzen e zu befestigen, um auch dieses Stück den verschiedenen Durchmessern der Sägeblätter entsprechend einstellen zu können. Dasselbe verhindert den Zugang zum Sägeblatte von oben her, wie aus Fig. 2 bis 4 ersichtlich ist. Bei f sind Löcher im Deckstück C vorhanden, durch welche ein Lederstreifen gezogen wird, um die Berührung mit dem Sägeblatt zu verhindern. Der Abstand des oberen Schenkels von C vom Sägeblatte soll nur 10 bis 15mm betragen, damit die Zähne den genannten Lederstreifen nicht berühren. Die Höhe von G über der Tischfläche bestimmt die gröſste Höhe des Arbeitsstückes. Um den an C befestigten Bolzen a ist der durch Gegengewicht theilweise ausbalancirte Hebel B drehbar und an dessen vorderem Ende um den Bolzen c drehbar der Arm A angebracht, welcher durch die an c befestigte Feder l stets in die zu B senkrechte Stellung geführt wird (Fig. 1 und 5). Auf C ist ein Arm E befestigt, welcher dem Hebel B seitlich Führung gewährt. Am Arme A endlich ist um den Bolzen b drehbar die Schutzplatte G angebracht, welche entsprechend durchlöchert ist, um die Aussicht auf das Sägeblatt zu gestatten; letztere wird durch die Feder d gegen A stets so eingestellt, wie dies in Fig. 1 und 5 dargestellt ist. Das Kreissägeblatt rotirt in der Richtung des Pfeiles, die Schutzplatte G befindet sich also an der Seite des Sägeblattes, von welcher das Arbeitsstück eingeführt wird. In Fig. 6 bis 11 Taf. 14 sind die verschiedenen Stellungen dieser Vorrichtung, wie sie sich während der Arbeit bieten, der Reihe nach dargestellt. K bezeichnet das der Säge zugeführte Arbeitsstück. Fig. 6 zeigt die Stellung beim Leergange, Fig. 7 den Eintritt des Arbeitsstückes, Fig. 8 und 9 den Durchgang desselben, Fig. 10 und 11 das Niedergehen der Schlitzplatte bei vollendetem Schnitte. Die Platte L dient zugleich zur Führung des das Sägeblatt verlassenden Arbeitsstückes und verhindert, daſs letzteres mit den aufsteigenden Zähnen des ersteren in Berührung kommt. Hierdurch ist insbesondere das Zittern des Arbeitsstückes vermieden, welches die Ursache der gröſseren Zahl von Unglücksfällen bei Kreissägen ist. Durch das Deckstück C wird auch das Herumfliegen der Sägespäne und Holzsplitter, sowie der etwa abgerissenen Sägezähne verhindert. Zieht man noch in Betracht, daſs die Hände des Arbeiters von oben und vorn gegen die Sägezähne geschützt sind, so erkennt man die Vorzüge dieser Schutzvorrichtung, deren Einführung allenthalben empfehlenswerth ist. Freilich genügt die Vorrichtung allein nicht, sondern es müssen überdies auch gute Sägeblätter in gutem arbeitsfähigem Zustande der auszuführenden Arbeit angepaſst und von verständigen Arbeitern bedient als Grundlage zur Verhütung von Unglücksfällen besonders ins Auge gefaſst werden. Die Führungsplatte L ist je nach ihrer Gröſse aus Stahl oder Eisenblech gefertigt und 2 bis 4mm dick. Zur längeren Führung ist sie an der dem Sägeblatte zugekehrten Seite schief abgeschnitten. Mit einer geringen Abänderung kann diese Vorrichtung auch bei Sägen mit der Höhe nach verstellbarer Spindellagerung angebracht werden, in welchem Falle die Platte L an den Lagersupport zu befestigen ist. Selbstverständlich sollen Parallelführungen durch diese Vorrichtung nicht beseitigt werden. Insbesondere sind Schlittenführungen in allen Fällen anzubringen, in welchen das Arbeitsstück die Tischfläche nur mit einer Kante berührt, wie z.B. beim Abvieren runder Stämme oder beim Schneiden achteckiger Hölzer aus viereckigen. Seit 1. Juni 1874 functionirt Heller's Schutzvorrichtung in zwei Fabriken zu Mülhausen mit vollkommen befriedigendem Erfolge. J. P.

Tafeln

Tafel Tafel 14
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