Titel: Lüftungseinrichtungen von öffentlichen Staats- und städtischen Gebäuden, welche zum Aufenthalt gesunder Personen dienen und dem Zutritt des allgemeinen Publikums offen stehen.
Autor: F. H. Haase
Fundstelle: Band 287, Jahrgang 1893, S. 296
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Lüftungseinrichtungen von öffentlichen Staats- und städtischen Gebäuden, welche zum Aufenthalt gesunder Personen dienen und dem Zutritt des allgemeinen Publikums offen stehen. Von F. H. Haase, Berlin. Mit Abbildungen. Lüftungseinrichtungen von öffentlichen Staats- und städtischen Gebäuden. I. Zu der in Betrachtung stehenden Gebäudegattung gehören ausser Ausstellungsgebäuden, deren Lüftungseinrichtung einer besonderen Besprechung bedarf, insbesondere Abgeordnetenhäuser, Gerichtsgebäude, öffentliche Bibliotheken, Rathhäuser, Post- und Telegraphenamtsgebäude, Schulen, Kirchen und Theater. In allen derartigen Gebäuden befinden sich Räume, welche zeitweise vom Publikum sehr stark besucht werden, und andere Räume, welche nur einzelnen oder wenigen Personen zum Aufenthalt dienen. Dass die ersteren Räume einer anderen Lüftungseinrichtung bedürfen als die letzteren; wenn die Wirkung der Lüftung an allen Raumstellen die gleiche sein soll, ist leicht zu übersehen, da in grossen Versammlungsräumen einzelne in den Wänden befindliche Zu- und Abströmungsöffnungen für die in der Raummitte befindlichen Personen eine ganz andere Wirkung haben müssen, als für die in der Nähe der Wände befindlichen, und da ausserdem an einzelnen Stellen grosser Versammlungsräume in der Regel nur wenige Personen ihren Aufenthalt nehmen, während an anderen Stellen eine dichte Personenansammlung vorkommt, welche von einer durch mehr oder weniger entfernte Wandöffnungen hindurch erfolgenden Lüftung nicht das Geringste wahrnimmt, sondern sich in unerträglichem Dunstkreis befinden kann, während an anderen massig besetzten Stellen die Lüftung sehr angenehm oder unter Umständen auch etwas zu stark wirkend empfunden werden kann. Dazu kommt noch, dass die Stellen, welche zeitweise dicht gedrängt besetzt sind, mitunter auch völlig frei bleiben, während die bevorzugteren Stellen mehr oder weniger gleichmässig besetzt sein können; wenn man daher dem zeitweise vorkommenden Menschengedränge in der Art Rechnung tragen würde, dass man in der Nachbarschaft der Stellen, an welchen es vorkommt, nur eine kleine Zahl grösserer Wandöffnungen anbrächte, so würden diese bei schwachem Besuch gar nicht geöffnet werden dürfen, weil ihre Wirkung sonst immer zu stark empfunden würde. Man übersieht hiernach, dass es ganz verfehlt ist, in grossen Versammlungsräumen vielleicht in zwei einander gegenüberliegenden Wänden je eine oder auch je zwei grosse Frischluftzuströmungsöffnungen anzuordnen und an sonstigen Stellen keinerlei Zuströmungsöffnungen vorzusehen. Und nun denke man sich noch die wenigen Zuströmungsöffnungen in der so viel beliebten Höhe von ungefähr 2 m über dem Fussboden liegend und in deren Nähe dichtes Menschengedränge, mitten im Räume aber eine massige Anzahl bevorzugter Personen sitzend, so werden diese letzteren entweder in stagnirender Luft sitzen oder nur solche Luft zugeführt erhalten, welche von der den Zuströmungsöffnungen näher befindlichen Personenansammlung bereits verunreinigt ist. – Es ergibt sich aus den hier gemachten Andeutungen ganz von selbst, dass in allen für