Titel: | Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889. |
Fundstelle: | Band 275, Jahrgang 1890, S. 145 |
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Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für
Unfallverhütung in Berlin 1889.
Mit Abbildungen auf Tafel
7.
Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in
Berlin.
Schutzvorrichtungen an Arbeitsmaschinen.
So hervorragende Wichtigkeit die Schutzvorrichtungen gerade für Arbeitsmaschinen
haben und so groſse Anstrengungen seitens der Gewerberäthe und
Berufsgenossenschaften auch gemacht worden sind, um den Sinn für Anordnung und
Gebrauch geeigneter Schutzmaſsnahmen bei Industriellen und Arbeitern hervorzurufen
und zu pflegen, so geringe Früchte sind doch leider auf diesem Gebiete zu
verzeichnen gewesen. Es bleibt schwer zu begreifen und gar nicht genug zu beklagen,
daſs ein Vorwärtsschreiten auf diesem Gebiete eigentlich nur mit Zwangsmitteln zu
erreichen ist. Der Arbeiter sieht in einer Schutzvorrichtung allemal ein
Arbeitshinderniſs, oft auch den Beweis eines Zweifels an seiner Geschicklichkeit und
seiner Kenntniſs der Maschine, während der Fabrikant zumeist selbst nur geringe
Einsicht für den Zweck einer Schutzmaſsregel besitzt und jedenfalls nicht
eindringlich genug vorgeht, um dem Arbeiter eine richtigere Meinung über die
Vortheile der Schutzanordnungen beizubringen.
Die Ausstellung gab ein anschauliches Bild von dem angedeuteten Zustande, wie er sich
in Wirklichkeit vorfindet. Nur einzelne Berufsgenossenschaften, das
Reichsversicherungsamt, die königl. preuſsische Staatseisenbahnverwaltung und ganz
besonders die Mülhauser Gesellschaft1889 273 575., sowie die
österreichische Abtheilung bringen unbedingt zum Ausdrucke, daſs sie den
Arbeiterschutz ernst nehmen; die übrigen noch vorhandenen Unfallverhütungsmaſsnahmen
lieſsen erkennen, daſs sie in keinem einheitlichen Zusammenhange mit den zu
schützenden Maschinen erdacht und angeordnet waren, daſs sie zu einem nicht geringen
Theile sogar nothdürftig an die ausgestellte Maschine angeflickt waren, nur um deren
Anwesenheit auf einer Ausstellung für Unfallverhütung zu beschönigen. Durchgehends
war zu vermissen, daſs die Fabrikanten der Arbeitsmaschinen die Anordnung von
Unfallschutzvorrichtungen an einer Arbeitsmaschine für selbstverständlich hielten,
daſs vielmehr die Schutzvorkehrungen immer noch als „Specialitäten“ angesehen
und als solche in den Handel gebracht werden.
Schutzvorrichtungen für Holzbearbeitungsmaschinen.
Die verhältniſsmäſsig gröſste Zahl der ausgestellten Schutzvorrichtungen war für
Holzbearbeitungsmaschinen bestimmt, deren Werkzeuge wegen ihrer schnellen Umlaufzahl
wohl am gefährlichsten sind. Namentlich die
Schutzvorrichtungen für Kreissägen
waren überaus reichhaltig vertreten, und zwar zumeist in einer
schönen, wenn auch stark veralteten Sammlung der österreichischen Abtheilung.
Letztere bot eine Uebersicht über die vielfachen Versuche zur Herstellung eines
wirksamen Kreissägenschutzes und hat deshalb einen geschichtlichen Werth. Zu
bedauern ist nur der Umstand, daſs die reiche Modellsammlung nicht auch durch neuere
wirksame Ausführungen vervollständigt worden ist.
Gerade bei den Kreissägenschutzvorrichtungen ist es sehr störend für die
vergleichende Betrachtung, daſs dieselben nicht übersichtlich wenigstens in nur
einem Saale aufgestellt worden waren, sondern daſs sie an den entferntesten Orten
zerstreut Aufstellung gefunden hatten. Die Kreissägenschützer waren in der
übergroſsen Mehrzahl in Gestalt von gut ausgeführten Modellen ausgestellt, während
nur einige wenige arbeitsfähige Kreissägen mit Schutz vorgeführt waren.
