Titel: Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren.
Autor: F. H. Haase
Fundstelle: Band 282, Jahrgang 1890, S. 238
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Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren. (Eine Artikelfolge von F. H. Haase, gepr. Civilingenieur, Patentanwalt in Berlin.) (Fortsetzung des Berichtes Band 282 S. 57.) Mit Abbildungen. Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme. IX. Besprechung ausgeführter Lüftungsanlagen. Um Klarheit darüber zu gewinnen, wie eine Lüftungsanlage unter gegebenen Verhältnissen wahrscheinlich am zweckmässigsten einzurichten sein dürfte, ist es immer nothwendig, eine Anzahl unter ähnlichen Verhältnissen ausgeführter Lüftungsanlagen kennen zu lernen und zu erforschen, in wie weit sich dieselben im Laufe der Zeit als befriedigend und in wie weit sie sich als gerechten Wünschen nicht entsprechend erwiesen haben; denn bei alleiniger Erwägung auf Grund theoretischer Lehren ist man immer leicht geneigt, sich von momentanen Eingebungen leiten zu lassen, welche die nöthige Objectivität späterhin oft sehr vermissen lassen. Geht man von diesem Gesichtspunkte aus, so wird man es immer entschuldigen müssen, wenn eine unter ganz neuen Verhältnissen projectirte Lüftungsanlage sich späterhin in der einen oder der anderen Hinsicht als nicht vollständig zufriedenstellend erweist. Hierauf möchte ich, bevor ich zur Besprechung einer Reihe von ausgeführten Lüftungsanlagen übergehe, ganz besonders aufmerksam machen und betonen, dass ich mich für verpflichtet halte, die Mängel derselben in gleicher Weise wie ihre Vorzüge zu erwähnen, weil ich nur so die Nutzanwendung der vorhergehenden theoretischen Betrachtungen hinreichend erläutern kann. Von den anzuführenden Anlagen, welche zum Theil in weiteren Kreisen sehr bekannt sind, werde ich nur diejenigen näher benennen, welche sich als in der Hauptsache nachahmungswürdig erwiesen haben. Es bleibt immer eine missliche Sache, eine Lüftungsanlage projectiren und ausführen zu müssen, ohne alle sich im Laufe der Zeit vielleicht geltend machenden besonderen Umstände zu kennen; denn wie leicht durch einzelne bei der Projectirung nicht berücksichtigte Umstände eine kostspielige Lüftungseinrichtung vollständig entwerthet werden kann, davon kann man sich bei einer grossen Anzahl von mit Lüftungseinrichtung ausgestatteten Anlagen oft in wenigen Augenblicken überzeugen. So habe ich beispielsweise in Berlin ein vor wenigen Jahren erbautes Schulhaus näher besichtigt, vor dessen sehr niedrigem Luftschacht lange Zeit ein Sandhaufen lag, von welchem fortwährend mehr oder weniger grosse Staubmassen in die Luftkammer hineingeweht wurden und wegen des ohnehin sehr mangelhaften Luftfilters, welches sich dort befindet, auch in alle Schulräume hineingelangten, woselbst sie natürlich, insbesondere bei hoher Temperatur der einströmenden Luft, gesundheitswidrige Folgen haben mussten. Ferner habe ich eine Reihe von Schulgebäuden in einer anderen Stadt besichtigt, in welchen man im Winter die Luft von den Gängen (Corridoren) aus durch Lüftungsöfen in die Schulräume hineinsaugen lässt, was zwar im Allgemeinen überhaupt nicht gerade zu empfehlen ist, hier aber als ganz besonders fehlerhaft bezeichnet werden muss, weil das Heizen der Oefen von den Gängen aus erfolgt und dazu ein Brennmaterial verwendet wird, welches sich als bedeutender Rauch- und Staubentwickler erweist, so dass die Gänge meistens mit einer schwarzen Staubschicht dicht bedeckt sind. Natürlich konnte es unter solchen Umständen nicht fehlen, dass die Wände der Schulzimmer binnen sehr kurzer Zeit ebenfalls von Kohlenstaub völlig geschwärzt wurden, zum ersichtlichen Beweise dafür, dass Lehrer und Schüler fortwährend Kohlenstaub einathmen mussten. Weiterhin habe ich in einer grösseren Bezirkshauptstadt ein Centralgefängniss besichtigt, in welchem ich die eigenthümliche Bemerkung machte, dass in den Arbeitsräumen der männlichen Gefangenen