Titel: Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
Fundstelle: Band 281, Jahrgang 1891, S. 214
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Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 141 d. Bd.) Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. I. Rohmaterialien und Malz. Bericht über die Anbauversuche der deutschen Kartoffelculturstation im J. 1890, erstattet von C. v. Eckenbrecher. Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 Ergänzungsheft S. 64. – An derselben Stelle S. 108 berichtet F. Heine zu Kloster Hadmersleben über seine vergleichenden Anbauversuche mit verschiedenen Kartoffelsorten im J. 1890. Anbauversuche mit verschiedenen Kartoffelvarietäten und Untersuchungen über die Kartoffel theilt H. Desprez im Journal de l'Agriculture, 1890 Bd. 2 S. 695 und 1013, mit. Ueber neue Kartoffelsorten und deren Erträge 1890 berichtet ferner W. Paulsen, Nassengrund, in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 45. Ueber Verarbeitung und Ausbeute von Mais, sowie über den verschiedenen Wassergehalt des rumänischen Mais bringt die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 29 und 39, Mittheilungen als Antwort auf Anfragen. Danach sind die oft sehr abweichenden Angaben über die Ausbeute vielfach auf den sehr verschiedenen Wassergehalt des Mais zurückzuführen. Analysen von Mais, besonders rumänischem, theilt Reinke in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 80, mit. Bei 13 untersuchten Proben schwankte der Wassergehalt zwischen 9,86 und 20,1 Proc., während der Stärkegehalt der Trockensubstanz nur zwischen 70 und 73 Proc. differirte. Der Verfasser hält danach zur Berechnung des Werthes und der Ausbeute für die Praxis in den meisten Fällen die Wasserbestimmung und Berechnung der Stärke unter Zugrundelegung eines Gehaltes von 71,5 Proc. Stärke der Trockensubstanz für ausreichend. Verfahren zum Weichen von Gerste u. dgl. von Ferd. Kleemann in Obertürkheim (D. R. P. Nr. 54649 vom. 2. Mai 1890). II. Dämpfen und Maischen. Ueber das Maischlüftungsverfahren berichtet Delbrück in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 Ergänzungsheft S. 31 (vgl. 1890 277 83). Für die Presshefefabrikation ist dasselbe von grosser Bedeutung, indem dadurch die Ausbeute an Hefe in ganz erheblichem Maasse gesteigert werden kann. Das Verfahren ist folgendes. Das zu maischende Material – der Hauptsache nach reines Malz – wird eingemaischt, sehr langsam durch Dampf oder heisses Wasser auf 62,5 bis 67,5 gesteigert, die Maische wird dann auf einen Läuterbottich wie in den Brauereien gebracht und eine nach Anschwänzen etwa 8procentige Würze gezogen. Diese Würze wird zur Gährung gebracht, während der ganzen etwa 24stündigen Gährzeit ein starker Luftstrom durchgejagt, und dann die Hefe durch Absetzen, Sieben, Waschen und Pressen gewonnen. So wird ein Hefewachsthum erzielt, welches die Ausbeuten verdoppelt und überverdoppelt. Von 100 k Malz werden bis 30 k reiner Hefe gewonnen. Bei dieser Hefeausbeute verzichten die Brennereien vielfach auf die Gewinnung des Alkohols und arbeiten also steuerfrei. – In den Brennereien bedingt das Verfahren, wie es von Bennewitz eingeführt ist (vgl. 1890 275 381), eine Verminderung des Steigraumes von 5 bis 6 cm. Dagegen hat sich die früher vom Verfasser ausgesprochene Ansicht, bei Vergährung von Dickmaischen durch das Lüftungsverfahren höhere Erträge vom Maischraum zu erzielen, nach den in Wonsowo gemachten Beobachtungen nicht bestätigt. Der Verfasser führt dies darauf zurück, dass die Luft nicht genügend mit der Maische durchmischt werden kann. III. Grährung und Hefe. Verfahren der Verzuckerung und Vergährung unter Anwendung von Fluorwasserstoffsäure und anderen Fluorverbindungen von der Société générale de Maltose in Brüssel. Zusatz zum Patent Nr. 49141 Kl. 89 vom 18. December 1888. Patentirt im Deutschen Reich vom 13. October 1889 ab. Längste Dauer 17. December 1903. Die Patentansprüche lauten: 1) Bei den durch die Ansprüche 2 und 3 des Hauptpatentes Nr. 49141 geschützten Anwendungen der Fluorwasserstoffsäure bei der Verzuckerung und Vergährung von stärkemehlhaltigen Substanzen der Zusatz der Fluorwasserstoffsäure anstatt bei der Bereitung der Diastase direct zur Maische bezieh. Würze während einer beliebigen Phase der Operation, sowie Steigerung des Fluorwasserstoffzusatzes ohne Anwendung von Diastase – auf 1 Proc. für 100 k Material – unter den üblichen Verzuckerungstemperaturen und vollständige Neutralisation bei Stärkezucker als Endproduct bezieh. Neutralisation auf eine die Vergährung nicht hindernde Acidität bei Spiritus als Endproduct. 2) Bei den nach Anspruch 1) erhaltenen Rückständen der Zusatz von Fluorwasserstoffsäure zum Zweck der Conservirung. 