Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Fundstelle: | Band 275, Jahrgang 1890, S. 80 |
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Ueber Fortschritte in der
Spiritusfabrikation.
(Fortsetzung des Berichtes S. 40 d.
Bd.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
IV. Destillation und
Rectification.
Das Verfahren zur Reinigung des Rohspiritus von Bang und
Rufin (1887 263 39) prüfte Leo Liebermann im Auftrage der ungarischen Regierung
theils durch Versuche im Laboratorium, theils in einer Brennerei bei Paris (Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 205.
Daselbst nach Chemiker-Zeitung). Da ein geeigneter
Rohspiritus zu den Versuchen nicht vorhanden war, muſste ein solcher künstlich
hergestellt werden. Zu diesem Zwecke wurden 2l
eines reinen 94,6procentigen Alkohols mit 100cc,
also 5 Proc., einer Mischung versetzt, welche aus 50cc Amylalkohol, 5cc Isopropylalkohol,
2cc normalem Propylalkohol, 20cc Aethylaldehyd, 20cc Valeraldehyd und 3cc Furfurol
bestand. Aus den theils im Laboratorium, theils in der Brennerei ausgeführten
Versuchen ergaben sich im Wesentlichen folgende Resultate: 1) Das Verfahren ist zur
Entfernung der im Rohspiritus enthaltenen Aldehyde sehr unvollkommen, indem eine
nennenswerthe Verminderung derselben erst dann eintrat, wenn sehr groſse Mengen
davon vorhanden waren. Auch dann war die Verminderung der Aldehyde nicht dem
Ausschütteln mit Erdöl, sondern der stark alkalischen Reaction, welche der Spiritus
nach Bang und Rufin erhalten muſs, zuzuschreiben. 2)
Zur Entfernung der Fuselöle ist das Verfahren wirksamer, aber es gelang nicht,
dieselben auch durch ein dreitägiges Ausschütteln mit Erdöl vollständig zu
entfernen. 3) Dagegen wurde nach Bang und Rufin ein
Sprit erhalten, welcher den unangenehmen Geruch des Rohspiritus vollständig verloren
hatte, trotzdem er noch ansehnliche Mengen von Verunreinigungen enthielt. Dies
dürfte der Grund sein, daſs sich das Verfahren in Frankreich, wo hauptsächlich,
Rüben- und Melassespiritus mit einem durch die Rectification schwer zu entfernenden Geruch
verarbeitet wird, so schnell eingeführt und verbreitet hat. Absolut gereinigten
Spiritus liefert aber das Verfahren nicht.
Zu bemerken ist dazu, daſs die Untersuchungen des Verfassers nicht erschöpfende sind,
indem dieselben wegen der unzureichenden, ihm damals zu Gebote stehenden Mittel auch
nicht quantitativ ausgeführt werden konnten. Auch muſs erwähnt werden, daſs Grandeau bei der Prüfung des Verfahrens zu einem für
dasselbe sehr günstigen Resultate gelangte (vgl. 1889 272
34).
Ueber das neue Reinigungsverfahren für Rohspiritus und
Branntwein (D. R. P. Nr. 41207 vom 20. Februar 1887) von Dr. J. Traube (1889 273 322)
berichtet der Erfinder in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 230, woselbst sich auch eine Abbildung und
Beschreibung des neuen, verbesserten, von der Braunschweigischen Maschinenfabrik construirten Apparates, wie des ganzen
Verfahrens befindet. Die Verbesserungen gegenüber den bisherigen Constructionen des
Apparates erstrecken sich im Wesentlichen darauf, die Schwierigkeiten zu beseitigen,
welche bei den älteren Constructionen einer genügend schnellen und zahlreichen
Abnahme der Schichten entgegenstanden. Die nach dieser Richtung vervollkommneten
Vorrichtungen haben zu einem sehr günstigen Resultate geführt. Nach dem verbesserten
Verfahren beträgt die Zeit, welche nöthig ist zur Erzeugung einer Fuselschicht, zum
Abziehen derselben und zum Einpumpen der neuen Schicht, insgesammt nicht mehr als 4
bis 5 Minuten, wie sich ferner überhaupt nach den Angaben des Erfinders die
Ausführung der ganzen Manipulationen des neuen Entfuselungsverfahrens so einfach
stellt, daſs jeder Brenner binnen wenigen Tagen den Betrieb fehlerfrei erlernen
kann. Der Verlust an Potasche hat sich bereits in dem halbjährigen Betriebe in Daber
so gut als gleich Null herausgestellt, desgleichen wurde der spätere Dabersche Sprit
nach Analyse von Birner als fuselfrei bezeichnet. Die
Braunschweiger Sprite erhalten überall eine so günstige Beurtheilung, daſs jetzt mit
Sicherheit gesagt werden darf: Es ist auch im kleinsten Betriebe möglich, ohne
Kolonne gröſste procentuale Ausbeuten einer allen Ansprüchen der Hygiene gewachsenen
fuselfreien Waare zu liefern. Rechnet man den noch aus den ersten Fuselölschichten
gewonnenen Sprit mit, so erhält man 96 bis 98 Proc. eines fuselfreien guten
Durchschnittsproductes, die ganz wesentlich verringerten Mengen des Vor- und
Nachlaufs gelangen immer von Neuem in den Betrieb. Besonders wichtig ist es, daſs
der Grad der Unreinheit der Rohwaare, ja selbst die Art der Unreinheit, bei dem
Verfahren keine wesentliche Rolle spielt. Es ist gleichgültig, ob man einen unreinen
70 bis 80procentigen oder einen reineren 90procentigen Rohspiritus verarbeitet.
