Titel: | A. Kofeld's Fussboden-Construction. |
Fundstelle: | Band 240, Jahrgang 1881, S. 193 |
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A. Kofeld's Fuſsboden-Construction.
Mit Abbildungen auf Tafel 17.
[A. Kofeld's Fuſsboden-Construction.]
Leichtes Verlegen, ungehindertes Ausdehnen und billige Herstellung – mit diesen
Worten sind kurz die Vorzüge der durch die Fig. 8 bis
10 Taf. 17 veranschaulichten Fuſsbodenconstruction (* D. R. P. Kl. 37 Nr.
10312 vom 25. Januar 1880) bezeichnet, welche sich auf alle Fuſsbodengattungen
anwenden läſst. Die einzelnen Stäbe oder Parquettafeln werden an zwei Seiten mit
nach oben, an den anderen beiden Seiten mit nach unten gerichteter Feder und Nuth
versehen, so daſs die Feder am Rand liegt und nur etwa ⅔ der Holzstärke zur Dicke
hat. Die Federn und Nuthen benachbarter Fuſsbodentheile greifen in einander. Da die
Herstellung mit Maschinen erfolgt, ist der Eingriff ein ganz genauer; ein einfacher
Schlägel reicht deshalb zum Verlegen hin. Die Theile werden unter einander verleimt.
Der ganze Boden ist nur auf einzelne Bretter gelegt, mit diesen, um das Werfen zu
hindern, an einzelnen Stellen durch Eisenklammern verbunden und an den Wänden unter
Fuſsleisten geschoben, so daſs er sich allseitig frei ausdehnen kann. Das deutsche
Patent ist an A. E. Unger in Riesa (Sachsen) übertragen
worden.