Titel: Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889.
Fundstelle: Band 273, Jahrgang 1889, S. 16
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Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889. Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin. Das Interesse für die Unfallverhütung in gewerblichen Anlagen, finden Schutz der Arbeiter gegen die ihn bei Ausübung seines Berufes bedrohenden Gefahren ist keineswegs so neuen Datums, wie meist angenommen wird. Die anscheinend ersten durchgreifenden und heute noch maſsgebenden Schritte unternahm im J. 1867 die Gesellschaft zur Verhütung von Fabrikunfällen zu Mülhausen im Elsaſs, welche vom rein philantropischen Standpunkte für ihren Wirkungskreis den Schutz der Arbeiter ausübte und in ihrem Leiter Engel-Dollfuſs den Ausspruch predigte, daſs die Industrie sich nicht genügen lassen dürfe, dem Arbeiter nur den Lohn zu zahlen und ihn damit als abgefunden zu betrachten. Diese Gesellschaft, deren segensreiches Wirken durch die öffentlichen Blätter weiteren Kreisen bekannt wurde, hat trotz aller Bemühungen über den Mülhauser Bezirk hinaus keine Schule gemacht; sie wurde seitens unserer Industrie gewissermaſsen mit Verwunderung darüber angestaunt, daſs sich praktische Leute mit solchen gar nicht durchführbaren Ideen abgeben könnten. Selbst die Einführung des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 in Deutschland hatte lange Zeit nicht den Erfolg, Schutzvorrichtungen in Fabriken einzuführen, vielmehr herrschte und herrscht sogar noch immer die Ansicht, daſs ein wirksamer Schutz für die meisten Maschinen gar nicht geschaffen werden könne, daſs sogar die Gefahr für den Arbeiter nach Anbringung von Schutzvorrichtungen um so gröſser werde, als dem Arbeiter im Hinblicke auf die Schutzvorrichtung das Bewuſstsein für die Gefahr der Maschine verloren gehe und er dadurch nur leichtsinniger in der Bedienung der Maschine werde. Das Streben der Gewerberäthe und Fabrikeninspektoren, welche mit dem Jahre 1874 ihre öffentliche Thätigkeit begannen, richtete sich in erster Linie auf Einführung gröſserer Betriebssicherheit in den gewerblichen Anlagen. Man hat aber nur die Jahresberichte dieser Beamten zu studiren, um herauszufinden, wie noch jetzt das Verständniſs für den Werth von Schutzvorrichtungen oft vollständig mangelt, und zwar sowohl bei den Arbeitgebern wie bei den Arbeitnehmern, welch letztere in der Schutzvorrichtung mehr oder weniger nur ein Arbeitshinderniſs erblicken und den einzigen sicheren Schutz gegen Beschädigung durch die Maschine in der Erkenntniſs der Gefahr, Verständniſs für die Eigenart der Maschine und in der eigenen Geschicklichkeit bei der Bedienung suchen. Trotz der geringen Beachtung, welche das Streben nach Unfallverhütung im Allgemeinen fand, wurde doch schon – wahrscheinlich nur in Anerkennung der Mülhauser Bestrebungen – auf der internationalen Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen in Brüssel vom Jahre 1876 laut dem aufgestellten Programme eine besondere Abtheilung für die Zwecke der Unfallverhütung und des Arbeiterschutzes unter der Bezeichnung: Hygiene moyens préventifs et sauvetage appliqués à l'Industrie geschaffen. Diese Klasse bot nur wenige einschlägliche Gegenstände, welche geeignet gewesen wären, den Nutzen der Schutzvorkehrungen zu beweisen. Diese Ausstellung fand deshalb keinerlei Beachtung und verlief völlig ohne Einwirkung. Ein zweiter Versuch wurde gelegentlich der Düsseldorfer Gewerbe-Ausstellung im J. 1880 vom Niederrheinischen Vereine für öffentliche Gesundheitspflege unternommen. Aber auch dieser Versuch hatte rücksichtlich der gar zu mangelhaften und ungeeigneten Vorführung von Schutzmitteln keinerlei Erfolge. Das Jahr 1882 bot in London eine Ausstellung beschränkten Umfanges für Apparate und Einrichtungen zum Schütze von Menschenleben, bei welcher der gewerbliche Betrieb eine geringe, unbedeutende Vertretung gefunden hatte. Den ersten einigermaſsen erfolgreichen Versuch, das Wesen der Schutzvorrichtungen im industriellen Betriebe zu beweisen und gröſseren Kreisen