grosse Versammlungen bestimmten Räumen unbedingt Luftzuführung auch inmitten derselben vorgesehen sein muss, wenn eine einigermaassen gesunde Luftvertheilung darin stattfinden soll. Besitzen solche Räume zahlreiche Säulen, innerhalb deren Luftkanäle vorgesehen werden können, so lassen sich dieselben immer mit Vortheil dem Zwecke der Lüftung dienstbar machen und zwar entweder für die Luftzuführung oder auch für die Luftabführung, je nach der Einrichtung der übrigen Theile der Lüftungsanlage. Wo aber derartige Säulen fehlen, bleibt nichts anderes übrig, als die Fussbodenfläche in mehr oder weniger grosser Ausdehnung für den Dienst der Luftzuführung oder der Luftabführung verwendbar zu machen, das heisst mit zahlreichen kleinen Oeffnungen (am besten in Form von Gitteröffnungen) zu versehen, unterhalb deren Hohlräume liegen, durch welche entweder Frischluft zuströmt oder verdorbene Luft abgeleitet wird. Damit hierbei die Luftströmung nicht unangenehm empfunden werde, ist es vor Allem nothwendig, dass dieselbe mit sehr geringer Geschwindigkeit durch die Bodenöffnungen hindurch erfolge und dass die letzteren demgemäss eine möglichst grosse – am vorteilhaftesten über die ganze Bodenfläche gleichmässig vertheilte – Gesammtfläche ergeben. Ausserdem darf dann aber auch die Temperatur von durch Bodenöffnungen einströmender Frischluft nicht sehr viel auf- oder abwärts von der Temperatur der Raumluft verschieden sein. Da ausserdem die Versammlungen nicht immer gleichstark besucht sind und die Theilnehmer derselben häufig nicht gleichmässig vertheilt Platz nehmen, sondern, wie oben bemerkt, an einzelnen Stellen dicht gedrängt und an anderen Stellen in nur geringer Zahl Platz nehmen; so kann eine allenthalben gleich gute Raumluft nur dann erzielt werden, wenn es möglich ist, die Fussbodenöffnungen abtheilungsweise dem Durchzug der Luft mehr oder weniger zugängig zu machen. Wie dies geschehen kann, wird an Beispielen gezeigt werden. Für andere Räume, welche in demselben Gebäude mit einem sehr grossen Versammlungsräume liegen, müssen natürlich die für den letzteren nothwendigen Einrichtungsmaassnahmen nur insoweit ebenfalls eingehalten werden, als diese Räume zufolge ihrer Abmessungen und ihres Besuchs den sehr grossen Versammlungsräumen ähnlich sind, während sie im übrigen wie Bureaus, Wohnräume – gegebenen Falles auch wie Gastwirthsräume, insoweit sie als solche in Betracht kommen – und beziehentl. wie Vorräume, Treppenhausräume u.s.f. für die nöthige Lüftung einzurichten sind. Es ergibt sich demnach für Gebäude der obenerwähnten Gattung sehr oft die Notwendigkeit, in denselben mehrere verschiedene Systeme von Lüftungseinrichtungen zur Ausführung zu bringen und dieselben doch in solcher Weise mit einander zu vereinigen, dass ihre Bedienung möglichst vereinfacht wird. Ein sehr interessantes Beispiel der Vereinigung sehr verschiedener Lüftungssysteme in einem Gebäude, welches der obenerwähnten Gattung angehört, bietet das Parlamentsgebäude in London, von welchem die Fig. 1 bis 5 mehrere Abtheilungen erkennen lassen. Fig. 1 veranschaulicht den Situationsplan des Gebäudes und die Kanalisation desselben im Anschluss an das städtische Kanalnetz. Aus dieser Figur ersieht man, dass das Parlamentsgebäude unmittelbar an der Themse liegt, welcher das Gebäude seine nach Osten gerichtete Hauptfaçade zukehrt. Die 680 englische Fuss oder 207,26 m lange