Titel: Neuerungen in der Gasindustrie.
Fundstelle: Band 283, Jahrgang 1892, S. 206
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Neuerungen in der Gasindustrie. Neuerungen in der Gasindustrie. Beiträge zur Kenntniss der harzartigen Bestandtheile der Steinkohlen von G. Siepmann. Verfasser untersuchte eine westfälische Gaskohle von folgender Zusammensetzung der aschenfreien Kohlensubstanz: C 80,31 Proc.; H 5,50 Proc.; O + N 12,94 Proc.; S 1,25 Proc. und konnte aus der Kohle durch Behandeln mit Aether, Alkohol und Chloroform drei verschiedene Körper isoliren. Aether extrahirte 0,3 Proc. gelbbraunes, nicht ganz erhärtendes Harz von angenehm aromatischem Geruch, das in Aether nicht mehr vollständig löslich war. Das Harz hatte die Zusammensetzung: C 84,82 Proc.; H 10,51 Proc.; O 4,67 Proc. Der lösliche Theil allein ergab C 78,74 Proc.; H 9,64 Proc.: O 11,62 Proc. und war bei gewöhnlicher Temperatur teigig, bei 35° C. schon dünnflüssig. Alkohol extrahirte aus der mit Aether extrahirten Kohle 0,25 Proc. dunkelbraunes Harz, das erstarrte und beim Reiben hellbraunes Pulver lieferte; der Schmelzpunkt desselben lag zwischen 48 und 50°. Die Zusammensetzung desselben war C 72,52 Proc.; H 10,08 Proc.; O 17,40 Proc. Aus der so ausgezogenen Kohle löste Chloroform 0,75 Proc. dunkelbraune pechglänzende Masse von schwachem Theergeruch und 85° Schmelzpunkt. Die Zusammensetzung fand sich: C 78,82 Proc.; H 8,56 Proc.; O + Spur N 9,97 Proc. Die so dreimal extrahirte Kohle enthielt: C 74,00 Proc.; H 4,77 Proc.; O + N 2,09 Proc.; S 1,14 Proc., auf aschefreie Substanz berechnet. Die durch Aether extrahirte Substanz erwies sich bei zwei verschiedenen Kohlen arten als gleichartig. Nach Bammelsberg sollen diese harzartigen Substanzen die Ursache der Schmelzbarkeit dieser Art Kohle sein; Versuche des Verf. ergaben aber, dass dieselbe die Schmelzbarkeit nur dem Grade nach beeinflusst, aber nicht bedingt. (Zeitschrift für Berg-, Hütten- und Salinenwesen 1891 Nr. 39 S. 26.) Ueber Gasluftmaschinen von Dürr. Verf. will Gasmotoren und Druckluftmaschinen combiniren zur Erzielung einer guten Ausnützung der Wärme. Der Gasmotor braucht Kühlung, der Luftmotor Vorwärmung; man könnte also die kalte Luft für die Luftmaschine am Gasmotor vorwärmen. So z.B. erhielt ein zweipferdiger Gasmotor zugeführt stündlich 9850 Cal.; in das Kühlwasser waren übergegangen 5040 Cal.; in den austretenden Gasen gingen ab 3183 Cal.; in Arbeit wurden umgewandelt 1627 Cal., d.h. der thermische Nutzeffect war etwa 16,5 Proc. Nützt man aber von den in Kühlwasser und Auspuffgasen entwichenen Wärmemengen, d. i. 8223 Cal., nur die Hälfte aus, d. i. 4111 Cal., so kommt man auf etwa 60 Proc. thermischen Effect. Mit diesen etwa 4000 Cal. könnte man 80 cbm Luft um 150° erwärmen und erhielte somit 170 cbm erwärmte. Luft von gleicher Spannung oder 90 cbm mit fast doppelter Spannung für den Betrieb der Luftmaschine. (Journal für Gasbeleuchtung, 1891 Bd. 34 S. 433. Vortrag, gehalten vom bayrischen Gasfachmännerverein zu München.) (Vgl. 1890 278 * 341. 279 * 3. 