Titel: Neuere Abstellvorrichtungen an Duplirmaschinen für Zwirnerei u. dgl.
Autor: G. Rohn
Fundstelle: Band 259, Jahrgang 1886, S. 252
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Neuere Abstellvorrichtungen an Duplirmaschinen für Zwirnerei u. dgl. Patentklasse 76. Mit Abbildungen auf Tafel 17. Abstellung an Duplirmaschinen für Zwirnerei. In den letzten Jahren hat bei der Herstellung gezwirnter Garne eine Arbeitstheilung insofern Platz gegriffen, als das Zusammenlegen und das Zusammendrehen der Einzelfäden nicht mehr auf einer und derselben Maschine erfolgt, sondern für das Zusammenlegen der Fäden – wie bei dem ursprünglichen Arbeitsvorgange in der Zwirnerei – besondere Maschinen, sogen. Duplir- oder Fachmaschinen benutzt werden. Auf diesen werden die Fäden zu groſsen Spulen gewunden, welche dann auf die Zwirnmaschine gesteckt werden, wo nur noch das Zusammendrehen der Fäden erfolgt. Diese Arbeitstheilung sichert eine Ersparniſs an Zeit und Lohn, eine Verminderung des Abfalles sowie ein gleichmäſsigeres und besseres Product. Indem die Zwirnmaschine schon duplirte Fäden erhält, bedarf sie seitens ihrer Bedienung weniger Aufmerksamkeit, sie kann schneller laufen. Der Abfall, welcher früher entstand, wenn beim Bruche eines Einzelfadens durch das Fehlen desselben ein ganzes Stück des schon gebildeten Zwirnes herausgerissen werden muſste, ist beseitigt- durch die gröſseren vorgelegten Spulen geht gegenüber dem bei Kötzern (Cops) oft sich wiederholenden Aufstecken weniger Zeit mit letzterem verloren und der gleichmäſsige Ablauf der Spulen ergibt eine gleichmäſsigere Zwirnung. Die Auslage für die Duplirmaschine wird damit reichlich aufgewogen. Zur Verminderung des Abfalles sind die Zwirnmaschinen mit Vorrichtungen versehen worden, welche beim Bruche eines der Einzelfäden das Weiterzwirnen abstellen; diese Vorrichtungen wirken jedoch, da sie zwei Organe, die Zuführung der Fäden und den Spindelantrieb, beeinflussen müssen, nicht immer mit der erforderlichen Sicherheit und bedingen auch einen langsamen Gang der Maschine. Beim Verlegen dieser Abstellvorrichtungen auf die Duplirmaschinen haben dieselben, da das Dupliren nur ein Zusammenspulen ist, einfach die Weiterdrehung der Spule aufzuheben. Die Drehung der Spulen geschieht bei den Duplirmaschinen allgemein durch Reibung, indem dieselben seitens einer drehenden Trommel mitgenommen werden; durch das Abheben der Spule von der Trommel, welche sich beständig weiter drehen kann, ist also ein Stillstand erreicht, wobei sich die gebrochenen Fäden durch die bessere Zugänglichkeit bei den Duplirmaschinen auch leichter wieder anknüpfen lassen. Bei den Duplirmaschinen wird nun die Anordnung der Abstellvorrichtung für die Güte der Maschine fast allein in Frage kommen und dieselbe bildet auch das Unterscheidungsmerkmal der verschiedenen Constructionen. Der Unterschied erstreckt sich in der Hauptsache auf die Mittel zur Einleitung der Thätigkeit des Abstellmechanismus und auf die Mittel zur Verhinderung der Weiterdrehung der Spule. Im ersten Falle kann entweder nur die lebendige Kraft des beim Bruche eines Fadens abfallenden Fadenfühlers allein, oder in Verbindung mit einer motorischen Kraft thätig sein, im zweiten Falle die Spule von der Trommel abgehoben oder zwischen beide ein Bewegungshinderniſs für die erstere geschoben