Titel: Th. Günther's elektrische Holzschneidmaschine.
Fundstelle: Band 246, Jahrgang 1882, S. 454
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Th. Günther's elektrische Holzschneidmaschine. Mit Abbildung auf Tafel 34. [Th. Günther's elektrische Holzschneidmaschine.] Zeitungsberichten zufolge wurde bereits in Amerika zum Baumfällen und in Frankreich zur Herstellung von Furnüren auf elektrischem Wege glühend gemachter Platindraht benutzt. Bei der an Th. Günther in Zerbst (* D. R. P. Kl. 38 Nr. 19695 vom 23. Februar 1882) patentirten Holzschneidmaschine ist dieser Gedanke in der Art ausgebildet, daſs eine Anzahl derartiger Drähte in einem Rahmen vereinigt ist und wie ein Sägegatter einen Stamm in Bretter zerlegen soll. An zwei Ständern E (Fig. 7 Taf. 34) sind zwei Schienen F und F1 angebracht, von denen die erstere mittels der an den beiden Enden angebrachten Zapfen befestigt werden kann, während die letztere auf zwei senkrecht verschiebbaren Tragstücken ruht. Beide Schienen sind isolirt und durch Platindrähte mit einander verbunden. Die Festklemmung der Drähte geschieht in der Weise, daſs hinter den Schienen F und F1 Metallplättchen G liegen, welche mit einem in der Querrichtung durchlochten Zapfen durch die Längsschlitze der Schienen greifen und an diese mittels Kopfschrauben angepreſst werden können. Es wird durch diese Art der Befestigung eine willkürliche Verstellbarkeit der Drähte sowohl, je nach der Stärke der zu erzeugenden Bretter, als auch entsprechend der Stärke des Stammes erzielt. Die Drähte der elektrischen Batterie oder der zu verwendenden Dynamomaschine werden bei m und m1 mit den Schienen F und F1 verbunden und dadurch die Platindrähte zum Glühen gebracht. Bei langsamem Vorschub des Blockes brennen die Drähte, vorausgesetzt, daſs dieselben von gleicher Dichtigkeit sind, also auf ihrer ganzen Länge gleichmäſsig glühen, in denselben ein und zertrennen den Stamm in die durch Einstellung der Drähte bestimmte Anzahl Bretter. Der Vorschub des Blockes geschieht in bekannter Weise durch Walzen.

Tafeln

Tafel Tafel 34
Tafel 34