1891 281 * 265.) Ueber den Druck in den Retorten von E. Schilling. Verf. mass den Druck in den Gasretorten während der Vergasung, indem er direct über der Retorte im Steigrohr ein Rohr einsetzte und dies mit einem Druckregistrator in Verbindung brachte. Gleichzeitig wurde bei normalem Betrieb der Exhaustoren der Druck in der Vorlage regelmässig abgelesen. Der Retortendruck bewegt sich um die Nullinie herum, und man sieht nur Schwankungen, welche von der mangelhaften Wirkung des Hahn'schen Reglers herrühren. Würde dieser, sowie die Exhaustoren genau gleichmässig arbeiten, so liesse sich die Curve ziemlich genau auf Null halten. Die überhaupt auftretenden Schwankungen bewegen sich innerhalb weniger Centimeter Wasserdruckes und können diese nicht von Einfluss auf die Zersetzung der Kohlen sein. Anders ist es natürlich, wenn im Vorlege- oder Steigrohr Verstopfungen eingetreten sind, so dass das erzeugte Gas nicht oder nur schwer abziehen kann und in Folge dessen hohen Druck erzeugt. Hier ist es aber nicht der Druck, sondern die längere Berührungsdauer des Gases mit den heissen Retortenwänden, welche eine erhöhte Graphitausscheidung verursacht. Verf. stellte auch einige Versuche an über die Durchlässigkeit der Retortenwände; das Steigrohr einer im Betrieb befindlichen, aber nicht geladenen Retorte wurde am oberen Ende zugemauert und dicht verschmiert. Am unteren Ende war ein Zuleitungsrohr in das Steigrohr eingesetzt, durch welches Gas von einem Behälter aus unter Druck in die leere Retorte geleitet werden konnte. Zwischen Behälter und Steigrohr war ein Druckmesser und eine Gasuhr eingefügt, so dass der Gasdurchgang bestimmt werden konnte, welcher erforderlich war, um einen bestimmten Druck in der Retorte aufrecht zu erhalten. Steigrohr und Retortendeckel schlössen dicht, und so konnte das Gas nur durch die glühenden Retortenwände entweichen. Versuche wurden mit der Retorte angestellt, 1) nachdem sie mit einem dichten Graphitbelag überzogen war; 2) nachdem der Graphit ausgebrannt und ausgestossen, dann die feinen Risse verschmiert worden waren; 3) die Retorte wurde nun mehrmals geladen und nach 24 sowie nach 48 Stunden untersucht. Im ersten Fall, also mit einer Graphitdecke auf den Wänden, stieg die Durchlässigkeit von 31 l für die Stunde bei 10 mm Druck auf 108 l bei 80 mm, d. i. von 0,3 bis 1,8 Proc. der Gaserzeugung, diese zu 10 cbm in der Stunde angenommen. Nach dem Ausbrennen betrug die Durchlässigkeit bei 0 mm Druck 800 l, bei 40 mm 3600 l, d. i. 8,0 bis 36,0 Proc., bei höherem Druck war dieselbe unbeschränkt. Im dritten Fall, nach kurzem Gebrauch also, stieg die Durchlässigkeit von 40 l bis 1100 l bei 0 bis 80 mm Druck, d. i. von 0,4 bis 11,0 Proc.; nach etwas längerem Gebrauch sank die Durchlässigkeit wieder. Der Gasverlust steigt also bei frisch ausgebrannten Retorten bis ins Ungemessene, nimmt aber schon nach 24 Stunden beträchtlich ab, sobald die erste dünne Schicht Graphit abgesetzt ist. Bei gut mit Graphit belegten Retorten und niederem Druck ist er sehr gering, beträgt erst 1 Proc. bei 50 mm Druck. (Journal für Gasbeleuchtung, 1891 Bd. 34 S. 452.) Bericht der Lichtmesscommission des deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern von S. Schieb. Der genannte Verein beauftragte seine Lichtmesscommission, in Gemeinschaft mit der Physikalisch-technischen Reichsanstalt die Frage der photometrischen Apparate und Methoden weiter zu bearbeiten. Als zu diesen Weiterarbeiten gehörig wurden folgende Arbeiten angesehen: 1) Das angenommene Hefnerlicht auch mit anderen, auswärts gebräuchlichen oder neu vorgeschlagenen Lichtquellen zu vergleichen und das Verhältniss festzustellen; 2) für das Hefnerlicht selbst noch näher zu ermitteln: a. den Einfluss verschiedener Dochtarten auf dasselbe, b. den Einfluss unreinen Amylacetats auf dasselbe, c. die Frage der