Titel: | Apparat zum Anwärmen von Eisenbahn-Radreifen durch Gasfeuerung. |
Fundstelle: | Band 239, Jahrgang 1881, S. 347 |
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Apparat zum Anwärmen von Eisenbahn-Radreifen
durch Gasfeuerung.
Mit Abbildungen auf Tafel 30.
Apparat zum Anwärmen von Eisenbahn-Radreifen durch Gas.
Dieser in Fig. 8 bis
10 Taf. 30 dargestellte und in der Centralwerkstatt der kgl.
Niederschlesisch-Märkischen Bahn zu Frankfurt a. O. in Gebrauch befindliche Apparat
hat sich als zweckmäſsig und vortheilhaft für die Bahn wie für die Ausdehnung des
Gasverbrauches bewährt.
Wie aus der Skizze ersichtlich, tritt das Gas zunächst in einen durch einen Haupthahn
abgeschlossenen Vorraum oder Windkasten, in welchem es mit Luft gemischt wird, die
man durch ein mit der Dampfmaschine verbundenes Gebläse unter einer Pressung von 25
bis 30cm einführt, und gelangt von hier in zwei
ringförmige Brennerrohre, aus welchen die Gasflammen in horizontaler Richtung gegen
die innere und äuſsere Fläche des Reifens in Form von Spitzflammen getrieben werden
und denselben innerhalb 15 bis 20 Minuten so weit erhitzen, als nöthig ist, um ihn
auf das Radgerippe aufbringen zu können, d.h. den Durchmesser um 2 bis 3mm zu erweitern.
Je nach der Gröſse der aufzuziehenden Reifen – in Frankfurt a. O. werden bis jetzt
nur Laufrad-, Tenderrad- und Wagenrad-Reifen angewärmt – werden mittels der
Flanschen m und n gröſsere
oder kleinere Brennerringe auf- und eingesetzt. Die äuſseren Brennerringe (von 45mm lichter Weite) haben auf der concaven Wandung 4
Reihen gegen die Auſsenseite des Reifens gerichtete Löcher von 2mm Durchmesser in 2cm seitlichem Abstand von einander, die inneren Brennerrohre (von 39mm lichter Weite) nur 2 Reihen derselben auf der
convexen Wandung.
Das Gas tritt mit einem Minimal druck von 45 bis 50mm in die beiden 100flammigen Gasmesser und beträgt der Verbrauch (welcher
sich aber bei längerer Uebung der Arbeiter sicher noch einschränken lassen wird) 4,5
bis 5cbm für jeden Reifen.
Selbstverständlich ist beim Anzünden zur Verhütung von Explosionen in den
Brennerröhren zunächst der Gashahn zu öffnen und das Gas erst nach einigen Secunden
Ausströmung anzuzünden; hierauf erfolgt das Oeffnen des Lufthahnes, durch dessen
Stellung der Luftzutritt bis zur vollständigen Entleuchtung und Bildung der
Spitzflammen regulirt wird. Umgekehrt muſs beim Löschen der Flammen der Lufthahn
zuerst geschlossen werden. (Nach dem Journal für
Gasbeleuchtung, 1880 S. 741.)