Die Arbeit an der Kreissäge bringt in verschiedener Beziehung Gefahr für den
bedienenden Arbeiter mit sich. Zunächst bewirkt die groſse Umfangsgeschwindigkeit
der Säge und deren Schärfe an der Schnittstelle, d.h. der Zuführungsstelle für das
Werkstück eine erhebliche Gefahr für die Hände des Arbeiters, wenn dieselben in den
Bereich der Zähne gelangen. Sodann wird der aufsteigende Theil des Sägenblattes das
geschnittene Brett erfassen, nach oben und nach vorn gegen den Arbeiter schleudern
können. Endlich wird der unterhalb des Arbeitstisches liegende Sägenblatttheil noch
Gefahr bringen, wenn die Sägespäne u.s.w. unterhalb des Tisches fortgeräumt
werden.
Der Schutz hat somit an drei Stellen zu geschehen. Im Allgemeinen muſs als Grundsatz
aufgestellt werden, daſs der gesammte oberhalb des Arbeitstisches befindliche
Sägentheil ständig bedeckt bleibt und nur während der Arbeitsdauer um ein der Gröſse
des Arbeitsstückes entsprechendes Stück frei gegeben wird. Hierzu dient gewöhnlich
eine auf und nieder schwingende Schutzhaube. Gegen den zweiten Gefahrpunkt., das
Aufwärtsschleudern des Arbeitsstückes, was meist sehr schwere Verletzungen des
Arbeiters, gewöhnlich seinen Tod herbeiführt, hilft wohl nur der Spaltkeil oder
Schnittspalter, welcher sich unmittelbar hinter dem Sägenblatte in den Schnittspalt
einlegt und diesen in gröſserer Weite, als dem Sägenschnitte entspricht, aus
einander hält, so daſs die Säge mit ihren geschränkten Zähnen frei innerhalb des
Schnittspaltes aufwärts laufen kann. Der unter dem Tische liegende Theil der
Kreissäge kann naturgemäſs vollständig ummantelt sein, so daſs hier Verletzungen
unter allen Umständen vermieden werden müssen. Alle Vorschriften über Abstellung der
Säge vor Reinigung des Raumes unter dem Sägetische werden durch die Ummantelung
überflüssig.
So umfangreich nun die Ausstellung von Kreissägenschützern auch war, so vielseitig
die vorgezeigten Ausführungen gestaltet waren und so groſser Scharfsinn auch bei
deren Erfindung aufgewendet worden ist, so kann doch nicht zugestanden werden, daſs
ein unter allen Umständen höher wirkender und wirklich schützender Kreissägenschutz
darunter gewesen ist. Die zu erfüllenden Anforderungen sind zu vielseitig und
einander entgegenstehend, als daſs ohne Weiteres die hier gestellte Aufgabe zu lösen
wäre.
Wir wollen die auffälligsten der angeführten Kreissägenschutzvorrichtungen kurz
besprechen, so weit dieselben nicht bereits früher an dieser Stelle bekannt gegeben
wurden (vgl. D. p. J. 1883 249 * 433. 250 * 58. 1884 253 * 317. 1885 258 * 56).
In mehreren, von einander nur unwesentlich abweichenden Ausführungsformen ist die
Schutzvorrichtung von Goede in Berlin nachgebildet, bei
welcher eine durch Gewicht a (Fig. 1) ausgeglichene, den
oberen Sägetheil wenigstens nach vorn ziemlich deckende Schutzhaube b am Spaltkeile c bei d gelenkig aufgehängt ist. Die Gewichte der Haube sind
so bemessen, daſs diese ständig ihre deckende Lage einnimmt und sofort fällt, wenn
das Arbeitsstück unter ihr fortgeschoben worden ist.
Die Haube besteht aus einem Rahmen von Winkeleisen, der durch ein Drahtnetz an den
Seiten ausgefüllt ist. Die beiden Bogenbügel, welche die Säge beiderseits
einschlieſsen, sind meist nur durch Stehbolzen verbunden und in entsprechendem
Abstande von einander gehalten.
Der Spaltkeil c selbst kann der Höhe nach und in der
Längsrichtung der Kreissäge im Schlitze e verstellt
werden, so daſs dieselbe Schutzhaube für Kreissägen von verschiedenem Durchmesser
verwendbar wird.