Messung der Flammenhöhe des Hefnerlichts, insbesondere: ob dies durch Kathetometer oder durch Abblendung zu geschehen hat und, falls letztere sollte gewählt werden, in welcher Weise sie erfolgen solle; d. die Nothwendigkeit der Lüftung des Photometerzimmers bezüglich des Hefnerlichtes; e. den Einfluss des Luftfeuchtigkeitsgehaltes auf das Hefnerlicht; f. die Grundlagen für eine amtliche Prüfung (Aichung) der Hefnerlampen; g. die Anleitung zur Benützung der Lummer- und Brodhun'schen Photometerköpfe und ferner: 3) die Zusammenstellung eines thunlichst vollkommenen und leicht zu handhabenden Photometers, so dass allmählich eine möglichste Uebereinstimmung aller Hilfsmittel für Feststellung der Leuchtkraft der verschiedensten Beleuchtungsarten auch in den benachbarten Ländern herbeigeführt werde. Den erforderlichen Arbeiten traten Aenderungen an den sechs Vereinsphotometern, so wie der Umzug der Physikalisch-technischen Reichsanstalt in ihr neues Gebäude hindernd entgegen, doch fanden verschiedene Sitzungen statt. In der Sitzung vom 7. März wurden folgende Verabredungen betreffs der Grundlage für die Vorschriften zur Prüfung der Hefnerlampe getroffen: 1) die ursprünglich von Fr. v. Hefner-Alteneck angegebenen, von Siemens und Halske in Berlin angenommenen Maassverhältnisse für die Hefnerlampe sind beizubehalten. 2) Das Dochtrohr ist im Innern durch drei Dorne zu vermessen, dessen einer genau der inneren Sollweite desselben zu entsprechen, dessen anderer die zulässige Grenze für die Verengung und dessen dritter dieselbige für die Erweiterung darzustellen hat. Das Dochtrohr hat ausser der Uebereinstimmung in den Maassen auch solche im Gewicht zu zeigen; es ist mit einer Theilung an seinem oberen Rande derart zu versehen, dass eine Veränderung an dessen Höhe nicht unbemerkt kann vorgenommen werden, auch ist seine Aussenfläche zur Vermeidung von Aenderungen in der Ausstrahlung stets rein zu halten. 3) Der Docht ist möglichst locker, doch in den einzelnen Fäden derart gebunden zu wählen, dass eine gleichzeitige Bewegung aller Fäden bei Drehung des Getriebes erfolge. Das Gewicht des Dochtes auf eine gewisse Länge und bei einem bestimmten Trockenheitsgrade ist festzusetzen. 4) Das Getriebe für die Dochtbewegung soll den Docht möglichst gleichförmig von beiden Seiten erfassen. 5) Das optische Flammenmaass nach Krüss ist beizubehalten und derart fest mit dem Körper der Lampe zu verbinden, dass die Flammenbasis stets unverändert bleibe. Das feinkörnige, dünne und matte Glas des optischen Flammenmaasses soll nur mit einem wagerechten Striche für die richtige Flammenhöhe und mit zwei senkrechten Strichen versehen sein. Bis zu ersterem hat die Flammenspitze zu reichen, zwischen beiden letzteren soll das Flammenbild stehen. Millimetertheilung zwischen oder neben den senkrechten Strichen soll nur für besondere Zwecke zugelassen werden. 6) Ueber den Einfluss der Reinheit des Amylacetats stellt die Physikalisch-technische Reichsanstalt Versuche in Aussicht, auf Grund deren Ergebnisse eine Definition des für die Lichtversuche brauchbaren Amylacetats festzustellen sei. Als Bezugsquelle für dasselbe ist vorerst die Firma C. F. A. Kahlbaum in Berlin beizubehalten, sofern sie sich verpflichtet, dasselbe von stets gleicher Qualität zu liefern; auch hat sie von Zeit zu Zeit der Physikalisch-technischen Reichsanstalt Proben zur Prüfung bezieh. Feststellung der richtigen Qualität einzusenden. Der von dem Verbraucher zu untersuchende etwaige Gehalt an Essigsäure ist unter Benutzung von Lackmuspapier oder Phenolphtaleїn zu ermitteln. 