Titel: Blockwagen für Gattersägen mit einem Blatte.
Fundstelle: Band 248, Jahrgang 1883, S. 269
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Blockwagen für Gattersägen mit einem Blatte. Mit Abbildungen auf Tafel 18. Bundermann's Blockwagen für Gattersägen. Ein von E. A. Bundermann in Zittau (* D. R. P. Kl. 38 Nr. 20650 vom 25. Juni 1882) angefertigter Blockwagen für Gattersägen mit einem Blatte wird in der Mühle, 1882 S. 710 als zweckmäſsig hervorgehoben. Mittels dieses Blockwagens soll das Verspannen der Bretter dadurch verhindert werden, daſs die abgeschnittenen Bretter wieder gegen den vollen Block angepreſst werden; der Stamm wird also beim ganzen Schnitt nahezu voll bleiben. Es gestattet der Wagen auch das vollständige Ausschneiden der Stammenden (vgl. Kemm 1882 246 * 267). Vorder- und Hinterwagen sind nahezu gleich construirt; nur ist am Hinterwagen der Backen a1 (Fig. 4 und 5 Taf. 18) mittels eines Hebels beweglich, während am Vorderwagen beide Backen a und a1 mittels Schrauben b verstellt werden. Die Backen sind hierbei durch eine Winkelschiene f geführt. Das Stammende wird zwischen beiden Backen a und a1 eingeklemmt und hiernach der Stamm gegen Rollen durch Eintreiben der Schneiden n des Blockes g gesichert. Der viereckige Block g ist in entsprechenden Ansätzen h und e geführt und durch einen Keil i feststellbar. Die Säge vermag nun in den Schlitz m des Schemels wie auch zwischen die Schneiden n zu treten, also den Stamm vollständig auszuschneiden. Wichtig bleibt hierbei der Umstand, daſs der Schnitt durch die Schneiden n stets offen gehalten, die Säge also im Schnitt nicht geklemmt wird. Ist ein Brett abgeschnitten, so wird am Vorderwagen der Block g aus der Stirn gezogen und mittels der Backen a der Stamm um eine Brettstärke verschoben, wobei der Maſsstab l benutzt werden kann. Am Hinterwagen wird der Stamm gleichfalls mit den bereits abgeschnittenen Brettern verstellt und zwar hier durch den Hebel p, für dessen Drehachse Löcher r vorgesehen sind, während er durch einen in Löcher q eingesteckten Stift festgehalten wird. Das Wiederandrücken der abgeschnittenen Bretter erscheint für den angegebenen Zweck werthlos; um ein Verspannen und Klemmen zu hindern, genügt der Block g.

Tafeln

Tafel Tafel 18
Tafel 18