werden. Im Folgenden sind zur Verdeutlichung dieser verschiedenen Fälle einige der neueren Abstellvorrichtungen besprochen. An ihren Fachmaschinen bringen J. J. Rieter in Winterthur die in Fig. 1 Taf. 17In den verschiedenen Figuren 1 bis 16 Taf. 17 bezeichnen gleiche Buchstaben gleiche oder ähnlich wirkende Theile. veranschaulichte Abstellvorrichtung zur Ausführung. Die auf beiden Seiten mit Scheibenrändern versehene Spule f wird mit ihren vorstehenden Zäpfchen in einen Rahmen i eingelegt und durch ein auf diesen wirkendes Gewicht von der Seite her an die in beständiger Drehung befindliche Trommel k gedrückt. Die Anpressung der Spule an die Trommel ist also hier auch bei Zunahme der ersteren immer gleich. Die von den Kötzern kommenden Fäden gehen zwischen Leitdrähten a zu der rauhen, fest liegenden Spannwalze b, über dieselbe, durch die Oesen der Fadenfühler c, über eine hoch liegende Leitrolle und dann durch den Fadenführer zusammen genommen zur Spule f, welche durch Reibung seitens der Trommel k mitgedreht wird. Der um einen festen Punkt am Maschinengestelle drehbare Hebel n trägt an seinem rechten Arme o den Blechstreifen u, der mit seinem Ende nahe am Berührungspunkte zwischen Trommel und Spule steht. Der linke Arm des Hebels n ist schwerer als der rechte; doch wird derselbe von dem Hebel l, welcher mit einem Ansätze unter einen vorspringenden Stift t faſst, gehalten. Die Spannung der Fäden zieht die Fadenfühler c immer gegen b zu; reiſst jedoch ein Faden, so wird der zugehörige Fühler frei; derselbe fällt zurück und trifft gegen den Hebel l, so daſs dieser der Wirkung des Schlages nachgebend den Hebel n frei macht. Indem nun die linke schwere Seite dieses Hebels zur Wirkung kommt, tritt das Ende des Streifens u zwischen Spule und Trommel; die erstere wird von letzterer abgehoben und das weitere Aufwickeln hört auf. Alles dies hat sich so schnell zu vollziehen, daſs das abgerissene Ende während dieses Vorganges noch nicht mit aufgewickelt wurde. Das die Spule f abhebende Blech u hält gleichzeitig dieselbe, um ein Schlaffwerden der nicht gerissenen Fäden zu verhüten, fest. Um den Rahmen i beim Einlegen einer leeren Spule u.s.w. von der Trommel abzuhalten, ist ein besonderer Klinkenhebel h vorhanden. Die Ausrückvorrichtung der Sächsischen Maschinenfabrik vormals Hartmann in Chemnitz (* D. R. P. Nr. 25698 vom 5. Mai 1883) wirkt in ähnlicher Weise. Der fallende Fadenfühler c (Fig. 2 Taf. 17) raubt dem Hebel n durch Zurückschlagen des Hebels l seine Stütze und die Feder g zieht den an n drehbar angeschlossenen Hebelrahmen hi, in welchem die Spule f lagert, zurück. Dabei kommt die letztere auf die feste Schiene u zu liegen. Es findet hier kein Schleifen an der Trommel k während abgehobener Spule statt, wie bei der vorher beschriebenen Anordnung; die Trommel findet also kein Bewegungshinderniſs durch einen bremsenden Blechstreifen und ein etwa verbogener solcher Streifen kann auch nicht die Trommeloberfläche und die Spule beschädigen. Bei den beiden beschriebenen Einrichtungen erfolgt die Auslösung allein durch die lebendige Kraft der auf die Hebel l schlagenden Fadenfühler. Diese Wirkung ist nicht sicher genug, da sie an die genaueste Stellung aller Theile des Mechanismus und deren leichte Beweglichkeit gebunden ist. Zur sicheren Auslösung sind deshalb Anordnungen so