Titel: Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren.
Fundstelle: Band 278, Jahrgang 1890, S. 352
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Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren. (Eine Artikelfolge von F. H. Haase, gepr. Civilingenieur, Patentanwalt in Berlin.) (Fortsetzung des Berichtes Bd. 277 S. 597.) Mit Abbildungen. Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme. III. Allgemeines über Drucklüftung. Wenn die Frischluft unter Druck in die zu lüftenden Räume eingeführt wird, so gelten bezüglich der Lage der Zuströmungs- und Abzugsöffnungen der Luft in den Räumen unter sonst gleichen Verhältnissen die gleichen Bestimmungen wie bei der Zuglüftung, und nur in auſsergewöhnlichen Fällen von der Art, wie sie unter I. als der Drucklüftung unbedingt benöthigend bezeichnet wurden, müssen andere – den an derselben Stelle gemachten Erörterungen entsprechende – Maſsnahmen platzgreifen. Auch die bei Besprechung der Zuglüftung unter II. im Falle der Einführung von Frischluft durch in der Nähe des Fuſsbodens befindliche, direkt ins Freie führende Oeffnungen – als nothwendig bezeichneten Vorkehrungen sind bei Drucklüftung empfehlenswerth und immer nothwendig, wenn die Druckluft mit verhältniſsmäſsig groſser Geschwindigkeit in der Nähe des Fuſsbodens in die Räume eingeführt wird, und zwar nicht allein wegen der hierbei unangenehmen Empfindung eines Windstromes seitens in der Nähe der Einmündungen befindlicher Personen, sondern auch wegen der damit verbundenen Staubaufwirbelung, welche unter Umständen einen sehr schädlichen Einfluſs auf die Gesundheit der in den Räumen befindlichen Personen und Thiere haben kann, so daſs die Lüftung aus einem Hilfsmittel zur Luftverbesserung zu einem Luft Verschlechterungsmittel wird. Der gleiche Uebelstand kann allerdings auch bei Zugluftanlagen eintreten, wenn bei solchen die Zuströmungsöffnungen nicht weit genug gewählt sind: indessen wählt man dieselben hier im Allgemeinen schon mit Rücksicht auf möglichst gute Wirkung der saugenden Apparate so groſs, daſs die Einströmungsgeschwindigkeit und demgemäſs auch die Wahrscheinlichkeit der Staubaufwirbelung in der Regel nur gering ist. Immerhin ist es aber in beiden Fällen stets empfehlenswerth, am Fuſsboden zuströmende Luft zunächst in einen kastenförmigen Vorbau eintreten zu lassen, aus welchem sie entweder durch einen durchlochten Deckel (oder auch seitwärts) durch eine möglichst reichlich bemessene Gesammtöffnung und demgemäſs mit geringer Geschwindigkeit in die zu lüftenden Räume selbst eintritt. Und dazu erweisen sich immer Ummantelungen von Heizkörpern, welche in der kalten Jahreszeit die Erwärmung der Räume ganz oder theilweise besorgen, als besonders zweckmäſsig. Was die Geschwindigkeit betrifft, mit welcher die Frischluft, unter Druck frei in die Räume einströmen darf, so findet man in den Lehrbüchern zumeist die Angabe, daſs dieselbe – gleichviel wo auch die Einströmungsöffnungen sich befinden mögen – niemals 1m übersteigen dürfe, weil sonst immer ein belästigender Windstrom entstehe, und daſs es mit Rücksicht darauf im Allgemeinen empfehlenswerth sei, die Einströmungsgeschwindigkeit nur zwischen 0,5 und 1m zu wählen. Man muſs sich wundern, daſs diese Angaben auf treuen Glauben bis in die neueste Zeit immer wieder in Druckschriften über Lüftungsanlagen mit hereingenommen wurden, trotzdem erfahrene Fachleute sich schon seit langer Zeit in vielen Fällen nicht mehr danach richten, wenn sie nicht durch bestimmte Vorschriften dazu verpflichtet oder durch besondere geschäftliche Interessen dazu veranlagst werden. Bei Anlagen, welche für eine feste Summe in Ausführung übernommen wurden, scheute man sich schon vor 10 Jahren in vielen Fällen durchaus nicht, bis zu 3m Einströmungsgeschwindigkeit zu gehen und in einzelnen Fällen, in welchen es sich um Vermehrung der Luftmenge mit Belassung vorhandener Zuführungskanäle handelte, hat man sogar noch weit höhere Luftgeschwindigkeiten