Höhere Kolonnen für diesen Brennapparat können daher gespart werden. Auch macht es
nach des Verfassers Erfahrungen wenig aus, welcher Art das Rohmaterial ist, ob Kartoffel-, Korn-, Mais-
oder Melassesprit oder selbst ein Nach- oder Vorlaufproduct, wenn nur die Zahl der
Fuselabhebungen vermehrt wird, je unreiner das Rohproduct ist. In den Raffinerien
soll das Verfahren, abgesehen von der Verarbeitung der Vor- und Nachlaufproducte,
vor Allem an die Stelle der Kohlefiltration treten. Es läſst sich leicht unter
Benutzung der bisherigen Rectificirapparate in den Groſsbetrieb einschalten und es
fallen dann die groſsen Unbequemlichkeiten der Kohlefiltration weg, der
Rectificationsverlust an Fuselöl und Sprit beim Ausglühen der Kohle wird vermieden,
und der Effect in Bezug auf die erzielte Qualität der Waare dürfte ein bei Weitem
erheblicherer sein. Die Rentabilität läſst sich leicht berechnen. Es würden daher
all die verschiedenen Theile der Spritindustrie, vom kleinsten bis zum gröſsten
Betriebe, bei dem Verfahren ihre Rechnung finden. Der Erfinder gestattet gern die
Besichtigung des Betriebes in Braunschweig.
Um den Einwänden, daſs die mit seinem Verfahren combinirte Kolonne schon wesentlich
zur Reinigung beitrage, zu begegnen und um festzustellen, wie groſs der allein durch
sein Verfahren bewirkte Effect in Bezug auf Reinigung der Waare ist, stellte der
Verfasser vergleichende Versuche mit und ohne Kolonne an, über welche er an
derselben Stelle S. 238 berichtet. Wir lassen die Ergebnisse dieser Versuche auf S.
83 folgen.
Hieraus zieht der Verfasser folgende wesentliche Schlüsse. 1) Die Entfuselung gelingt
durch den reinen Effect des Verfahrens ohne Kolonne um wenigstens 80 bis 100 Proc.
Mit Sicherheit konnte in den Proben 8 bis 14 überhaupt kein Fuselöl mehr
nachgewiesen werden. 2) Bei den vergleichenden Versuchen mit Kolonne ergibt sich
eine erhebliche Verfeinerung im Aroma und Geschmack der Waare durch das Verfahren,
vor allem auch eine wesentliche Verringerung des Vor- und Nachlaufs um wenigstens 20
Proc. 3) Die Ergebnisse der Röse'schen und
capillarimetrisch-stalagmometrischen Methoden dürfen – der Erwartung gemäſs – in
vielen Fällen nicht als Maſsstab für den Werth eines Sprits in commercieller
Beziehung betrachtet werden. Producte, bei denen analytisch weit weniger
Unreinheiten gefunden wurden als in anderen, haben oft einen erheblich schlechteren
Geruch und Geschmack als andere mit mehr Unreinheiten. 4) Die Werthe der
Chloroformmethode von Röse und der
capillarimetrisch-stalagmometrischen Methoden von Traube zeigen groſsentheils eine recht gute Uebereinstimmung oder
wenigstens Parallelität. Mitunter kommen jedoch auch bedeutende Abweichungen vor,
wie z.B. bei Probe 7, welche der Verfasser darauf zurückführt, daſs die Röse'sche Methode, in obiger Weise angewandt, auch
andere Unreinheiten als Fuselöl anzeigt. Für Abweichungen in entgegengesetzter
Richtung, wie solche bei den Proben 1 und 2 beobachtet wurden, bleibt nach dem
Verfasser nur die eine Erklärung übrig,
Vergleichende Versuche in demselben Apparat ohne und mit Traube's
Reinigungsverfahren.
