Titel: Fangvorrichtungen an Becherwerken.
Fundstelle: Band 263, Jahrgang 1887, S. 505
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Fangvorrichtungen an Becherwerken. Patentklasse 35. Mit Abbildungen auf Tafel 31. [Fangvorrichtungen an Becherwerken.] Die Maschinenbauanstalt Humboldt in Kalk bei Köln (vgl. * D. R. P. Nr. 35954 vom 8. November 1885) hat die aus Fig. 5 Taf. 31 ersichtliche einfache und zweckentsprechende Fangvorrichtung für Becherwerke construirt: Zwischen der auf- und abwärtsgehenden Kette des Becherwerkes sind an mehreren Stellen auf Böcken e zweiarmige Hebel a um die Zapfen b derart drehbar gelagert, daſs dieselben von den einfachen Gliedern h (vgl. Fig. 4) der beladen aufwärtsgehenden Kette gegen den Druck der Blattfeder i in die in Fig. 5 gezeichnete Stellung gedreht werden, aber durch den Federdruck jedesmal in den Zwischenraum der doppelten Kettenglieder d hineingedrückt werden. Bei etwa stattfindendem Kettenbruche setzen sich die Bolzen beider Ketten auf die Enden des Hebels a auf und es wird somit ein Hinabstürzen des ganzen Becherwerkes und eine längere Betriebsstörung vermieden. Zu gleichem Zwecke ordnet F. Custor in Köln (* D. R. P. Nr. 38180 vom 14. April 1886) an Stelle der Hebel a Sternscheiben an, deren Spitzen oder Zähne zwischen die Glieder der Gelenkketten greifen, so daſs beim Betriebe des Becherwerkes diese Scheiben oder Räder von den laufenden Ketten nach einer Richtung mitgedreht werden. Bei einem Kettenbruche würde die zurückfallende Kette eine rückläufige Drehung der Sternscheiben verursachen; dieselbe wird jedoch durch ein Klinkengesperre aufgehalten und folglich auch ein Herabstürzen der Becherkette verhindert. Die beschriebenen Einrichtungen können natürlich auch zum Festhalten des Kettenstranges benutzt werden, wenn an demselben Ausbesserungen vorzunehmen oder neue Glieder u.s.w. einzusetzen sind.

Tafeln

Tafel Tafel 31
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