zugelassen: ja es ist dem Verfasser sogar ein Fall bekannt, in welchem man in einer Höhe von etwas über 5m Luft mit einer Geschwindigkeit von 7m in einen Saal einströmen lieſs, ohne daſs man in diesem in Mannshöhe irgend welche Windbewegung wahrnehmen konnte. Dagegen erweist sich allerdings eine direkte Lufteinströmung von 1m Geschwindigkeit am Fuſsboden unter Umständen schon als recht lästig. Prof. Rietschel hat in seinem im J. 1886 erschienenen Buche über Lüftung und Heizung in Schulen zum erstenmal auf das Unzutreffende der veralteten Lehrbuchvorschriften hingewiesen, indem er darlegte, daſs in Schulräumen (von durchschnittlich etwa 6m,5 Breite, 8m Tiefe und 4m Höhe), in welche er Luft unter 30° von je einer nahe unter der Decke gelegenen Einmündung aus mit einer Geschwindigkeit von 2m,5 einströmen lieſs, gute Erfolge erzielt wurden und daſs hierbei eine Untersuchung mit Pulverdampf ergab, daſs die Luft sich vollständig gleichmäſsig an der Raumdecke ausbreitete, während zugleich keinerlei Zugerscheinungen wahrnehmbar waren. Würde man auf Grund dieses Ergebnisses annehmen, daſs man die Luft auch in jedem anderen Falle aus einer der Decke nahegelegenen Einmündung zweckmäſsiger Weise mit einer Geschwindigkeit von 2m,5 einströmen lassen müſste, so würde man einen ganz gewaltigen Irrthum begehen. Denn in erster Linie hat man zu berücksichtigen, daſs die einströmende Luft die im Raume selbst befindliche Luftmasse schon allein vermöge der Energie, mit welcher sie einströmt, in eine gewisse Bewegung versetzt, welche nach unten hin allmählich (und zwar annähernd gleichmäſsig) abnimmt und deshalb an der Decke um so lebhafter sein darf, je höher der Raum ist. Man wird demnach nicht weit fehlen, wenn man annimmt, daſs die Einströmungsgeschwindigkeit der Luft unter sonst gleichen Verhältnissen (Galerien u. dgl. auſser Berücksichtigung gelassen) der Raumhöhe nur proportional sein darf. Nimmt man demnach an, daſs 2m,5 Einströmungsgeschwindigkeit für einen Raum von 4m Höhe gerade zweckmäſsig ist, so wird man für einen Raum von sonst gleicher Beschaffenheit bei gewöhnlicher Zimmerhöhe von 3m,2 nur eine Zuströmungsgeschwindigkeit von \frac{3,2\,\times\,2,5}{4}=2^m,0 wählen dürfen. Andererseits treten aber in einem Raume, dem die Frischluft in der Nähe der Decke zuströmt, auch dann Zugerscheinungen auf, wenn diese Frischluft zufolge zu geringer Eintrittsgeschwindigkeit oder anderer Verhältnisse geneigt ist, sich sofort oder zu frühe abwärts zu bewegen, oder wenn sie gegen eine Wand so stark anprallt, daſs sie von dieser zurückgeworfen wird. Daraus geht nun zunächst hervor, daſs es zweckmäſsig ist, der Frischluft gerade eine so groſse Einströmungsgeschwindigkeit zu geben, daſs sie im Stande ist, ihre Bewegungsrichtung bis zum Erreichen derjenigen Wand beizubehalten, die der Einströmungsöffnung gegenüber liegt, ohne diese selbst mit einer namhaften Geschwindigkeit zu erreichen. Da aber die Erhaltung der Bewegungsrichtung für genügende Dauer unter sonst gleichen Verhältnissen eine um so gröſsere Anfangsgeschwindigkeit erfordert, je länger die Decke in der Bewegungsrichtung ist, so erkennt man, daſs es geradezu nothwendig ist, die Einströmungsgeschwindigkeit dem direkten Luftwege an der Decke proportional zu wählen. Wenn demnach bei einer Raumtiefe von 8m und einer Raumbreite von 6m,5 in der Richtung der Lufteinströmung eine Einströmungsgeschwindigkeit von 2m,5 zweckmäſsig ist, so wird sie unter sonst gleichen Verhältnissen bei einer Raumbreite von 10m in der Richtung der Lufteinströmung: \frac{10\,\times\,2,5}{6,5}=3^m,84 betragen dürfen, wenn die Raumhöhe 4m miſst; miſst diese jedoch nur 3m,2, so darf die Geschwindigkeit nach dem Vorhergehenden nur \frac{3,84\,\times\,3,2}{4}=3^m,07 betragen. Beträgt dagegen die Raumhöhe 7m, so findet man, daſs unter sonst gleichen Verhältnissen eine Einströmungsgeschwindigkeit von 6m,72 zulässig ist u.s.w., und man sieht, daſs somit unter Umständen auch