7) Die Fehlergrenze in der Helligkeit des Hefnerlichts ist bis zu 2 Proc. im mehr oder weniger zu gestatten. 8) Zu der amtlichen Prüfung sind nur diejenigen neuen und älteren Hefnerlampen zuzulassen, welche den beschlossenen Bestimmungen entsprechen. Die amtlich zu prüfenden Hefnerlampen haben den Namen des Anfertigers und eine Fabrikationsnummer zu tragen, und versieht sie die Physikalisch-technische Reichsanstalt, wenn sie die Prüfung bestanden haben, mit der Jahreszahl, in welcher die Prüfung vorgenommen wurde. Das freiwillige Wiederprüfenlassen von Hefnerlampen ist zu empfehlen. Es wurde beschlossen – behufs Feststellung des Werthes der Hefnerlampe gegenüber den Kerzen –, das Vereinsphotometer Nr. 6 sammt der von der Reichsanstalt geprüften Lampe Nr. 6 an die Mitglieder der Commission zu Untersuchungen zu versenden. (Journal für Gasbeleuchtung, 1891 Bd. 34 S. 431.) Die Beglaubigung der Hefnerlampe durch die Physikalisch-technische Reichsanstalt von Löwenherz. Wie bereits vorher erwähnt, hat die Physikalischtechnische Reichsanstalt die Prüfung der Hefnerlampen übernommen. v. Hefner-Alteneck selbst hatVgl. d. J. 1884 252 * 474. für das Hefnerlicht folgende Definition gegeben: „Das Maass für das Hefnerlicht ist die Leuchtkraft einer in ruhig stehender, reiner athmosphärischer Luft brennenden Flamme, welche aus dem Querschnitt eines massiven, mit Amylacetat gesättigten Dochtes aufsteigt, der ein kreisrundes Dochtröhrchen aus Neusilber von 8 mm innerem und 8,3 mm äusserem Durchmesser und 25 mm freistehender Länge vollkommen ausfüllt bei einer Flammenhöhe von 40 mm, vom Rande des Dochtröhrchens aus und wenigstens 10 Minuten nach dem Anzünden gemessen.“ Zu dieser Einrichtung tritt bei der ursprünglichen Lampe ein Visir zur Einstellung der Flammenhöhe; dabei soll man durch die Flammenspitze nach den Kanten des Visirs blicken und die Flammenhöhe so einstellen, dass die Spitze des halben Sternes der Flamme, welche etwa 0,5 mm unter der äussersten Spitze eines nur halbleuchtenden, den Kern umgebenden Saumes auftritt, von unten her die Visirlinie berührt. Die Lichtmesscommission hält es für vortheilhafter, das Visir durch ein von A. Krüss eingeführtes optisches Flammenmaass zu ersetzen; bei ihm wird durch Hilfe einer kleinen Linse ein umgekehrtes Bild des Flammenendes auf einer mit Theilung versehenen matten Glasscheibe entworfen. Dies Flammenmaass ist mittels eines Bajonnetverschlusses um die Lampe herum befestigt und behufs leichter Ermöglichung des Reinigens der Lampe abnehmbar. Krüss brachte auf der matten Scheibe in Entfernung von je 1 mm Striche an, welche nun bis auf den einen in 40 mm Flammenhöhe wegfallen sollen. – v. Hefner-Alteneck erachtet das Feststellen des das Flammenmaass tragenden Ringes für unzweckmässig, weil nach seinen Erfahrungen, je nach der verschiedenen Aufstellung der Lampe die Lage des Dochttriebes dem Beobachter gegenüber eine andere sein und deshalb der Ring freie Beweglichkeit behalten muss. Er ist ferner der Meinung, dass man mit dem von ihm eingeführten Visir sicherer messen könne als mit dem optischen Flammenmaass; deshalb tritt er dafür ein, das Visir als die eigentliche Norm für die richtige Flammenhöhe beizubehalten und das optische Flammenmaass nur zur Bequemlichkeit für Ungeübtere beizufügen. Das Einstellen der Flamme