Titel: | Ueber die Gewinnung von Fett und Leim aus Knochen. |
Fundstelle: | Band 244, Jahrgang 1882, S. 232 |
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Ueber die Gewinnung von Fett und Leim aus
Knochen.
Patentklasse 23. Mit Abbildungen auf Tafel 18.
Ueber die Gewinnung von Fett und Leim aus Knochen.
Zur Entfettung von Knochen u. dgl. unter
Anwendung von Niederdruckdämpfen des Schwefelkohlenstoffes, Benzins und
ähnlicher Flüssigkeiten will Th. Richters in
Breslau (* D. R. P. Nr. 15984 vom 23.
September 1880) das die Knochen enthaltende Gefäſs luftdicht
verschlieſsen, dann möglichst luftleer pumpen und nun das Lösungsmittel eintreten
lassen. Dann wird nochmals luftleer gepumpt und nach einiger Zeit das Vacuum wieder
aufgehoben, so daſs sich die gebildeten Dämpfe wieder verflüssigen und sich mit dem
gelösten Fett unten im Gefäſse ansammeln. Nun soll man das Lösungsmittel unter
Anwendung des Vacuums wieder verdampfen und die Dämpfe durch Abkühlen verflüssigen
(vgl. 1882 243 * 397).
Zum Entfetten von Knochen unter Anwendung
von Benzin und Walserdampf bei niederem Druck wird nach A.
Leuner in Landshut (* D. R. P. Nr. 17181 vom 5. März 1881) der mit Siebboden a versehene Kessel A (Fig.
11 Taf. 18) mit Knochen gefüllt und bis auf den Hahn p dampfdicht verschlossen. Durch das Rohr b wird nun directer Dampf eingeführt, bis die Luft
ausgetrieben ist, worauf auch Hahn p geschlossen und
der Dampfdruck gesteigert wird. Ist so das Fett löslicher gemacht und die
Leimbildung eingeleitet, so wird der Dampf abgesperrt, Hahn p geöffnet und durch Rohr d das
Condensationswasser abgelassen, um es in bisheriger Weise zu verwenden. Inzwischen
ist der Kessel B mit Wasser und Benzin zu gleichen
Theilen gefüllt. Nach Schlieſsung der Hähne p und d wird Hahn g und i geöffnet und die Verbindung mit der Vorlage C und dem Rückfluſskühler D hergestellt. Durch Oeffnen der Hähne q und
r entleert sich der Inhalt von B in den Apparat A; nach
Schlieſsung dieser Hähne wird B wieder mit der gleichen
Menge Wasser gefüllt. Die untere Wasserschicht im Apparat A wird nun durch eine Dampfheizung c erwärmt
und gibt die Wärme an die obere Benzinschicht ab. Apparat A füllt sich dadurch mit Benzindampf, welcher durch das Rohr s und die Vorlage C in den
Rückfluſskühler D gelangt, nach A zurückflieſst und von der Vertheilungsschale m aus über die Knochen rieselt. Die nicht völlig verdichteten Dämpfe gehen
durch Rohr l, treten unter Wasser in B ein, aus welchem Apparat die Verbindung mit der
äuſseren Luft nur durch den kleineren Rückfluſskühler E
stattfindet, welcher den Rest der Grasmengen verdichtet und nach B zurückführt.
Nachdem in dieser Weise Wasserdampf, Benziodampf und flüssiges Benzin einige Zeit auf
die Knochen eingewirkt haben, öffnet man den Hahn h,
schlieſst g und läſst die zweite punktirt gezeichnete
Rohrlage des Apparates D als Kühlschlange wirken. Durch
Oeffnung des Hahnes k flieſst das Benzin durch das
unter Wasser mündende Rohr n nach B. Durch fortgesetztes Kochen der Flüssigkeiten im
Kessel A wird alles Benzin ausgetrieben und im Behälter
B wieder gewonnen. Sobald nur noch Wasser
überdestillirt, was bei C durch eingesetzte
Beobachtungsgläser ersichtlich wird, ist die Entfettung beendet. Es wird durch d Wasser und Fett aus A
abgelassen, das Fett von der für die Leimfabrikation verwendbaren Flüssigkeit
getrennt und mit dem Dämpfen und Entleimen der Knochen in herkömmlicher Weise
verfahren.
Um Knochen und Leimgut zu entfetten,
sollen diese Stoffe nach E. v. Pöppinghausen in
Heiligensee bei Berlin (* D. R. P.
