Titel: | F. G. Heller's Sicherheitsvorrichtung für Kreissägen. |
Autor: | J. P. |
Fundstelle: | Band 229, Jahrgang 1878, S. 138 |
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F. G. Heller's Sicherheitsvorrichtung für
Kreissägen.
Mit Abbildungen auf Tafel 14.
Heller's Sicherheitsvorrichtung für Kreissägen.
Die Wichtigkeit der Vorkehrungen zum Schütze der bei Maschinen beschäftigten Arbeiter
ist längst allgemein anerkannt und verdienen deshalb Neuerungen auf diesem Gebiete eben solche
Beachtung wie neuere Maschinenconstructionen selbst. Ganz specielles Augenmerk
widmet denselben in anerkennenswerther Weise die bekannte Mülhauser Gesellschaft.
Wir entnehmen dem Bulletin de Mulhouse, 1878 S.
100 die in Fig. 1 bis
5 Taf. 14 dargestellte, von F. G. Heller
construirte Vorrichtung zur Verhinderung von Unglücksfällen bei Kreissägen mit in
feststehenden Lagern laufender Spindel. (Vgl. 1872 204
443. * 1875 217 453.)
An dem Sägengestelle wird die Führungsplatte L an der
dem Durchmesser des Sägeblattes entsprechenden Stelle der Führungsschiene R festgestellt. Die Führungsplatte L wird hierbei nicht unmittelbar an die Führungsschiene
R festgeschraubt, sondern an ein Guſsstück F (Fig. 3),
welches der Schiene R entlang gleitet und durch die
gezahnte Feder S an der an R vorhandenen Zahnstange gehalten wird. Um die richtige Einstellung der
Führungsplatte L für verschiedene Durchmesser der
Sägeblätter zu ermöglichen, sind in derselben 6 Reihen von Löchern t (Fig. 1 und
5) angebracht. Fig. 1 zeigt
die Anbringung bei einem Sägeblatt von groſsem Durchmesser, Fig. 5 eine
solche bei einem Sägeblatte von kleinem Durchmesser. P
bezeichnet hier und in allen folgenden Figuren das Sägeblatt. An der Führungsplatte
L ist das Winkeleisen C horizontal verstellbar und durch in Schlitze H eingreifende Bolzen e zu befestigen, um
auch dieses Stück den verschiedenen Durchmessern der Sägeblätter entsprechend
einstellen zu können. Dasselbe verhindert den Zugang zum Sägeblatte von oben her,
wie aus Fig. 2 bis
4 ersichtlich ist. Bei f sind Löcher im
Deckstück C vorhanden, durch welche ein Lederstreifen
gezogen wird, um die Berührung mit dem Sägeblatt zu verhindern. Der Abstand des
oberen Schenkels von C vom Sägeblatte soll nur 10 bis
15mm betragen, damit die Zähne den genannten
Lederstreifen nicht berühren. Die Höhe von G über der
Tischfläche bestimmt die gröſste Höhe des Arbeitsstückes. Um den an C befestigten Bolzen a ist
der durch Gegengewicht theilweise ausbalancirte Hebel B
drehbar und an dessen vorderem Ende um den Bolzen c
drehbar der Arm A angebracht, welcher durch die an c befestigte Feder l stets
in die zu B senkrechte Stellung geführt wird (Fig.
1 und 5). Auf C ist ein Arm E befestigt,
welcher dem Hebel B seitlich Führung gewährt. Am Arme
A endlich ist um den Bolzen b drehbar die Schutzplatte G angebracht,
welche entsprechend durchlöchert ist, um die Aussicht auf das Sägeblatt zu
gestatten; letztere wird durch die Feder d gegen A stets so eingestellt, wie dies in Fig. 1 und
5 dargestellt ist. Das Kreissägeblatt rotirt in der Richtung des Pfeiles,
die Schutzplatte G befindet sich also an der Seite des
Sägeblattes, von welcher das Arbeitsstück eingeführt wird.
In Fig.
6 bis 11 Taf. 14
sind die verschiedenen Stellungen dieser Vorrichtung, wie sie sich während der
Arbeit bieten, der Reihe nach dargestellt. K bezeichnet das
der Säge zugeführte Arbeitsstück. Fig. 6 zeigt
die Stellung beim Leergange, Fig. 7 den
Eintritt des Arbeitsstückes, Fig. 8 und
9 den Durchgang desselben, Fig. 10 und
11 das Niedergehen der Schlitzplatte bei vollendetem Schnitte. Die Platte
L dient zugleich zur Führung des das Sägeblatt
verlassenden Arbeitsstückes und verhindert, daſs letzteres mit den aufsteigenden
Zähnen des ersteren in Berührung kommt. Hierdurch ist insbesondere das Zittern des
Arbeitsstückes vermieden, welches die Ursache der gröſseren Zahl von Unglücksfällen
bei Kreissägen ist. Durch das Deckstück C wird auch das
Herumfliegen der Sägespäne und Holzsplitter, sowie der etwa abgerissenen Sägezähne
verhindert. Zieht man noch in Betracht, daſs die Hände des Arbeiters von oben und
vorn gegen die Sägezähne geschützt sind, so erkennt man die Vorzüge dieser
Schutzvorrichtung, deren Einführung allenthalben empfehlenswerth ist. Freilich
genügt die Vorrichtung allein nicht, sondern es müssen überdies auch gute
Sägeblätter in gutem arbeitsfähigem Zustande der auszuführenden Arbeit angepaſst und
von verständigen Arbeitern bedient als Grundlage zur Verhütung von Unglücksfällen
besonders ins Auge gefaſst werden.
Die Führungsplatte L ist je nach ihrer Gröſse aus Stahl
oder Eisenblech gefertigt und 2 bis 4mm dick. Zur
längeren Führung ist sie an der dem Sägeblatte zugekehrten Seite schief
abgeschnitten.
Mit einer geringen Abänderung kann diese Vorrichtung auch bei Sägen mit der Höhe nach
verstellbarer Spindellagerung angebracht werden, in welchem Falle die Platte L an den Lagersupport zu befestigen ist.
Selbstverständlich sollen Parallelführungen durch diese Vorrichtung nicht beseitigt
werden. Insbesondere sind Schlittenführungen in allen Fällen anzubringen, in welchen
das Arbeitsstück die Tischfläche nur mit einer Kante berührt, wie z.B. beim Abvieren
runder Stämme oder beim Schneiden achteckiger Hölzer aus viereckigen.
Seit 1. Juni 1874 functionirt Heller's Schutzvorrichtung
in zwei Fabriken zu Mülhausen mit vollkommen befriedigendem Erfolge.
J. P.