Textabbildung Bd. 275, S. 83
daſs im Vor- oder Nachlauf bestimmte Producte enthalten sein müssen, welche nach der
Röse'schen Methode einen dem Fuselöl
entgegengesetzten Einfluſs, ähnlich wie dies für die ätherischen Oele bekannt ist,
ausüben würden. Jedenfalls hält der Verfasser es für höchst unwahrscheinlich, daſs
in diesem Falle das Capillarimeter etwas anderes als Fuselöl anzeigt. Immerhin
sollte man es nie unterlassen, bei Untersuchung eines Sprits beide Methoden, in
manchen Fällen auch die vaporimetrische Methode (vgl. 1889 273 375) anzuwenden.
Zur Beurtheilung und Controle des Destillationsbetriebes
durch Feststellung der Temperatur veröffentlicht Karl Huber als Fortsetzung seiner ersten Arbeit (vgl. 1889 273 323) in dem Bericht der
österreichischen Gesellschaft zur Förderung der chemischen Industrie, Bd.
11 S. 26, eine weitere Abhandlung, deren Ergebnisse der Verfasser wie folgt
zusammenfaſst: Ziehen wir nun das Schluſsresultat unserer Betrachtung, so kommen wir
zur Erkenntniſs, daſs: 1) jeder Destillationsprozeſs sich mit Hilfe des Thermometers
verläſslich verfolgen läſst, 2) der Vorgang der Destillation in jedem Theile eines
beliebig construirten Apparates sich verfolgen und rechnungsmäſsig darstellen läſst,
3) daſs diese Art den Destillationsprozeſs zu verfolgen, uns die Bestimmung des
Leitungscoefticienten an die Hand gibt, uns somit lehrt, wie die maſsgebenden
Gröſsen des Apparates dimensionirt werden müssen, 4) uns das Mittel an die Hand
gibt, durch Benutzung der mechanischen Wärmetheorie, aus dem Moleculargewichte und
der hieraus gerechneten Dampfdichte die Destillationsbedingungen und die
Construction der Apparate, welche geeignet sind, für eine beliebige chemische
Verbindung, welche sich überhaupt verdampfen läſst, kennen zu lernen, 5) uns
insbesondere lehrt den wichtigsten Specialfall der Destillation, also die
Destillation des Alkohols, einer rechnungsmäſsigen Feststellung zu unterziehen.
Verfahren zur Gewinnung von reinem Aethylalkohol aus
Rohspiritus, von C. L. Th. Müller in Berlin
(Illustrirtes österreichisch-ungarisches
Patentblatt, Bd. 9 S. 225, Privilegium vom 15. April 1889). Das Verfahren
beruht auf der bekannten Eigenschaft der Aldehyde und anderer Fuselöle, in gewissen
Salzlösungen schwerer löslich zu sein als der Aethylalkohol. Die Patentansprüche
lauten: 1) Das Verfahren zur Gewinnung von reinem Aethylalkohol aus Rohspiritus,
darin bestehend, daſs letzterer durch einen oder mehrere Behälter geleitet wird, in
welche eine Lösung von kohlensaurem Natron und Kali oder Kalium- oder
Natriumhydroxyd, Natrium-, Kalium-, Magnesium-, Zinksulfat, Kali- oder
Ammoniakthonerdealaun oder Natriumphosphat unter genügendem Druck strahlenförmig
einströmt und nachdem sie auf ihrem Wege reinen Aethylalkohol aufgenommen hat, an
geeigneter Stelle abgeleitet wird, um dann durch Destillation den reinen
Aethylalkohol zu gewinnen. 2) Das Verfahren zur Gewinnung von reinem Aethylalkohol
aus Rohspiritus, darin bestehend, daſs letzterer unter Druck strahlenförmig in einen oder mehrere
Behälter mit einer der in Anspruch 1 bezeichneten Salzlösungen einströmt, dabei
einen Theil von dieser aufnimmt, wodurch sich die Aldehyde und sonstigen Fuselöle
abscheiden, um dann an geeigneter Stelle abgeleitet zu werden und durch Destillation
aus der Mischung mit der Salzlösung den reinen Aethylalkohol zu gewinnen.
