Titel: Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
Fundstelle: Band 285, Jahrgang 1892, S. 93
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Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 70 d. Bd.) Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. V. Schlämpe und VI. Apparate. Die Einrichtung beweglicher Kühlschlangen im rechten Winkel mit Dampf- oder Wasserbetrieb beschreibt W. Koser in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 323. Die Einrichtung soll einfach, bequem und preiswerth sein und viele Vortheile gegenüber den anderen Constructionen bieten. Mit dem Winkelkühler kann die Maische so tief bewegt werden, als der halbe Längsdurchmesser eines Bottichs beträgt. Der Steigraum, welcher ohne Bewegung 15 bis 16 cm, mit dem Gomolka'schen Kühler 10 cm betrug, ging bei dem Winkelkühler auf 6 bis 7 cm herunter. Ferner hat der Winkelkühler den Vorzug, dass bei seiner Bewegung eine permanente Lüftung und Entweichen der Kohlensäure eintritt, während bei anderen Systemen stets todte Punkte auftreten. Bei Kühlern, welche eine auf und ab gehende Bewegung haben, tritt so lange ein todter Punkt ein, bis wieder die Oberfläche der Maische durchbrochen wird; je tiefer die Bewegung ist, desto anhaltender sind also die todten Punkte; lässt man hingegen den Kühler nicht so tief bewegen, so wird die Kohlensäure die ungerührte Maische auftreiben und in Folge davon mehr Steigraum gebraucht werden. Sobald die Hauptgährung etwas nachlässt, wird der Winkelkühler, um keinen Alkoholverlust eintreten zu lassen, tiefer gestellt, so dass die Bewegung nur in der Maische stattfindet, d.h. der Kühler kommt nicht mehr über die Oberfläche der Maische hinaus. Der Winkelkühler wird von der Metallwaarenfabrik Preiser in Fraustadt i. P. gebaut. Eine mechanische Kühlanlage mit Kettenzug beschreibt Siegler in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 332. Der Spirituscontrolapparat von Born, welcher in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 372, beschrieben wird, beabsichtigt, dem Brennereibesitzer und der Steuerbehörde eine absolut genaue Ueberwachung der Spiritusfabrikation zu ermöglichen, dabei jegliche Unregelmässigkeit und Unredlichkeit im Betriebe ausschliessend. Der Apparat besteht aus einem Alkoholmesser und einem Probenehmer, so dass die Angaben des Alkoholmessers am Ende der Campagne von der Steuerbehörde an oberster Stelle durch eine Durchschnittsprobe der ganzen Fabrikationsperiode controlirt werden können. Der Hauptvortheil dieses Apparates liegt darin, dass der Probenehmer nicht am Anfang oder am Ende der Füllung des Messkörpers die Probe entnimmt, sondern erst dann, wenn nach mehrmaliger inniger Mischung der ganzen Füllung des Messgefässes sich dieses zu entleeren beginnt. Dadurch ferner, dass nach der Entleerung des Probenehmers dieser selbst mehrere Minuten hindurch geöffnet bleibt, entleert er sich stets unter gleichen Verhältnissen – genau bis auf dieselbe Tropfenzahl – und ist somit der Steuerbehörde in der Sammlung dieser Proben ein absolut genaues Durchschnittsmuster für den Betrieb während einer ganzen Campagne und damit die Controle für den Betrieb während dieser ganzen Periode gegeben. Der Apparat ist nach seiner Aufstellung und Plombirung für niemand zugänglich und dadurch gegen Eingriffe jeder Art geschützt. Der Apparat kann auch ohne Probenehmer, eventuell auch ohne Messapparat hergestellt werden; der Preis schwankt dadurch zwischen 150 bis 500 M. Er kann ferner mit einem Maischcontrolapparat combinirt werden, der genau Tag, Stunde und Minuten der Füllung angibt, der Anzeige davon macht, ob ein Maischbottich übergestiegen oder nachgefüllt ist, kurz der Mittheilung über jede mit einem Bottich vorgenommene Manipulation macht; mit dieser Einrichtung beträgt der Preis etwa 800 M. Der Apparat wird von der Firma Fr. Neumann in Berlin N., Chausseestrasse 112, gebaut. Die Einzelheiten der Construction desselben