Titel: Neue Schiffscontrolsteuerapparate.
Autor: O. H., Mg.
Fundstelle: Band 239, Jahrgang 1881, S. 101
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Neue Schiffscontrolsteuerapparate. Mit Abbildungen auf Tafel 9. Neue Schiffscontrolsteuerapparate. Die vielfachen durch Miſsverständniſs des Rudercommando entstandenen Unglücksfälle haben zur Construction der folgenden beiden im Princip gleichen Apparate geführt; beide wollen dem befehlenden Officier auf der Commandobrücke eine absolute Controle über die Bewegung des Steuerruders geben und erzielen, daſs dieses nur seinem Willen entsprechend bewegt werden kann und Miſsverständnisse, Miſsgriffe und Zweifel über die Bedeutung des Commando für die Rudergänger ausgeschlossen bleiben. Der Apparat zur Wiedergabe und Controlirung gegebener Rudercommandos von L. Küchen, R. Küchen und A. Küchen in Bielefeld (* D. R. P. Kl. 65 Nr. 9589 vom 14. October 1879) besteht aus einem Apparat auf der Commandobrücke (Fig. 9 und 10 Taf. 9) für den wachthabenden Officier und einem solchen im Steuerhause (Fig. 11 und 12). Dreht der Officier den Zeiger seines Apparates auf ein bestimmtes Commando, so wird vom Zeigerhebel g (Fig. 10) durch zwei dünne Drahtseile der Hebel m im Apparat des Steuermannes bewegt und durch mit diesem verbundene Segmente r und r1 der Zeiger c1 auf dasselbe Commando wie im Aufgebeapparat gestellt, gleichzeitig auch eine Signalglocke h angeschlagen. Mit dem Hebel m bewegt sich der Klinkenführer q und drückt die Sperrklinke k mittels der Feder l in den Zahnkranz des auf der Ruderwelle befestigten Zahnrades i, so daſs dem Steuermann nur die dem Commando entsprechende Drehrichtung frei bleibt. Jetzt dreht der Steuermann sein Rad H und setzt dadurch das Zahnrad r2, welches mit r3 und r4 und dem Segment r5, das mittels der Büchse p den Zeiger c bewegt, verbunden ist, so lange, bis die Zeiger c und c1 sich decken. Das Commando ist dann richtig ausgeführt und wird der Officier hiervon dadurch benachrichtigt, daſs der Zeigerhebel m1 den entsprechenden Hebel g1 dreht und in Folge dessen den Zeiger c2 zur Deckung mit c im Commandoapparate bringt. Um beim Umsteuern die Klinken leicht auslösen zu können, sind zu beiden Seiten derselben Auslöseriegel t, t1, angebracht, welche je in ein am Hebel m befestigtes Sperrrad v, v1 (Fig. 12) greifen; ein keilförmiger Ansatz an diesen Riegeln faſst im entsprechenden Moment unten einen an der Klinke sitzenden Stift und zieht diese aus dem Zahnkranze. Der Apparat registrirt gleichzeitig die Art des betreffenden Commando und die Zeit, zu welcher dasselbe gegeben wurde, auf folgende Weise. Durch die Unruhuhr e wird über die Trommeln e4, e3 und e2 von e1 ein mit Zeiteintheilung versehener Papierstreifen gleichmäſsig abgewickelt, auf welchen der Zeichenstift des Hebels f in Folge der aus Fig. 10 und 11 ersichtlichen Anordnung jede Bewegung des Zeigers c markirt. Der andere Apparat von Ad. Petersen in Hamburg (* D. R. P. Kl. 65 Nr. 10706 vom 28. Januar 1880) zeigt eine dem vorigen analoge Anordnung (vgl. Fig. 13 bis 16 Taf. 9). Auf der Welle a des Steuerapparates befinden sich zwei Sperrräder b und b1 und über jedem derselben ist eine Sperrklinke C bezieh. C1 in einer starken Führung beweglich. Zwei Curvenscheiben d und d1 sind gegen einander der Eintheilung der Signalscheibe entsprechend