gibt v. Hefner an wie folgt: der halbe Kern der Flamme soll von unten scheinbar an das Visir anspielen. Das halbleuchtende Ende der Flammenspitze fällt dann mit der Dicke des Visirs zusammen, doch erscheint bei scharfem Zusehen noch ein leiser Schimmer derselben bis ungefähr ½ mm über dem Visir. Es darf aber weder die Spitze des hellen Kerns der Flamme über dem Visir vorsehen, noch zwischen diesen beiden sich eine dunkle Stelle bemerkbar machen. Die von der Flamme beschienenen Kanten des Visirs werden stets blank gehalten. Diese Verhältnisse sind natürlich nur an der Flamme selbst zu beobachten, und nicht an ihrem vielleicht 100 mal lichtschwächeren Abbilde. Die Vorschriften für das Einstellen am Flammenmaass müssten deshalb wieder andere sein. Letzteres kann aber sehr wohl benützt werden, wenn es nicht auf äusserste Schärfe der Einstellung ankommt, oder neben dem Visire. v. Hefner empfiehlt deshalb, beide Arten von Visiren an der Lampe anzubringen, das Visir aber als das obligatorische aufzustellen. Die Prüfung der Lampen durch die Reichsanstalt soll auf ± 0,02 ihres Sollwerthes geschehen nach dem Beschluss der Lichtmesscommission; die Angabe wird aber auf 0,01 geschehen, um zu verhüten, dass beglaubigte Lampen sich im Verkehr vorfinden, welche um 4 Proc. in der Helligkeit von einander abweichen. – Ausser der Vorschrift für die Fehlergrenze der Lichtstärke ist es auch nöthig, für die einzelnen maassgebenden Dimensionen bestimmte Fehlergrenzen vorzuschreiben; vor allem kommt es auf die Abmessungen des Dochtröhrchens an, insbesondere hat die Wandstärke desselben einen wesentlichen Einfluss auf die Leuchtkraft der Lampe, indem die grössere oder geringere Wandstärke eine mehr oder weniger starke Erwärmung des Rohrs zur Folge hat. Die Wandstärke soll 0,15 mm betragen, und man wird dabei eine Fehlergrenze von ± 0,05 mm zulassen können. Eine eben solche Fehlergrenze wird für den inneren Durchmesser des Dochtröhrchens zu erlauben sein. Das Röhrchen sollte ferner bis 25 mm seiner Länge freistehen; Abweichungen von 2 bis 8 mm dürften einen nennenswerthen Einfluss noch nicht ausüben. Endlich ist für, das Flammenmaass eine Fehlergrenze aufzustellen; die Flammenhöhe wird begrenzt unten durch das Dochtröhrchen, oben durch die Höhe des Visirs oder des Flammenmaasses. Man muss deshalb versichert sein, dass das Dochtröhrchen richtig eingesetzt und nicht verkürzt ist; es wird dies am besten mit einer cylindrischen Leere aus Stahl gemessen, welche unten auf der Lampe aufsitzen muss; oben trägt dieselbe Schlitze zum Nachsehen, ob das Dochtröhrchen auch oben aufsitzt. Darüber ist eine Schneide angebracht, deren Bild in dem Flammenmaass erscheint und welches mit dem 40 mm Strich übereinstimmen muss. Aehnlich lässt sich das Visir am Flammenmaass controliren. Die Festsetzung der Grosse von 40 mm ist für die Beglaubigung von Bedeutung; ein Unterschied in der Flammenhöhe von 1 mm bewirkt bereits eine Aenderung der Leuchtkraft von 3 Proc. Da aber die Helligkeit auf 1 Proc. angegeben werden soll, so ist die Einhaltung der Flammenhöhe auf ⅙ mm zu sichern. Die Fehlergrenze darf also höchstens 0,2 mm (genauer 0,17 mm) betragen. Ein wichtiger, aber noch streitiger Punkt ist die Beschaffenheit des Amylacetats. Bannow, Chemiker der Firma Kahlbaum in Berlin, von welcher bisher das Amylacetat meist bezogen wurde, gab für die Prüfung desselben folgende Vorschriften: Spec. Gew. bei 15° C. sei 0,872 bis 0,876. Amylacetat