eine Einströmungsgeschwindigkeit von 7m und darüber zulässig sein kann. Eine allgemein giltige Formel zur Berechnung der zulässigen Einströmungsgeschwindigkeit würde hiernach die Form v = 0,096 . l . h . a erhalten müssen, wenn man unter l die Länge desjenigen Weges versteht, den die Frischluft in wagerechter Richtung im Sinne ihrer Einströmungsbewegung an der Raumdecke entlang strömen muſs, um im Raume gleichmäſsig vertheilt zu werden, während h die Raumhöhe und α einen Coefficienten bezeichnet, der je nach der Beschaffenheit der Decke, des Raumgrundrisses und etwa im Raume befindlicher Treppen und Säulen mit breiter Bekrönung, gröſser oder kleiner als 1 zu wählen ist. Dabei hat man zu berücksichtigen, daſs rauhe Decken eine gröſsere Einströmungsgeschwindigkeit als völlig glatte zulassen und erfordern, sofern die Rauheiten nicht in Vorsprüngen von gröſserer Breite und Höhe bestehen, welche, von einem Windstrome getroffen, die Richtung desselben abändern und unter Umständen die unmittelbare Ursache einer Zugempfindung werden können, wenn die Einströmungsgeschwindigkeit für die obwaltenden Verhältnisse zu groſs gewählt wird. Wenn man es so einrichten kann, daſs Deckenvorsprünge von gröſserer Ausladung und Treppen u. dgl. erst dann von dem wagerecht streichenden Luftstrome getroffen werden, wenn dessen Bewegung bereits sehr gering geworden ist, so können sie denselben nicht mehr zugerregend ablenken. Liegen daher Deckenvorsprünge von starker Ablenkungsfähigkeit inmitten des Raumes und läſst sich ihr nachtheiliger Einfluſs nicht dadurch umgehen, daſs man den Luftstrom in ihrer Längsrichtung (beispielsweise bei freiliegendem Gebälk) vorbeistreichen lassen kann, ohne daſs er auf eine breitere Fläche aufstöſst, so muſs man die Frischluft von zwei oder mehr Stellen aus einströmen lassen, die so gelegen und an welchen die Einströmungsgeschwindigkeiten so gewählt sind, daſs an dem besagten Deckenvorsprünge nur noch geringe Stromkraft vorhanden ist und die verschiedenen Luftströmungen möglichst kraftlos auf einander stoſsen. Das Gleiche gilt im Allgemeinen für Räume, in welchen die einströmende Frischluft eine Deckenlänge von mehr als 10m bestreichen soll, weil es mit Rücksicht auf die Betriebskraft (bezieh. Betriebskosten) für die Luftdruckerzeugung nur in seltenen Fällen empfehlenswerth ist, die Luft mit mehr als 3m Geschwindigkeit in einen Raum einströmen zu lassen, welche Geschwindigkeit für mehr als 10m Bewegungslänge des wagerechten Luftstromes nicht ausreicht, um eine gleichmäſsige Ausbreitung der Luft über dem Raume zu bewirken. Ferner sind bei Druckluftanlagen in gleicher Weise wie bei Zugluftanlagen an einer Wand, deren Länge mehr als das 15fache der Weite der Einströmungsöffnung beträgt, immer zwei oder mehr in gleicher Höhenlage befindliche Ein- und Ausströmungsöffnungen in möglichst gleichmäſsiger Vertheilung anzuordnen, weil man unter anderen Verhältnissen eine einigermaſsen gleichmäſsige Ausbreitung der Frischluft im Raume nicht mehr erwarten kann. Um eine solche immer sicher zu erreichen, schlägt Prof. Rietschel vor, die Einströmungsöffnungen an Schmalseiten der Räume oder wo möglich in eine Raumecke zu verlegen. – Den ganzen Frischluftbedarf für Aufenthaltsräume von Personen durch an der Raumdecke gelegene Oeffnungen einströmen zu lassen, ist – wie bereits angedeutet wurde – bei Druckluftanlagen im Allgemeinen ebenso wenig zweckmäſsig wie bei Zugluftanlagen, weil man hier wie dort die Luftabführung möglichst in der Höhenlage des hauptsächlichen Luftverunreinigungsherdes anzuordnen hat, welcher – wie unter II. erwähnt – im Allgemeinen nur in Ställen am Boden, in Aufenthaltsräumen für Personen dagegen gewöhnlich in deren Kopfhöhe liegt und deshalb in den letzteren Räumen eine Lufteinführung in der Nähe des Fuſsbodens empfehlenswerth macht. Eine gleichmäſsige Vertheilung der Frischluftmenge auf die oberen und die unteren Einströmungsöffnungen ist nicht unbedingt erforderlich; wenn