Titel: | Elektrische Handlaterne. |
Fundstelle: | Band 265, Jahrgang 1887, S. 189 |
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Elektrische Handlaterne.
Mit Abbildungen.
Elektrische Handlaterne.
Zur Verhütung von Feuersgefahr beim Betreten feuergefährlicher Räume ist Albert Friedländer (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 39789 vom 28.
November 1886) eine elektrische Handlaterne patentirt worden. Die Lampe kann, wenn
nicht in Gebrauch, stets mit Füllung versehen bereit stehen, so daſs man nur den Knopf zu drehen braucht, um sofort Licht zu haben. Das
Ganze besteht aus einem handlichen Kasten aus Hartgummi (18 × 11cm) (Fig. 1), an
welchem die kleine Glühlampe von annähernd 3 Normalkerzen an einem Reflector mit
Schutzglas abnehmbar angebracht ist. Die in dem Kasten enthaltenen Elemente (Kohle
und Zink) erzeugen den zum Licht erforderlichen Strom, ohne Geräusch, Dampf, Geruch
oder sonstige Unbequemlichkeiten zu verursachen.
Der Behälter ist durch Wände in 5 gleiche Abtheilungen getheilt, diese dienen, je ein Fach für
ein Element, als Behälter für die erregende Flüssigkeit. Die Elektrodenpaare sind an
einer seitlich befindlichen Welle im Behälter so angebracht, daſs beim Nichtgebrauch
keinerlei Zersetzung stattfindet (Fig. 1 zeigt eine
Batterie auſser Thätigkeit, Fig. 2 in Thätigkeit). Es
sind hier 2 Flachkohlen und ein runder Zinkstab als Elektroden genommen, doch werden
auch Batterien mit einem Flachzinkstab und Kohle gemacht.
Fig. 1., Bd. 265, S. 189Fig. 2., Bd. 265, S. 189Vom Kohlenpol des ersten Elementes und vom Zinkpol des letzten wird der
Strom in die Glühlampe geleitet. Die Kette ist geschlossen, so lange die Elektroden
eingetaucht sind. Je tiefer die letzteren in die Säure eintauchen, desto mehr Strom
entsteht, desto intensiver wird das Licht. Mithin kann man von dem seitlichen Knopfe
aus Lichtstärke und Brenndauer regeln.
Fig. 3., Bd. 265, S. 189Fig. 4., Bd. 265, S. 189Ueber den Stoffverbrauch und den Preis der Handlaterne macht der Erfinder
folgende Angaben:
Die erregende Flüssigkeit ist eine Zusammenstellung von Zinkchlorid, Natriumbichromat
in Wasser und Säure, kostet pro Füllung etwa 60 Pf., kann von jeder Drogenhandlung
bezogen werden und reicht aus für eine Brennzeit von 3 Stunden. Die Zinkstäbe werden
von Zeit zu Zeit ausgewechselt, was auch in einfacher Weise, ohne weitere Werkzeuge
und mit einem Kostenaufwande von 50 Pfennigen bewerkstelligt werden kann. Der Preis
der Laterne (Fig. 1) ist 36 Mark. Da die Batterie
weder Geruch noch Dämpfe verursacht, so werden auch für den Gebrauch in
Schlafzimmern ornamental gehaltene Lampen (Fig. 4)
mit Milchglasglühlampe zum Preise von 50 Mark angefertigt. Dieselben erfordern eine
Füllung für 2½ Stunden Brennzeit. Die Laternen werden von dem elektrotechnischen
Institut in Berlin, Französische Straſse 51, angefertigt.