sind beim Patentamt angemeldet. Wie weit der Apparat sich den bisherigen Controlapparaten überlegen erweisen wird, kann erst die Prüfung in der Praxis lehren. VII. Analyse. Ueber den Einfluss der sogen. stickstoffreien Extractstoffe auf das Ergebniss der Stärkebestimmung in Cerealien veröffentlichen C. J. Lintner und G. Duell in der Zeitschrift für angewandte Chemie, 1891 S. 537, eine Untersuchung, der wir das Folgende entnehmen. Bei einer früheren Untersuchung (vgl. 1891 280 47) hatten die Verfasser gefunden, dass den Hauptbestandtheil der stickstofffreien Stoffe ein Gummi bildet, welches als Spaltungsproducte Galactose und Xylose liefert, von denen die erstere schwer gährend ist und Fehling'sche Lösung etwas weniger als Dextrose reducirt, während letztere etwas stärker reducirt und nicht gährungsfähig ist. Es wurde nun in verschiedenen Materialien der Gehalt an Stärkemehl nach der Methode von Märcker bestimmt und zwar wurde die Stärke aus der Dextrose mit dem Factor 0,9 berechnet. Die von den Bestimmungen übrig gebliebene Flüssigkeit wurde auf dem Wasserbade concentrirt, bei 25° mit Presshefe der Rückstand vergohren, der Gährrückstand auf 100 cc aufgefüllt, filtrirt und im Filtrat die reducirenden Bestandtheile nach Allihn bestimmt. Die Versuche ergaben Folgendes: I II Stärke Unvergohrene reducirendeBestandtheile auf Stärkeberechnet Gerste 56,86 Proc. 2,7 Proc. Weizen 56,27 4,0 Mais 62,50 1,5 Kartoffelmehl 65,03 2,0 Hiernach erscheinen die Stärkewerthe um die unter II aufgeführten Procentzahlen zu hoch. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass den unter II angeführten Zahlen eine gewisse Unsicherheit anhaftet, welche durch die Anwesenheit der Galactose bedingt ist, weil dieselbe nicht unvergährbar, sondern nur schwer gährend ist; die Zahlen dürften daher, vielleicht mit Ausnahme derjenigen für Weizen, zu niedrig sein. Gleichwohl würde man durch Subtraction derselben von den Stärkeprocenten zu richtigeren Werthen gelangen, vorausgesetzt, dass sonst kein Einwand gegen ein derartiges Verfahren erhoben werden könnte. Ein solcher, und zwar ein sehr gewichtiger richtet sich aber gegen den theoretischen Factor 0,9, mit welchem die Umrechnung der Dextrose auf Stärke erfolgt. Schon Sachsse (Chemisches Centralblatt, 1878 S. 732) gibt an, dass man für diese Umrechnung nicht das Verhältniss 100 : 90, sondern 108 : 99, demnach den Factor 0,917 anwenden müsse, und Soxhlet (Wochenschrift für Brauerei, 1885 S. 193) kam auf Grund zahlreicher Versuche zu dem Factor 0,94. Die Verfasser suchten nun ebenfalls den Umrechnungsfactor mit reiner Stärke zu ermitteln, wobei so verfahren wurde, dass 3 g Stärke, deren Wasser- und Aschengehalt genau bekannt war, mit 15 bezieh. 20 cc Salzsäure von 1,125 spec. Gew. in bekannter Weise invertirt wurden. Es ergaben sich folgende Factoren: Kartoffelstärke Reisstärke Roggenstärke Weizenstärke 0,938 0,943 20 cc HCl 0,938 0,937 0,945 0,950 15 cc HCl Mittel 0,941. Unter Annahme der Factoren 0,94 und 0,9 ergeben sich nun folgende Werthe: I. Stärkegehalt uncorrigirt, berechnet mit 0,94. II. Stärkegehalt corrigirt durch die unvergährbaren, reducirenden Bestandtheile und berechnet mit 0,94. III. Stärkegehalt uncorrigirt, berechnet mit 0,9. IV. Stärkegehalt corrigirt und berechnet mit 0,9. I II III IV Gerste 59,38 56,57 56,86 54,16 Weizen 58,77 54,59 56,27 52,27 Mais 65,27 63,18 62,50 60,50 Kartoffelmehl 67,92 66,32 65,03 63,53 Zweifellos kommen die unter II aufgeführten Werthe der Wahrheit am nächsten, wenn sie auch wegen der Vergährbarkeit der Galactose meist um ein Geringes zu hoch ausfallen mögen. Von diesen zeigen die grössten Abweichungen die mit dem Factor 0,94 berechneten uncorrigirten Werthe im positiven und die mit 0,9 berechneten corrigirten im negativen Sinne. Dagegen ergeben die mit 0,9 berechneten uncorrigirten Procentzahlen die beste Uebereinstimmung mit den Werthen unter II. Mit Anwendung des Factors 0,9 compensiren sich