Verbesserungen in der Rectificirung von Alkohol, von André Theodor Christophe, Civilingenieur in Paris.
Privilegium vom 1. Juni 1889. Das Verfahren besteht nach dem Illustrirten österreichisch-ungarischen Patentblatt, Bd. 9 S. 285, im
wesentlichen in der Behandlung des verdünnten Sprits mit Legirungen von Natrium oder
anderen Alkalimetallen mit Zinn entweder allein oder in Verbindung mit Chlorkalk
oder anderen unter-chlorigsauren Salzen.
V. Schlämpe.
Ueber die Benutzung der Brennereigeräthe zur Bereitung von
Viehfutter, der sogen. Kunstschlämpe, über
deren Werth, besonders für die Milchproduction, wir schon mehrfach berichtet haben
(vgl. 1889 273 327), sind vom Finanzministerium durch
eine Circularverfügung vom 11. Juli 1889 unter Aufhebung der bisher gültigen
Bestimmungen die nachstehenden Verfügungen erlassen.
Verzeichniſs der Vergünstigungen behufs Benutzung von Brennereigeräthen zur Bereitung
von Viehfutter, welche zuverlässigen Brennereiinhabern auf Antrag und bei
nachgewiesenem Bedürfnisse seitens der Hauptämter widerruflich bewilligt werden
dürfen:
I. Erlaubniſs, die vorhandenen Dämpffässer und Vormaischbottiche zur Bereitung von
Viehfutter aller Art, mit oder ohne Zusatz von Malz, zu benutzen.
Für im Betriebe befindliche Brennereien.
1) Die Erlaubniſs darf nur Inhabern nicht abgefundener Brennereien ertheilt
werden. 2) Die Viehfutterbereitung unterliegt der Controle der Aufsichtsbeamten.
3) In dem Betriebspläne ist die Zeit, während welcher die Dämpffässer und die
Vormaischbottiche zur Bereitung von Viehfutter benutzt werden sollen, die Menge
des zu verwendenden Materials und die Art der Bereitung genau zu deklariren. 4)
Die Bereitung des Viehfütters darf nur innerhalb der gesetzlichen
Einmaischungs-zeit stattfinden und muſs entweder vor Beginn der Bemaischung des Vormaischbottichs zum Zwecke der
Branntweinerzeugung beendet sein oder erst nach
Beendigung sämmtlicher deklarirten Einmaischungen begonnen werden. 5) Das
Viehfutter muſs nach beendeter Bereitung, eventuell nach beendeter
Zuckerbildung, sofort aus der Brennerei entfernt werden und der Vormaischbottich
zu diesem Zwecke mit einer besonderen Rohrleitung versehen sein, durch welche
dasselbe direkt aus dem Brennereilokale herausgeschafft wird. Für Brennereien,
in welchen die örtlichen Verhältnisse die Anlegung einer besonderen Rohrleitung
zur Entfernung
des Viehfutters ausschlieſsen, kann ausnahmsweise nachgelassen werden, daſs das
Viehfutter mittels anzumeldender Transportgefäſse in ununterbrochener Folge aus
der Brennerei herausgeschafft wird. Die Temperatur des Viehfutters darf im
Vormaischbottiche nicht unter 50° betragen. Zur Prüfung derselben haben die
Brennereiinhaber ein Thermometer für die Revisionsbeamten bereit zu halten. 6)
Während der Dauer der Viehfutterbereitung muſs die vom Vormaischbottiche in den
Kühlbottich, zum Kühlschiffe oder in die Maischbottiche führende Rohrleitung
entweder abgenommen oder mit einem sicheren Verschlusse versehen sein.
Für auſser Betrieb befindliche Brennereien.
Die Viehfutterbereitung unterliegt der Controle der Aufsichtsbeamten.
II. Erlaubniſs, die vorhandenen Dämpffässer und Vormaischbottiche zur Bereitung
von Viehfutter aller Art, mit oder ohne Zusatz von Malz, zu benutzen und das
Viehfutter sodann mittels Dampfdruckes durch den Vormaischbottich, einen
Maischbottich, das Maischreservoir und den Brennapparat nach dem
Schlämpebehälter zu treiben.