verständlich zu machen, unternahm die wohl noch in vieler Erinnerung stehende Berliner Hygiene-Ausstellung des Jahres 1882–83. Hier fand die Unfallverhütung bereits eine stattliche, bisher jedenfalls noch nicht erreichte Vertretung; hier konnten zum ersten Male wirkliche Schutzvorkehrungen für den Arbeiter gezeigt und ihre praktische Brauchbarkeit verständlich bewiesen werden. Im nächsten Jahre 1883 bot endlich die schweizerische Landesausstellung in Zürich eine nicht unbedeutende Sammlung von Schutzmitteln für den Fabrikbetrieb. Die in den letzteren Jahren vielfach abgehaltenen kleineren Gewerbe-Ausstellungen fanden sich veranlaſst, dem „Zuge der Zeit“ nachzugeben und in ihre Programme stets eine Gruppe für Schutzvorrichtungen und Gewerbe-Hygiene aufzunehmen. Es kann aber nicht gesagt werden, daſs damit etwas hervorragend Nützliches für die praktische Einführung von Schutzmitteln geleistet worden wäre. Die ganze Frage des Arbeiterschutzes hat erst Bedeutung für Deutschland in Folge des am 1. Oktober 1885 in Kraft getretenen Unfallversicherungsgesetzes erlangt, in dessen Ausübung seitens der Genossenschaften auf strenge Durchführung des Arbeiterschutzes gesehen wird, um durch Verminderung der Unfälle die Kosten der Unfallentschädigungen herabzusetzen. Nur dem Zwange, welchen die Berufsgenossenschaften durch die ihrerseits erlassenen Unfallverhütungsvorschriften ausüben, ist es zuzuschreiben, daſs sich einerseits die Praxis für Anwendung der Unfallverhütungsmaſsregeln zugängig zeigt und andererseits der Erfindung neuer und zweckmäſsiger Formen des Arbeiterschutzes Vorschub geleistet wird. Der Erlaſs der Unfallverhütungsvorschriften seitens der Berufsgenossenschaften setzte die Industrie zu einem groſsen Theile in nicht geringe Verlegenheit, weil eben keinerlei Vorstellungen über das Wesen und die Form eines wirksamen Schutzes der gefahrbringenden Arbeitstheile, Maschinenelemente u.s.w. bisher verbreitet war. Wort und Schrift konnten nicht genügen, um geeigneten Begriffen Bahn zu brechen, so daſs sich in erster Linie das Reichsversicherungsamt entschloſs, eine Sammlung von Unfallverhütungsmaſsnahmen zu veranstalten und in einem ständigen Museum zu vereinigen. Eine gleiche ständige Ausstellung besitzt das k. k. österreichisch-ungarische Handelsministerium in Wien. Eine solche Sammlung ist aber namentlich im jetzigen Zustande keineswegs geeignet, Belehrung über die so mannigfach unterschiedliche Anwendung der Schutzmittel zu bieten, andererseits liegen im Bereiche der Wirksamkeit jeder Berufsgenossenschaft besonders geartete Gefahren, deren Erkennung und Verhütung deshalb nur hier möglich wird. Unter diesem Gesichtspunkte machte sich in den Kreisen der Berufsgenossenschaften die Neigung stark bemerkbar, besondere Unfallverhütungsausstellungen für den Rahmen der Thätigkeit der einzelnen Berufsgenossenschaften zu veranstalten, um den Berufsgenossen ein anschauliches und namentlich geschlossenes Bild der Unfallverhütung in den einzelnen industriellen Betrieben zu bieten. Einen thatsächlichen Anfang hiermit machte zuerst die Norddeutsche Holz-Berufsgenossenschaft mit der Veranstaltung einer Ausstellung für Schutzvorrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen in Köln. Es folgte im März des Jahres 1887 eine in Chemnitz vom sächsischen Müllerverbande veranstaltete Ausstellung von Müllereifahrstühlen aus den Gesichtspunkten der Unfallverhütung und im Sommer desselben Jahres das Project einer im J. 1889 in Berlin zu veranstaltenden Ausstellung von Apparaten und Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen im Braugewerbe. Dieses letztere Project sollte indessen für sich allein nicht zur Ausführung gelangen, weil dasselbe bereits im Oktober 1887 in dem gröſseren Plane der alle Gewerbe umfassenden nunmehrigen Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung aufging. Naturgemäſs können die Sonderausstellungen einzelner Gewerbe auch nur ein Sonderinteresse haben, so daſs es als ein sehr glücklicher Gedanke bezeichnet werden muſste, als es hieſs, daſs an Stelle der Ausstellung der