Titel: Optisch-aräometrische Liqueur-Analyse; von Prof. Dr. H. Schwarz in Graz.
Autor: H. Schwarz
Fundstelle: Band 267, Jahrgang 1888, S. 572
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Optisch-aräometrische Liqueur-Analyse; von Prof. Dr. H. Schwarz in Graz. Schwarz, optisch-aräometrische Liqueur-Analyse. Im Anschlusse an die von mir in D. p. J. 1887 266 230 beschriebene optisch-aräometrische Bieranalyse habe ich auf Anregung eines österreichischen Reichstagsabgeordneten, der auf die Wichtigkeit einer einfachen Liqueur-Analyse behufs einer eventuellen Steuerrestitution, auch für diesen Artikel, hinwies, die Methode auch bei Liqueuren in Anwendung gebracht. Da die Liqueure, abgesehen von minimalen Mengen aromatischer Substanzen, im Wesentlichen aus Rohrzucker, Alkohol und Wasser zusammengesetzt sind, kann man dieselben durch Combination einer aräometrischen Bestimmung mit einer Polarisation quantitativ auf ihre Bestandtheile untersuchen. Da aber die Arbeit mit den Polarisationsapparaten immerhin etwas umständlich ist, da ferner bei gefärbten Liqueuren die Farbe stört, suchte ich auch hier die Refractionsbeobachtung, combinirt mit der aräometrischen Bestimmung des specifischen Gewichtes zur Analyse, zu benutzen. Es hat sich, um dies gleich hervorzuheben, herausgestellt, daſs die Beobachtungs- und Berechnungsart dieselbe wie beim Bier bleiben kann, wenn es sich um schwächere Liqueure handelt. Bei starken und zuckerreichen Liqueuren fallen die Resultate genauer und mit den durch Destillation u.s.w. gewonnenen analytischen Zahlen übereinstimmender aus, wenn man die Liqueure mit etwa dem gleichen Gewichte Wasser verdünnt, mit dieser Flüssigkeit die Beobachtungen vornimmt und die erhaltenen Zahlen auf die ursprüngliche Concentration umrechnet. Ich gebe einige Beispiele. Es wurde zuerst eine klare Zuckerlösung angefertigt, deren Gehalt durch das specifische Gewicht im Pyknometer bestimmt wurde. Das specifische Gewicht war 1,2156 = 46,9 Proc. Zucker. Der angewendete Alkohol hatte ein specifisches Gewicht von 0,81514 = 95,67 Vol.-Proc. oder 93,10 Gew.-Proc. Alle meine Alkoholbestimmungen sind, wie ich schon bei der Bieranalyse erwähnt, nach Gewichtsprocenten berechnet. 51g Zuckerlösung = 25g,919 Zucker 80g Alkohol = 74g,380 Alkohol 50g Wasser = 50g,000 Wasser –––– 181g Liqueur. In Gew.-Proc. Zucker 13,21 Alkohol 41,15 Wasser 55,64 –––––– 100,00 Das specifische Gewicht wurde zu 0,98277 die Refraction zu 1,3740 gefunden die Refraction des Wassers 1,3315 (im betr. Apparat) –––––– Refractionsdifferenz 0,0425. Nach diesem stellt sich die Formel, die in meiner früheren Abhandlung angeführt ist, x . 393 – y . 163 = – 1723 x . 150 + y .   