versetzt und durch Gestänge und Räder x, x1 von der Commandobrücke aus drehbar; sie drücken hierbei gegen die Nasen c bezieh. c1 der Sperrklinken und heben oder senken diese Klinken, welche von der Feder f stetig nach unten gedrückt werden. Die Verdrehung dieser excentrischen Scheiben erzielt durch das Kegelrad y eine Verschiebung des Zeigers z auf dem Steuerapparate und weiter durch Hebel w und Federn v ein Anschlagen der Signalglocke s. Eine Wirkung des Apparates tritt nicht – wie bei dem Küchen'schen – auch bei der geringsten Zeigerbewegung ein, sondern erst dann, wenn der Zeiger z.B. von „Steady“ auf „Steuerbord“ gedreht wird \ in diesem Falle löst die mit „Backbord“ bezeichnete Scheibe ihre Sperrklinke aus, dieselbe fällt in das zugehörige Sperrrad und verhindert jede Drehung nach „Backbord“. Als Vortheil, aber auch gleichzeitig als Nachtheil dieses Apparates gegenüber dem Küchen'schen könnte der Umstand gelten, daſs eine Wirkung nur bei Ueberschreitung der Grenzen von „Steady“ nach „Backbord“ bezieh. „Steuerbord“ und umgekehrt eintritt, in diesen Grenzen dem Steuermann jedoch freier Spielraum gelassen ist, – als Vortheil in so fern, als der Steuermann sich nicht gänzlich auf den Capitän verlassen darf, da er in den ihm gesteckten Grenzen nach eigenem Ermessen frei operiren und, wenn auch keine scharfen, kurzen Wendungen auszuführen vermag, so doch auf den Kurs des Schiffes einen immerhin bedeutenden persönlichen Einfluſs ausüben kann. Derselbe Umstand ist aber auch sein Nachtheil; denn werden einmal derartige Apparate eingeführt, so müssen dieselben die Rudergänger vollständig vom Capitän abhängig machen, nicht aber bald Capitän, bald Steuermann zum Handeln zwingen. In solchen Fällen entsteht zu leicht Unklarheit. Jedenfalls dürften sich beide Apparate so lange wenigstens für unsere Marine empfehlen, bis sich das neue Rudercommando besser eingelebt hat, als bis jetzt geschehen.Der Küchen'sche Apparat scheint jene Bedingungen zu erfüllen, welche verlangt werden müssen, um mit einem groſsen Schiff sicher manovriren zu können. Sein Hauptvorzug besteht entschieden darin, daſs derselbe die ausgeführte Ruderbewegung selbstthätig nach der Commandobrücke signalisirt, so daſs der Commandirende keinen Augenblick in Zweifel sein kann, ob sein Befehl richtig ausgeführt wurde. Daher darf der Schluſs gezogen werden, daſs dieser Apparat für die Kriegsmarine und gröſsere Handelsschiffe von praktischem Werth ist. So viel bekannt, sind bereits in Wilhelmshaven auf Anordnung des Marineministers Versuche mit demselben angestellt worden und sollen dieselben durchaus zufriedenstellende Resultate gegeben haben.Der Petersen'sche Apparat dagegen dürfte nur für kleinere Schiffe passen, auf denen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Führung des Schiffes dem Steuermann obliegt. Vielleicht empfiehlt sich eine solche Combination beider Apparate, welche dem Commandirenden gestattet, je nach Bedarf dem Steuermann Freiheit in der Ruderbewegung zu lassen oder nicht. – Ob der Apparat in seiner jetzigen Form allen Ansprüchen genügt, darüber wagt Referent ein Urtheil nicht zu fällen: jedenfalls ist mit demselben ein bedeutender Schritt vorwärts gethan.O. H. Mg.

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Tafel Tafel 9
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