Dieselbe Anordnung findet sich auch unter Benutzung einer Hängestange, an welcher die
Schutzhaube drehbar ist. In diesem Falle ist oft noch eine Stellschraube vorgesehen,
welche die tiefste Stellung der Haube regelt.
Von der Zündwaarenfabrik Scheinost in Schüttenhofen,
Böhmen, ist die in Fig. 2 abgebildete Schutzvorrichtung ausgestellt, bei welcher die
Aufhängung der Schutzhaube a an der Hängesäule unter
Fortfall eines Ausgleichgewichtes geschieht. Zur Erleichterung des Einschubes des
Arbeitsstückes bezieh. zum leichteren Heben der Haube ist unter letzterer an der
Einlaufstelle eine Gleitrolle c vorgesehen.
Die Schutzhaube ist völlig aus Blech hergestellt, welches nur oberhalb der Rolle c behufs Beobachtung des Schnittes ausgespart ist.
Eine etwas umständlichere Anordnung zeigt Fig. 3, welche in der
österreichischen Abtheilung durch ein Modell veranschaulicht ist. Hier ist der
Schutzkorb a einestheils an der Hängestange b durch einen bei d
angelenkten Hebel c, andererseits durch eine bei e befestigte, über eine Rolle geleitete und durch ein
Gewicht g belastete Schnur aufgehängt. Das Gewicht g soll einmal das Gewicht des Schutzkorbes ausgleichen,
andererseits aber wohl in Verbindung mit dem Hebel c
eine möglichst zum
Tische parallele Hebung der Haube bewirken, ein Streben, welches wir bei mehreren
anderen Ausführungen ebenfalls bethätigt sehen.
In derselben Abtheilung ist die Ausführung nach Fig. 4 gezeigt. Die
Schutzhaube a, welche aus zwei mit einander fest
verbundenen Blechsegmenten besteht, ist um die im Spaltmesser b gelagerte Achse w
drehbar, in seiner durch das Gewicht c erleichterten
Bewegung durch die seitlich befestigte Stütze ebenfalls gestützt und geführt. Das
Heben der Haube ist durch zwei eiserne Räder o
erleichtert, deren Achse im vorderen, hornartig gestalteten Theile der Blechhaube
gelagert ist. An dem Ende des Spaltmessers ist ein eiserner Fänger Z drehbar befestigt, welcher sich mit einer breiten
Kante auf das zerschnittene Arbeitsstück legt und das Aufwerfen desselben durch die
Säge mit vollkommener Sicherheit verhindert. Am Arbeitstische ist noch eine durch
Handrad verstellbare Führung für das Arbeitsstück angebracht.
Die Schutzvorrichtung nach Fig. 5 und 6 ist an einem aus zwei
Schienen ss und s1
s1 bestehenden
Rahmenwerke angebracht, welches durch die umgebogene verlängerte Schiene s1 mit einem Ständer
S verbunden und in ihm wagerecht verstellbar ist.
Um den an den Schienen s und s1 befestigten Bolzen lassen sich die
beiden mit einander verbundenen Schutzbleche bb drehen,
die vorn behufs selbsthätiger Hebung abgeschrägt sind. An dem einen Schutzbleche ist
der zahnartige Abweiser a drehbar angebracht, während
das Spaltmesser m mit dem Rahmenwerke fest verbunden
ist.
Eine gezwungene, zum Arbeitstische parallele, zudem nicht selbsthatige Hebung der
Schutzhaube bezweckt die in Fig. 7 dargestellte
Anordnung, bei welcher die Haube einerseits mit dem Schlitzbleche a an dem Hängebalken b
mittels einer Klemmschraube einstellbar ist, andererseits an dem Spaltkeile o senkrecht geführt wird. Diese Einstellung der Haube
von Hand muſs natürlich für jedes verschieden hohe Arbeitsstück erfolgen und ist
deshalb für den praktischen Betrieb sehr unbequem und lästig. Der Arbeiter wird sich
an solche Einrichtungen jedenfalls nicht gewöhnen.
An dem vorderen Ende des Korbes ist um den Bolzen c
drehbar eine aus zwei Blechstücken bestehende Vorrichtung angebracht, welche an dem
einen Ende mit einer Rolle r auf dem Arbeitstische
aufruht, an dem anderen Ende ein Gegengewicht g trägt.
Durch das Zuführen des Arbeitsstückes hebt sich diese Vorrichtung, fällt jedoch,
wenn das oft kurze Arbeitsstück die Rolle passirt hat, wieder herab, einen Schutz
bildend.