getroffen, daſs der fallende Fadenfühler einem angetriebenen Maschinentheile ein Bewegungshinderniſs bietet, durch dessen Hinwegräumung die Auslösung der Ausrückvorrichtung erfolgt. Bei der von Gebrüder Franke in Chemnitz in neuerer Zeit ausgeführten Ausrückvorrichtung (vgl. * D. R. P. Nr. 32872 vom 19. Februar 1884) wird ebenfalls zur Aufhebung der Spulenmitnahme ein unter die Spule tretender Blechstreifen u (Fig. 5 Taf. 17) benutzt. Die Spulen liegen oben auf den Trommeln k in den Rahmen i und können die letzteren durch die Hebel h gehoben und, indem deren Zapfen in einen Ausschnitt am Rahmen i gelangt, in gehobener Stellung erhalten werden. Die Fadenfühler c sind, wie in Fig. 3 und 4 Taf. 17 besonders veranschaulicht ist, in einem Rahmen l frei beweglich. Der Rahmen l hängt leicht in zwei Körnerspitzen, besitzt auf der einen Seite die zwei Absätze r und s und ist durch ein einseitiges Gewicht beschwert, welches den Rahmen l immer so zu drehen sucht, daſs die sich auf den Absatz r legende Zunge t des Hebels n sicher aufliegt. Unter den Fadenfühlern c ist eine Welle p mit zwei vorstehenden Zähnen in beständiger Drehung. Fällt nun ein Fadenfühler, so trifft einer der vorstehenden Zähne von p gegen das Ende desselben, der Rahmen l wird dadurch zurückgedreht und der Hebel n frei. Die Zunge t gleitet von dem Absatze r ab und wird von s beim Fallen von n aufgehalten. Durch die Drehung des Hebels n ist der am rechten Arme o befestigte Blechstreifen u zwischen Spule und Trommel getreten. Die Franke'sche Vorrichtung soll sich, trotzdem die Fadenlänge zwischen Fühler und Trommel kurz zu nennen ist, gut bewähren. Bezüglich der Leistungsfähigkeit einer solchen Duplirmaschine sei bemerkt, daſs beim Aufnehmen von 2 Kammgarnfäden die Trommeln h eine Umfangsgeschwindigkeit von 3m haben. Bei einer gröſseren Zahl zu vereinigender Fäden wird die Leistung etwas geringer. Auch die Einheitsnummer der Fäden ist für die Leistung bestimmend. Auf der Ausstellung in Antwerpen 1885 zeigte die Société Ryo frères in Roubaix eine Duplirmaschine, auf welcher in den einzelnen Köpfen 2 bis 19 Fäden vereinigt werden konnten. Die Abstellvorrichtung (vgl. * D. R. P. Nr. 27526 vorn, 10. August 1883) ist mit Benutzung gleicher Mechanismen der vorher beschriebenen ganz ähnlich- doch zeichnet sich dieselbe durch eine zweckmäſsige Anordnung aus, welche beim Wiederanknüpfen eines gebrochenen Fadens eine leicht zugängliche Stellung einnimmt. Die Kötzer für die Einzelfäden werden bei dieser Maschine oberhalb – und nicht wie bei den bisher betrachteten unterhalb – der Spultrommeln aufgesteckt, was freilich das Aufstecken weniger bequem macht. Die Fäden gehen über eine Rolle d (Fig. 6 Taf. 17), welche in den um Zapfen o drehbaren Hebel l gelagert ist, zu den Fadenfühlern c und zur Spule f; die Drehachse o des Hebels l ist so angeordnet, daſs derselbe sich vorn gegen die feste Leiste s anlegt. Die Fadenfühler c sind an dem Hebel l drehbar und jeder derselben trägt einen frei hängenden Draht c1. An dem Hebel l ist noch mittels Schnur ein Gewicht g befestigt, welches aber in der gezeichneten Stellung, da die Schnur von dem Anknüpfungspunkte mehr in die Richtung desselben zum Drehzapfen o fällt, wenig Wirkung auf den Hebel l hat. Reiſst nun ein Faden, so fällt durch das Gewicht von c1 der betreffende Fadenfühler