mit dem gleichen Volumen Benzin oder Schwefelkohlenstoff gemischt darf keine Trübung ergeben; 1 ccm Amylacetat mit 10 ccm 90% Tr. Alkohol und 10 ccm Wasser soll klare Lösung geben. Ein Tropfen Amylacetat auf weissem Papier darf beim Verdunsten keinen bleibenden Fettfleck hinterlassen. – Aus vier verschiedenen Geschäften wurden fünf Proben Amylacetat entnommen, nämlich: 1) von Kahlbaum in Berlin, 2) von Schering in Berlin, „reine“; 3) und 4) von Trommsdorff in Erfurt, „Probe I und Pear Oil“; 5) von Merck in Darmstadt „chemisch rein“. Die ersten drei entsprechen den Bannow'schen Proben, aber nur die ersten beiden entsprachen in photometrischer Beziehung; die andern drei reagirten sauer, die Lampen zeigten Grünspanbildung, die Flammen zuckten und der Docht verkohlte rasch. Die mittlere Lichtstärke der fünf Proben war: 1,00; 1,00; 0,99; 0,98; 0,96. Bei der fractionirten Destillation zeigten sich grosse Verschiedenheiten; ebenso im Gehalt an gebundener Essigsäure. Auf Grund der angestellten Versuche sind die Bedingungen für genügende Reinheit des Amylacetats wie folgt zu stellen: Spec. Gew. 0,872 bis 0,876 bei 15° C. Das frisch bezogene Amylacetat darf blaues Lackmuspapier nicht röthen. Ueber 137° C. sollen wenigstens 9/10 des Amylacetats überdestilliren; auch soll die obere Temperaturgrenze angegeben werden, innerhalb welcher 9/10 übergehen. Für das Kahlbaum'sche Amylacetat ist dies innerhalb 137 und 143°. Der Gehalt des Amylacetats an gebundener Essigsäure, als C2H4O2, soll wenigstens 44 Proc. betragen. In den meisten Fällen werden die drei ersten Punkte genügen. Es sind nun noch Zweifel zu lösen, ob und wie ein einmal probemässig gefundenes Amylacetat durch Zersetzung sich mit der Zeit ändern könnte. Eine solche könnte nur durch Bildung von freier Essigsäure in Folge von Wassergehalt vor sich gehen. Der letzte betrug bei Kahlbaums Amylacetat 0,05 Proc., woraus sich 0,17 Proc. Essigsäure bilden könnte. Im ungünstigsten Fall nimmt dasselbe 0,6 Proc. Wasser auf entsprechend 2 Proc. Essigsäure, welcher Gehalt einen merkbaren Einfluss auf die Leuchtkraft noch nicht ausübt, wenn schon eine mit solchem Amylacetat gespeiste Lampe nicht gut brennt. Erst 5 Proc. Essigsäure hatten eine Verringerung der Leuchtkraft um 0,015 des Sollwerths zur Folge, ein fortwährendes Zucken der Flamme und rasches Verkohlen des Dochtes. v. Hefner-Alteneck liess in der Kahlbaum'schen Fabrik Mischungen von Amylacetat herstellen mit den Substanzen, welche die in Frage kommenden Verfälschungen darstellen sollen. 50 Th. Amylacetat und 50 Th. Alkohol gemischt hatten ein spec. Gew. von nur 0,841 und nur 0,6 der normalen Leuchtkraft. 80 Th. Amylacetat und 20 Th. Fuselöl hatten nur 0,865 spec. Gew., die Leuchtkraft war 2 Proc. geringer als normal; das Siede verhalten war ein anderes. 98 Th. Amylacetat und 2 Th. Diamylen hatten fast das normale spec. Gew., die Leuchtkraft war anfangs 2 Proc. zu hoch, wurde aber in Folge Ausscheidens des Diamylens normal. Ein Gemisch von 91 Th. Amylacetat, 5 Th. Alkohol und 4 Th. Ricinusöl wurde hergestellt, um das normale spec. Gew. herzustellen; die Leuchtkraft war 4 Proc. zu gering, der Docht verkohlte stark. 