eben die Fehler, welche durch die Anwesenheit der stickstoffreien Extractstoffe neben der Stärke bei der Invertirung entstehen, mehr oder weniger, unter Umständen vollkommen. Bei der Stärkebestimmung in Cerealien nach der Methode von Märcker, welche die Verfasser immer noch für die beste der zur Verfügung stehenden halten, empfiehlt es sich daher, zur Umrechnung den Factor 0,9 ohne jegliche Correctur anzuwenden. In allen Fällen natürlich, wo neben der Stärke die stickstoffreien Extractstoffe in grösserer Menge vorhanden sind, wie in Trebern, Kleien, auch bei Bestimmung der Gesammtkohlehydrate in vergohrenen Branntweinmaischen, wird man auch mit dem Factor 0,9 keine Näherungswerthe mehr erhalten. Wenn es sich darum handelt, die Stärke bei Abwesenheit stickstoffreier Extractstoffe auf dem Wege der Invertirung zu bestimmen, erhält man mit dem Factor 0,94 die richtigsten Werthe. Ueber Zuckerbestimmung mittels Ost'scher Lösung (vgl. 1891 281 285 und 279 282) berichtet Schmöger in der Zeitschrift für Zuckerindustrie, Bd. 41 S. 785. Es wurden bei Trauben-, Milch- und Invertzucker je drei aus einander liegende Punkte der von Ost aufgestellten Tabelle über das Verhältniss zwischen angewandtem Zucker und reducirtem Kupfer geprüft und, ausser bei Milchzucker, wie dies von Ost selbst schon hervorgehoben ist, befriedigende Zahlen erhalten. Die Zahlen für Invertzucker erwiesen sich auch dann noch als richtig, wenn 100 und mehr Procent Rohrzucker daneben anwesend waren. Bei 1000 und mehr Procent Rohrzucker bewährt sich die kupferärmere Lösung Ost's ganz vortrefflich, doch zeigten die gefundenen Kupfermengen zumeist, gegenüber den nach Ost zu erwartenden, Differenzen bis zu 6 mg, für welche bisher keine Erklärung vorliegt. Nachtheile der Ost'schen Lösung sind: 1) dass Zuckerlösungen, die Kalk und andere Metalloxyde enthalten, nicht mit ihr untersucht werden können, da Kalk mit in den Niederschlag eingeht (sehr störend z.B. bei der Untersuchung des Milchserums); das Ausfällen des Kalkes durch neutrales Kaliumoxalat ist zwar thunlich, lässt sich aber nicht stets anwenden. 2) Bei Analysen verdünnter Zuckerlösungen ist die Eigenschaft der kupferreicheren Ost'schen Lösung, beim Kochen schwarzes Kupferoxyd abzuscheiden, störender als Ost annahm; die kupferärmere Lösung scheidet in solchen Fällen nichts aus, enthält aber nicht genug Kupfer. 3) Die Ost'sche Lösung verliert zwar beim Stehen, ja selbst bei 10 Minuten langem Kochen, fast keine Kohlensäure, zersetzt sich aber bei längerem Aufbewahren in anderer Weise, indem das Glas angegriffen und ein Kupfersilicat gebildet wird, so dass die Lösung hiernach etwas kupferärmer ist. – Ost hat eine mangelhafte Haltbarkeit oder eine Zersetzung beim Aufbewahren nicht beobachten können (nach Chemiker-Zeitung, Repertorium 1891 S. 306). Zur Herstellung einer haltbaren Fehling'schen Lösung gibt Rossel in der Schweizerischen Wochenschrift für Pharmacie, 1891 S. 442, folgende Vorschrift: 34,56 g reines Kupfersulfat in Wasser gelöst, 150 g reines acrolëinfreies Glycerin, 130 g Kaliumhydroxyd in Wasser gelöst, das Ganze zu 1000 cc aufgefüllt. So viel dem Referenten erinnerlich, ist der Ersatz der Weinsäure durch Glycerin schon vor längerer Zeit in Vorschlag gebracht, hat sich jedoch nicht bewährt. Ein Verfahren zur Bestimmung des Rohrzuckers, welches auf der Ermittelung des Drehungs- und Reductionsvermögens vor und nach der Vergährung mit Bierhefe sich gründet, theilen C. O'Sullivan und F. Tompson in Chem. Soc., 1891 S. 46, mit. Die Einwirkung von Salzsäure auf Invertzucker, Dextrose und Lävulose hat F. G. Wichmann studirt (Zeitschrift für Rübenzuckerindustrie, 1891 S. 727). Es wurde der Einfluss geprüft, welchen die Zeitdauer des Kochens, die Säuremenge und das Verhältniss zwischen Kochdauer und Säuremenge auf die Reaction ausüben. Es zeigte sich, dass bei allen drei Zuckerarten Kochdauer und Säuremenge sich gegenseitig vertreten können, d.h. dass