zurück, c1 kommt vor die Flügel der in Umdrehung befindlichen Welle p und der Hebel l wird dadurch, indem c1 an einem Lappen von l Gegenhalt findet, etwas zurückgedreht, welche Drehung, indem das Gewicht g immer mehr und mehr zur Wirkung kommt, bis in die punktirt angegebene Stellung erfolgt, in welcher die Leiste s1 den Hebel l erhält. Bei dieser Rückwärtsdrehung werden die Fadenfühler c von dem Bogen z, welcher die Vorrichtung vor herabfallenden Schmutz schützt, zurückgehalten und die Wiedereinführung des Fadenendes kann ungehindert erfolgen. Bei der Rückwärtsdrehung des Hebels l schiebt sich auch der an dem Winkelhebel v sitzende Blech- oder Lederstreifen u zwischen Spule f und Trommel k, indem v durch eine Kette mit l in Verbindung steht. Alle zu vereinigenden Fäden werden zwar bei dieser Vorrichtung während der Ausrückung schlaff- doch erlangen dieselben durch Vordrehen des Hebels l sofort ihre frühere Spannung wieder. Die Rolle d kann sich, von den Fäden mitgenommen, drehen, so daſs für dieselben wenig Hemmung besteht und sehr feine Fäden duplirt werden können. Die Ryo'sche Maschine, welche von der Société industrielle du Nord de la France (vgl. deren Bulletin, 1884 * S. 40 und 323) sehr günstig beurtheilt wurde, ist bereits in mehreren hundert Ausführungen im Gange und zwar besonders für Kammgarn. Die Leistung einer Maschine mit 60 Köpfen ist von 300 bis 370k in der Woche und die Kosten des Duplirens von 1k ungefähr 7 bis 8 Pf. Die Spulen erhalten ein Gewicht von 400 bis 500g und die Breite der einseitig ausgeführten Maschine beträgt nur 0m,7. Bei fast allen bisher betrachteten Abstellvorrichtungen erfolgt die Unterbrechung des Fadenaufspulens durch zwischen Spule und Trommel geschobene Blechstreifen. Es wurde schon angedeutet, daſs durch dieselben, wenn ihre vordere Kante verbogen und nicht ganz gerade steht, leicht Beschädigungen der Spule und Trommel veranlaſst werden können und die fortlaufende Trommel eine Bremsung erleidet, welche zu einem höheren Kraftverbrauche führt. Es ist deshalb auch schon Leder statt der Bleche vorgeschlagen worden; doch dürfte dasselbe nicht bei jeder Vorrichtung benutzt werden können. Man hat in Folge dessen auch Einrichtungen getroffen, bei denen die Spule frei von der Trommel abgehoben wird. Bei der von J. Horrocks und Söhne in Manchester ausgeführten Abstellvorrichtung liegt die Spule f (Fig. 7 Taf. 17) etwas seitlich an der Trommel k, damit unter derselben Platz für den Hebel u ist, welcher eine Handhabe h besitzt und sich mit einem stellbaren Winkel auf den am drehbar gelagerten Winkel l befestigten Zapfen t stützt. In dem Winkel l hängen lose die Fadenfühler c und unter diesen befindet sich eine Welle p von dreieckigem Querschnitte in steter Umdrehung. Fällt einer der Fadenfühler in Folge Bruch des zugehörigen Fadens, so treffen die Kanten der Welle p gegen denselben, der Winkel l schwingt nach links aus, der Hebel u kann sich mit seinem rechten etwas schwereren Arme senken und die linke Seite dieses Hebels hebt die Spule f von der Trommel ab. Durch die Auflage auf dem Hebel u wird die Spule auch gebremst und ein Schlaffwerden der letzten Windungen der Fäden auf derselben verhindert. Bei einer von W. J. Siubbs in London (Englisches Patent Nr. 782 vom 17. Februar 1882) angegebenen Abstellvorrichtung wird die Spule ganz