Titel: | Neuerung an Gaslampen für Eisenbahnwagen. |
Fundstelle: | Band 253, Jahrgang 1884, S. 406 |
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Neuerung an Gaslampen für
Eisenbahnwagen.
Mit Abbildungen auf Tafel 30.
Neuerung an Gaslampen für Eisenbahnwagen.
Zu den vielen Vorzügen, welche die Beleuchtung der Eisenbahnwagen mittels Leuchtgas
vor den älteren Beleuchtungsarten voraus hat, zählt auch die Möglichkeit, während
der Fahrt an Gas zu sparen, sobald den Reisenden ein schwächeres Licht erwünscht
ist. Zu diesem Zwecke ist die Einrichtung getroffen, daſs die Flamme mittels eines
vom Wageninneren aus stellbaren Regulirhahnes nach Belieben groſs oder klein
gestellt werden kann. Allein die Reisenden bedienen sich nicht immer dieses
Regulirhahnes, sondern dämpfen die Beleuchtung häufig mittels des unter der
Glasschale der Lampe angebrachten Lampenschleiers, wobei freilich die Flamme nutzlos
weiter brennt. Um der hierdurch bedingten Gasvergeudung ein Ziel zu setzen, hat nach der
Revue industrielle, 1884 S. 273 die Société internationale d'éclairage par le gaz d'huile,
welche Pintsch's Beleuchtungssystem in Frankreich
ausführt, an Gaslampen für Eisenbahnwagen die Einrichtung getroffen, daſs ein
Schlieſsen des Lampenschleiers selbstthätig ein Verkleinern der Flamme herbeiführt.
Da es indeſs vorkommt, daſs ein Fahrgast durch Herabziehen einer Schleierhälfte sich
vor dem Lichte schützt, während ein Mitreisender nicht auf die Beleuchtung zu
verzichten wünscht, so ist Bedacht darauf genommen, daſs ein hälftiges Schlieſsen
des Schleiers ohne Einfluſs auf die Lampe bleibt und daſs nur ein vollständiger
Schluſs des Schleiers auf die Flamme verkleinernd einwirkt.
Die diesbezügliche Einrichtung der Lampe ist aus Fig. 8 bis
10 Taf. 30 zu entnehmen. Das Gas gelangt aus der Hauptleitung a durch das Rohr p, den
Doppelhahn b und die Rohre f und g zum Brenner z. Der Doppelhahn b enthält zwei neben
einander liegende, von einander durchaus unabhängige Küken, auf welchen je ein
Zahnbogen d, d1
befestigt ist; letztere stehen in Eingriff mit den an den Bügeln e, e1 des
Schleiergestelles angebrachten Zahnbögen, weshalb das Herabziehen einer
Schleierhälfte das Schlieſsen eines Kükens im Doppelhahne b zur Folge hat. Da nun die Bohrung dieser Küken so groſs bemessen ist,
daſs die zur vollen Speisung der Flamme erforderliche Gasmenge durch eine einzige
Kükenbohrung hindurch geht, so kann auch eine Verkleinerung der Flamme nur durch
gleichzeitigen Schluſs beider Küken im Doppelhahne b –
entsprechend dem vollständigen Schlüsse des Lampenschleiers – bewirkt werden. Die
zum schwachen Fortbrennen der Lampe erforderliche Gasmenge tritt nach dem Schlieſsen
des Doppelhahnes b aus der Hauptleitung a durch eine kleine, mittels Schraube x regulirbare Umgangsöffnung unmittelbar in das Rohr
g. Eine zweite Schraube l dient zum Regeln der normalen Flammengröſse.
Um die Schleierhälften in offener oder geschlossener Lage mit Sicherheit zu halten,
sind an den Bügeln e, e1 des Schleiergestelles den Zahnbögen diametral gegenüber die Daumen
m, m1 angebracht,
gegen welche die am Lampenringe befestigten Plattenfedern o,
o1 drücken, so daſs eine Aenderung der
Daumen- und Bügellage nicht unabsichtlich erfolgen kann.