62 =    4250 –––––––––––––––––– oder x. 787 = 9450 Zucker = 12,00 Proc. Alkohol = 39,51 Die Annäherung ist also schon bedeutend. Um gröſsere Uebereinstimmung zwischen synthetischen und analytischen Zahlen herbeizuführen, wurden 80g dieses Liqueurs mit 80g Wasser, also auf die Hälfte verdünnt. Die synthetischen Zahlen waren also: Zucker 6,60 Proc. Alkohol 20,58 Das specifische Gewicht wurde zu 0,99655, B daher, die Differenz gegen 1 (spec. Gew. des Wassers), zu 0,00345 gefunden. Die Refraction betrug in zwei Beobachtungen 1,3525. Für Wasser (s. o.) 1,3310 ––––– 0,0215 = R. Führen wir nun nach obiger Formel die Berechnung aus, so ergibt sich x =   6,73 Proc. Zucker, y = 18,39 Proc. Alkohol. Es kann bei der Manipulation etwas Alkohol verdunstet sein, daher die Differenz, beim Zucker tritt schon in dieser Verdünnung die Uebereinstimmung mit den synthetischen Zahlen hervor. Wenn wir die Procente an Zucker auf specifisches Gewicht berechnen und dieses von dem Gewicht des Gemisches +1 abziehen, so erhalten wir nach bekannter Regel das specifische Gewicht und damit den Alkoholgehalt zu 22 Proc., also etwa um ebenso viel zu hoch, als es die Refractionsformel ergibt. Es wurden weiter 144cc dieses schon einmal verdünnten Liqueurs = 143g,5 zu 250g mit Wasser verdünnt. Nach der Synthese sind darin: Zucker   9g,471 =   3,79 Proc. Alkohol 29g,532 = 11,81 Specifisches Gewicht 0,99642, B = – 0,00308 Refraction 1,3440, R = – 0,01250 Daraus Zucker =   3,78 Proc. Alkohol = 11,01 was genügend mit den synthetischen Zahlen stimmt. Allaschliqueur von Gebr. Reininghaus. Im concentrirten Zustande ergab derselbe nach der optisch-aräometrischen Probe: Die Gröſse B = 7640 (spec. Gew. 1,07640) Die Gröſse R = 7200 (Refraction 1,4035) Wasser 1,3345 ––––––– 0,07200 Daraus berechnet sich: x = Zucker 33,79 Proc. y = Alkohol 34,50 Derselbe Allasch, 100g mit 100g Wasser verdünnt, nach meiner Methode analysirt, gab B = 3860 (Spec. Gew. 1,0386) R = 3500 (Refraction 1,3665) Wasser 1,3315 –––––– 0,0350 nach Berechnung x = Zucker = 16,59 Proc. y = Alkohol = 16,31 Verdoppelt: 33,15 Proc. Zucker 32,62 Proc. Alkohol Als dieses Product nun der Destillationsanalyse unterworfen wurde, erhielt ich Zucker = 15,84 Proc. (spec. Gew.) 16,04 Proc. (Polarisation) Alkohol = 16,15 Proc. also gute Uebereinstimmung. Mandelliqueur von Reininghaus, unverdünnt: B = 3285 (Spec. Gew. 1,03285) R = 3900 (Refraction 1,3705) Wasser 1,3315 –––––– 0,0390 x = Zucker = 17,20 Proc. y = Alkohol = 21,13 Zucker durch Polarisation 16,59 Proc. 100cc = 103g,285, mit 100cc Wasser verdünnt, gaben nach der optisch-aräometrischen Probe x = 8,465 Proc. Zucker, für den unverdünnten Liqueur daher 16,64 Proc., y = 10,98 Proc., für den unverdünnten Liqueur daher 21,60 Proc. Alkohol. Weitere Verdünnung auf das Fünffache gab keine so zufriedenstellenden Resultate, indem dann die Wäge- und Ablesefehler sich zu sehr multiplicirten. Durch Destillation wurden 16,16 Proc. Zucker und 20,70 Proc. Alkohol gewonnen. Alkermesliqueur, zuckerarm, unverdünnt, gab nach der optisch-aräometrischen Probe: Zucker 6,79 Proc. Alkohol 19,86 Bei der Destillationsprobe wurden Zucker 6,60 Proc. Alkohol 20,26 gefunden. Hier erschien Verdünnung unnöthig. Eine absolute Genauigkeit und Uebereinstimmung wurde in der That nicht erreicht, doch kann ein Theil der Abweichungen auch der Destillationsanalyse zugewiesen werden. Mit den Recepten stimmten die Zahlen gut überein. Es kann sich indessen bei einer solchen Analyse nicht um eine absolute Genauigkeit handeln; eine Uebereinstimmung in ganzen Procenten dürfte für den vorliegenden Zweck vollkommen genügen.