frei abgehoben. Wie aus Fig. 8 Taf. 17 zu entnehmen, hängen die Fadenfühler c frei in einem wagrecht geführten Gleitbacken l, unter welchem eine Schiene p in steter Schwingung ist. An einem festen Zapfen ist der Hebel on drehbar, dessen rechter Arm n durch ein angegossenes Gewicht beschwert und drehbar mit dem Schlitzhebel h verbunden ist; der Hebel h wird von dem sich in einen Ansatz seines Schlitzes legenden festen Zapfen t gehalten. Bei einem Fadenbruche wird der Hebel h zurückgedrückt, der Stift t tritt in den Schlitz und der Hebel h fällt herab; dabei drückt der linke Arm o des Hebels on auf den Spulenrahmen i und hebt denselben in die Höhe. Die Abstellvorrichtung von Carl Hunold in Chemnitz (* D. R. P. Nr. 24500 vom 14. April 1883) unterbricht auch bei einer bestimmten Spulengröſse das Weiteraufwickeln; es werden also bei derselben alle Spulen von gleichem Durchmesser erhalten. Die Fadenfühler c (Fig. 15 Taf. 17) sind lose um Zapfen drehbar und werden durch die Fadenspannung so gehalten, daſs ihr unteres Ende aus dem Bereiche der Schwingungen des Hebels q steht. Derselbe ist an den um einen festen Zapfen drehbaren Winkelhebel l angeschlossen und legt sich auf das in steter Umdrehung befindliche Excenter p, wodurch er zum Schwingen gebracht wird. Der Hebel l hält mit einem Haken die Nase t des Gewichthebels n, dessen Zapfen am linken Ende in einem Schlitze der Stange s gleitet. Die Stange s hängt an dem Spulenrahmen i, wie auch eine zweite Stange s1, welche durch ein Loch am Hebel l gesteckt ist und unten einen verstellbaren Kopf trägt. Beim Fadenbruche fällt der Fühler c in seine senkrechte Lage. Das Ende des schwingenden Hebels q findet dann an demselben einen Widerstand, wodurch der Hebel l gedreht, der Hebel n frei wird und durch die Stange s die Spule f von der Trommel k abhebt. Hat die Spule einen bestimmten Durchmesser erlangt, so löst der Kopf am Ende der Stange s1 den Hebel l aus. Der Schlitz in s ist dazu vorhanden, um beim Wachsen der Spule den Hebel n frei zu lassen. Ein wesentlich anderes Mittel zur Unterbrechung des Aufwickelns als die bisherigen Einrichtungen benutzt Carl Pentz in Chemnitz (* D. R. P. Nr. 33458 vom 22. Juli 1884). Die Trommel k (Fig. 16 Taf. 17) wird hier nicht unmittelbar angetrieben, sondern nur, indem dieselbe an die beständig gedrehte Trommel g angedrückt wird, von dieser durch Reibung mitgenommen. Die Trommel k ruht deshalb auch nicht in festen Lagern, sondern in den um einen festen Zapfen drehbaren Rahmen i, in welchen auch die Spule f eingelegt wird. Der Rahmen i trägt stellbar einen Handhebel t, welcher sich auf eine Nase r stützt und von dieser wird die Trommel k nach der Trommel g zu gedrückt. Die Fadenfühler c hängen frei in dem in einer Führung gleitenden Rahmen l und treten mit ihren unteren Enden in einen Schlitz des Stiftes r1 der Nase r, welche durch eine Feder m stets in richtigem Abstande an der hinteren Seite des Rahmens l erhalten wird. Bei Fadenbruch trifft die schwingende Schiene p gegen den gefallenen Fadenfühler, zieht den Rahmen l und die Nase r mit vor, so daſs der Hebel t herunterfallen kann und die Trommel k von g abrückt. Dabei kommt auch die Trommel k an den festen Backen x zu liegen, so daſs dieselbe gebremst wird. Oberhalb liegt auf der Spule f eine in drehbaren Armen gelagerte schwere Rolle