Titel: Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen bei geneigter maschineller Förderung.
Autor: Fr.
Fundstelle: Band 284, Jahrgang 1892, S. 206
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Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen bei geneigter maschineller Förderung. Mit Abbildung. Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen bei geneigter maschineller Förderung. Verkehren bei einer doppeltwirkenden geneigten Förderung mit auf die ganze Bahnlänge gelegtem Doppelgeleise die leeren Wagen stets auf dem einen, die vollen auf dem anderen Geleise, und geschieht die Förderung unter Anwendung einer Treibscheibe, so ist die folgende, der Oesterreichischen Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen entnommene einfache Einrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen anwendbar. In Entfernungen von 30 bis 50 m wird, wie die Abbildung erkennen lässt, unter den Schienen nach der Breite des Doppelgeleises eine wagerechte Welle w drehbar gelagert. Innerhalb des Geleises, auf welchem sich die Wagen stets nach aufwärts bewegen, werden auf die Welle zwei starke zweiarmige Hebel hh lose aufgezogen. Die längeren Arme dieser Hebel bilden die Fangarme, die kürzeren tragen Gegengewichte, durch welche erstere in aufgerichteter Stellung erhalten werden. Die Gegengewichte stützen sich vorn gegen eine feste Widerlage W und machen dadurch ein Niederkippen der Fangarme nach rückwärts unmöglich. Die aufwärts fahrenden Wagen drücken die Fangarme nieder; diese werden durch die Gegengewichte gleich wieder aufgerichtet. Bei einem vorkommenden Seilbruche werden die auf dem Auffahrtgeleise niederlaufenden Wagen durch die Fangarme aufgehalten. Textabbildung Bd. 284, S. 206Vorrichtung zum Aufhalten abgerissener Wagen. Zwischen dem anderen Geleise, auf welchem die Wagen abwärts fahren, werden ganz gleiche Fanghebel h1h1 auf die genannte Welle festgekeilt, und zwar so, dass sie für gewöhnlich zwischen dem Geleise niedergekippt liegen. Zur Erhaltung der Fanghebel in dieser Lage dient eine einfache Sperrvorrichtung, welche ausserhalb des Geleises für die aufwärts fahrenden Wagen angebracht ist und im Falle eines Seilbruches durch die auf diesem Geleise niederstürzenden Wagen gelöst wird, wonach die festgekeilten Fanghebel vermöge der Wirkung der Gegengewichte aufgerichtet und die auf dem Niederfahrtgeleise herablaufenden Wagen aufgehalten werden. Die Sperrvorrichtung besteht aus einer senkrecht gelagerten, drehbaren Welle v, auf welcher unten ein Sperrdaumen s aufgekeilt ist; dieser erhält die Fanghebel welle mittels einer auf derselben angebrachten Klinke K in jener Lage, bei welcher die festgekeilten Fanghebel niedergekippt sind. Beim Verdrehen der Sperrwelle v wird die Klinke von dem Daumen losgelassen, die Welle w durch die Gegengewichte verdreht und die Fangarme werden aufgerichtet. Die Sperrwelle wird durch einen auf derselben angebrachten Stosshebel s bethätigt. Der einseitig gelenkige Fortsatz desselben wird beim Anstossen der aufwärts fahrenden Wagen in dem Gelenke allein verdreht, beim Anstossen der niederfahrenden Wagen wird hingegen der ganze Hebel sammt der Sperrwelle verdreht, wodurch die Fanghebel zur Wirkung gelangen. Die sämmtlichen Sperr wellen sind unter einander durch Drahtzüge verbunden, so dass vorkommenden Falles alle Fanghebel gleichzeitig aufgerichtet werden. Das Auslösen der Sperrwellen kann auch vom Stande des Anschlägers erfolgen. Derartige Sicherheitsvorkehrungen zum Aufhalten der abgerissenen Wagen sind ausgeführt bei einer Haldenförderung mit Seil ohne Ende des Steinkohlenbergwerkes Gerhard bei Saarbrücken und bei einigen Kettenförderungen auf belgischen Steinkohlengruben. Fr.