sie sich jedoch ohne allzu hohe Kosten in solcher Weise ermöglichen läſst, daſs die am Boden einströmende Luft sich über diesen möglichst gleichmäſsig ausbreitet, so ist dies jedenfalls als vortheilhaft zu bezeichnen. Man hat indessen zu beachten, daſs – weil hier die Einströmungsgeschwindigkeit nur gering und in gewöhnlichen Fällen, den in Lehrbüchern gemachten Angaben entsprechend, wirklich niemals mehr als 1m betragen darf und bei Anwendung von kastenförmigen Vorbauten vor den Einmündungen zweckmäſsiger Weise noch sehr viel kleiner ist – eine einzige Einmündung keine gleichmäſsige Ausbreitung der hierdurch einströmenden Frischluft über dem ganzen Boden ermöglicht. Darum empfiehlt es sich, an die Zuführungskanäle am Fuſse eines jeden Stockwerkes wagerechte oder etwas schräg ansteigende Abzweigkanäle anzuschlieſsen, welche nach den Räumen hin mehrere Ausmündungen haben. Dabei können, behufs Ermäſsigung der Geschwindigkeit, entweder diese Ausmündungen einzeln nach den Räumen hin allmählich erweitert sein – oder es können die Abzweigkanäle selbst gröſsere lichte Querschnitte haben als ihre Anschlüsse an den Zuführungskanälen. Das letztere – im Allgemeinen das bessere – Mittel ist m den Fig. 8 und 8a angedeutet, welche zwei verschiedene Anordnungen eines Druckluft-Zuleitungssystems schematisch veranschaulichen. Fig. 8., Bd. 278, S. 356 Zur Erläuterung dieser Figuren bedarf es nur der Erklärung, daſs L, L1 senkrechte Zuführungskanäle, l1, l2, l3, l4, l11, l21, l31, l41 die erwähnten Abzweigkanäle, o, o, o1, o1 Einströmungsöffnungen in der Nähe der Raumdecken und u, u, u1, u1... Einströmungsöffnungen in der Nähe der Raumfuſsböden bezeichnen. Fig. 8a., Bd. 278, S. 357 Anstatt den wagerechten Abzweigkanälen l, l1 gröſsere lichte Querschnitte zu geben als ihren Anschluſsmündungen an den senkrechten Zuführungskanälen L, L1, könnte man allerdings auch diese letzteren weiter wählen, um die Geschwindigkeit der in ihnen aufsteigenden Druckluft auf diejenige zu beschränken, mit welcher die Luft aus den am Fuſsboden befindlichen Einströmungsöffnungen u, u1 in die Räume einströmt; man überzeugt sich indessen leicht, daſs der Widerstand, welcher durch Erhöhung der Geschwindigkeit an zahlreichen oberen (in der Nähe der Decken befindlichen) Einströmungsöffnungen herbeigeführt wird, weit gröſser ist als der Widerstand, der sich aus der einmaligen Erzeugung dergleichen Geschwindigkeit (in den Kanälen selbst) und der dadurch bedingten Reibungsvermehrung ergibt. Denn ist die der kleineren Geschwindigkeit (an den am Fuſsboden befindlichen Einströmungsöffnungen) entsprechende Pressung pv und die der gröſseren Geschwindigkeit (an den oberen Einströmungsöffnungen) pc, so hat man – wenn L die Gesammtkanallänge aller Zuführungskanäle, D die mittlere Weite derselben (auf quadratischen Querschnitt bezogen) und n die Anzahl der oberen Einströmungsöffnungen ist – bei Anordnung weiter Zuführungskanäle die Gesammtpressung: P_1=p_v\,\left(1+\frac{0,024\,L}{D}\right)+n\,(p_c-p_v) und bei Anordnung enger Zuführungskanäle die Gesammtpressung: P_2=p_c\,\left(1+\frac{0,024\,L}{D}\right) Zieht man die zweite Gleichung von der ersten ab, so findet man: P_1-P_2=(p_c-p_v)\,\left(n-1-\frac{0,024\,L}{D}\right) Dieser Ausdruck ist aber sogar dann schon positiv, wenn nur ein einziger Zuführungskanal durch zwei Stockwerke geht, denn in diesem Falle ist der zweite Factor so lange positiv als 1-\frac{0,024\,L}{D}>0 oder \frac{0,024\,L}{D}<1, was unter gewöhnlichen Verhältnissen immer zutrifft. Hierbei ist nun allerdings der Widerstand, den die Erweiterungen in den Abzweigkanälen verursachen, nicht mitberücksichtigt, allein dieser Widerstand ist gegenüber dem aus mehrfacher Erzeugung höherer Geschwindigkeit entspringenden, verschwindend klein. – Was die Abführung der Luft aus den Räumen betrifft, so ist zu dem, was bisher über die Lage der Abzugsöffnungen in den letzteren gesagt wurde, nur noch zu bemerken, daſs man zweckmäſsiger