Brauereiberufsgenossenschaft eine groſse allgemeine Ausstellung für Berlin 1889 geplant werde. Es würde zu weit führen, den Entwickelungsgang des Gedankens einer solchen allgemeinen Ausstellung hier wiederzugeben. Es sei deshalb nur kurz mitgetheilt, daſs das von Prof. Delbrück-Berlin aufgestellte Programm einer Brauereiausstellung seitens der Brauereiberufsgenossenschaft bereits weit verwirklicht war, als auf Anregung des Regierungsraths Reichel vom Reichsversicherungsamte der Plan zu der allgemeinen, alle Gewerbe einschlieſsenden Ausstellung gefaſst wurde, welche in dem seiner Zeit für die Zwecke der Berliner Hygieneausstellung 1883 gebauten Ausstellungsgebäude jetzt stattfindet Die Ausstellung, wie sie am 30. April d. J. durch den Kaiser eröffnet wurde, hat ihren Stoff in 22 Gruppen vertheilt, zu denen etwa 1100 Aussteller beigetragen haben. Da das aufgestellte Programm ein gutes Bild gibt, in welcher Form und Gestaltung die Ausstellung gedacht war, so sei dasselbe hier abgekürzt wiedergegeben. Abtheilung A. Schutzmaſsnahmen von gemeinsamem Interesse für die versicherten Betriebe. Gruppe 1. Verhütung von Unfällen an bewegten Maschinentheilen im Allgemeinen: Schutzvorrichtungen an Transmissionswellen, Zahnrädern, Riemenzügen u.s.w. 1) Schutzvorrichtungen an Wellen. Stehende und liegende Wellen – oder „Modelle, Zeichnungen und Photographien“ von Wellen und Wellenleitungen – mit zweckmäſsigen Umwehrungen zum Schütze der Arbeiter, Umhüllung, Versenkung, Vermeidung vorstehender Keile und Schrauben bei Welleneinrichtungen (Kuppelungen) und bei der Befestigung von Maschinentheilen (Riemenscheiben, Zahnrädern, Stellringen u.s.w.) auf Wellen. Gegenüberstellung gefährlicher Kuppelungen mit vorstehenden Theilen und von Kuppelungen mit Umhüllungen oder mit neueren constructiven Verbesserungen vom Standpunkte der Unfallverhütung. 2) Schutzvorrichtungen an Zahnrädern. Zahnradgetriebe an Transmissionen und Arbeitsmaschinen mit zweckmäſsigen Umhüllungen (Kapseln, Gitter, Schutzschirme aller Art), insbesondere unter Berücksichtigung der Wahrung einer leichten Zugänglichkeit bei Rädern, welche öfters ausgewechselt oder geschmiert werden müssen, und der Wiedergewinnung umhergeschleuderten Schmiermaterials. Anordnungen, bei welchen durch Verlegung der Räder eine Gefahr für die Arbeiter durch Construction von Hause aus vermieden wird. 3) Schutzvorrichtungen beim Riemenbetriebe. Riemenscheiben, welche aus den Gesichtspunkten der Unfallverhütung Interesse bieten: Vermeidung von Lücken im Rande des Kranzes bei Scheiben, welche aus zwei oder mehreren Theilen zusammengesetzt sind; Vollscheiben; schmiedeeiserne und Wellblechscheiben u.a.m.; Riemenverbindungen (Riemenschlösser) ohne vorstehende Theile. Zugehörige Werkzeuge. Gegenüberstellung gefährlicher und ungefährlicher Riemenverbindungen. Vorkehrung zur Verhütung des Abgleitens der Riemen von der Scheibe. Riemenscheiben mit Rand oder mit Wulst in der Mitte; eiserne Dollen neben den Scheiben; Verwendung von Spannrollen; Anwendung von Riemen, welche sich nicht dehnen in feuchten Räumen, u.a.m. Vorrichtungen an Riemenzügen zur Verhütung gefährlicher Berührung, sowie zum Schütze gegen schlagende, abfallende oder zerreissende Riemen (Umwehrungen, Schutzrinnen, Fangbäume u.a.m.). Vorrichtungen zur Aufnahme abgeworfener Riemen und zum Auf- und Abwerfen von Riemen: Riemenhaken, -gabeln, -träger; gefingerte Stangen; Riemenstangen und Riementräger zusammen wirkend und mechanische Riemenaufleger jeder Art. 4) Die gleichen Gesichtspunkte (1 bis 3) in ihrer Anwendung auf Achsen und Maschinenspindeln – auf Zahnstangengetriebe – auf Seil-, Ketten- und Schnurtriebe auf Schwungräder und umlaufende, pendelnde, stoſsende Maschinentheile überhaupt. (48 Aussteller.) Gruppe 2. Ausrück-, Brems- und Schmiervorrichtungen u.a.m. 1) Ausrück- und Bremsvorrichtungen. Losscheiben (Leerscheiben, todte Scheiben) und Ausrückgabeln an Transmissionen und Arbeitsmaschinen, Reibungsantriebe für Arbeitsmaschinen und lösbare Kuppelungen (insbesondere neuere Systeme von Reibungs- und