3) Der Ersatz der Fluorwasserstoffsäure sowohl in den Ansprüchen des Hauptpatentes als auch dieses Zusatzpatentes durch die Salze der Fluorwasserstoffsäure (Fluornatrium, Fluorkalium, Fluorammonium), Fluorborgas, Fluorborsäure, Kieselfluorwasserstoffsäure, sowie die Salze dieser Säuren. Verfahren zur Herstellung von Presshefe, bestehend in dem Zusatz von Fluorwasserstoffsäure oder von Fluornatrium, Fluorkalium, Fluornatriumkalium oder Fluorammonium zu einer zur Herstellung der Presshefe dienenden Würze oder Maische und in der Behandlung des zur Bereitung solcher Würze oder Maische bezieh. anderer Würzen und Maischen dienenden Malzgetreides mit den genannten Fluorverbindungen von der Société générale de Maltose in Brüssel. Patentschrift Nr. 55921. Zweiter Zusatz zum Patent Nr. 49141 Kl. 89 vom 18. December 1888. Patentirt im Deutschen Reich vom 8. März 1890 ab. Längste Dauer 17. December 1903. Bei der Herstellung von Hefe ist der Hergang folgender: Die gemalzten Körner werden in der gewöhnlichen Weise der Verzuckerung ausgesetzt und darauf nach annähernd 45 bis 60 Minuten die Würze bis auf 22 bis 18° abgekühlt, wonach derselben 6 bis 10 g Flusssäure oder die gleichwerthige Menge einer der oben angeführten Fluorverbindungen für 100 1 Würze zugesetzt werden; danach wird die Mutter- bezieh. Presshefe hinzugegeben, und wenn die Maische durch die Gährung auf die Hälfte ihres Zuckergehaltes reducirt ist, die Mutterhefe entnommen, welche gleich zu neuer Anwendung gebracht werden kann. Die Zubereitung von Hefe nach diesem Verfahren hat nach Ansicht der Erfinder folgende Vorzüge: 1) Durch die Weglassung der bisher gebräuchlichen Ansäuerung wird die Herstellung der Hefe in bedeutend kürzerer Zeit – höchstens 8 bis 12 Stunden – ermöglicht. 2) Wird der Hergang zur Hefebildung ein regelmässiger und gewisser, indem bei derselben die schädliche Wirkung der Milch- und Buttersäurefermente aufgehoben bezieh. durch das Fluor unmöglich gemacht worden ist. 3) Hat die in der beschriebenen Weise hergestellte Hefemaische bezieh. Hefewürze noch einen bedeutenden Gehalt an wirksamer Diastase, während davon nichts mehr vorhanden ist bei der Hefebereitung nach der bisher benutzten Säuerungsmethode. Das Vorhandensein von Diastase in der Hefe bedingt bei der Gährung eine bedeutende Ersparniss an Malz, indem dadurch eine Nach Verzuckerung während der Gährung möglich ist. Die Benutzung der Flussäure oder der genannten Fluor Verbindungen beim Keimen findet unter folgenden Umständen statt. Das ungekeimte Getreide wird zuerst gewaschen und dann mit Wasser getränkt bezieh. darin eingeweicht, welches auf 100 1 8 bis 12 g Flussäure oder ein entsprechendes Quantum von Fluorkalium, Fluornatrium oder Fluorammonium enthält, und wird danach das mit dieser Lösung getränkte Malzgetreide in bekannter Weise zum Keimen gebracht. Das mittels dieses Verfahrens hergestellte Malz enthält weit weniger Säure als gewöhnliches Malz und ist dasselbe dabei frei von allen schädlichen Gährstoffen. Die Anwendung dieses Malzes gestattet nicht nur eine namhafte Verringerung, sondern sogar die vollständige Weglassung der in den früheren Patenten bezeichneten, bei der Verzuckerung bezieh. Vergährung zu verwendenden Dosis Flussäure. Die derart erzeugte Malzqualität ist bedeutend haltbarer wie andere und eignet sich ganz vorzüglich zu Brauereizwecken. Verfahren zur Vergährung von Rübensäften und Melassen von der Société générale de Maltose in Brüssel. Patentschrift Nr. 56049. Patentirt im Deutschen Reiche vom 13. October 1889 ab. Patentanspruch: Bei der Spiritusgewinnung aus Rüben, Zuckerrohr, Melassen und ähnlichem Material die Anwendung von Fluorwasserstoffsäure des Handels oder ihrer Salze bezieh. anderer Fluorverbindungen zur Ansäuerung und Vergährung der ersteren, sowie zur Dauerhaftmachung der Destillationsrückstände. Ueber die Anwendung der Flussäure. Die Société générale de Maltose zu Brüssel theilt in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 8, eine Resolution mit, welche von dem Verein bayerischer Spiritus- und Branntweinproducenten einstimmig gefasst wurde, in welcher sich die Versammelten sehr befriedigend über das Verfahren aussprechen und noch besonders hervorheben, dass bei Verfütterung der Schlampe keine Nachtheile zu verzeichnen gewesen sind. Die Versammelten geben ihrer vollen Befriedigung über den erfolgten gemeinsamen Ankauf des Patentes Ausdruck. Ueber die Anwendung der Flussäure in der Schweiz theilt die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 89, ein Rundschreiben mit, welches die technische Abtheilung der schweizerischen Alkoholverwaltung an die Brennereien auf Grund der von ihr angestellten; sehr günstig ausgefallenen Versuche gerichtet hat und in welchem zu Versuchen mit dem in der Schweiz nicht unter Patentschutz stehenden Verfahren aufgefordert wird. (Fortsetzung folgt.)