Titel: Neuerungen an Kreissägenschützern.
Fundstelle: Band 264, Jahrgang 1887, S. 315
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Neuerungen an Kreissägenschützern. (Patentklasse 38. Fortsetzung des Berichtes Bd. 258 S. 56.) Mit Abbildungen auf Tafel 19. Neuerungen an Kreissägenschützern. Eine vom Gewerberath v. Stülpnagel in Berlin angegebene und in Berliner Fabriken mehrfach ausgeführte Kreissägenschutzvorrichtung besteht aus einer Schutzhaube aus leichtem Drahtgeflecht, welche ziemlich hoch am Spaltkeile drehbar aufgehängt und durch ein Gegengewicht so weit ausgeglichen ist, daſs sie von dem vorgeschobenen Holzstücke leicht gehoben werden kann; eine Rolle am Berührungspunkte von Haube und Holzstück erleichtert den Durchschub. Der Spaltkeil selbst besitzt zwei Schlitze und ist in verschiedener Höhenlage im Tische feststellbar, um zwischen letzterem und dem Gelenkpunkte der Haube Raum für den Durchlaſs hoher Holzstücke zu gewinnen. Je nach der eingestellten Höhe des Spaltkeiles muſs auch das Gegengewicht der Haube verstellt werden. Schon bei geringer Höhe des Gelenkpunktes über der Tischplatte ist ein wesentlicher Theil der Säge unbedeckt. Textabbildung Bd. 264, S. 315Diese Schutzvorrichtung ist mehrfach von A. Goede in Berlin N. zur Ausführung gelangt; eine etwas vervollkommnete Einrichtung (Fig. 19 und 20 Taf. 19) ist unter Patentschutz (vgl. * D. R. P. Nr. 37274 vom 5. Februar 1886) gestellt. Die vordere Seite des Sägeblattes l ist durch ein am Winkeleisen c befestigtes gelochtes Blech gedeckt; in gleicher Ebene mit der Säge liegt darüber ein Flacheisenbügel d, welche beiden Theile zusammen mit einer zwischengelegten Holzkappe e den Schutzhelm bilden. Das vordere Ende des Flacheisenbügels ist in gleicher Form mit dem Winkeleisen c wieder als Schnabel ausgeführt und bietet dadurch für das Holzstück eine sichere Führung nach der Schnittebene. Das andere Ende ist mit dem Flacheisen d1 verbunden, welches gleichzeitig mit dem Winkeleisen c das Ausgleichungsgewicht und den Bolzen f zur Aufhängung des Helmes trägt. Dieser Bolzen ist in dem breiten Kopfe des mit Winkeln b am Tische befestigten Spaltkeiles a gelagert und dieser Kopf bietet auch mit der Schienenverlängerung g eine Aufhängung für das gezahnte Bogenstück h, dessen Zähne für alle dem Sägenblatte entsprechenden Holzdicken die Zuführung ungehindert gestatten, dagegen ein Zurückweichen des Abschnittes durch festes Eingreifen bei dieser Bewegungsrichtung unmöglich machen. Die Einstellung für verschiedene Schnitthöhen erfolgt durch die im Aufsatze k befindliche Schraube t, welche sich gegen den Kopf des Spaltkeiles a stützt. Auch der Kreissägenschützer von P. Mallien in Berlin (* D. R. P. Nr. 37452 vom 13. März 1886) ist mit seinem Spaltkeile in Schlitzen f (Fig. 24 Taf. 19) am Arbeitstische verstellbar; um aber die Benutzung derselben Haube für verschieden groſse Kreissägen zu gestatten, ist im Spaltkeile g ein Schlitz f vorhanden und der Schutzkorb a mit g durch an beiden Seiten angeordnete Federn b derart verbunden, daſs mittels eines in den Wangen des Schutzkorbes a angebrachten, bis zur Vorderseite desselben reichenden Schlitzes derselbe verschiebbar ist. F. Ringhoffer in Smichow (Oesterreichisch-Ungarisches Patent vom 15. Oktober 1886) befestigt seine in Fig. 25 Taf. 19 dargestellte