Centrifugal-Kuppelungen. Vorkehrungen zur Verhütung selbsthätigen Einrückens: Losscheiben mit kleinerem Durchmesser als die Riemenscheibe; Absonderung der Losscheibe (Anbringung auf besonderen festen Hülsen u.a.m.); Feststellung der Riemengabeln und bezieh. der Ausrückhebel an Kuppelungen durch Schrauben oder mittels Einkerbungen, Stiften, Haken, Federn. Verbindung der Ausrückvorrichtungen mit Bremsvorrichtungen. Vorkehrungen, welche dem Arbeiter bei Gefahr (z.B. beim Erfassen der Hände durch Walzenpaare) das Ausrücken „ohne Gebrauch der Hände“ gestatten (Trittbretter, gespannte Schnüre u.a.m.). Einrichtungen, welche das Abstellen gröſserer Arbeitsmaschinen oder von Transmissionen von verschiedenen Stellen bezieh. von entfernten Punkten aus ermöglichen. 2) Schmiervorrichtungen. Verbesserte Oelkannen, welche zufolge ihrer Einrichtung ein Vergieſsen von Schmiermaterial (und damit Schlüpfrigwerden des Bodens) verhüten oder sonst eine Verminderung der Gefahr für den Arbeiter herbeiführen; Anbringung auf Stangen zur gefahrlosen Erreichung hochliegender Lager u.s.w. Selbsthätige Schmiervorrichtungen aller Art für flüssiges und consistentes Schmiermaterial zum Gebrauche bei festen und schwingenden Lagern, bei Losscheiben u.s.w. Selbstschmierende Lagerfutterungen. 3) Stangenbürsten und ähnliche Geräthe zur Verminderung der Gefahr beim Einfetten von Zahnrädern, beim Auftragen von Riemenschmiere, beim Putzen (Abschmirgeln) von Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Walzen und anderen bewegten Maschinentheilen mehr. 4) Leitern mit besonderen Vorrichtungen (z.B. oben mit Haken oder unten mit Spitzen und bezieh. Gummiüberzügen), Laufbretter, Gallerien, Handgriffe und sonstige Geräthe und Vorkehrungen, welche durch Schaffung eines festen Standortes die Gefahr für den Arbeiter beim Schmieren, Putzen, Ausbessern und bei sonstigen Verrichtungen an Transmissionen und bewegten Maschinentheilen vermindern. 5) Dienstvorschriften (Anweisungen) für Transmissionswärter und für die Arbeit an Maschinen im Allgemeinen. 6) Vorführung ganzer Transmissionsanlagen mit musterhafter Ausrüstung vom Standpunkte der Unfallverhütung. (57 Aussteller.) Gruppe 3. Schutzmaſsnahmen beim Betriebe von Fahrstühlen, Aufzügen, Erahnen und Hebezeugen. Umwehrung der Fahrstuhl- und Aufzugöffnungen. Selbsthätige Abschlüsse. Korbdächer zum Schütze gegen herabfallende Gegenstände. Vorrichtung zur Feststellung der Aufzugsschale beim Beladen und Abladen. Antrieb-, Abstell- und Bremsvorrichtungen. Fangvorrichtungen. Signalsysteme zur Anzeige der Bewegung des Fahrstuhles. Signaltafeln, Warnungstafeln. Betriebsanweisungen. Hydraulische und pneumatische Aufzüge. Elevatoren. Krahne aller Art. Sicherheitskurbeln und -winden. Sicherheitsketten, Seile, Gurte u.a.m. Vorführung ganzer Fahrstuhleinrichtungen. (55 Aussteller.) Gruppe 4. Schutzmaſsnahmen an Motoren. 1) Dampfmaschinen. Umwehrung des Schwungrades, der Kurbel, der durchgehenden Kolbenstangen bei liegenden Cylindern, der conischen Rädergetriebe an den Regulatoren, der Regulatoren selbst (bei tiefer Lage der Schwungkugeln), des Hauptriemens oder Hauptzahnradgetriebes, der Wellenverbindung bei doppelten oder zusammenwirkenden Maschinen, der vorstehenden Wellenköpfe und der sonstigen bewegten Theile. Vorrichtungen zur gefahrlosen Erreichung hochliegender Theile der Maschine (Laufbretter, Gallerien u.s.w.). Selbsthätige Schmiervorrichtungen an den Kurbelzapfen und Kreuzkopf lagern, den Excentern u.s.w. Vorkehrungen zum gefahrlosen Andrehen des Schwungrades (Hebelvorkehrungen, Klinkwerke, Reibungsantriebe), sowie zum Bremsen und zum sicheren Feststellen bei Ausführung von Ausbesserungen. Mittheilungen über das Zerspringen von Schwungrädern. Bezügliche constructive Schutzvorrichtungen und Betriebsanweisungen. Absperrventile, welche ein zuverlässiges und schnelles Stillsetzen der Maschine ermöglichen. Signalsysteme zum Zwecke der Verständigung zwischen Dampfmaschine und Arbeitsraum und umgekehrt beim Anlassen der Maschine und bei Unfällen an Arbeitsmaschinen. Vorkehrungen zum jederzeitigen direkten Abstellen