die Luft förmlich nach Staub roch und dass nicht allein die durch diese Räume hindurchgelegten Lüftungsröhren dicht mit Staub bedeckt waren, sondern auch die Gesichter der Gefangenen alle abschreckend staubgrau erschienen, wohingegen in der Abtheilung für weibliche Gefangene die Luft äusserst rein erschien und die Gefangenen ausnahmslos frische, klare Gesichter hatten, und doch waren in beiden Abtheilungen völlig gleiche Lüftungseinrichtungen vorgesehen, welche mit gleicher Sorgfalt behandelt wurden. Die Ursache dieser eigenthümlichen Verschiedenheit der Wirkung der Lüftungseinrichtungen in den beiden Abtheilungen ergibt sich einestheils aus der Verschiedenartigkeit der Beschäftigung der männlichen und der weiblichen Gefangenen, indem die Beschäftigung der ersteren Gefangenen an sich weit mehr Staubentwickelung im Gefolge hat als die der letzteren; ausserdem aber kommt hierbei auch das Reinhalten der Räume an und für sich mit in Betracht und es ist begreiflich, dass in der Abtheilung für weibliche Gefangene mehr Sorgfalt auf die Reinerhaltung verwendet wird als in der Abtheilung für Männer, und in der That trat die Verschiedenheit in dieser Beziehung grell zu Tage, da in der Männerabtheilung die Fussböden eine schmutziggraue Farbe zeigten, während die Fussböden in der Abtheilung für weibliche Gefangene von denkbar zartester Reinheit waren und auch an keiner Stelle der Räume hier irgend welche Staubwinkel zu sehen waren. Die Verschiedenartigkeit der Luftbeschaffenheit in den beiden Gefängnissabtheilungen wurde also wesentlich durch die Verschiedenartigkeit der inneren Verhältnisse bedingt, denen der Bauausführende, selbst wenn er sie kannte, bei Anordnung der Lüftungseinrichtungen kaum in der Lage war hinreichend Rechnung zu tragen, wenn er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Luft der Männerabtheilung stets stark befeuchtet wurde. Eine gute Wirkung der Lüftungsanlagen ist, auch wenn dieselben mit aller Sorgfalt und Umsicht projectirt und ausgeführt werden, doch immer an gewisse Bedingungen geknüpft, über welche der Projectirende oder der Ausführende nicht verfügen kann; derselbe kann aber, wenn ihm die Nichterfüllung solcher Bedingungen bekannt ist, in vielen Fällen den schädlichen Einfluss dieser Nichterfüllung auf ein zulässiges Maass beschränken; ist er jedoch über das Nichterfüllen der von ihm vorausgesetzten Bedingungen nicht von vornherein unterrichtet, so ist er in vielen Fällen von aller Schuld freizusprechen, wenn seine Lüftungseinrichtung sich lediglich aus Grund solcher Nichterfüllungen nicht als befriedigend erweist. Ueber die Ausführung von Zug- oder Sauglüftungs-Anlagen. Auf die Frage, „wo soll man eine Absaugevorrichtung anbringen, vermittelst deren ein Raum zu lüften ist?“ wird man vom ökonomischen Standpunkte aus nur antworten können, dahin, wo sie die kleinste Luftleitung (d. i. die kleinste Summe der Zu- und Ableitung) benöthigt. Daraus geht aber noch nicht hervor, dass eine Zuleitung immer entbehrlich ist, wenn man eine Absaugevorrichtung so anbringen kann, dass sie die Raumluft unmittelbar durch eine Umfassungswand des Raumes hindurch ins Freie hinaus zu fördern vermag; denn man darf nicht vergessen, dass sich die lüftende Wirkung eines frei zugängigen Luftsaugers (d. i. eines solchen ohne Zuleitung) immer an denjenigen Stellen am meisten bemerkbar macht, an welchen die Zuströmung von Aussenluft am wenigsten gehemmt wird. Wählt man beispielsweise für einen grossen Raum oder für einen mittelgrossen aber langgestreckten Raum einen einzigen Luftabsauger ohne Zuleitung, so kann es ebensowohl vorkommen, dass derselbe auf entferntere Stellen gar keinen Einfluss ausübt, wie es auch vorkommen kann, dass er auf die Luft an den entferntesten Stellen einen guten reinigenden Einfluss ausübt, während die in unmittelbarer Nähe des Absaugers befindlichen Raumtheile stark verunreinigte Luft haben, so dass hier von einer luftreinigenden Eigenschaft des Absaugers