Titel: M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an Fahrstühlen.
Fundstelle: Band 249, Jahrgang 1883, S. 200
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M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an Fahrstühlen. Mit Abbildungen auf Tafel 13. M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an Fahrstühlen. Obwohl Fangvorrichtungen für Aufzugschlitten in sehr groſser Zahl bestehen, tauchen doch immer wieder neue Constructionen dieser Art auf, von denen freilich nur einzelne als ein wirklicher Fortschritt bezeichnet werden können. Zu den letzteren möchten wir die Fangvorrichtung von M. Martin in Bitterfeld (* D. R. P. Kl. 35 Nr. 18387 vom 18. December 1881) zählen, deren Wirkung voraussichtlich eine sehr zuverlässige und deren Einrichtung höchst einfach ist. Fig. 12 und 13 Taf. 13 zeigen diese Fangvorrichtung in Verbindung mit einem Fahrstuhle, wie solche in Mühlen gebräuchlich sind. Unter dem Boden desselben ist eine Welle a gelagert, deren Enden zu Kurbeln b ausgebildet sind; die Zapfen der letzteren tragen je eine excentrische Rolle c. Der auf der Mitte der Welle a befestigte Arm d ist mit einer an der Rückwand des Fahrstuhles geführten Stange e verbunden, welche mittels einer an ihrem oberen Ende angebrachten Oese an die Aufzugsgurte angehängt ist. Die am Fahrstuhle befestigte obere Führungsbüchse dieser Stange stützt sich auf die über die letztere geschobene und durch Schraubenmuttern stellbare Feder g, welche bei schwebendem Fahrstuhle unter dem Einflüsse des Fahrstuhlgewichtes zusammengedrückt ist. Reifst die Gurte, so treibt die entlastete Feder die Stange e nach abwärts und bewirkt dadurch eine solche Drehung der Welle a, daſs sich die Rollen c an die Führungssäulen des Aufzuges anlegen. Die Rollen beginnen sich dann sofort zu drehen, wodurch ihre Excentricität zur Wirkung gelangt und ein Festklemmen des Fahrstuhles an den Führungssäulen herbeigeführt wird. Damit die Excentricität gehörig ausgenutzt werden kann, bestimmt eine einseitige Beschwerung der Rollen bei h deren Lage auf den Kurbeln b in der Weise, daſs der dem Kurbelzapfenmittel am nächsten liegende Punkt des Rollenumfanges zuerst mit den Führungssäulen in Berührung kommen muſs. Auch eine Abschluſsvorrichtung für den Aufzugsschacht hat sich Martin durch das gleiche Patent vor Nachahmung schützen lassen. Dieselbe besteht aus einer rechtwinklig gebogenen Stange k1 (Fig. 9 bis 11 Taf. 13), deren einer Schenkel in den Schachtsäulen drehbar gelagert ist, so daſs der andere Schenkel eine aufklappbare Schranke bildet. Der aus seinem Ruhepunkte aufwärts oder abwärts bewegte Fahrstuhl bewirkt den Schluſs der offenen Schranke durch einen der an ihm angebrachten Mitnehmer l oder m, welche gegen den an der Stange k1 befestigten Kreuzgriff k stoſsen und denselben nöthigen, aus seiner bei offener Schranke wagrechten Lage sich in die aufrechte Lage zu drehen. Um das willkürliche Oeffnen der geschlossenen Schranke so lange zu hindern, bis der Fahrstuhl vor dieser angelangt ist, schiebt sich vermöge des Druckes einer Feder p eine im Schachtgerüste angebrachte, von auſsen unzugängliche Riegelstange o über das im Haken n ruhende Ende der Schranke k1. Das Zurückziehen der Riegelstange erfolgt durch den Fahrstuhl, sobald eines der an ihm angebrachten Keilstücke q oder r an die im Riegelarme s gelagerte Rolle gelangt. Sobald die offene Schranke durch den Fahrstuhl etwas aus ihrer aufrechten Lage herausgedreht worden ist, fällt dieselbe vermöge ihres Eigengewichtes nieder; der Schluſs derselben erfolgt somit ziemlich plötzlich. Um dies zu hindern, empfiehlt es sich nach dem Zusatzpatente *Nr. 21436 vom 26. Juli 1882, genuthete Mitnehmer m und l (Fig. 14 Taf. 13) anzuwenden. Die am Kreuzgriffe u, u1 der Schrankenstange seitlich vorspringenden Zapfen u2, u3 treten in die Mitnehmernuthen ein und hindern ein Voreilen der Schranke gegen den Mitnehmer, bewirken also einen allmählichen Schluſs der Schranke. In dem Zusatzpatente ist auch ein Schachtverschluſs mittels Thüren angeführt, welcher indeſs den beschriebenen nicht an Einfachheit erreicht; ferner eine Aenderung der Fangvorrichtung, welche darin besteht, daſs, wie aus Fig. 15 Taf. 13 zu entnehmen, die Stange e durch ein Gurtstück und die Feder g durch eine auf der Welle a unmittelbar angebrachte Torsionsfeder ersetzt ist; zugleich ist die Welle a hinter der Rückwand des Fahrstuhles angeordnet und der Hebel d in die Zugrichtung der Gurte gelegt. Beim Reiſsen der letzteren bewirkt die Torsionsfeder unmittelbar das Andrücken der auf der Welle a sitzenden Excenter c an die Führungssäulen des Aufzuges. Wenn diese Einrichtung auch um etwas weniges einfacher ist als die zuerst beschriebene, so dürfte doch dieser der Vorzug zu geben sein.

Tafeln

Tafel Tafel 13
Tafel 13