Nr. 16810 vom 24. April 1881) durch Benzin von Fett und Schmutz befreit,
dann mit Dampf und Wasser behandelt werden. Der dafür bestimmte Apparat A (Fig. 12 bis
14 Taf. 18) mit Dampfmantel B soll einem
Dampfdruck von 6at widerstehen können. Auf der mit
kleinen Löchern versehenen Hohlwelle D ist die
Siebtrommel C befestigt und mit dieser drehbar. Auf der
vorn vierkantigen Welle G sitzt der Einrücker H, welcher zur Verkupplung gegen das Lager F gerückt wird, so daſs sich der Apparat derart dreht,
daſs sich das Mannloch J bald oben, bald unten
befindet. Durch dieses Mannloch wird nun die Siebtrommel C mit zerkleinerten Knochen gefüllt; dann wird J fest verschlossen und der Apparat in eine nach dem Hahn L hin etwas geneigte Lage gebracht. Durch die Hohlwelle
D wird nun die nöthige Menge Benzin eingelassen,
worauf man die Hohlwelle mit einem Destillationsapparat verbindet. Durch Welle G und Räder x wird dann
die Siebtrommel gedreht, dabei das mit Fett und Schmutz beladene Lösungsmittel durch
Hahn L zum Destillationsapparat gelassen, dort
verdampft und als Dampf durch die Hohlwelle D wieder
eingeführt, um es durch das im Mantel B befindliche
Kühlwasser wieder zu verflüssigen. Sind die Knochen entfettet, so läſst man alles
Benzin in den Destillationsapparat ab, schlieſst die Hähne n und L und läſst in den Mantel B Wasserdampf von etwa 3at Spannung eintreten, so daſs Benzin und Wasser verdampft durch Hahn M zu einem Kühler getrieben werden.
Da jede Leimgallerte nach ihrer Auflösung im Wasser durch höhere Temperatur verdorben
wird, während die ungelöste Gallerte solche Temperatur sehr wohl vertragen kann,
ohne daſs die Güte des durch Lösen daraus zu gewinnenden Leimes beeinträchtigt wird,
so kommt es bei dem nun vorzunehmenden Dämpfen des Leimgutes darauf an, mit
möglichst trockener Masse zu arbeiten; es werden daher durch den Dampf im Mantel B die Knochen so lange erwärmt, bis alles Benzin und
Wasser verdampft ist und der nun durch die hohle Welle D einströmende Wasserdampf nicht niedergeschlagen werden kann. Der Hahn
M wird dann geschlossen und nun wird das Leimgut
längere Zeit mit durch D einströmendem Dampf von
höherer Spannung behandelt. Ist so die Leimgallerte zum Lösen mit Wasser
vorbereitet, so wird der Dampf nach der Trommel C
abgesperrt und durch die Hohlwelle D Wasser
eingespritzt, welches durch den Dampf im Mantel B auf
fast 100° erwärmt wird. Dabei wird die Trommel C
langsam gedreht, um durch das warme Wasser die Leimgallerte auszuwaschen. Die Lösung
wird durch Hahn L abgezogen und in gewöhnlicher Weise
zu Tafelleim verarbeitet, darauf durch Mannloch / das Knochenschrot entfernt.
Bei der Herstellung von Knochenleim
werden nach H. Ohlert in Kowno, Ruſsland
(Oesterreichisches Patent Kl. 28 vom 29. October 1881) durch Dämpfen und
nachfolgendes Trocknen der Knochen die Leim gebenden Stoffe in Leim verwandelt und
dadurch leichter ausziehbar gemacht. Zu diesem Zweck sollen die Knochen in bekannter
Weise gedämpft, getrocknet und gemahlen werden, das erhaltene Schrot zu Spodium, das
Mehl zu Dünger, die Grütze aber zu Leim verarbeitet werden. Man bringt dieselben
mittels des mit Siebboden d (Fig. 15
Taf. 18) versehenen Topfes B in das mit Dampfmantel
versehene Gefäſs A. Das in demselben befindliche Wasser
wird durch Einleiten von Dampf von a nach b erhitzt, so daſs es oben über den Rand des Behälters
B kocht und unten durch den Siebboden d wieder austritt. Man läſst nun die starke Brühe durch
Hahn c ab, gieſst nochmals Wasser auf und kocht bis zur
Erschöpfung der Knochen. Dann hebt man mittels der Stange e den Einsatz B heraus, läſst abtropfen,
spült die Knochen noch mit etwas Wasser ab, welches nach A zurückflieſst, entleert den Einsatz und bringt ihn dann mit frischen
Knochen gefüllt in die schwache Leimlösung des Behälters A zurück, um die Knochen in derselben Weise auszuziehen.