nicht das Geringste zu bemerken ist. Beide Fälle sind in Berlin zahlreich vertreten. Der erstere Fall ist ohne weiteres begreiflich, wenn sich in geringer Entfernung von dem Luftabsauger grosse Fenster befinden, welche mangelhaft schliessen oder Thüren, die häufig geöffnet werden und dem zufolge in der Nähe des Luftabsaugers so viel Aussenluft in den Raum eindringt, als jener überhaupt absaugt, und der zweite Fall ist leicht begreiflich, wenn sich in der Nähe des Luftabsaugers keinerlei Maueröffnungen oder Spaltöffnungen befinden, solche aber in grösserer Entfernung vorhanden sind und daselbst insbesondere Thüren häufig geöffnet werden. Dieser letztere Fall macht sich im Winter in einer Bierwirthschaft im Norden Berlins stark bemerkbar, einem Locale von gewöhnlicher Zimmerhöhe, welches zu den stärkstbesuchten der betreffenden Gegend gehört. Das Local besteht aus drei einzelnen Räumen, einem langgestreckten Hauptraum, einem etwa in der Mitte der Länge desselben mit stets offener Thür daran anstossenden etwas kleineren, niedrigeren quadratischen Raume und einem wieder an diesen anstossenden noch kleineren Raum. Ueber der Thürverbindung der beiden zuerst genannten Räume befindet sich die etwa 70 cm weite Mündung des Saugrohres eines Luftabsaugers, in den Hauptraum etwa 0,3 m hineinragend. In diesem Hauptraume ist die Luft an der vom Luftabsauger entferntesten Stelle, in der Nähe des Zugangs zum Local, auf eine Länge von etwa 7 m stets ziemlich rein und ist der Aufenthalt in einiger Entfernung von der durch schwere Thürvorhänge theilweise verdeckten Zugangsthüre ganz angenehm; in unmittelbarer Nähe der Thüre aber wird man von Zugluft unangenehm berührt. Unmittelbar unter der Saugmündung des Luftabsaugers ist die Luft fast gänzlich undurchsichtig, gemischt mit Tabaksrauch, und in den beiden hier befindlichen Seitenräumen herrscht ausser mehr oder weniger starkem Tabaksqualm auch eine drückende Hitze, trotzdem hier nur massig geheizt wird. In weitaus den meisten durch Sauglüftung gelüfteten Wirthshauslocalen haben die an den Zugangsthüren sitzenden Gäste beim Oeffnen dieser Thüren einen oft sehr empfindlichen Luftzug zu erdulden, trotzdem zur Verminderung desselben in der Regel Schutzthüren, Schutzwände und dichte Thürvorhänge vorgesehen sind, während Gäste an anderen Stellen oft dem Küchendunst ausgesetzt sind und zwar mitunter selbst dann, wenn die Küche durch mehrere Zwischenräume von dem Gastlocal getrennt ist. Ein lehrreiches Beispiel solcher Art führe ich hier in Fig. 25 im Bilde vor. Es stellt diese Figur den Grundriss eines im Centrum Berlins befindlichen feineren Bierlocales dar. Dasselbe liegt zu ebener Erde und besitzt seinen Zugang im Treppenhause des Hauptgebäudes, dessen Hausthüre T1 fortwährend offen steht. Es besteht dieses Local aus zwei Haupträumen und einem dunklen Nebenraume, alle drei Räume liegen in gerader Linie hinter einander und haben offene Verbindung von grosser Breite mit einander, nur der dunkle Nebenraum ist durch einen schweren Thürvorhang T5 von den anderen Räumen absperrbar. Alle drei Räume haben verschiedene Höhe, und während die Fensterseite F1T10F2 des vordersten Raumes an der Verkehrsstrasse nach Süden zu liegt, liegen die Fenster F3F6 des zweiten Raumes an einem sehr kleinen, 17 m hoch von Miethswohnungen umgebenen Hofe, während der dunkle Nebenraum nur ein 2 m hoch über seinem Fussboden befindliches, 1 qm grosses in das Treppenhaus eines Quergebäudes mündendes Fenster besitzt. Die unmittelbar auf die Strasse führende Thüre T10 bleibt im Winter fortwährend geschlossen und ist in gleicher Weise wie die beiden Fenster F1 und F2 über dem Fussboden bis zu einer Höhe von 1,8 m über demselben mit Wollfries dicht behangen. Die Verbindungsthüren zwischen dem Gastlocale und der im Kellergeschoss befindlichen, fast völlig ungelüfteten Küche stehen fortwährend offen, so dass der Küchendunst über die zur Küche führende Treppe ungehemmt durch das Büffet hindurch in