Titel: Neuerung an Gaslampen für Eisenbahnwagen.
Fundstelle: Band 253, Jahrgang 1884, S. 406
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Neuerung an Gaslampen für Eisenbahnwagen. Mit Abbildungen auf Tafel 30. Neuerung an Gaslampen für Eisenbahnwagen. Zu den vielen Vorzügen, welche die Beleuchtung der Eisenbahnwagen mittels Leuchtgas vor den älteren Beleuchtungsarten voraus hat, zählt auch die Möglichkeit, während der Fahrt an Gas zu sparen, sobald den Reisenden ein schwächeres Licht erwünscht ist. Zu diesem Zwecke ist die Einrichtung getroffen, daſs die Flamme mittels eines vom Wageninneren aus stellbaren Regulirhahnes nach Belieben groſs oder klein gestellt werden kann. Allein die Reisenden bedienen sich nicht immer dieses Regulirhahnes, sondern dämpfen die Beleuchtung häufig mittels des unter der Glasschale der Lampe angebrachten Lampenschleiers, wobei freilich die Flamme nutzlos weiter brennt. Um der hierdurch bedingten Gasvergeudung ein Ziel zu setzen, hat nach der Revue industrielle, 1884 S. 273 die Société internationale d'éclairage par le gaz d'huile, welche Pintsch's Beleuchtungssystem in Frankreich ausführt, an Gaslampen für Eisenbahnwagen die Einrichtung getroffen, daſs ein Schlieſsen des Lampenschleiers selbstthätig ein Verkleinern der Flamme herbeiführt. Da es indeſs vorkommt, daſs ein Fahrgast durch Herabziehen einer Schleierhälfte sich vor dem Lichte schützt, während ein Mitreisender nicht auf die Beleuchtung zu verzichten wünscht, so ist Bedacht darauf genommen, daſs ein hälftiges Schlieſsen des Schleiers ohne Einfluſs auf die Lampe bleibt und daſs nur ein vollständiger Schluſs des Schleiers auf die Flamme verkleinernd einwirkt. Die diesbezügliche Einrichtung der Lampe ist aus Fig. 8 bis 10 Taf. 30 zu entnehmen. Das Gas gelangt aus der Hauptleitung a durch das Rohr p, den Doppelhahn b und die Rohre f und g zum Brenner z. Der Doppelhahn b enthält zwei neben einander liegende, von einander durchaus unabhängige Küken, auf welchen je ein Zahnbogen d, d1 befestigt ist; letztere stehen in Eingriff mit den an den Bügeln e, e1 des Schleiergestelles angebrachten Zahnbögen, weshalb das Herabziehen einer Schleierhälfte das Schlieſsen eines Kükens im Doppelhahne b zur Folge hat. Da nun die Bohrung dieser Küken so groſs bemessen ist, daſs die zur vollen Speisung der Flamme erforderliche Gasmenge durch eine einzige Kükenbohrung hindurch geht, so kann auch eine Verkleinerung der Flamme nur durch gleichzeitigen Schluſs beider Küken im Doppelhahne b – entsprechend dem vollständigen Schlüsse des Lampenschleiers – bewirkt werden. Die zum schwachen Fortbrennen der Lampe erforderliche Gasmenge tritt nach dem Schlieſsen des Doppelhahnes b aus der Hauptleitung a durch eine kleine, mittels Schraube x regulirbare Umgangsöffnung unmittelbar in das Rohr g. Eine zweite Schraube l dient zum Regeln der normalen Flammengröſse. Um die Schleierhälften in offener oder geschlossener Lage mit Sicherheit zu halten, sind an den Bügeln e, e1 des Schleiergestelles den Zahnbögen diametral gegenüber die Daumen m, m1 angebracht, gegen welche die am Lampenringe befestigten Plattenfedern o, o1 drücken, so daſs eine Aenderung der Daumen- und Bügellage nicht unabsichtlich erfolgen kann.

Tafeln

Tafel Tafel 30
Tafel 30