Titel: | Trennung von Kalium- und Natriumchlorid von Lithiumchlorid mittels Amylalkohol. |
Fundstelle: | Band 264, Jahrgang 1887, S. 179 |
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Trennung von Kalium- und Natriumchlorid von
Lithiumchlorid mittels Amylalkohol.
Gooch's Trennung von Kalium- und Lithiumchlorid.
Zur Trennung von Kalium- und Natriumchlorid von Lithiumchlorid schlägt F. A. Gooch in der Chemical
News, 1887 Bd. 55 S. 18 ff. ein Verfahren vor, welches darauf beruht, daſs
Lithiumchlorid in wasserfreiem Amylalkohol ziemlich leicht löslich ist, während die
Chloride der beiden erstgenannten Alkalimetalle in hohem Grade darin unlöslich sind.
Es sind vom Verfasser sehr umfassende quantitative Löslichkeitsbestimmungen
ausgeführt worden, welche ergeben haben, daſs 100cc wasserfreier Amylalkohol 0g,0041
Natriumchlorid (1 Th. in 30000 Th.) und 0g,0051
Kaliumchlorid (1 Th. in 24000 Th.) bei gewöhnlicher Temperatur zu lösen vermögen, wenn die
Salze längere Zeit mit kochendem Amylalkohol in Berührung sind. Dagegen ist die
Menge, welche bei gewöhnlicher Temperatur von dem Alkohol aufgenommen wird, so
gering, daſs sie vernachlässigt werden kann; man hat also nicht nöthig, für das
Auswaschen des aus Kalium- und Natriumchlorid bestehenden Rückstandes mit
Amylalkohol eine Berichtigung anzubringen. Für die Löslichkeit des Lithiumchlorides
fand Gooch, daſs 100cc Alkohol bei gewöhnlicher Temperatur 68,6 Chlorid in Lösung halten; es
kommt also ungefähr 1 Th. Salz auf 15 Th. Alkohol.
Bei der Ausführung ist natürlich darauf zu achten, daſs der Alkohol bei Vornahme der
Trennung völlig wasserfrei sei. Gooch schreibt mit
Rücksicht hierauf folgendes Verfahren vor: Man fügt den Amylalkohol zu der
concentrirten Lösung der Chloride und erwärmt langsam, so daſs die Wasserdämpfe
durch die darüber liegende Schicht des Alkohols entweichen. Das Erwärmen wird
fortgesetzt, bis die Temperatur des Alkohols bis ungefähr zum Siedepunkte des reinen
Alkohols gestiegen ist, und auf dieser Höhe einige Minuten erhalten; die Chloride
von Kalium und Natrium scheiden sich hierbei allmählich als eine zusammenhängende
Masse aus, so daſs der Alkohol in den meisten Fällen durch Decantiren vom Rückstande
getrennt werden kann. Im Rückstande befindet sich jedoch auch etwas Lithium, nach
Gooch als Lithiumhydroxyd, welches durch Zusatz
einiger Tropfen starker Salzsäure in Lösung gebracht wird, worauf man nochmals
einige Zeit auf die vorige Temperatur erhitzt, um das zugebrachte Wasser zu
entfernen. Beträgt die Menge des vorhandenen Lithiumchlorides nicht mehr als 10 bis
20mg, so genügt einmalige Behandlung mit
Amylalkohol; bei gröſseren Mengen empfiehlt es sich, die Behandlung zu wiederholen.
Es wird dann der erste Auszug durch Decantiren vom Rückstande getrennt, der letztere
mit etwas wasserfreiem Amylalkohol gewaschen, in einigen Tropfen Wasser gelöst und
dieselbe Behandlungsweise wiederholt. Der zum Waschen benutzte Amylalkohol muſs
durch Erhitzen bis zum Siedepunkte vom Wasser befreit werden. Da für das Auswaschen
keine Berichtigung nothwendig ist, so muſs die Waschflüssigkeit getrennt vom
eigentlichen Filtrate aufgefangen werden und nur das letztere ist zu messen. Das
Kalium- und Natriumchlorid wird im Tiegel über kleiner Flamme getrocknet und als
solches gewogen, während das Lithiumchlorid nach dem Verjagen des Alkohols mit
Schwefelsäure behandelt und als Lithiumsulfat zur Wägung gebracht wird. Um die
geringe Löslichkeit des Natrium- und Kaliumchlorides in Rechnung zu bringen, fügt
Gooch für je 10cc
des Filtrates zum Gewichte des Rückstandes 0g,00041, 0g,00051 oder 0g,00092 hinzu, je nachdem derselbe aus
Natriumchlorid, Kaliumchlorid oder aus einem Gemenge beider besteht. Von dem
Gewichte des Lithiumsulfates werden in gleicher Weise 0g,00050, 0g,00059 oder 0g,00109 für je 10cc Filtrat in Abzug gebracht.
Das Verfahren ist mit gutem Erfolge vom Verfasser zur Lithiumbestimmung in Wässern und Mineralien angewendet worden und läſst
sich in gleicher Weise für die Trennung von Chlormagnesium und Chlorcalcium von Kalium-
und Natriumchlorid benutzen; nur ist in letzterem Falle wiederholte Behandlung mit
Amylalkohol nothwendig. (Vgl. W. F. Ginll 1881 240 83.)