Nur für auſser Betrieb befindliche Brennereien.
1) Die Erlaubniſs darf nur insoweit ertheilt werden, als den örtlichen
Verhältnissen nach die Gewährung der unter I. aufgeführten Erlaubniſs als nicht
ausreichend erscheint. 2) Die Viehfutterbereitung unterliegt der Controle der
Aufsichtsbeamten und darf nur während einer beschränkten, bestimmt anzuzeigenden
Tageszeit erfolgen. Auſserhalb letzterer müssen die benutzten Geräthe und
Rohrleitungen leer sein. 3) Der in Benutzung zu nehmende Maischbottich muſs ein
für alle Mal angemeldet werden. Die sonstigen zum Dämpfen und Ueberleiten des
Viehfutters nach dem Schlämpebehälter nicht frei gegebenen Geräthe müssen
sämmtlich unter amtlichem Verschlusse gehalten werden. 4) Das vom Brennapparate
nach dem Kühler führende Geistrohr muſs abgenommen werden, und sind die
Unterbrechungsstellen am Apparate und am Kühler in völlig sichernder Weise mit
amtlichem Verschlusse zu versehen (Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 237).
Schlämpe aus Bierabfällen, welche in einzelnen
Wirthschaften für die Brennerei gesammelt werden, empfiehlt Behrend in der Allgemeinen
Brauer- und Hopfenzeitung, 1889 Bd. 29 S. 1557. 100k Bierabfälle enthielten 3k,22 Alkohol. Die nach Abdestilliren des
Alkohols verbleibende Schlampe enthielt in 100l 2k,91 Trockensubstanz, welche aus
0k,75 Rohprotein, 1k,94 stickstofffreien Extractstoffen und 0k,22 Mineralstoffen bestanden.
VI. Apparate.
Kartoffelaushebemaschine von H.
Reiche in Zielenzig (D. R. P. Nr. 47419 vom 14. August 1888).
Kartoffelerntemaschine von Max
Kurts in Berlin (D. R. P. Nr. 48090 vom 4. November 1888).
Waschmaschine für Gerste von Rud. A. Baumgartner in Rosenheim (D. R. P. Nr. 46902 vom 28. September
1888).
Automatisch arbeitende Malzquetschen liefert nach der
Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 187
E. Leinhaas in Freiberg i. S. Die Verarbeitung an
Grünmalz beträgt für den Tag 3200k. Die
Quetschwalzen haben groſsen und kleinen Durchmesser, wodurch auſser Quetschung auch
Reibung erzielt und deshalb ein vorzüglich gequetschtes Malz geliefert wird.
Eine Hefefaſsumhüllung ist Fr.
Lankow in Sobbowitz, Westpreuſsen, patentirt (D. R. P. Nr. 47333). Dieselbe
bezweckt, das Hefegut vor schädlicher Abkühlung zu schützen und dadurch eine
möglichst reine Säuerung herbeizuführen. In der Zeitschrift
für Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 206, berichtet der Erfinder eingehend über
die guten Erfolge mit seinem Apparate, welcher vor dem Dampfmaischholze viele
Vorzüge haben soll, so besonders den, daſs ein partielles Verbrühen unmöglich ist.
Geliefert wird der Apparat von der Maschinenfabrik H.
Jahn in Arnswalde NM. zum Preise von 54,75 M. für ein Hefefaſs von 240l Inhalt, entsprechend 3000l Maischraum.
Eine neue tafelförmige Hefepresse von W. Stavenhagen in Halle a. S. wird in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 193,
abgebildet und beschrieben.
Ein Verfahren und Apparat zur Destillation von Wasser und
anderen Flüssigkeiten mittels Sonnenwärme ist Th.
Ziem in Kairo patentirt (D. R. P Nr. 47446 vom 16. August 1888).
Einen Spiritusabfüllapparat, bei welchem ein
Ueberflieſsen des Spiritus beim Einfüllen in die Fässer unmöglich ist, hat Gleiss in Köpenick construirt. Zu beziehen ist der
Apparat von Zorn und Zöls in Berlin, Neuenburgerstraſse
Nr. 16, zum Preise von 5 M. Neuhauſs in Selchow
empfiehlt den Apparat in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 206, als sehr praktisch.