w, welche die Spule f während des Wickelns glätten soll. Die Einzelfäden sind vor dem Vereinigen durch den Fadenführer über eine mit diesem hin und her gehende Rolle r1 geschlungen, welche zur Spannung der Fäden dient und dadurch auch ein Schlaffwerden der letzten Windungen verhindern würde, was aber hier nicht nöthig ist, da die Spule f beständig fest zwischen der Trommel k und Rolle w gehalten wird. Die verschiedenen betrachteten Abstellvorrichtungen sind natürlich mit geringen Abänderungen auch für Zwirnmaschinen anwendbar und sind die nöthigen Anordnungen für letztere gewöhnlich in den Patentschriften mit angegeben. Bei Zwirnmaschinen hat sich die Thätigkeit der Abstellvorrichtung, wie oben gesagt, auf zwei Theile zu erstrecken: Es muſs sowohl die Drehung der Spindel aufgehalten, als auch die Fadenzuführung unterbrochen, also gewöhnlich die Druckrolle von dem Zuführcylinder abgehoben werden. Die Kraftäuſserung hat deshalb eine gröſsere und damit auch die auszulösende Sperrung eine sicherere zu sein. Es wird darum die Auslösung durch ein mechanisch bewegtes Mittel der durch die lebendige Kraft der fallenden Fadenfühler bewirkten Ausrückung vorzuziehen sein. Bei den betrachteten Abstellvorrichtungen (auſser bei Hunold) werden nun die gefallenen Fadenfühler durch die drehenden oder schwingenden Schienen immer auf Biegung beansprucht. Bei gröſseren Widerständen, also sicherer Sperrung, können deshalb die Fadenfühler leicht verbogen und damit unbrauchbar werden. Mit Rücksicht auf letzteren Umstand hat J. Boyd in Shettleston (* D. R. P. Nr. 27171 und 27373 vom 8. Juli 1883) bei zwei Abstellern die Einrichtung getroffen, daſs die Fadenfühler nur auf Druck beansprucht werden. In Fig. 11 Taf. 17 ist bloſs die Sperrung eines Abstellers von beliebiger Anordnung skizzirt. Die Stange h erhält einen beständigen Zug in der angegebenen Pfeilrichtung, welcher durch Anlegen der Nase i an die feste Schiene k aufgehalten wird. Zur Sicherung dieser Sperrung ist die Feder g, welche die Stange h gegen die Schiene k zieht, vorhanden. Die Stange h trägt einen Arm m, an dessen Ende in einer stellbaren Führung n die Fadenfühler c frei beweglich hängen. Dahinter ist eine gezahnte Welle p in beständiger Drehung. Fällt nun einer der Fühler c in Folge Bruch des zugehörigen Fadens, so treffen die Vorsprünge der Welle f gegen das am Ende des Fühlers angebrachte Klötzchen, drücken den Arm m zurück und lösen damit die Sperrung i, k aus. Die Druckäuſserung erfolgt dabei in der Richtung des Armes m und wird der gefallene Fadenfühler durch Anlage an n unterstützt. Die Fadenfühler bestehen nach Fig. 9 und 10 Taf. 17 aus Blechstreifen mit Porzellanösen. In Fig. 12 bis 14 sind noch zwei andere Ausführungen der Fadenfühler, bei denen dieselben aus Draht gebogen sind, in Fig. 13 und 14 mit Bezug auf Benutzung einer schwingenden Schiene p wiedergegeben. Mit den betrachteten Anordnungen ist das weite Feld der Abstellvorrichtungen keineswegs erschöpft. Es sind hier nur die in Verwendung kommenden Mittel gekennzeichnet, durch deren anderweitige Verbindung sich noch eine groſse Zahl abweichender Abstellungen erzielen lieſse. (Vgl. J. Horrocks 1878 230 * 225. J. Boyd 1878 229 * 515. 1880 237 166. Uebersicht 1882 243 * 125.) G. Rohn.

Tafeln

Tafel Tafel 17
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