der Dampfmaschine von den Arbeitsräumen aus (einfache Drahtzüge, Anwendung elektrischer und pneumatischer Einrichtungen). Dienstanweisungen für Dampfmaschinenwärter. Schulen zur Ausbildung von Maschinisten. Vorführung ganzer Dampfmotorenanlagen, welche nach Construction der Maschine, baulicher Einrichtung des Maschinenraumes und Ausrüstung im Einzelnen allen Anforderungen der Unfallverhütung Genüge leisten. Sinngemäſse Anwendung der vorstehenden und von sonstigen einschlägigen Gesichtspunkten (z.B. Fürsorge für Dichthaltung der Schützzeuge bei Wassermotoren, der Rohrleitungen bei Gasmotoren u.a.m.) auf: 2) Turbinen und Wasserräder; 3) Gaskraft- (Petroleum-, Benzin-) und Heiſsluflmotoren; 4) Elektrische u. 5) Thierische Motoren (Roſs-, Göpelwerke). (78 Aussteller.) Gruppe 5. Schutzmaſsnahmen beim Betriebe von Dampfkesseln und sonstigen Apparaten unter Druck. 1) Dampfkessel (Dampfentwickler). Ausrüstungsgegenstände für die Sicherheit: Wasserstandsanzeiger, Schutzhülsen für Wasserstandsgläser, Vorkehrungen zum selbsthätigen Abschlusse von Dampf und Wasser beim Bruche der Gläser, Manometer, Sicherheitsventile, selbsthätige Speisevorrichtungen, selbsthätige Apparate zur Löschung des Kesselfeuers bei Gefahr, Sicherheitsapparate mit Signal- und Alarmvorrichtungen zur Anzeige zu niedrigen Wasserstandes, zu hoher Dampfspannung u. dgl. m. Vorkehrungen zur Reinigung des Speisewassers. Verpackung der Dampfleitungen. Maſsnahmen zu sicherer Absperrung benachbarter Kessel von einander und sonstige Vorsichtsmaſsregeln bei Reinigung der Kessel. Kesselsteinbildungen. Theile explodirter Kessel. Kesselbaumaterial. Prüfung desselben. Kesselsysteme. Bauliche Einrichtung von Kesselhäusern. Kesselrevisionswesen. Dienstvorschriften für Kesselwärter. Heizerschulen. Vorführung ganzer Kesselanlagen von musterhafter Ausrüstung. 2) Dampf-, Koch- und Trockenapparate und sonstige Apparate unter Druck (von Dämpfen, Gasen, Luft und Flüssigkeiten) von mehr als 1at. Ausrüstungsgegenstände für die Sicherheit: Druckverminderungs-Entluftungsventile u.a.m. Revisionswesen. Vorführung ganzer Kochapparate u.s.w., so weit sie zu allgemeinerem Gebrauche in verschiedenen Gewerbszweigen bestimmt sind. (74 Aussteller.) Gruppe 6. Vorbeugungsmittel gegen und Rettungsmittel bei Feuersgefahr in versicherten Betrieben. 1) Feuersichere Bauconstruction im Allgemeinen (Anlage und Material von Zwischenmauern und -decken, Dachdeckung, Feuerthüren u.a.m.). Sichere Lagerung von Vorräthen und Abfällen. Maſsnahmen gegen Selbstentzündung von Materialien. Unverbrennbare Vorhänge zur Verhütung der Weiterverbreitung des Feuers in Arbeitsräumen. Feuersichere Imprägnirung von Holztheilen, Stoffen und Arbeitsräumen. Asbest und seine Verwendung für die Feuersicherheit. Vorsichtsmaſsregeln bei der Heizung: Apparate zum gefahrlosen Kochen von Lack, Pech und anderen feuergefährlichen Stoffen u.a.m. Funkenfänger. Blitzableiteranlagen. 2) Apparate, welche zu hohe Temperaturen in Trockenräumen und den Ausbruch von Feuer anzeigen. Selbsthätige Löscheinrichtungen. Hydranten, Systeme von Rohrleitungen, Verwendung des Kesseldampfes zum Löschen. Benutzung der vorhandenen Triebwerke zum Betriebe von Löschvorkehrungen. Wasserbehälter, Löscheimer, Hand-, Dampf-, Gasspritzen, Extinkteure, Löschbomben. 3) Feste und bewegliche Rettungsleitern. Sprungnetze und -tücher, Rettungssäcke, -seile u.a.m. Organisation von Betriebsfeuerwehren; Ausrüstung der Lösch- und Rettungsmannschaft; Darstellung der Räume und Einrichtungen zur Bereithaltung der Lösch- und Rettungsgeräthe; Verhaltungsvorschriften. (95 Aussteller.) Gruppe 7. Fürsorge für gute Beleuchtung und Verhütung von Unfällen durch die Beleuchtungseinrichtungen. Apparate und Gegenstände aller Art, welche zur Beleuchtung geschlossener Arbeitsräume und von Arbeitsstätten im Freien dienen, Lampen, Laternen u.s.w. Einrichtungen zur Erleuchtung feuer- oder explosionsgefährlicher Räume von auſsen. Sicherheitslampen und -laternen. Sicherheitsfeuerzeuge. Elektrische Gasanzünder. Anwendung von Leuchtfarben. Sicherheitsbehälter für