die doppelte Säuremenge dieselben Veränderungen hervorbrachte, wie die halbe Säuremenge bei doppelt so langer Kochdauer. Dagegen waren die Veränderungen, welche die verschiedenen Zuckerarten bei gleicher Behandlung erleiden, sehr verschiedene. So lässt z.B. eine ungenügende Säuremenge einen Theil Lävulose unzerstört, überschüssige Säure dagegen zerstört Dextrose neben Lävulose. Ebenso wird bei steigendem Verhältniss von Dextrose zu Invertzucker neben Lävulose auch Dextrose zerstört, bei steigendem Verhältniss von Lävulose zu Invertzucker dagegen wird erstere nicht vollständig zerstört. Der Verfasser kommt daher nach seinen Versuchen zu dem Schluss, dass die Bestimmungsmethode unanwendbar ist, um die bezüglichen Mengen Invertzucker, Dextrose und Lävulose zu bestimmen, wenn dieselben gemeinsam vorhanden sind. Zur Sprituntersuchung wendet die schweizerische Alkoholverwaltung folgende Methoden an: Zum Nachweis von Aldehyden werden 10 cc 95procentigen Sprits mit 1 cc 10procentiger Lösung von salzsaurem Metaphenylendiamin versetzt und die eintretende Färbung mit in Reagensgläsern eingeschmolzenen Farbstofflösungen verglichen. Es soll sich noch 0,01 Volumen Aldehyd pro Mille erkennen lassen. Zur Prüfung auf Furfurol dient die Reaction mit Anilin und Salzsäure oder mit Xylidin und Essigsäure; 2 cc des Reagens werden zu 10 cc Sprit gefügt und die Färbung colorimetrisch geschätzt. Für die Unterscheidung des Sprits in Feinsprite, Primasprite und Weinsprite werden 50 cc des 95procentigen Sprits mit 1 cc einer 0,2 pro Mille Kaliumpermanganat enthaltenden Lösung versetzt und die Zeit bestimmt, welche bis zur Entfärbung des Gemisches verläuft. Die Reaction gewährt gute Anhalte, vorausgesetzt, dass der Sprit nicht in hölzernen Gebinden gelagert hat und aus denselben organische Stoffe aufgenommen hatte. Die Anforderungen, welche die schweizerische Alkoholverwaltung vorläufig an die verschiedenen Spritklassen stellt, sind folgende: Wein- und Primasprite sollen bei der Prüfung mit salzsaurem Metaphenylendiamin keine Reaction geben. Ausserdem sind Weinsprite, welche bei der Permanganatreaction eine Entfärbungsdauer von weniger als 30 Minuten aufweisen, und Primasprite, die sich in weniger als 15 Minuten entfärben, zu beanstanden. Feinsprite, welche mehr als 0,30 Volumen pro Mille Aldehyd zeigen, oder die Permanganatlösung in weniger als 1 Minute entfärben, werden als ungenügend betrachtet. Sämmtliche Sprite sollen frei von Furfurol sein (Zeitschrift für analytische Chemie, Bd. 31 S. 98). Eine Vorschrift zur Analyse von Spirituosen theilt James Bell in Analyst, Bd. 16 S. 171, mit. Dieselbe bezieht sich auf die Bestimmung der freien Säuren, der zusammengesetzten Ester und der höheren Alkohole. Die quantitative Bestimmung von Furfurol und den Pentosekohlenwasserstoffen von W. E. Stone (Chemiker-Zeitung, Repertorium 1891 S. 274). Als Reagens auf Eiweiss empfiehlt J. A. Mac William die Sulfosalicylsäure, welche in einer Albuminlösung noch bei einer Verdünnung von 1 : 100000 einen Niederschlag gibt, welcher frei von Uraten, Phosphaten, Alkaloiden u.s.w. ist. Zum Nachweise von Eiweisskörpern säuert man die Flüssigkeit stark an und gibt 1 oder 2 Tropfen der gesättigten wässerigen Lösung der Sulfosalicylsäure zu und schüttelt kräftig um. Erscheint nach 2 bis 3 Secunden eine Trübung oder ein Niederschlag, so ist Eiweiss zugegen. Löst sich der Niederschlag beim Erwärmen und erscheint beim Erkalten wieder, so ist Pepton zugegen (nach Chemisches Centralblatt, 1891 Bd. 2 S. 590). Eine neue Spiritusgebläselampe beschreibt Franz Hugershoff im Chemischen Centralblatt, 1891 Bd. 2 S. 641. Dieselbe beruht auf dem Princip, den Spiritus zu vergasen und die Dämpfe gleichzeitig als Heiz- und Gebläsegas zu verwenden. Die Lampe soll eine so starke Hitze liefern, dass man damit einen Kupferdraht von 1,5 mm Dicke schmelzen und 1 l Wasser in etwa 8 Minuten zum Sieden bringen kann. (Fortsetzung folgt.)