VII. Analyse.
Zur Bestimmung des Stärkemehles in Materialien, welche
nicht unter Anwendung von Hochdruck verarbeitet werden, gibt Märcker in der soeben erschienenen fünften Auflage
seines Handbuches der Spiritusfabrikation die folgende, von der von Reineke für diesen Zweck vorgeschlagenen (vgl. 1888 267 527) etwas abweichende Vorschrift: 3g der fein zermahlenen Körner werden zunächst
entfettet; dies geschieht, indem man die Substanzen in ein Stückchen Filtrirpapier
einbindet und im Soxhlet'schen Extractionsapparate mit
Aether entfettet. Alsdann wird die Substanz mit dem Filter mit etwa 100cc Wasser eine halbe Stunde zerkocht, auf 65° C.
abgekühlt und mit 10cc Normalmalzextract (100g Malz auf 1l
Wasser) versetzt, eine halbe Stunde bei 650 C. gehalten, dann nochmals eine viertel
Stunde gekocht, wieder auf 65° C. abgekühlt und nochmals eine halbe Stunde mit 10cc Malzextract bei 65° C. gehalten, dann
aufgekocht, abgekühlt und auf 250cc aufgefüllt.
Hiervon werden 200cc des Filtrates in bekannter
Weise mit 15cc Salzsäure von 1,125 sp. Gew.
invertirt, neutralisirt und auf 500cc gebracht,
davon 50cc zur Zuckerbestimmung verwendet.
Die mikroskopische Prüfung zeigt die Anwesenheit von nur ganz geringfügigen
Stärkemehlmengen an:; in nicht entfetteten
Substanzen gelingt die Lösung der Stärke nicht so schnell und vollkommen als in den
entfetteten. Fettarme Substanzen wie Kartoffeln brauchen nicht entfettet zu
werden.
Zur schnellen Bestimmung von Zucker mittels
Fehling'scher Lösung empfiehlt J. E. Politis im Journ. Pharm.
Chem., 1889 Bd. 5 Ser. 20, 26, einen Ueberschuſs von 0,1 Normalkupferlösung
zuzusetzen und nach der Reduction den Ueberschuſs an Kupfer nach de Haën's Methode mit Jodkalium und Natriumhyposulfit
zurückzutitriren. Die Kupferlösung enthält im Liter 24g,95 krystallisirtes Kupfersulfat, 140g
Kaliumnatriumtartrat und 25g Aetznatron. Die 0,1
Normalhyposulfitlösung mit 24g,8 im Liter wird
mittels einer 0,1 Normaljodlösung mit 12g,7 im
Liter eingestellt. 1cc der Kupferlösung wird durch
0g,0036 Dextrose reducirt. Man erhitzt 50cc der Kupferlösung in einer Porzellanschale zum
Sieden, fügt 10cc der Zuckerlösung, welche
ungefähr 1 pro Mille Dextrose enthält, hinzu, kocht etwa 5 Minuten, füllt auf 100cc auf, filtrirt, säuert 50cc des Filtrats schwach an, versetzt mit einem
geringen Ueberschusse Jodkalium und Stärkelösung und titrirt das frei gewordene, dem
nicht reducirten Kupfer entsprechende Jod mit der Hyposulfitlösung. (Ob dieses
Verfahren in der That wesentlich schneller zum Ziele führt als die direkte Titration
oder die Gewichtsanalyse und ob es die Concurrenz mit diesen bewährten Methoden in
Bezug auf Genauigkeit aushalten kann, mag dahingestellt bleiben. D. Ref.)