Weise im Allgemeinen mehrere Abzugsöffnungen anzuordnen hat, und zwar, wenn mehrere untere Einströmungsöffnungen vorgesehen sind, immer mindestens eine diesen gleiche Anzahl, – daſs man ferner Einströmungs- und Abzugsöffnungen immer möglichst weit von einander entfernt, und zwar derart anzuordnen hat, daſs die Luftbewegung in den Räumen nicht nur vollständig gleichmäſsig, sondern auch möglichst ohne Kreislauf in einem, die verdorbene Luft sicher entfernenden Zuge erfolgt, – also im Allgemeinen in Aufenthaltsräumen von Personen so, daſs die Frischluft sich an der Decke und am Boden gleichmäſsig ausbreitet, sodann langsam, die verdorbene Luft (idealisch gedacht) zwischen sich einschlieſsend, der Raummitte zuströmt und hier in die Abzugsöffnungen eindringt, und in Ställen und anderen Räumen, in welchen die Luft hauptsächlich vom Boden aus verunreinigt wird, so, daſs die Frischluft sich an der Decke gleichmäſsig ausbreitet und sodann die verdorbene Luft vor sich her drängend (idealisch gedacht), langsam zu Boden sinkt und hier in die Abzugsöffnungen eindringt. Aus dieser Erwägung geht hervor, daſs es im Allgemeinen am zweckmäſsigsten ist, die Abzugsöffnungen in eine den Einströmungsöffnungen gegenüber liegende Wand zu verlegen, und zwar so, daſs Einströmungs- und Abzugsöffnungen nicht nur in verschiedenen Höhenlagen, sondern auch seitwärts gegen einander versetzt, einander gegenüber liegen. Dabei ist jedoch die Unterbringung von Abzugskanälen in Auſsenwänden eines Gebäudes mit Rücksicht auf Ersparniſs an Betriebskraft (bezieh. Betriebskosten) für die Lüftungsanlage thunlichst zu vermeiden, weil in der kälteren Jahreszeit die Luft in Auſsenwandkanälen leicht sehr stark abgekühlt wird und dann zu ihrer Aufwärtsbewegung in denselben einer stärkeren Pressung bedarf. Die Anordnung von mehreren Abzugsöffnungen in einem Raume macht auch für die Luftabführung besondere Abzweigkanäle einzelner senkrechten Hauptkanäle zweckmäſsig, wie solche Fig. 9 in zwei verschiedenen Ausführungen veranschaulicht. Fig. 9., Bd. 278, S. 359 In dieser Figur bezeichnen L2, L3, L4 die senkrechten Hauptkanäle, l12, l22, l32... die in dieselben einmündenden und am besten gegen dieselben schwach ansteigenden Abzweigkanäle und a, a1, a2... die Abzugsöffnungen. Die Geschwindigkeit, mit welcher die Luft aus den Räumen in die Abzugsöffnungen einströmt, darf bei der empfohlenen Höhenlage der letzteren immer 1m betragen, wenn sich die Baumbewohner für gewöhnlich in gröſserer wagerechter Entfernung von den Abzugsöffnungen befinden, und wenn diese in geeigneter Weise durch einen Vorbau (Paneelwand o. dgl. mit reichlicher Durchlochung) verdeckt sind, so darf die Abzugsgeschwindigkeit unter Umständen sogar 1m,5 und selbst noch mehr betragen. Kommt dagegen unmittelbare Annäherung der Raumbewohner an die Abzugsöffnungen leicht vor, oder werden diese überhaupt in unmittelbarer Nähe des hauptsächlichen Aufenthaltsortes der Bewohner angelegt, so ist unter Umständen schon eine Abzugsgeschwindigkeit von 0m,7 zu hoch; doch hat man hierbei auch auf die Lage der Abzugsöffnungen hinsichtlich etwaiger Erwärmungsquellen und andere Nebenumstände zu achten. Man kann in solchem Falle aber immer 1m Geschwindigkeit der Berechnung der Oeffnung zu Grunde legen, wenn man im Stande ist, deren Lage zu verändern, wie es beispielsweise an einem mit Schiebern versehenen Abzugsrohre in verschiedener Weise möglich ist. Die Luftgeschwindigkeit in den senkrechten Hauptabzugskanälen kann gröſser gewählt und auch gegen das Dachgeschoſs hin gesteigert werden, doch ist mit Rücksicht auf die Betriebskraft (bezieh. Betriebskosten) eine höhere Geschwindigkeit als 1m,5 ohne Beihilfe billiger oder kostenloser Saugwirkung nicht immer empfehlenswerth. Die Geschwindigkeit der Luft in den Abzweigkanälen ist in der Nähe der Hauptkanäle durch allmähliche Verengung des lichten Querschnittes der ersteren (vgl. Fig. 9) so weit zu steigern, daſs die Luft mit der an der