Die behufs Vermeidung ungleicher Lagen der Haube wünschenswerthe, stets senkrechte
Stellung derselben wird am zweckmäſsigsten bei selbsthätiger Hebung der Haube wohl
nur durch eine besondere Parallelführung herbeigeführt, wie sie zuerst durch Hofmann in Aue i. S. vorgeschlagen zu sein scheint.
Eine der Hofmann'schen nachgebildete Haube mit solcher
Führung ist in Fig.
8 dargestellt nach einem Modelle, welches ebenfalls in der reichhaltigen
österreichischen Abtheilung Platz gefunden hatte.
Die beiden Schutzbleche B, welche in der aus der
Zeichnung ersichtlichen Form die Säge beiderseits einschlieſsen, sind ungleich
gestaltet. Das vordere Blech ist voll ausgezogen, das hintere dagegen punktirt
dargestellt. Die selbsthätige Hebung beim Einschieben des Arbeitsstückes wird vom
vorderen Bleche allein herbeigeführt. Die Lenkstangen ll1 sind einerseits in der Mittellinie des
vorderen Bleches, andererseits an einem festen Stücke drehbar befestigt. Für das
Arbeitsstück ist eine mit Parallelbewegung durch zwei Lenker ausgestattete, in einem
Bogenschütze des Arbeitstisches mittels Bolzen geführte Führungsleiste
beigegeben.
Die besten Ausführungen der übrigens mehrfach vertretenen Hofmann'schen Anordnung waren von der Waggonfabrik F. Hinghofer in Smichow bei Prag geliefert.
Bei der in Fig.
9 dargestellten Anordnung sind die Drehpunkte c und c1 für
die Lenkstangen der Haube nicht am Spaltmesser, sondern an einem Blechträger T befestigt, der seinerseits wieder an eine Hängesäule
h angeschraubt ist. Zur Befestigung der Hängesäule
h dient ein aus zwei starken Eisenbündern
hergestellter, am Arbeitstische befestigter Träger.
Ganz ähnlich ist die Befestigung der zweiten Hinghofer'schen Schutzvorrichtung (Fig. 10), die sich von
der vorhergehenden namentlich dadurch unterscheidet, daſs die beiden Lenkstangen s und s1 nicht neben einander, sondern die eine s am rückwärtigen Theile, die andere s1 am vorderen Theile
des Schutzkorbes angelenkt ist. Der feste Drehbolzen c2 für s
befindet sich unmittelbar an dem senkrecht herabhängenden Holzstücke h, der Drehbolzen c3 für s1 an dem Ende des eisernen Trägers c3
h. Die Ausbalancirung des Schutzkorbes ist durch das
Gewicht g erreicht, welches durch den doppelarmigen
Hebel H und durch die Zugstange Z mit dem Schutzkorbe in Verbindung steht.
Bei einer anderen im Modelle vorgeführten Kreissägenschutzvorrichtung wird die
Schaltbewegung des Arbeitsstückes durch eine mittels Rollen auf Schienen laufende
Platte besorgt, auf welcher das Arbeitsstück befestigt werden kann, und auf welcher
gleichzeitig der hölzerne Schutzkasten angebracht ist, der die Säge ganz verdeckt
und mit der Platte und dem Arbeitsstücke während der Arbeit bewegt wird. In der
Platte ist ein Schlitz angebracht, der das Sägeblatt hindurchtreten läſst.
Als ein Beispiel, welche Ungeheuerlichkeiten als Schutzvorrichtungen erdacht werden
und welche sonderbare Vorstellungen über das Wesen derselben bestehen, sei einer im
Modell in der österreichischen Abtheilung gezeigten Schutzvorkehrung: gedacht, bei
welcher ein breiter und
schwerer, an allen Seiten mit groſsen Glasfenstern versehener Schutzkasten über der
Säge angebracht ist. Dieser Kasten ist an dem Schnittspalter pendelnd aufgehängt und
muſs also vom vorgeschobenen Arbeitsstücke gehoben werden. Der Verbrauch an
Glasscheiben ist nicht genannt.
Vielfache Ausführungen mehrtheiliger Schutzhauben bezeugen, daſs diesen Anordnungen
mit vollem Rechte erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Die wohl älteste Ausführung dieser Art, welche von Heller erdacht und eingeführt wurde, hat jetzt nur noch geschichtliches
Interesse.