Zur quantitativen Bestimmung der Galaktose gibt E. Steiger in der Zeitschrift
für analytische Chemie, 1889 S. 444, folgende Vorschrift: 60cc der bekannten Fehling'schen Lösung werden mit 60cc
Wasser versetzt, in einem etwa 300cc haltenden
Becherglase zum Sieden erhitzt. Zu der lebhaft siedenden Flüssigkeit läſst man 25cc der Zuckerlösung zuflieſsen und erhält das
Gemisch während 3 bis 4 Minuten in lebhaftem Kochen. Die Kochdauer wurde von dem
Momente an gerechnet, wo die Mischung nach dem Zusätze der Zuckerlösung lebhaft
aufzukochen begann. Das ausgeschiedene Kupferoxydul wird in bekannter Weise auf
einem Asbestfilter gesammelt und im Wasserstoff ströme reducirt. Als Verhältniſs
zwischen Galaktose und Kupfer ergaben sich folgende Zahlen:
Milligramm Galaktose
Milligramm Kupfer
250,0
434,5
237,5
411,8
225,0
393,6
212, 5
375,0
Milligramm Galaktose
Milligramm Kupfer
200,0
354,2
187,5
335,0
175,0
316,4
162,5
297,6
150,0
277,5
137,5
254,0
125,0
232,7
112,5
211,1
100,0
188,7
87,5
165,4
75,0
142,4
62,5
120,2
50,0
94,8
37,5
73,1
25,0
49,9
Fuselölbestimmung. Eine Verbesserung der Savalle'schen Methode bringen Ch. Girard und X. Rocques im Bull. Chim.,
1889 S. 85, in Vorschlag. Dieselbe beruht darauf, daſs man den die Reaction
störenden Aldehyd durch Metaphenylendiaminchlorhydrat, womit er eine beständige
Verbindung eingeht, entfernt. Man löst 3g
Metaphenylendiaminchlorhydrat in 200cc Alkohol von
50 Proc. und erhitzt 30 Minuten am Rückfluſskühler. Die Flüssigkeit bekommt eine
klare gelbe Farbe. Man läſst eine halbe Stunde abkühlen und bewegt dann die
Flüssigkeit. Die Färbung wird dunkler, falls Aldehyd vorhanden ist, und beginnt grün
zu fluoresciren. Man destillirt schnell und fängt 125cc Destillat von 75 Proc. auf. Dieselben enthalten alles vorhandene
Fuselöl, falls der Gehalt nur gering ist und etwa von 1- bis 10tausendstel beträgt,
welches nach Savalle colorimetrisch bestimmt wird (Zeitschrift für angewandte Chemie, 1889 S. 323).
Eine neue Reaction auf Eiweiſskörper gibt C. Reiche in den Monatsheften
für Chemie, 1889 Bd. 10 S. 317, an. Fügt man zu einem in Lösung
befindlichen oder auch nicht gelösten Eiweiſsstoffe 2 bis 3 Tropfen einer verdünnten
alkoholischen Lösung von Benzaldehyd, ziemlich viel Schwefelsäure (1 : 1) oder
concentrirte Salzsäure und 1 Tropfen Ferrisulfatlösung oder Eisenchlorid, so tritt
nach einigem Stehen, oder beim Erwärmen sofort, eine dunkelblaue Färbung ein. Die
Reaction trat bei allen vom Verfasser untersuchten Eiweiſskörpern ein, besonders
schön bei Eier- und Blutalbumin, Caseïn und Blutfibrin, weniger hübsch bei Kleber,
Pflanzenfibrin und Legumin. Auch in Pflanzengeweben, welche Eiweiſs enthalten, tritt
sie auf. Sie ist ferner thierischen Oberhautgebilden eigenthümlich und läſst sich
sehr schön mit Schafwolle hervorrufen. Sie ist nicht so empfindlich wie die
Xanthoproteïn- und Millonsche Reaction; wahrnehmbar ist sie noch bei einem Gehalte
von 0,06 Proc. Eiweiſs. Nach E. Mikosch scheint die
Reaetion zum mikroskopischen Nachweise von Eiweiſskörpern geeignet zu sein.
VIII. Allgemeines und
Theoretisches.
Die Bestimmung der Molekulargewichte der Kohlehydrate
von T. H. Brown und G. H.
Morris. Hierüber berichtet die Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 12 S. 207, nach Sitzungsbericht der Chemical Society vom 6. Juni 1889 wie folgt: „Die
Verfasser machen zunächst darauf aufmerksam, daſs die in ihrer ersten Abhandlung
gegebenen Resultate von Tollens und Mayer und von
de Vries bestätigt worden sind. Sodann geben
sie die mittels Raoult's Methode für folgende
Kohlehydrate erhaltenen Resultate
Galaktose
berechnet für C6H12O6
gefunden (Mittel)
A
0,106
0,1073
M
180,0
177,0
Inulin
berechnet für 2(C36H62O31)
A
0,0096
0,0087
M
1980,0
2176,0
Kiliani gibt dem Inulin die Formel C36H62O31, welche indeſs nach obigem Resultat zu
verdoppeln ist. Die Verfasser haben bereits auf die groſse Aehnlichkeit zwischen
Amylodextrin und Inulin hinsichtlich ihrer physikalischen Eigenschaften
hingewiesen und sind geneigt, beide Stoffe als nahe analog in der
Zusammensetzung zu betrachten
(C12H22O11)2.(C12H20O10)4
C12H22O11.(C12H22O10)6
Inulin; M = 1980
Amylodextrin; M = 2286.