80 Th. Amylacetat, 10 Th. Isobutylacetat und 10 Th. Amylalkohol hatten zu niederes spec. Gew., nur 0,865, die Leuchtkraft war 0,5 Proc. zu hoch; die Schwächung, welche dieselbe durch den Amylalkohol erleidet, wird durch das Isobutylacetat wieder aufgehoben. Der Gehalt an Isobutylacetat und Amylen, welche beide die Leuchtkraft des Amylacetats verstärken, könnte die Ursache sein, dass in früheren Jahren bezogenes Amylacetat höhere Leuchtkraft besass als jetzt bezogenes. – Ueber den Einfluss, welchen Verschiedenheiten der meteorologischen Verhältnisse, des Luftdrucks, des Feuchtigkeitsgehalts der Luft u. dgl. auf die Leuchtkraft des Amylacetats ausüben, sollen Versuche noch angestellt werden. Die Stempelung der Lampen soll durch Einschlagen des Reichsadlers, der Prüfungsnummer und der Jahreszahl geschehen, dieselben Zeichen soll das Dochtröhrchen erhalten. (Journal für Gasbeleuchtung, 1891 Bd. 34 S. 489. Vortrag, gehalten in der Versammlung des Gas- und Wasserfachmänner-Vereins zu Strassburg.) Amylacetat für die Hefnerlampe von H. Drehschmidt. Die städtische Gasanstaltsverwaltung in Berlin beschloss 1885, zu den photometrischen Messungen statt der englischen Wallrathkerze die Amyllampe zu benützen; Verf. stellte damals das Verhältniss der Kerze von 45 mm Flammenhöhe fest als 1,048 Hefnerlicht, zu gleichem Resultate kamen Fieberg und Fischer, Nun fand 1890 die Lichtmesscommission des Gasfachmänner-Vereins andere Zahlen, die Reichsanstalt fand 1,134 Hefnerlicht = 1 Kerze. Verf. stellte nun abermals Versuche an und fand 1,132, einige Stücke der 1885 benützten Kerzen ergaben 1,129, also sehr abweichend von der früheren Zahl; die Ursachen dieses Wechsels glaubt Verf. in verschiedener Zusammensetzung des Amylacetats suchen zu müssen. Im Jahre 1890 entnahm er von C. Kahlbaum in Berlin drei Proben; dieselben waren sauer, mit schwach gelblicher Farbe. Die Proben ergaben bei der fractionirten Destillation im Dephlegmator von Glinsky sehr wechselnde Fractionen, enthielten auch bis zu 180° siedende Substanzen, während der Siedepunkt des Amylacetats zu 138 bis 140 angegeben wird. Demnach sind zweifellos Beimischungen vorhanden. Dieselben können aus dem Fuselöl herrühren, welches zur Darstellung des Isoamylalkohols dient, und ausser diesem eine ganze Reihe anderer Körper enthält wie Isobutylalkohol, Propylalkohol und Aether der Capron-, Capryl- und Caprinsäure, und zwar in verschiedenen Verhältnissen je nach der Herstammung des Fuselöls. Auch aus der Essigsäure können Verunreinigungen stammen; dieselbe wird aus Holzessig hergestellt und enthält so Valeriansäure, Normalbuttersäure, Crotonsäure und andere. Die von 150 bis 180 und über 180° siedenden Bestandtheile des Amylacetats hatten einen dem Amylvalerat ähnlichen Geruch, das bei 191° siedet. – Das Amylacetat wird erhalten aus Isoamylalkohol und Essigsäure unter Wasserabspaltung durch concentrirte Schwefelsäure; durch Wasserabspaltung entstehen aber auch Kohlenwasserstoffe, selbst bei vorsichtigstem Arbeiten. Es ist demnach fraglich, ob die Wahl des Amylacetats als Brennstoff eine günstige war. Die drei im gleichen Jahr bezogenen Proben Amylacetat ergaben, die erste zu 1 angenommen, die Leuchtkraft 1,0; 1,012; 1,004. Verf. prüfte auch die einzelnen Fractionen auf ihre Leuchtkraft und fand dieselbe bis 135° zu 0,987 und höher bis 150 bis 180° zu 1,061 ansteigend. Jedenfalls zeigen die Versuche, dass das Amylacetat, von Kahlbaum bezogen, keine reine Substanz ist, sondern Bestandtheile von verschiedener Leuchtkraft enthält. Amylacetatproben von Schering und von Kahlbaum bezogen, wichen stark in der fractionirten Destillation von andern ab. (Journal für Gasbeleuchtung, 1891 Bd. 34 S. 513.) (Fortsetzung folgt.)