Eine der zusammengesetztesten Anordnungen dieser Art aus der österreichischen
Abtheilung zeigt Fig. 11. An einem im Ständer b des
Arbeitstisches einstellbaren Arme q sitzt ein
Rahmenwerk, an welches sich mehrere an beiden Seiten des Sägeblattes liegende
Schutzbleche anschlieſsen. Das Rahmenwerk ist aus zwei durch Bolzen mit einander
verbundenen parallelen Schienen gebildet. An diesen Schienen ist das Spaltmesser m fest, der vordere Schutzrahmen r um c, das hintere
Schutzblech a um c1 drehbar angeordnet, welch letztere sich durch den
Druck des Arbeitsstückes selbsthätig nach rückwärts bewegen. Durch das
Rückwärtsdrehen des Schutzrahmens r würde nun der
vordere Theil der Kreissäge ungedeckt bleiben; um dies zu verhüten, ist der um c1 drehbare Bügel u vorgesehen, welcher für gewöhnlich auf dem Bolzen o des Schutzrahmens r
aufliegt und sich beim Zurückweichen dieses letzteren auf das Arbeitsstück vor die
Säge legt. Das Schutzblech a ist an der gebogenen Kante
gezahnt, um dadurch Vorwärtsschleudern des Arbeitsstückes durch die Säge zu
verhindern.
Einen zweitheiligen Schutzkorb zeigt die in Fig. 12 abgebildete
Einrichtung.
Der gröſsere, vordere, mit Hörnern versehene Einlauftheil a der Haube ist durch ein Gewicht ausgeglichen; bei dem hinteren,
kleineren Theile b ist dies nicht erforderlich. Beide
Theile drehen sich um den Bolzen c, der an einer
punktirt angedeuteten, gebogenen Schiene befestigt ist. Die Schiene ist somit der
Träger der ganzen Vorrichtung und ist wagerecht und senkrecht verstellbar. Zu diesem
Zwecke befindet sich auf dem Arbeitstische ein hohler Ständer, in dem sich eine
senkrechte Stange verschieben und durch Stellschrauben feststellen läſst; am oberen
Ende dieser Stange befindet sich ein guſseisernes Kreuzstück, in dessen wagerechtem
Theile eine wagerechte Stange verschieb- und feststellbar ist, die ihrerseits das
Kreuzstück K trägt, in dessen senkrechtem Theile die
Stange e mit der Schiene senkrecht verschiebbar ist.
Hierdurch kann der Drehpunkt des Schutzkorbes in beliebige Höhe gebracht werden.
Die Schutzvorrichtung nach Fig. 13 und 14 besteht aus
einem Rahmenwerke, welches durch eine in einem Ständer des Arbeitstisches verschiebbare Schiene
s getragen wird. Parallel zu der Schiene s läuft eine zweite, mit der ersteren vernietete
Schiene s1, um deren
Drehbolzen c der bewegliche Theil des Rahmenwerkes
schwingt. Letzteres besteht aus der Schiene s2
s2
, an deren schildförmigem Endstücke S mittels der Bolzen b ein
zweites ähnliches Endstück S1 befestigt ist, welches in die Verlängerung der Schiene s1 fällt, jedoch nicht
mit ihr verbunden ist. Das Gewicht des beweglichen Rahmenwerkes ist durch Gewicht
g ausgeglichen. An der beweglichen Schiene s2 ist das um den
Bolzen c1 drehbare
Schutzblech B angeordnet, welches sich unabhängig vom
Rahmenwerke bewegen kann, da es mittels eines aus einem Blechstreifen bestehenden
Daumens d auf dem bogenförmigen Ansätze des
Schildstückes S aufruht. Wird in der Pfeilrichtung ein
Arbeitsstück gegen die beiden Schildstücke geführt, so schwingen sie sammt der
Schiene s2 und dem
Schutzbleche B um den Drehpunkt c nach aufwärts und machen den Weg zur Kreissäge frei. Hat das
Arbeitsstück die unterste Kante der Schildstücke passirt, so fallen diese herab,
während sich das Schutzblech um den Punkt c1 nach aufwärts bewegt. An der Schiene ss sind noch die zwei um die Punkte c2 und c3 drehbaren, aus
zugespitzten Blechen bestehenden Abweiser a und a1 angebracht, während
das Spaltmesser m an der ebenfalls festen Schiene s1 befestigt werden
kann.