Einmündungsstelle in dem bezüglichen Hauptkanale herrschenden Geschwindigkeit in diesen einströmt, wogegen die lichte Weite des übrigen Theiles der Abzweigkanäle für diejenige Geschwindigkeit zu berechnen ist, mit welcher die Raumluft aus dem Raume abströmt. – Fig. 10., Bd. 278, S. 360 Natürlich ist es bei Einbau von Weichenzungen oder Klappen in die Abzweigkanäle der Zuleitung wie der Abzugsleitung immer zulässig, je einen Abzweigkanal für zwei an einander anstoſsende gleichzeitig gelüftete Räume verwendbar zu machen (vgl. Fig. 10, welche den Grundriſs eines zwei Räumen gemeinschaftlichen Abzweigkanales mit zwei Weichenzungen Z veranschaulicht), indessen ist auch ein einfaches Blech oder Brett genügend, einen Kanal in deren zwei zu theilen. Für die Hauptabzugskanäle gelten, bei event. gleichzeitiger Mitbenutzung einer Saugkraft, dieselben Einrichtungen, welche bei den Saugkanälen von Zuglüftungsanlagen zur Anwendung kommen, und ist es immer empfehlenswerth, die Hauptabzugskanäle mit Windablenkern einfachster Art zu überdecken; jedoch ist die Vereinigung mehrerer Hauptabzugskanäle im Dachgeschosse durch wagerechte Blechkanäle o. dgl. ohne wirksames saugendes Hilfsmittel nicht zu empfehlen. – IV. Herbeileitung gesunder Frischluft. Es wurde bereits unter I. darauf hingewiesen, daſs die Beschaffung reiner Frischluft oft einer längeren Zuleitung bedarf. Die verhältniſsmäſsig reinste Frischluft findet man immer in gröſseren reingehaltenen benachbarten Anpflanzungen, insbesondere wenn dieselben hoch und in gröſserer Entfernung von luftverunreinigenden Industriestätten liegen. Die Frischluft aus – industriellen Zwecken oder zur Lagerung von mancherlei Materialien und Schutt dienenden – oft engen Höfen mit hoher Ummauerung in sehr geringer Höhenlage über der Hofsohle zu entnehmen, wie es vielfach selbst bei sonst gut eingerichteten Lüftungsanlagen – geschieht, ist niemals gerechtfertigt; weit besser ist es dann schon, die Frischluft in gröſserer Höhe von der Straſse (insbesondere, wenn diese nach neuerer Bauart recht weit und geradlinig angelegt ist) oder durch genügend hoch über Dach mündende und dort selbst überdachte Luftkamine herbeizuleiten, nur muſs man dabei die Vorsicht gebrauchen, die Entnahmestellen möglichst weit entfernt von Rauchkaminen anzuordnen. Allerdings sind die niedrigen Luftschächte in Hofräumen billiger als mehrere in höheren Stockwerken oder über Dach mündende Luftkamine, wenn diese besonders aufgeführt werden; doch bietet sich bei Neubauten oft Gelegenheit, diese Luftkamine so unterzubringen, daſs sie nicht nur mit sehr mäſsigen Kosten hergestellt werden können, sondern auch keinen besonderen Raum beanspruchen und die Architektur – selbst bei Anordnung der Einmündungsöffnungen in der Hauptfaçade – in keiner Weise beeinträchtigen. Dabei bieten die hochgeführten Luftkamine den Vortheil, daſs die durch sie zugeleitete Luft verhältniſsmäſsig wenig Staub mit sich führt. Wo groſse geräumige Höfe mit Anpflanzungen oder gröſsere Gartenanlagen vorhanden sind, sind allerdings höhere Luftschächte und Luftkamine für die Herbeileitung der Frischluft in vielen Fällen entbehrlich und wird dieselbe dann vielfach mit Recht unmittelbar durch vergitterte Maueröffnungen des Kellergeschosses in hier gelegene Luftkammern eingeführt, von welchen aus sie, nach erfolgter Staubablagerung und etwaiger Pressung, Erwärmung und Befeuchtung, den Luftzuführungskanälen der Lüftungsanlage zuströmt. Die Frischluft ohne vorherige Nöthigung, sich von allen ihr beigemischten Staubtheilchen möglichst zu befreien, in die zu lüftenden Räume einzuführen oder gar – wie es nicht allzuselten vorkommt – über Flurräume hinweg in die Räume einströmen zu lassen, ist unter allen Umständen zu verwerfen, weil sie dann in der Regel – selbst in scheinbar staubfreier Gegend – nicht unbedeutende Staubmassen mit sich führt, welche jedenfalls in Anlagen, die lediglich aus Gesundheitsrücksichten geschaffen werden, zweckwidrig