Titel: Baratta's elektrische Wächter-Controluhr.
Fundstelle: Band 271, Jahrgang 1889, S. 317
Download: XML
Baratta's elektrische Wächter-Controluhr. Baratta's elektrische Wächter-Controluhr. Die elektrische Wächter-Controluhr von Baratta, welche in der Lumière Electrique, 1888 Bd. 30 * S. 279 (nach Il Progresso, Bd. 16 S. 99), beschrieben wird, schlieſst eine galvanische Batterie jedesmal zu der Zeit, wo der Wächter vorschriftsmäſsig einen Rundgang zu beginnen hat, und stets auf die vorschriftsmäſsige Dauer der Runde. Der Batteriestrom wird beim Schlieſsen durch einen Elektromagnet geführt, welcher das Laufwerk eines Morse-Schreibapparates auslöst. Auſser diesem Stromkreise ist aber noch ein zweiter vorhanden, der eine Leitung bildet, welche durch alle vom Wächter zu besuchenden Controlstellen geführt, in jeder Stelle jedoch unterbrochen ist. Der Wächter hat nun Auftrag, in jeder Controlstelle auf einen Knopf zu drücken, und schlieſst dadurch die Leitung in dieser Stelle. Bei Ankunft des Wächters in der letzten Stelle ist daher die zweite Leitung vollständig geschlossen; da nun in diese Leitung der Elektromagnet des Morse und auſserdem in jeder Controlstelle ein Elektromagnet eingeschaltet ist, welcher in dieser Stelle bei Anziehung seines Ankers den Strom wieder unterbricht, so schreibt der Morse am Ende jedes Rundganges nur einen Punkt, und gleich darauf wird sein Laufwerk angehalten, weil der seither durch den Auslöseelektromagnet gesendete Strom innerhalb der Controluhr jetzt unterbrochen wird. Man kann überdies dem Wächter stets ein Signal geben, wenn er seinen Rundgang anzutreten hat; man braucht dazu nur noch eine elektrische Klingel mit in den von der Uhr zu schlieſsenden Stromkreis einzuschalten. Wie bei Adt's Wächter-Controlapparat mit 2 Leitungen (1887 263 * 378) ist auch bei dem Baratta's nicht zu erkennen, ob der Wächter die Controlstellen in einer ihm etwa vorgeschriebenen Reihenfolge besucht hat; ja, bei der Schaltung des Morse auf Arbeitsstrom vermag der letztere auch nicht Verspätungen des Wächters anzuzeigen, sofern dieselben nicht etwa die zwischen zwei Rundgängen liegende Zeit überschreiten.