das Gastlocal eindringen kann. Textabbildung Bd. 282, S. 239Fig. 25.Lüftungsanlagen für eine Bierwirthschaft. Dieses wird durch zwei, durch Wasserleitungswasser betriebene Saugventilatoren (Aereophore) gelüftet, von denen der eine I, im Hintergrunde des Büffets befindlich, zwei Zuleitungsröhren besitzt, welchen die Luft bei a und b durch 2,9 m über dem Fussboden vorgesehene, 0,4 × 0,35 m grosse Mauerdurchbrechungen zuströmt, welche ihrerseits durch aufwärtsgerichtete Jalousieklappen verschliessbar und in der Regel zur Hälfte verdeckt sind, da diese Jalousieklappen zumeist in der Richtung von 30° gegen die Senkrechte eingestellt sind. Die Abzugsleitung mündet über dem sehr niedrigen, mit Glas eingedeckten Dache des Herrenabortes. Der andere Absaugeventilator II befindet sich in der hintersten Ecke der Fensterwand des mittleren Raumes nahe unter der Raumdecke und bläst die ihm durch gegitterte Oeffnungen bis in unmittelbare Nähe frei herzuströmende Luft durch einen Fensterausschnitt in den Hof hinaus. Die Wirkung dieser beiden Luftabsaugeventilatoren ist leicht zu übersehen. Die von der Küche herzuströmende Luft wird, so lange der Dunst in derselben nicht allzusehr überhand nimmt, bei b vor und über dem Büffet abgesaugt, sehr häufig jedoch genügt der Abzug bei b dafür nicht und dann strömt ein Theil der aus der Küche kommenden Luft durch den ganzen mittleren Localraum hindurch dem hier befindlichen Luftabsauger II zu. Ebenso strömt ihm von Zeit zu Zeit ein Luftstrom aus dem Damenabort zu, weil dieser nicht für sich selbst gelüftet ist. Der Luftabzugsöffnung bei a strömt nur Luft aus dem vor der Büffetmauer befindlichen Vorderraume zu, und da diesem selbst aus anderen Räumen keine Luft zuströmt, so lässt hier die Luftreinheit niemals zu wünschen übrig. Da ferner der Herrenabort für sich selbst gut gelüftet ist und das Local nur selten sehr stark besucht ist, so ist auch die Luft in den unmittelbar am Büffet liegenden Raume sowie in dem am Hofe liegenden mittleren Raume im Allgemeinen nicht mangelhaft, so lange sich die Küche hier nicht zu sehr bemerkbar macht, und, so lange die Zugangsthür T2 geschlossen ist, können auch nur die unmittelbar an den Fenstern F1 und F2 sowie an der Thür T10 befindlichen Plätze bei sehr niedriger Aussen- und sehr hoher Raumtemperatur als zugig bezeichnet werden. Sobald dagegen die Zugangsthüre T2 geöffnet und nicht alsbald sorgfältig geschlossen wird, bevor die am Vorbau befindliche Thüre T3 geöffnet wird, macht sich alsbald ein mehr oder weniger starker Luftzug in dem Sinne bemerkbar, wie er durch die in der Figur eingezeichneten, von dieser Thür nach den drei Absaugestellen des Locales hingerichteten Pfeilzügen angedeutet ist. Dieser Luftzug ist für einige Plätze so empfindlich, dass man es zur Zeit vorzieht, die beiden Luftsaugeventilatoren für gewöhnlich ausser Betrieb und nur zeitweise, wenn die Luft wegen Mangel an Reinheit unerträglich zu werden beginnt; in Thätigkeit zu setzen; ja selbst dann, wenn die Ventilatoren nicht in Thätigkeit sind, die Abzugsröhren derselben aber geöffnet sind, macht sich der besagte Luftzug oft noch sehr empfindlich bemerkbar. Man hat der Wirksamkeit desselben für mehrere Stellen dadurch entgegen zu wirken gesucht, dass man an einigen Stellen des Locales vorspringende hölzerne Schutzwände von 1,8m Höhe anbrachte, diese haben aber begreiflicherweise nur bewirkt, dass die Richtung des Luftzuges etwas abgelenkt wurde und dafür andere Plätze dem Zuge ausgesetzt wurden, die zuvor von Zug frei waren. Uebrigens kann eine Schutz wand bei sehr kalter Aussentemperatur und hoher Raumtemperatur mit Sicherheit kaum, im Winkelbetrag von 45° zur senkrechten Richtung von ihrer oberen Kante an gerechnet, die dahinter befindlichen Personen vor Luftzug schützen, weil ein dagegen stossender kalter Luftstrom nach allen Richtungen abströmt und daher auch ein Theil desselben an der Schutzwand in die Höhe streicht und auf der anderen Seite