Betriebsanlagen zur Aufnahme gröſserer Vorräthe an Erdöl und Brennöl. Apparate zu gefahrloser und reinlicher Entnahme kleinerer Oelmengen aus den Behältern (Kleinausgabe für den Tagesbedarf). Einrichtungen zu gefahrloser Selbsterzeugung von Leuchtgas (aus Kohlen, Oel und Abfällen). Elektrische Beleuchtungsanlagen für Betriebe, insbesondere aus dem Gesichtspunkte der Verwerthung vorhandener Betriebskräfte. Organisation des Beleuchtungswesens in Betriebsanlagen: Vorschriften über das Füllen, Anzünden und Auslöschen von Oellampen, – über die Behandlung von Gasleitungen, über das Verhalten bei drohender Gasexplosion, – über die Wartung elektrischer Lichtmaschinen und Leitungen u.a.m. (35 Aussteller.) Gruppe 8. Verhütung von Unfällen durch giftige und ätzende Stoffe, durch schädliche Gase und Verschiedenes. (196 Aussteller). Gruppe 9. Persönliche Ausrüstung der Arbeiter. Arbeitskleider, geeignet zum Gebrauche für Transmissionswärter, sowie für Arbeiter und Arbeiterinnen an Maschinen überhaupt. Schutzbrillen und Gesichtsmasken aller Art zum Schütze gegen absplitternde Stücke von Arbeitsmaterialien. Respiratoren aller Art zum Schütze gegen Staub und Gase bei der Arbeit. Eingehende Mittheilungen über die Erfahrungen, welche insbesondere mit den verschiedenen Systemen von Schutzbrillen und Respiratoren in den versicherten Betrieben gemacht worden sind, zur Erzielung eines Ausscheidens des wirklich Brauchbaren aus dem Werth-losen. (61 Aussteller.) Gruppe 10. Fürsorge für Verletzte. Anleitungen zur ersten Hilfeleistung bei Unfällen, zum Gebrauche für das Personal in versicherten Betrieben. Geeignetes Verbandmaterial, Verbandkästen. Tragbahren, Tragkörbe, Transportwagen u. dgl. m. Einrichtung von Verband zimmern (Krankenstuben) in Betriebsanlagen. Einrichtungen von Arbeiter-Kranken- und Invalidenhäusern. Künstliche Gliedmaſsen für Verstümmelte, sowie mechanische Vorrichtungen zur Unterstützung Verstümmelter bei leichteren Arbeiten (z.B. Uhrwerke, welche einen künstlichen Arm selbsthätig gewisse Arbeitsbewegungen ausführen lassen. Mittheilung von Beschäftigung von Invaliden bei der Arbeit). (73 Aussteller.) Abtheilung B. Schutzmaſsnahmen, vorwiegend von Interesse für einzelne Gewerbezweige oder für Gruppen von Gewerbezweigen. Es sind hier die folgenden Gesichtspunkte ins Auge zu fassen: Arbeitsmaschinen der einzelnen Gewerbe – oder „Modelle, Zeichnungen und Photographien“ von Arbeitsmaschinen – mit musterhafter Ausrüstung: Umfriedigung bewegter Theile, zweckmäſsige Ausrück- und Schmiervorrichtungen; Vorkehrungen gegen das Ausspringen umlaufender Werkzeuge; Vorrichtungen (an den Maschinen) zum Schütze der Arbeiter gegen absplitternde Theile der Arbeitsstücke und fortgeschleuderte Materialien, gegen Staub, der bei der Arbeit der Maschine sich entwickelt, gegen schädliche Dämpfe u.s.w. selbsthätige Zuführungsvorrichtungen, sowie Maschinen und maschinelle Vorrichtungen aller Art, welche an Stelle des Arbeiters gefährliche Arbeit verrichten (z.B. selbsthätige Einführung von Stoffen und Materialien in Stampf-, Knet- und Walzwerke; Ersatz der Handarbeit an Laugebottichen durch selbsthätige Rühr- und Schöpfwerke u.a.m.). Gegenüberstellung von Maschinen (oder Abbildungen von Maschinen) „mit“ und „ohne“ Schutzvorrichtungen. Apparate unter Druck und sonstige Apparate, welche den einzelnen Gewerben eigenthümlich sind, mit musterhafter Ausrüstung vom Standpunkte der Unfallverhütung und des Arbeiterschutzes überhaupt. Schutzmaſsnahmen an Ofenanlagen und Feuerungen, an Bassins und Vertiefungen, gegen stürzende Gegenstände, bei der Behandlung explosiver, feuergefährlicher, ätzender Stoffe und sonstige Vorkehrungen aller Art zum Schütze von Leben und Gesundheit bei der Arbeit in den einzelnen Gewerben, je nach der Eigenart derselben. Bezügliche Dienstvorschriften, Warnungsplakate, Anweisungen. Darstellung ganzer Betriebsanlagen oder Betriebsabtheilungen von musterhafter Gesammtanlage (Modelle, Pläne, Photographien, Beschreibungen). Situation. Bauliche Anlage (Baumaterial, Bauart). Zweckmäſsige Gesammtdisposition der