Mittelfaçade und zwei etwa 10 m weit vorspringende Seitenflügel begrenzen eine Terrasse, von welcher die Frischluft für das Unterhaus durch 35 Oeffnungen von je 9¼ Quadratfuss oder 0,86 qm, also durch eine Gesammtöffnung von 30,10 qm zunächst in das Kellergeschoss einströmt; während die Frischluft für das in demselben Gebäude liegende Oberhaus (die Peerskammer) aus zwei Hofräumen des Gebäudes, östlich und westlich des Mittelbaus, in Kammern einströmt, welche zu ebener Erde liegen. Textabbildung Bd. 287, S. 296Fig. 1.Situationsplan.a Parlamentsgebäude. b Park. c St. Margarethkirche. d Westmünsterbrücke. e Kanal. f Hauptkanal. g Victoriathurm. h Ventilator. i Ejektor. k Terrasse. l Themsestrom. m Westminsterhall. n Glockenthurm. Bis zum Jahre 1892 wurde auch für das Unterhaus die Frischluft aus zwei Hofräumen entnommen und in ebener Erde liegende Kammern eingeführt; da aber fortwährend über üble Gerüche geklagt wurde, die sich insbesondere bei nasser Witterung bemerkbar machten, und man die Ursache davon unter anderem theilweise auch ungenügender Reinheit der Luft jener beiden Höfe zuschrieb, so wurde auf Vorschlag eines im J. 1891 besonders gewählten Untersuchungscomités nicht nur eine systematische Umänderung der Lüftung, sondern auch gleichzeitig eine Verlegung der Luftentnahmestelle beschlossen. Anfangs der fünfziger Jahre hatte man die Frischluft durch die beiden höchsten Thürme des Gebäudes, den 210 Fuss hohen Uhrthurm und den 325 Fuss hohen Victoriathurm, abwärts in das Gebäude eingeführt, bald aber kehrte man die Luftführung dieser Thürme um, indem man, anstatt frische Luft durch sie herbeizuleiten, die verdorbene Luft aus den Gebäuderäumen durch sie abführte. Der Grund für diese Aenderung ist zur Zeit nicht mehr genau bekannt; man nimmt aber an, diese Aenderung habe sich als nothwendig ergeben, weil in der Mündungshöhe der genannten Thürme die Luft gerade durch die in der Nachbarschaft aus den Kaminen aufsteigenden Rauchgase und aus den über Dach geführten Abortdunströhren aufsteigenden fauligen Gase sehr stark verunreinigt werde. Textabbildung Bd. 287, S. 297Fig. 2.Gebäudehohenschnitt.a Grosser Comite-Saal. b, c Comite-Zimmer. d Speisesaal. e Wartesaal. f Corridor. g Comite-Corridor. h Frischluftkammer. i Terrasse. k Zum Victoriathurm. l Heizkörper. Die Wahl der Frischluftzuführungsöffnungen auf der Seite des Flusses und in der Höhenlage der Terrasse wird für eine besonders glückliche gehalten, weil sich vor derselben nicht nur eine sehr grosse freie Luftschichte befindet, sondern auch durch die Ebbe- und Fluthbewegung des Themsestromes eine bedeutende Lufterneuerung längs des Stromes bewirkt wird, während der von vorüberfahrenden Dampfern aufsteigende Rauch gegenüber dem von der Stadt herkommenden gar nicht in Betracht komme, und weil endlich auch in der heissen Jahreszeit durch Besprengen der Terrasse mit Wasser einige Abkühlung der hier in das Gebäude einströmenden Luft erzielt werde. Wie schon erwähnt, wurde im J. 1892 eine systematische Umänderung der Lüftung des Unterhauses vorgenommen. Während man nämlich bis dahin für den grössten Theil des Jahres für das ganze Parlamentsgebäude nur Sauglüftung hatte, ging man nunmehr zur Einführung dauernd vereinigter Druck- und Sauglüftung für das Unterhaus über. Die Luftführung für dasselbe ist aus den Gebäudehöhenschnitten Fig. 2, 2a und 3 und die Einzeleinrichtung dazu