derselben wieder niederfällt, wenn er sich nicht inzwischen bis zur Raumtemperatur erwärmt hat oder unmittelbar über der Schutzwand eine sehr kräftige Absaugewirkung vorherrscht. Deshalb kann auch ein nicht überdeckter Vorbau vor der Zugangsthüre, selbst dann, wenn niemals eine zweite Thüre desselben geöffnet wird, bevor die vorhergehende geschlossen ist, nur eine sehr beschränkte Schutzwirkung gegen Zugluft ausüben. Um zu verhindern, dass beim Oeffnen der Thüren T2 und T3 ein unzulässiger Luftzug im Locale entstehe und zugleich zu bewirken, dass dessen Lüftung stets eine gute sei, müsste die Lüftungseinrichtung wesentlich umgeändert werden und zwar würde man am zweckmässigten innerhalb des Vorbaues einen Ventilator anordnen, von diesem ab ein kurzes Saugrohr nach abwärts führen und eine in demselben vorgesehene Drosselklappe derart mit den Thüren T2 und T3 verbinden, dass dieselben den Luftzutritt zu dem besagten Saugrohre plötzlich freigibt, sobald die zweite dieser beiden Thüren geöffnet wird, ohne dass die zuerst geöffnete zuvor geschlossen ist. Ferner müsste der Vorbau selbst etwas über die Mündung des besagten Saugrohres hinaus erhöht, am besten aber oben geschlossen oder bis zur Raumdecke selbst hochgeführt werden. Weiterhin würde ein zweites Saugrohr mit einer einzigen, möglichst schwachen Krümmung längs des ganzen Locales bis zu dem dunklen Nebenraum hin längs der Decke zu verlegen sein und dessen Querschnitt von dem Ventilatorgehäuse an fortwährend gleichmässig abzunehmen haben, während dasselbe zugleich mit einer grossen Anzahl kleinerer Zuströmungsöffnungen in gleichen Abständen von einander zu versehen wäre, die einer Verschlussvorrichtung nicht bedürfen. Ferner würde ein kurzes Saugrohr unmittelbar nach dem Büffet hinzuführen und dort mit einer einzigen Oeffnung zu versehen sein, während die Küche und der dunkle Nebenraum des Gastlocales je für sich allein zu lüften sein würden und der für den letzteren Raum vorzusehende kleine Ventilator einen Saugrohrausläufer nach dem Damenaborte hin erhalten würde. Das Abzugsrohr des über dem Zugangsvorbau anzuordnenden grossen Ventilators würde auf kürzestem Wege entweder nach dem Hofe hin zu verlegen sein, wenn es nicht angängig ist, in der Strassenmauer einen Durchzug anzubringen. – Damit bei der erläuterten Anordnung das an der Decke verlegte Saugrohr nicht zu kostspielig und auch nicht unschön werde, würde man dasselbe in Holz auszuführen und möglichst flach sowie dem äusseren Ansehen nach in rechteckigen Abstufungen, im Inneren aber durch eine eingelegte Theilwand in gleichmässiger Erweiterung zu formen und zugleich für möglichste Glätte seines Luftführungsraumes zu sorgen haben. Noch ist zu bemerken, dass der für den dunklen Nebenraume anzuordnende Ventilator auch einen Theil des mittleren Localraumes mit lüften und dem entsprechend die Zuleitung zu dem grossen über dem Thürvorbau anzuordnenden Ventilator etwas kürzer gehalten werden könnte. Würde die Anlage in solcher Weise ausgeführt werden, so würde zwar beim Oeffnen der beiden Thüren T2 und T3 immer noch etwas kühle Luft in das Local eindringen, aber nicht mehr unangenehm berührend und nicht mehr als wenn bei der vorhandenen Einrichtung beide Luftabführungsvorrichtungen vollständig abgeschlossen werden, weil der über dem Thürvorbau anzuordnende Ventilator nur aus seiner nächsten Nähe Luft ansaugen würde. Endlich fehlt aber bei der beschriebenen Anlage noch ein im Allgemeinen wichtiger Bestandtheil einer guten Lüftungsanlage, nämlich eine Zuleitung frischer Luft. Deshalb würde neben der Absaugeleitung ebenfalls an der Decke des Locales eine Frischluftzuleitung von gleicher Art wie die Saugeleitung zweckmässig sein; dabei könnte dieselbe aber geringere Dimensionen erhalten, weil bei der Sommerlüftung die Fenster F1 und F2 mit benutzt und zudem auch der über dem Thürvorbau anzuordnende Ventilator im entgegengesetzten Richtungsinn in Betrieb gesetzt werden könnte. (Forts. folgt.)