Titel: Selbsthätiger Verkauf elektrischen Lichtes und telephonischer Anschlüsse.
Fundstelle: Band 273, Jahrgang 1889, S. 551
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Selbsthätiger Verkauf elektrischen Lichtes und telephonischer Anschlüsse. [Selbsthätiger Verkauf elektrischen Lichtes und telephonischer Anschlüsse.] D.H. Davies in Leeds (York) und J. Mesny Tourtel in Westminster (Middlesex) erhielten durch * D. R. P. Nr. 46091 vom 8. April 1888 einen Apparat patentirt, in dem nach dem Einwerfen einer Münze von bestimmter Gröſse durch Eindrücken eines Knopfes mittels eines Zwischenhebels ein Contacthebel gedreht und der Stromweg durch einen Elektromagnet nach der Lampe hergestellt wird; zugleich wird ein Uhrwerk ein Stück aufgezogen. Ist Strom vorhanden, so hält der Elektromagnet seinen am Zwischenhebel sitzenden Anker und dadurch beide Hebel und läſst die Münze in die Kasse fallen. Ist kein Strom vorhanden, so geht der Zwischenhebel sofort zurück und wirft die Münze in einen Spalt, durch den sie wieder aus dem Kasten herausfällt. Ist die Münze zu klein, so geht der Stift des Knopfes über sie hinweg und vermag den Zwischenhebel nur so weit zu verschieben, daſs die Münze ebenfalls durch den Spalt wieder herausfällt. Die selbsthätige Einhebung der Gebühr für telephonische Gespräche will Charles Wittenberg in Indianopolis, Nordamerika (* D. R. P. Nr. 45135 vom 11. Januar 1887) durch einen Apparat einkassiren, in welchem die eingeworfene Münze durch einen Winkelhebel einen Schieber frei macht, so daſs er nach dem Abheben des Telephons durch eine Feder gehoben werden kann, wobei selbsthätig die Verbindung nach dem Vermittelungsamte hergestellt Und dieses angerufen wird. Konnte der vom Rufenden gewünschte Anschluſs hergestellt werden, so wird beim Wiedereinhängen des Telephons die Münze in die Kasse befördert; war dagegen der gewünschte Theilnehmer besetzt, so sendet der Beamte des Vermittelungsamtes einen Strom durch einen Elektromagnet, der die Münze in eine Rinne fallen macht, aus der es entnommen Werden kann.