Ein zweitheiliger Schutzkorb ist auch kennzeichnend für die in Fig. 15 gezeichnete
Anordnung. Der vordere gröſsere Theil a des
Schutzkorbes hängt bei c in einer von der Hängestange
G abzweigenden Gabel g, welche mit ihrem Bolzen K in dem Schlitze
O der Hängestange G
auf und nieder stellbar ist. Der hintere kleinere Theil b des Schutzkorbes ist um den am vorderen Theile befestigten Bolzen c1 drehbar und wird
hierbei durch Schlitz und Bolzen s1 geführt. Beide Theile können durch Gegengewicht
ausbalancirt werden. Die Seitenflächen des vorderen Schutzkorbtheiles sind
vergittert.
Eine wesentlich vereinfachte und sehr zweckmäſsige Schutzvorrichtung mit ebenfalls
zweifacher Haube ist in Fig. 16 dargestellt. Sie
besteht aus zwei an den Seiten gegitterten, um den gemeinsamen Bolzen c beweglichen Theilen a
und b, welche bei der Arbeit von dem Arbeitsstücke
gehoben werden. Der vordere gröſsere Theil ist durch d
ausgeglichen. Der Drehbolzen c ist an einer mit der
Befestigungsvorrichtung verbundenen Schiene angebracht.
Die Haube ist entweder an einer Hängesäule, oder, wie in der Abbildung angenommen, an
einem Ständer aufzuhängen, welcher auf dem Arbeitstische seitlich der Säge errichtet
wird.
Eine interessante Schutzvorrichtung ist von C. L. P. Fleck
Söhne in Berlin ausgestellt, deren Wirkung allerdings immerhin zweifelhaft
ist, während sie im praktischen Betriebe ein genaues Einstellen des Arbeitsstückes
auf den Schnitt erschweren dürfte. Fig. 17 erläutert die
Einrichtung in einer
Arbeitsstellung, in welcher das Arbeitsstück noch nicht völlig die Säge hinten
durchläſst, während doch der Einlauf zur Säge bereits wieder gedeckt ist.
Eine am Spaltkeile a befestigte Kappe b trägt seitlich angehängte Lamellen (Blechstreifen),
welche schräg zur Schnittrichtung nach hinten, dem Spaltkeile zu, reichen. Seitlich
decken sich die Lamellen, um ein Heben derselben zu ermöglichen, welches
stattfindet, sobald ein Holzstück zum Schnitte geführt wird. Das Heben der Lamellen
findet immer nur paarweise statt und nur um so viel, als es die Form des darunter
hin weggeführten Holzstückes erfordert.
Ehe jedoch das Holz gänzlich durchschnitten ist und der Arbeiter selbst dann, wenn er
das Holz mit der bloſsen Hand gegen die Säge schiebt, verunglücken kann, wird die
erste Lamelle bereits vor dem Holze heruntergeklappt und durch diesen Schlag der
Arbeiter zur Aufmerksamkeit gemahnt.
Die Lamellen können an ihrer Unterkante derartig geformt werden, daſs sie ein
Zurückziehen des Holzes gestatten, ebenso auch gezahnt oder angespitzt werden, um
ein Zurückschleudern des Holzes zu vermeiden. Sollen schmale Leisten geschnitten
werden oder spitze Abschnitte entstehen, so werden die Lamellen auf ihren Drehbolzen
nicht fest gemacht, sondern lose gelassen, wodurch ermöglicht wird, daſs sie sich
nicht paarweise, sondern unabhängig von einander bewegen können bezieh. sogar das
Hochhalten der gesammten hinteren, vom Standorte des Arbeiters rechts gelegenen
Lamellenseite zulassen, um ein Festklemmen kleiner Abschnitte in den Lamellen zu
verhindern.
Die Kappe, an welcher die Lamellen aufgehängt sind, ist bis zum Kreissägeblatte nach
vorn hin geschlitzt, um die Säge im Schnitte beobachten zu können.
Eine Schutzvorrichtung, welche ganz besonders das Zurückschleudern der Arbeitsstücke
durch das von hinten aufsteigende Kreissägeblatt verhüten soll, ist von C. Grosse in Berlin ausgestellt und in Fig. 18 abgebildet.
