Titel: Neuere Fangvorrichtungen für Förderschalen.
Autor: S–l.
Fundstelle: Band 253, Jahrgang 1884, S. 494
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Neuere Fangvorrichtungen für Förderschalen. Neuere Fangvorrichtungen für Förderschalen. Die noch immer sich mehrenden Vorschläge und Erfindungen auf dem Gebiete der Fangvorrichtungen für die in Schächten sich auf- und abwärts bewegenden Fördergefäſse haben in letzter Zeit eine Richtung eingeschlagen, welche im Interesse der Erreichung wirklich brauchbarer, entsprechender Apparate nur mit Freude zu begrüſsen ist und welche schon früher durch Sparre und später durch Menzel in der Construction der Fallbremsen angestrebt wurde (vgl. 1878 227 * 544. 1881 241 265). Da nämlich ein nach erfolgtem Seilbruche stattfindendes sofortiges Festsitzen des Fördergestelles nicht nur an die Haltbarkeit des letzteren, sowie der Schachtleitung auſserordentlich hohe Anforderungen stellt, sondern vor Allem auch, zumal bei gröſseren Fördergeschwindigkeiten, einen Stoſs von solcher Heftigkeit im Gefolge haben muſs, daſs es fraglich erscheint, ob der Bau des menschlichen Körpers dessen Gröſse ohne Nachtheil zu ertragen vermag, so kann nur das Prinzip als zweckmäſsig bezeichnet werden, welches das fallende Fördergefäſs bezieh. die Personenschale nach und nach in die Ruhelage übergehen läſst, sei dies durch Anwendung eines besonderen Fangrahmens, der sich sofort festsetzt und in welchem das eigentliche Fördergefäſs sodann ein Stück weiter fällt, oder auf andere Weise. Wenn auch die im Nachstehenden zu besprechenden Fangvorrichtungen an sich sehr verschieden eingerichtet sind, so halten sie doch gemeinsam an dem Prinzipe fest, den Stoſs beim Fangen thunlichst abzumildern. Fast vollständig mit Menzel's Fallbremse übereinstimmend ist die von F. Pelzer in Dortmund (* D. R. P. Kl. 5 Nr. 25161 vom 4. März 1883) vorgeschlagene hydraulische Fallbremse, bei welcher, statt daſs wie bei Menzel, eine Art Messer oder Hobel von einem Messingprisma Späne abschält, ein nicht ganz dicht abschlieſsender Kolben in einem mit Wasser gefüllten Cylinder sich niederwärts bewegt, wodurch die Vorrichtung etwa folgende Einrichtung erhält (vgl. 1884 251 * 440): Der Fangrahmen trägt die gewöhnliche Excenter-Fangvorrichtung und auf seinem oberen Theile zwei oben offene, unten mit Stopfbüchsen geschlossene, mit Flüssigkeit gefüllte Cylinder. Durch die Stopfbüchsen hindurch gehen Stangen, welche oben je einen mit wenig Spielraum in den Cylinder passenden Kolben tragen und unten am Kopfstücke der Förderschale befestigt sind. Dadurch wird erreicht, daſs letztere, unabhängig vom Fangrahmen, einen Weg zurücklegen kann, welcher der Hubhöhe der Kolben entspricht. Reiſst nun das am Kopfstücke der Förderschale angeschlagene Seil, so tritt die mit letzterem durch Zweigseile verbundene Fangvorrichtung in Wirksamkeit, der Fangrahmen sitzt fest, die Förderschale aber fällt weiter und kommt dadurch nach und nach zur Ruhe, daſs die mit derselben fest verbundenen Kolben die Flüssigkeit aus den beiden nunmehr feststehenden Cylindern herauspressen müssen. Auf andere Weise, wenn auch, wie es scheint weniger zweckmäſsig, suchen H. Lievens und Cropin in Brüssel (vgl. * D. R. P. Kl. 35 Nr. 20906 vom 9. August 1881) den gleichen Zweck durch Anordnung von Spiralfedern und einem Hebelwerke zu erreichen. Der Fangrahmen ruht hier auf zwei auf dem Kopfe des Gestelles, an welchem gleichzeitig das Seil befestigt ist, angebrachten Spiralfedern und hat selbstverständlich seine Führung an der Schachtleitung. An jeder der geführten Seiten sind je zwei entgegen gestellte Fanghebel, welche, in lothrechter Richtung drehbar, an den äuſseren Enden mit Fangbacken versehen sind. Die Drehung findet statt um am Boden der Schale befestigte Bolzen und sind die Hebel nahe an den Backen mit senkrechten Stangen verbunden, welche von beiden Enden des Fangrahmens bis unter den Boden der Schale herabreichen. Bei straff gespanntem Seile werden die Federn durch das Gewicht des Fangrahmens und der mit demselben verbundenen Seile zusammengedrückt und es liegen die Sperrhebel wagerecht; beim Reiſsen des Seiles dagegen, so heiſst es in der bezüglichen Beschreibung, verspätet sich der Fangrahmen wegen des nach aufwärts wirkenden Druckes der Federn beim Sinken, wodurch die Fanghebel gehoben und ihre Backen an der Leitung festgeklemmt werden, so daſs zunächst der Fangrahmen und dann erst die Schale zur Ruhe gelangt. – Sonach scheint die Förderschale durch ein schärferes Andrücken der Fangbacken an die Leitung, wenn freilich auch nur innerhalb eines äuſserst kurzen Zeitraumes, sich selbst zu bremsen. Eine dritte Einrichtung endlich ist vom Obersteiger J. Schiffmann der Rheinisch-Nassauischen Bergwerks- und Hütten-Actiengesellschaft zu Laurenburg (* D. R. P. Kl. 5 Nr. 24544 und 25817 vom 3. April 1883) vorgeschlagen, bei welcher eine indirekte Einwirkung der Fangarme auf das eigentliche Gestell nicht stattfindet, vielmehr nur die Einrichtung getroffen ist, daſs zum Fördern von Personen eine besondere Schale in dem Schachtgestelle elastisch aufgehängt wird. Die Fangvorrichtung selbst, welche von Böhmer und Köster in Limburg a. L. zur Ausführung gebracht wird, bietet an sich nichts Neues- sie ist eine doppelte, indem durch die vorhandenen Wagenfedern sowohl gezahnte Klauen in die Schachtleitung eingeschlagen, als auch Stützen nach auſsen getrieben werden, welche sich gegebenen Falles auf die Einstriche der Schachtzimmerung aufsetzen sollen. Das Seil ist durch besondere Hängestangen mit dem Fördergestelle unmittelbar verbunden und trägt, unabhängig von letzterem, die Personenförderschale. Durch mit dem Gestelle fest verbundene wagerechte Träger gehen kurze Bolzen hindurch, deren obere Enden auf von den genannten Trägern unterstützten Spiralfedern ruhen, während sie am unteren Ende mit Haken versehen sind, in welche die Schale eingehängt wird, so daſs das Brechen des Seiles die in der Personenförderschale vorhandene lebendige Kraft durch Zusammendrückung der Spiralfedern sich allmählich aufzehren läſst. S–l.