sind, unter Umständen aber auch höchst unbehagliche Empfindungen verursachen, welche vielfach die Veranlassung zur Miſscreditirung von Central-Luftheizungsanlagen wurden und ihren Grund darin haben, daſs die mit Staub behaftet in die Räume einströmende Luft in diesen den gröſsten Theil ihres Staubes ablagert, und zwar, wie es scheint, in um so feinerer Vertheilung und mit dementsprechend um so schädlicherer Wirkung, je heiſser die Luft in die Räume einströmt. Wie groſs die Staubmasse ist, welche anscheinend staubfreie Frischluft in Wirklichkeit mit sich führt, davon gibt die allwöchentliche Reinigung der 25 bis 40qm groſsen, nach achttägigem Gebrauche unkenntlich schwarzen Gaze-Filterflächen in Berliner Gemeindeschulen ein lehrreiches Bild. Man wählt diese zum Zurückhalten der Staubtheilchen bestimmten Gazeflächen in der Regel 20mal so groſs als die Gesammtöffnung, durch welche die Frischluft von auſsen mit 1m Geschwindigkeit herbeiströmt. Trotz dieser groſsen Bemessung können die Gazeflächen keineswegs als durchaus zuverlässig betrachtet werden, da sich ihre Oeffnungen oft schon in sehr kurzer Zeit so dicht zusetzen, Fig. 11 daſs es nicht unwahrscheinlich ist, daſs die weiter hindurchströmende Luft trotz ihrer dabei sehr geringen Geschwindigkeit wieder etwas von dem angesetzten Staube mit sich fortnimmt. Einige Vollkommenheit der Wirkung möglichst reichlich bemessener Gazefilter läſst sich nur dann erwarten, wenn diese allabendlich abgeklopft werden und wenn auſserdem jedesmal auch die Luftkammer selbst gründlich reingefegt wird. Fig. 11., Bd. 278, S. 362Fig. 12., Bd. 278, S. 362 Um groſse Filterflächen in verhältniſsmäſsig kleinen Räumen unterzubringen, wird es häufig nöthig, sie in Zickzacklinien aufzustellen bezieh. zwischen zickzackförmig an der Decke und am Fuſsboden der Luftkammer befestigten Rahmen aufzuspannen. Vortheilhaft für die Ablagerung des Staubes der Luft ist sehr langsame Bewegung derselben und mehrfache Umbiegung des von ihr zurückzulegenden Weges um 90 oder 180°, und wenn dabei zugleich die Flächen, an denen die Luft entlang streichen muſs, gleichmäſsig mit Wasser berieselt werden, so dürfte sich – insbesondere wenn diese berieselten Flächen recht nahe auf einander folgen – ziemlich vollkommene Staubabsonderung ermöglichen lassen. Entstäubungsvorrichtungen, welche nach diesem Prinzip construirt sind, veranschaulichen die Fig. 11, 12 und 12a, und zwar zeigt die erste dieser Figuren eine Anzahl senkrecht aufgestellter berieselter Platten P, P1, P2..., welche abwechselnd oben und unten Oeffnungen freilassen, durch welche die Luft aus einem Zwischenraume zwischen zwei benachbarten Platten zu dem nächstfolgenden Zwischenraume überströmt. Dabei sammelt sich das aus durchlöcherten Röhren c, c1, c2... gegen die Platten P, P1, P2... flieſsende und an diesen herabrieselnde Wasser mit den auf seinem Wege aufgenommenen Staubtheilchen in Bodenrinnen an und flieſst von hier aus einer Ablaufröhre zu, so daſs ein Reinigen der Platten P, P1, P2... kaum jemals nöthig wird. Fig. 12a., Bd. 278, S. 363 Bei der in den Fig. 12 und 12a illustrirten Entstäubungsvorrichtung, welche von der Firma David Grove in Berlin ausgeführt wird, bestehen die in zwei Reihen hinter einander angeordneten und in diesen in sehr geringen Abständen neben einander befestigten senkrechten Winkelflächen aus gewebten Stoffstreifen, von denen je einer der einen Reihe mit einem der anderen Reihe durch ein aus demselben Stoffe bestehendes Band verbunden ist, das in eine mit Wasser gefüllte Rinne eintaucht und vermöge seiner eigenen Capillarität und derjenigen der beiden an ihm hängenden winkelförmig aufgespannten Stoffstreifen diese letzteren stets naſs erhält. Die Luft muſs hierbei in mehrfach abgelenkter Bewegungsrichtung (vgl. die Pfeile in Fig. 12a) zwischen den beiden Reihen der rauhen und stets gleichmäſsig benäſsten Stoffstreifen hindurchstreichen, wobei sie die ihr beigemengten Staubtheilchen an die letzteren