Arbeitsstätten und Betriebseinrichtungen aus den Gesichtspunkten der Unfallverhütung: Lage des Kesselhauses, Aufstellung der Motoren und Transmissionen, Gruppirung der Arbeitsmaschinen und Betriebsapparate, Lage der Treppen, der Aufzugsvorrichtungen, der Vorrathsräume und Lagerplätze, der Schienenwege, Anschluſsgeleise, der Wasserkanäle u.s.w. – Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter. Entwürfe von Musteranlagen für die einzelnen Gewerbe. Anwendung in den nachfolgenden Gruppen: Gruppe 11. Metallindustrie. (58 Aussteller.) Gruppe 12. Holzindustrie. (70 Aussteller.) Gruppe 13. Textilindustrie. (60 Aussteller.) Gruppe 14. Papier-, Leder- und polygraphische Industrie. (29 Aussteller.) Gruppe 15. Industrie der Nahrungs- und Genuſsmittel. (77 Aussteller.) Gruppe 16. Chemische, Glas- und keramische Industrie. (41 Aussteller.) Gruppe 17. Bergbau- und Steinbruchsindustrie. (62 Aussteller.) Gruppe 18. Baugewerbe. (35 Aussteller.) Gruppe 19. Verkehrsgewerbe (Verkehr zu Lande). (76 Aussteller.) Gruppe 20. Verkehrsgewerbe (Verkehr zu Wasser). (33 Aussteller.) Gruppe 21. Land- und Forstwirthschaft. (17 Aussteller.) Gruppe 22. Literatur und Bibliothek. Gehen wir nun auf eine Betrachtung der Ausstellung selbst ein, so müssen wir zunächst sagen, daſs sie weder eine Ausstellung für Unfallverhütung, noch eine Industrie-Ausstellung ist, daſs sie vielmehr nur ein unvollständiges Bild vom Stande einzelner Gewerbszweige unter Berücksichtigung mancher der zum Schütze der Arbeiter getroffenen bezieh. zu treffenden Maſsregeln bietet. Sollte das Unternehmen die Bezeichnung „Unfallverhütungs-Ausstellung“ mit Recht verdienen, so müſste doch ganz gewiſs auch der Begriff einer Unfallverhütung für den gewerblichen Arbeiter mehr in den Vordergrund geschoben, schärfer betont worden sein, als dies thatsächlich geschehen ist. Wer die Ausstellung ernst und ohne Voreingenommenheit prüft, muſs sehen, kann nicht überblicken, daſs eine groſse Zahl der Unfallverhütungsmaſsregeln eben nur als nothwendiges Beiwerk sich ausweist, um die Vorführung der bezüglichen Maschine an diesem Orte zu erklären. Man erkennt leicht in vielen Fällen, daſs nicht die Maschine der zu erläuternden Schutzvorrichtung halber zur Ausstellung gelangte, sondern daſs der Fabrikant der Maschine eine Schutzvorkehrung oft sehr nothdürftiger Art beigab, nur um die Ausstellung der Maschine auf einer den groſsen Namen „Unfallverhütungs-Ausstellung“ führenden Veranstaltung zu rechtfertigen. Augenfällig wird gar oft, wie sehr die Schutzvorrichtungen als Nebending angesehen sind und wie oft sie an die dem Beschauer zu zeigende Maschine angeflickt wurden. Ganz besonders haben wir hier die Behandlung einiger Triebwerke und namentlich vieler Kraftmaschinen im Sinne. Der unbedingteste Freund einer Ausstellung, wie sie hier vor uns liegt, wird die einfache Umfriedigung einer Kraftmaschine mit einer Schnur oder einer etwa 1m hoch an senkrechten Pfosten gestützten Stange als Schutzvorrichtung, in einem Sinne, wie sie dem Programme der Ausstellung entspricht, kaum vertheidigen wollen. Ganz gewiſs bietet eine Absperrung durch ein Geländer oder ein Gitter auch einen Schutz gegen Unfälle, aber nicht in dem hier zur Anschauung zu bringenden Sinne gegen Unfälle des die Maschine bedienenden Arbeiters. Wenn für eine Kraftmaschine eine Leiter zur Erklimmung der Cylinder behufs Besichtigung der Ventile u.s.w. nothwendig wird, so darf ein einfaches Geländer für diese Leiter nicht als einzige Schutzvorrichtung leuchtend roth bezeichnet sein. Oder soll der Beschauer wirklich zu dem Glauben veranlaſst werden, daſs die Ausstellung von Kraftmaschinen nothwendig war, um zu zeigen, wie eine Leiter bei Benutzung eines Geländers leichter und sicherer zu besteigen ist, und daſs ein Geländer, welches die Maschine gegen jede Annäherung abschlieſst, auch Unfälle durch deren Gangwerk verhindert?! Was haben das Poetsch'sche Gefrierwerk, was das Theater, die Vorstellungen des Tauchers, die Kugelmühlen hier zu erläutern? Was nutzt hier die Ausstellung von Panzerschiffen und Torpedobooten?! Gerade