Obgleich die Amylin- und Amylongruppen in ihnen sehr verschiedene optische und
andere Eigenschaften besitzen, und die Producte der Hydrolyse mit verdünnter
Säure sehr verschieden sind.
Maltodextrin.
berechnet für C12H22O11(C12H20O10)2
gefunden (Mittel)
A
0,0191
0,0197
M
990,0
965,0
Stärke. Raoult's Methode lieſs sich auf Stärkepaste
nicht anwenden. Lösungen der löslichen Stärke gaben eine so geringe Depression,
daſs keine sicheren Resultate erhalten wurden, eine Anzahl ziemlich
übereinstimmender Ergebnisse deutete indeſs auf ein Molekulargewicht von 20000
bis 30000. Um zu ermitteln, ob diese Unsicherheit des Resultats auf ein hohes
Molekulargewicht oder darauf zurückzuführen ist, daſs die Methode bei colloiden
Stoffen versagt, wurde eine Arabinsäure vom Rotationsvermögen [α]j = + 61,16°
untersucht. Dieselbe ergab A = 0,0265, M = 717,0. Hiernach ist es
wahrscheinlich, daſs der durch lösliche Stärke ausgeübte geringe Einfluss auf
dem hohen Molekulargewicht derselben beruht. Die Verfasser untersuchten weiter
die Dextrine. Sie haben bereits gezeigt, daſs beim Abbau der Stärke durch
Diastase ein Ruhepunkt erreicht wird, wenn der Betrag an erzeugtem Dextrin ⅕ vom
Gewicht der angewandten Stärke entspricht, und daſs das Molekül dieses
beständigen Dextrins ⅕ von der Gröſse des Stärkemoleküls ist, aus welchem
dasselbe entstand. Bestimmungen mit mehreren Proben dieses niedrigen Dextrins
gaben folgende mittlere Werthe:
mittlere Werthe
berechnet für 20C12H20O10
A
0,0030
0,0029
M
6221,0
6480,0
Hiernach wäre die Formel der löslichen Stärke 5(C12H20O10)20 und ihr Molekulargewicht
32400.
Es wurde auch die Lösung der Frage, ob die Dextrine eine Reihe von Polymeren oder
ob sie einfach Metamere sind, mittels Raoult's
Methode versucht. Zu diesem Zweck wurde eine Anzahl höherer Dextrine aus
Stärkeumwandlungen dargestellt, welche in einer früheren Phase der Hydrolyse zum
Stillstande gebracht waren. Alle mittels des Gefrierverfahrens erhaltenen Zahlen
zeigen keine Differenz zwischen den Molekulargewichten der höheren und niederen
Dextrine, thatsächlich sind die Zahlen fast identisch. Aus den mit löslicher
Stärke und mit Dextrinen von verschiedener Stellung in der Reihe erhaltenen
Resultaten schlieſsen die Verfasser, daſs die Dextrine metamere und nicht
polymere Verbindungen sind. Sie verlassen daher ihre frühere Hypothese über die
Hydrolyse der Stärke und nehmen nunmehr an, daſs das Stärkemolekül aus vier
complexen Amylingruppen besteht, welche um eine fünfte ähnliche Gruppe
angeordnet sind, die einen molekularen Kern bilden. Bei der Hydrolyse zerfällt
dieser Complex unter Freiwerden von vier Amylingruppen, die vollständige
Hydrolyse in Maltodextrine und schlieſslich in Maltose erleiden können, während
die fünfte Amylingruppe, welche den Kern des ursprünglichen Moleküls bildete,
der Wirkung der hydrolysirenden Agentien widersteht und ein beständiges Dextrin
bildet. Jede der fünf Amylingruppen hat die Formel (C12H20O20)20,
entsprechend einem Molekulargewicht 6480. Das Molekül der löslichen Stärke,
welches der Formel 5(C12H20O10)20 entspricht, hat also das Molekulargewicht
32400.
Für die Maltose ermittelten A. G. Ekstrand und Rob. Manzelius das
Molekulargewicht nach Raoult's Methode und
bestätigten damit die Formel C12H22O11 in
wasserfreiem Zustande (Oefversicht Oefver Vetensk.
Akadem. Foerhandlingar, 1889 S. 157).
(Schluſs folgt.)