selbst ansetzt. Endlich kann man auch den Staub der Luft durch einfaches Besprengen der ersteren mit feinem Staubregen innerhalb eines weiten Gefäſses niederschlagen, wie es in Fig. 13 illustrirt ist. Hierbei strömt die Luft durch einen Rohrstutzen E unten in das Gefäſs ein und geht durch einen zweiten Rohrstutzen A oben weiter, während das Wasser des Staubregens sich mit den aufgenommenen Staubtheilchen am Boden des Gefäſses ansammelt und abflieſst. Für die Erzeugung des Staubregens eignet sich ganz besonders der in Fig. 14 illustrirte, den Gebr. Körting in Hannover patentirte Apparat, welcher aus einem düsenförmigen Mundstücke und einer darin befindlichen Schraubenspindel mit breiter Schraubenfläche besteht, die unter dem Drucke des durch das Mundstück hindurchströmenden Wassers rasch rotirt. Fig. 13., Bd. 278, S. 364Fig. 14., Bd. 278, S. 364 In den drei hier vorgeführten Luftentstäubungsvorrichtungen (Fig. 11 bis 13) wird die Luft zugleich in mehr oder weniger erheblichem Grade mit Wasser gesättigt, und da hierbei zugleich eine sehr lebhafte Wasserverdunstung erfolgt, welche Wärme bindet, so wird die Luft beim Durchströmen dieser Vorrichtungen auſserdem auch bedeutend abgekühlt, was für die Sommerlüftung sehr angenehm ist. Die beiden in den Fig. 11, 12 und 12a illustrirten Luftentstäubungsvorrichtungen bewirken übrigens auch ohne Mitbenutzung von Wasser ziemlich gute Staubablagerung. Die Geschwindigkeit, mit welcher die Luft durch Entstäubungsvorrichtungen dieser Art hindurchströmt, darf sowohl zur Erzielung eines guten Erfolges, als auch zur Vermeidung bedeutenderer Beeinträchtigung der Betriebskraft jedenfalls 0m,5 nicht übersteigen. Besteht die Zuleitung zur Luftkammer in einem sehr langen wagerecht liegenden Kanäle, so erfolgt eine bedeutende Entstäubung der Luft schon in diesem selbst und bedarf es deshalb nur noch unmittelbar vor der Mündung des Kanals in der Luftkammer der Aufführung einer möglichst hohen Wand, über welche die Luft hinwegstreichen muſs, und am Fuſse dieser Wand zwischen derselben und der Kanalmündung einer Sandgrube (Vertiefung zum Auffangen des Sandes), die man ebenso wie den Zuleitungskanal selbst häufiger reinigen muſs. Wird Frischluft direkt von auſsen in die zu lüftenden Räume eingeleitet, so sollte man wenigstens einen kurzen senkrechten Kanal anlegen, der an seinem oberen Ende seine Raumeinmündung, an tiefer gelegener Stelle seine äuſsere Mündung und an seinem untersten Ende eine vom Inneren des Gebäudes aus (nöthigen Falles in einem tiefer gelegenen Stockwerke) zugängige Reinigungsöffnung hat. In groſsen Gebäuden ist es, sowohl mit Rücksicht auf Ersparniſs an Betriebskraft, als auch – und zwar ganz besonders – mit Rücksicht auf (die durch ungleiche Widerstände wesentlich beeinfluſste) verhältniſsmäſsige Vertheilung der Luft in die einzelnen senkrechten Zuführungskanäle der Lüftungsanlage, empfehlenswerth, anstatt einer einzigen Luftvertheilungkammer deren mehrere vorzusehen, jedoch nur eine einzige Luftentstäubungsvorrichtung anzuordnen, die möglichst nahe an die Zuströmungsöffnung der Auſsenluft zu verlegen ist, so daſs die Verbindungskanäle zwischen ihr und den verschiedenen Luftvertheilungskammern staubfrei bleiben. Läſst es sich leicht bewerkstelligen, „hinreichend reine Luft aus verschiedenen Himmelsrichtungen, insbesondere aus der Nord- und Südrichtung her in ein zu lüftendes Gebäude einzuleiten“, so kann dies unter Umständen sehr empfehlenswerth sein; man muſs jedoch in diesem Falle die Gröſsenverhältnisse der Zuleitungen so wählen, daſs man von jeder Richtung oder doch von zwei einander nicht direkt entgegengesetzten Richtungen her den ganzen Luftbedarf entnehmen kann. Die Regulirung der Bezugsrichtung erfolgt in solchem Falle am besten durch eine einzige in geeigneter Weise in die Kanalleitung einzusetzende Wechselklappe. Auſserdem aber muſs jede Zuleitung für sich durch eine besondere Drosselklappe absperrbar sein. (Fortsetzung folgt.)