weil die Mehrzahl der als Unfallschutzmittel bezeichneten Dinge durch rothen Anstrich ausgezeichnet sind, fällt deren häufige Nebensächlichkeit und Unbedeutenheit am meisten auf. Oder soll man an den Eisenbahnwagen die Handgriffe, welche das Besteigen der Wagenabtheilungen (Coupée) überhaupt erst ermöglichen, als Schutzmittel gegen Unfälle wirklich ansehen?! Es ist unbestreitbar, daſs noch niemals ein Programm voll und ganz Erfüllung gefunden hat; bei einem Unternehmen, welches unter der Empfehlung des Reichsversicherungsamtes beschlossen wurde, durfte aber der Grundzug des Programms nicht in so erheblicher Form abgeändert werden, wie es hier geschehen ist. Wenn es dem geschäftsführenden Ausschusse nicht gelang, eine hinreichend stattliche Ziffer von Ausstellern zusammenzubringen, welche sich verpflichteten, das Ausstellungsprogramm völlig zu erfüllen, so hätte der Werth der Ausstellung darunter in den Augen des Fachmannes nicht verloren, die Ausstellung hätte aber dann ihrem Namen wenigstens entsprochen und die Strenge des Ausschusses wäre verdientermaſsen anerkannt. Nun hat sich der Ausschuſs aber zu allen möglichen Concessionen herbeigelassen, so daſs sowohl die allgemeine Industrie, ohne Rücksicht auf die allein zur augenfälligen Darstellung zu bringende Unfallverhütung, als auch das Interesse des groſsen Publikums, welches nur zur Befriedigung seiner Schaulust ein häufiger Besucher eines Ausstellungsunternehmens wird, einen ganz unbegründeten und unzulässigen groſsen Einfluſs gewonnen haben. Einerseits sieht man, wie die Vorführung eigentlicher Arbeiterschutzmaſsnahmen völlig zurücktritt hinter der Schaustellung groſsartiger Industrieleistungen, andererseits staunt man über die Kühnheit, mit welcher Schaustellungen wie das Theater, der Taucher, die Schocoladenfabrik und Ausstellungsstücke wie Betten, zusammenlegbare Möbel u.s.w. in den Rahmen des Programms eingezwängt werden konnten. So kommt es, daſs sehr oft das wirklich Beachtenswürdige und Bemerkenswerthe der Ausstellung in einem gar nicht hierher gehörigen Wust gewöhnlicher Massenartikel oder Schaustücke verloren geht. Gehen wir auf die Gegenstände der Ausstellung ein, so bleiben als hervorragende Punkte der allgemeinen Beachtung werth in erster Linie die Ausstellung der Gesellschaft zur Verhütung von Betriebsunfällen in Mülhausen im Elsaſs, die Ausstellung der Augsburger Textilindustriellen, sowie die Sammlung der österreichischen Abtheilung. Während eine groſse Zahl der im Betriebe ausgestellten Schutzmaſsnahmen den offenbaren Eindruck hervorbringt, nur als Beweis für die Zulässigkeit der geschützten Maschine zur Ausstellung zu dienen, findet man hier bei diesen Sonderausstellungen in wohlthuendster Form ausschlieſslich zum Ausdruck gebracht, was geschützt werden muſs und wie geschützt werden kann. Hier war es wirklich nur darum zu thun, durch Herbeiziehung von Maschinen zur Ausstellung das Wesen der Schutzvorrichtungen klar zur Anschauung zu bringen und allgemeiner verständlich zu machen. Für eine groſse Zahl unserer Fabrikanten von Arbeitsmaschinen wird dieser Standpunkt aber erst dann erreichbar sein, wenn sie es aufgeben, die Schutzvorrichtungen noch immer als „Specialität“ zu behandeln und erst nach Fertigstellung der Maschine „auf Wunsch“ des Bestellers anzuflicken. Eine Schutzvorrichtung kann aber nur wirklich gut sein, wenn ihre Anordnung und Anpassung bereits beim Entwürfe der zu schützenden Maschine berücksichtigt worden ist. Zu diesem Standpunkte wird aber hoffentlich die Industrie im eigensten Interesse bald kommen. Dann erst wird der Begriff des Arbeiterschutzes richtig verstanden sein, wenn der entwerfende Constructeur immer und stets auf die richtige und glückliche Anordnung der Schutzvorkehrungen Rücksicht nimmt. Es wird nicht geleugnet werden können, daſs vielfache Schutzmaſsnahmen bereits durch entsprechende Lage der bezüglichen Maschinentheile im Gestelle geschaffen werden, daſs aber jedenfalls alle Schutzmittel besser stehen und nicht so hindern, wenn sie im Entwürfe vorgesehen waren. (Fortsetzung folgt.)