Titel: Apparat zum Anwärmen von Eisenbahn-Radreifen durch Gasfeuerung.
Fundstelle: Band 239, Jahrgang 1881, S. 347
Download: XML
Apparat zum Anwärmen von Eisenbahn-Radreifen durch Gasfeuerung. Mit Abbildungen auf Tafel 30. Apparat zum Anwärmen von Eisenbahn-Radreifen durch Gas. Dieser in Fig. 8 bis 10 Taf. 30 dargestellte und in der Centralwerkstatt der kgl. Niederschlesisch-Märkischen Bahn zu Frankfurt a. O. in Gebrauch befindliche Apparat hat sich als zweckmäſsig und vortheilhaft für die Bahn wie für die Ausdehnung des Gasverbrauches bewährt. Wie aus der Skizze ersichtlich, tritt das Gas zunächst in einen durch einen Haupthahn abgeschlossenen Vorraum oder Windkasten, in welchem es mit Luft gemischt wird, die man durch ein mit der Dampfmaschine verbundenes Gebläse unter einer Pressung von 25 bis 30cm einführt, und gelangt von hier in zwei ringförmige Brennerrohre, aus welchen die Gasflammen in horizontaler Richtung gegen die innere und äuſsere Fläche des Reifens in Form von Spitzflammen getrieben werden und denselben innerhalb 15 bis 20 Minuten so weit erhitzen, als nöthig ist, um ihn auf das Radgerippe aufbringen zu können, d.h. den Durchmesser um 2 bis 3mm zu erweitern. Je nach der Gröſse der aufzuziehenden Reifen – in Frankfurt a. O. werden bis jetzt nur Laufrad-, Tenderrad- und Wagenrad-Reifen angewärmt – werden mittels der Flanschen m und n gröſsere oder kleinere Brennerringe auf- und eingesetzt. Die äuſseren Brennerringe (von 45mm lichter Weite) haben auf der concaven Wandung 4 Reihen gegen die Auſsenseite des Reifens gerichtete Löcher von 2mm Durchmesser in 2cm seitlichem Abstand von einander, die inneren Brennerrohre (von 39mm lichter Weite) nur 2 Reihen derselben auf der convexen Wandung. Das Gas tritt mit einem Minimal druck von 45 bis 50mm in die beiden 100flammigen Gasmesser und beträgt der Verbrauch (welcher sich aber bei längerer Uebung der Arbeiter sicher noch einschränken lassen wird) 4,5 bis 5cbm für jeden Reifen. Selbstverständlich ist beim Anzünden zur Verhütung von Explosionen in den Brennerröhren zunächst der Gashahn zu öffnen und das Gas erst nach einigen Secunden Ausströmung anzuzünden; hierauf erfolgt das Oeffnen des Lufthahnes, durch dessen Stellung der Luftzutritt bis zur vollständigen Entleuchtung und Bildung der Spitzflammen regulirt wird. Umgekehrt muſs beim Löschen der Flammen der Lufthahn zuerst geschlossen werden. (Nach dem Journal für Gasbeleuchtung, 1880 S. 741.)

Tafeln

Tafel Tafel 30
Tafel 30