Der Bügel w, welcher verstellbar an der Maschine
befestigt sein kann, hat vorn ein Querstück g und
unterhalb desselben den durch ein Gelenkstück beweglich befestigten Schutzkorb k. Der Schutzkorb k hat
auf der einen schmalen Seite eine Aussparung und auf der anderen Seite einen Haken
b mit Klauen z. Mit
diesem Haken b ist noch auf derselben Seite ein
Gewichtshebel z befestigt. Der Sperrkegel v, welcher,
wenn eingeschaltet, mit dem Haken b in Eingriff steht,
ist bei o mit dem Querstücke g drehbar verbunden. Der zweiarmige Hebel u,
welcher an dem Querstücke g bei p drehbar befestigt ist, liegt mit dem kürzeren Hebel über dem Sperrkegel
v und ist mit dem längeren Hebel bei r mit dem doppelten Gestänge e drehbar verbunden. Die beiden Stangen e
sind auſserdem mit je einem Schlitze auf dem Stifte d zu beiden
Seiten des Querstückes g beweglich befestigt, so daſs
dieselben sich auf g verschieben können. Eine Feder s, welche unterhalb des zweiarmigen Hebels u angebracht ist, hält den kürzeren Hebel u nach oben, und kann dieser Theil des Hebels u erst dann nach unten gehen, wenn das Gestänge e mit dem längeren Hebel u
nach oben geschoben wird. Das Gestänge e, welches durch
die Aussparung des Korbes k hindurchgeht, ist so
angeordnet, daſs es rechts und links vom Spaltkeile X
und dem Sägeblatte vorbei kann, ohne diese zu berühren, und in Folge dessen nicht in
den Spalt des getrennten Holzes fallen kann, sondern zu beiden Seiten vom Spalte
über das Arbeitsstück a zu stehen kommt.
Bei der Arbeit wird der Schutzkorb k so gestellt, daſs
das Arbeitsstück a bequem unter die Klauen z und dem Gestänge e
hindurch kann. Geschieht der Fall, daſs das Holz durch die Säge hochgehoben wird,
wobei ein Zurückschleudern unausbleiblich ist, so stöſst das Arbeitsstück a gegen das Gestänge e,
wodurch mittels des zweiarmigen Hebels u der Sperrkegel
v ausgelöst wird, die Haken v und b gehen aus einander und die Klauen z ergreifen in Folge des Gewichtshebels z mit einem energischen Drucke das Arbeitsstück a und halten dasselbe fest.
Das interessante Stück einer Kreissägenschutzvorrichtung war in einer betriebsfähigen
Ausführung von O. Mauksch in Görlitz ausgestellt. Diese
Anordnung soll überhaupt den Vorschub von Hand beseitigen, der allein die
Verletzungen möglich macht, also die Hände des Arbeiters völlig auſser dem Bereiche
der Säge halten.
Die Vorschubvorrichtung führt das Holz selbsthätig gegen die Säge, und die mit der
Schutzhaube verbundenen schweren eisernen Rollen halten das Holz gleichzeitig
nieder, so daſs der Arbeiter nur den Schnitt zu überwachen braucht, wozu mit der
Kreissäge parallele und senkrechte Linien auf der guſseisernen Tischplatte gezogen
sind.
Die Achse A (Fig. 19 und 20 Taf. 10)
der Säge ist unter der Tischplatte B gelagert und wird
mit Riemen angetrieben; auf dieser Achse A ist eine
Schnecke C befestigt, welche das Schneckenrad D und die auf derselben Achse E sitzende Schnecke F dreht, mit der das auf
der Achse G der Rollen HJ
sitzende Schneckenrad K gedreht wird; diese auf der
Achse G befestigten (etwa 10cm breiten) Rollen H
und J haben die Kreissäge mit wenigen Millimetern
Spielraum zwischen sich; gleich groſse Rollen LM sind
auf der anderen Seite der Kreissäge in gleicher Weise angeordnet und um diese Rollen
Stahlbänder N von gleicher Breite gelegt; die Rollen
laufen in Ausschnitten des Tisches B, so daſs die
Stahlbänder N über den Tisch dicht hinweggehen. Hinter
den Lagern der Rollen LM liegen Spiralfedern O (Fig. 20), durch welche
die Stahlbänder N gespannt erhalten werden. Die gegen
die Drehrichtung der Kreissäge gerichtete Bewegung der zu beiden Seiten derselben
angeordneten
Stahlbänder N nehmen das darauf gelegte Holz mit und
führen es durch die Säge durch, während die schweren Rollen P der Schutzhaube Q das Holz an die
Stahlbänder N andrücken.