selbstthätige Kreissägenschutzvorrichtung an einer von der Decke herabhängenden und gegen Seitenschwankungen genügend versteiften Säule d; sie besitzt eine aus zwei Blechen a mit ihren Verbindungsbolzen bestehende Haube, welche einerseits an zwei an der Säule d befestigten Armen b und deren Gelenkstücken c aufgehängt ist, andererseits von einer Zugstange f gefaſst wird, welche am Ende eines zweiarmigen, an der Säule d drehbar gelagerten Gewichtshebels g angreift. Die verstellbare Anordnung des Gewichtes h ermöglicht eine genaue Ausgleichung des Gewichtes der Haube, deren Führung durch zwei an der Säule d angelenkte Laschen e erfolgt. Das zugeführte Holz hebt die Haube empor, deren Kanten dabei parallel zum Arbeitstische bleiben, so daſs die Sägenzähne während der Arbeit bedeckt sind. Vermöge ihrer eigenen Schwere fällt die Vorrichtung nach vollendetem Durchgange des Holzes in die ursprüngliche Lage zurück. Bei anderen Sägenschützern sind mehrere getheilte Hauben angewendet, um die Säge während der Arbeit bis auf den Tisch herab decken zu können, was bei Anordnung einer den Sägenobertheil verhüllenden Haube nicht möglich ist. Eine solche Anordnung, wie sie m Fig. 21 Taf. 19 dargestellt und sowohl beim Quer-, als beim Längsschneiden zu verwenden ist, wird von der Sächsischen Maschinenfabrik zu Chemnitz (* D. R. P. Nr. 37263 vom 1. Mai 1886) ausgeführt. Beim Beginne des Schneidens hebt das zugeschobene Holz zuerst das Schutzgehäuse e und dann das mit Gegengewicht h versehene Pen del a, dessen Röllchen d auf dem Holze aufliegen, während die umlaufenden Achsen derselben das Schutzgehäuse e tragen. Beim weiteten Zuschieben des Holzes hebt sich dann das gleichfalls mit Gegengewicht i nahezu ausgeglichene Schutzgehäuse f um die entsprechende Holzdicke. Ist das Holz durchschnitten, so senken sich beim Fortschieben desselben sofort das Pendel a sowie das Schutzgehäuse e, da letzteres auf den Achsen der Röllchen d gleitet, wieder auf den Tisch. Schlieſslich fällt auch das Schutzgehäuse f nieder und ist die Säge wieder vollständig abgedeckt. An dem Aufhängebügel k ist für das gabelförmige Schutzpendel a, welches dem Schutzgehäuse e zur Führung dient und auf beiden Seiten mit Schutzwänden c versehen ist, die kreisförmige Führung l und für das Schutzgehäuse f eine ebensolche m angeordnet. Ein verstellbarer Schnittöffner oder Spalter n hält das Sägeblatt auf der hinteren Seite vom Holze frei und verhindert dadurch wie das Schutzgehäuse f das Hochfliegen des Holzes. G. Schrader in Ehrenfeld (* D. R. P. Zusatz Nr. 37426 vom 27. März 1886) hat die früher (1885 258 * 56) beschriebene Vorrichtung in der durch Fig. 22 und 23 Taf. 19 veranschaulichten Weise abgeändert. An der Einlaufstelle für das Holz sind statt eines zwei oder mehrere Schieber a angeordnet, welche in beliebiger Entfernung von einander vereinigt und mit der Schieberstange b verbunden sind; letztere besitzt einen in einem Schlitze der Schiene d verstellbaren Drehpunkt c. Ein seitliches Schutzblech e ist an der Schieberstange aufgehängt. In Folge der Verbindung mit der Stange b haben die mit einander vereinigten Schieber a mit letzterer den gemeinschaftlichen verstellbaren Drehpunkt c. Spitze Stäbe f verhüten das Aufwärtsschleudern des Holzstückes.

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