Die Schutzhaube Q ist mit einem Bolzen R drehbar an dem Spaltkeil S befestigt und trägt vorn die schweren und breiten Druckrollen P, welche einen Spalt zwischen sich lassen, sowie einen
nach oben abstehenden Handgriff T zum Heben der Haube
besitzen. Zwischen die beiden Bleche der Schutzhaube Q
ist eine gebogene Scheibe O aus Glas oder
durchsichtigem Glimmer u.s.w. angebracht, welche die von der Säge gegen den Arbeiter
geworfenen Sägespäne zurückhält, so daſs dieselben auf die Stahlbänder N fallen, zwischen der Kreissäge und dem Spalte im
Tische hindurch in einen untergestellten Schubkasten fallen, welcher in die äuſsere
Holzverkleidung der Kreissäge eingepaſst ist. Diese Holzverkleidung wird derartig
angebracht, daſs Niemand an einem vorstehenden Theile sich stoſsen oder hängen
bleiben kann.
Es werden somit beim Ingangsetzen der Kreissäge die über die Tischfläche B bewegten Stahlbänder N
gleichzeitig mit geeigneter Geschwindigkeit in Gang gesetzt und nehmen das auf sie
durch die schweren Druckrollen P angedrückte Holz durch
die Säge mit, so daſs der Arbeiter dasselbe nicht nachzuschieben braucht, sondern
nur aufzupassen hat, daſs dasselbe gerade durchgeht, was ihm die Liniatur auf dem
Tische und das durchsichtige Glas U u.s.w. in der
Schutzhaube erleichtert.
Wir haben mit unserer Aufzählung von Kreissägenschutzvorrichtungen keineswegs
erschöpft, was auf der Ausstellung geboten wurde, glauben aber, die hervorragendsten
bezieh. typischen Stücke vorgeführt zu haben, soweit dieselben nicht bereits in
diesen Blättern abgehandelt worden waren. Es war ganz besonders zu bedauern, daſs
nur zwei Aussteller ihre Schutzvorrichtungen an betriebenen Kreissägen zeigten und
so ihre genauere Prüfung namentlich darüber ermöglichten, wie sie beim Lang- und
Querschneiden brauchbar waren.
Neben den Schutzvorrichtungen für Tischkreissägen waren noch einige
Schutzvorkehrungen für Pendelkreissägen und eine solche für Kreissögen bestimmt,
welche zur Zerkleinerung von Brennholzkloben dienen sollte.
Letztere bestand aus einem vor dem Kreissägenblatte gelenkig angeordneten Ⅴ-förmigen
Rahmen, in welchen die zu zertheilenden Kloben eingelegt werden, während die
Zuführung der Kloben nunmehr durch einen Handgriff am vorderen Ende des Rahmens
geschehen konnte.
Mehrere Schutzvorrichtungen für Pendelkreissägen waren in der österreichischen
Abtheilung ausgestellt.
Eine von der Maschinenpapier- und Rouleauxfabrik von Piette in Pilsen ausgestellte Anordnung ist in Fig. 21 Taf. 7
abgebildet.
Sie besteht aus zwei um die Betriebswelle a
schwingenden, mit einander verschraubten ∪-Trägern b, an welchen die
Lager für die Sägeblattspindel c befestigt sind.
Letztere, an deren einem Ende das Sägeblatt sitzt, wird durch Riemen in Umdrehung
versetzt. Zur Deckung des Sägeblattes ist an dem Träger ein Blechmantel B befestigt, welcher das Sägeblatt beiderseits eng und
vollkommen umhüllt und nur so weit frei läſst, als dies der Durchmesser der zu
schneidenden Klötze bedingt. Das Gewicht der ganzen Vorrichtung ist durch das an
einer Schnur hängende Gewicht g ausgeglichen. Die
Führung der Klötze besteht aus den senkrecht und schräg gelagerten Walzen ww, welche eine leichte Bewegung des Arbeitsstückes
ermöglichen.
(Fortsetzung folgt.)