aus den Fig. 4 und 5 zu entnehmen. Für die von der Terrasse in das Kellergeschoss des Vorderbaues (Fig. 2) strömende Frischluft sind in diesem Vorderbau zahlreiche Eintrittskammern vorgesehen, von welchen drei für das (mit dem Oberhause zusammen) im mittleren Gebäude (zwischen Höfen) liegende Unterhaus bestimmt, den Vorderbau in directem Verlaufe durchqueren, während die übrigen Eintrittskammern im Vorderhause selbst an Filterkammern und Heizkammern anschliessen, aus welchen die Luft ohne Druck nach den verschiedenen Räumen des Vorderbaues strömt, während die verdorbene Raumluft aus diesem durch die Saugwirkung des, mittels eines Feuerofens erwärmten Victoriathurmschachtes von den Raumdecken her abgesaugt wird. In den als Eintrittskammern bezeichneten ersten Frischluftkammern sind Wasserzerstäubungsapparate angeordnet, mittels deren die Luft nötigenfalls befeuchtet wird. Damit das von der Luft nicht aufgenommene Wasser nicht in den Fussboden eindringe, ist derselbe durchaus mit Bleiplatten (im Anschluss an Abführungsrinnen) bekleidet, und, damit das die Wände beschlagende zerstäubte Wasser in diese nicht eindringe, sind dieselben mit Segeltuch behängt, ausserdem ist auch die Decke der Kammern mit Segeltuch bedeckt. Da dieses das überschüssige Wasser aufsaugt, vermöge seiner Capillarität rasch über seine ganze Fläche vertheilt und auf derselben auch rasch verdunsten lässt, wobei Wärme gebunden wird, so functionirt die mit Segeltuch bekleidete Wandung für die Sommerlüftung zugleich als erwünschte Abkühlungsfläche für die vorbeistreichende Luft. Doch werden bei sehr heisser Witterung auch noch zehn bis zwölf grosse Eisblöcke von je etwa 2 Centner am Ende der für das Unterhaus bestimmten Luftzuführungsgallerie (welche die gleichartig ausgestattete Fortsetzung der bezüglichen Eintrittskammern bildet) aufgestellt. Textabbildung Bd. 287, S. 297Fig. 2a.Gebäudehohenschnitt.a Sitzungssaal des Unterhauses. b Seitenraum. c Schreib- und Konferenzzimmer. d Verdorbene Luft. e Verunreinigte Luft. f Durchbrochener Boden. Aus dieser Gallerie wird die Frischluft für geringeren Bedarf durch einen rasch laufenden, durch Dampfmaschine mittels Hanfseiltrieb bethätigten Blackman-Ventilator, bei grossem Luftbedarf aber ausserdem auch noch durch Cylindergebläsemaschinen angesaugt und gegen ein Filter aus losegewebtem Canevas geworfen, dessen Oberfläche 600 Quadratfuss oder 55,75 qm beträgt. Da die Luft durch diese grosse Filterfläche mit sehr geringer Geschwindigkeit hindurchströmt, so lässt sie den grössten Theil ihrer Staub- und Schmutzbeimischung daran hängen, nicht aber die rauchigen Beimischungen des Nebels. Um diese Beimischungen ebenfalls zurückzuhalten, ist in der ganzen Längenausdehnung des Unterhaussitzungssaales unterhalb desselben ein besonderes Nebelfilter angeordnet, durch welches man die Luft an nebeligen Tagen, nach dem Durchströmen des Canevasfilters, hindurchstreichen lässt. Dieses Nebelfilter ist in Fig. 4 in grossem Maassstab im Querschnitt und in Fig. 5 unten von seinem Verschluss aus gesehen in der Ansicht dargestellt; es besitzt eine Flächenausdehnung von 1000 Quadratfuss oder 93 qm und besteht aus zwei muldenförmig zusammengefügten, nach oben auseinander gehenden Filterwänden, deren jede zwei, zwischen Drahtgaze eingeschlossene Baumwoll-Lagen von je 3 Zoll = 75 mm Dicke besitzt. Die durch dieses Filter hindurchgedrückte Luft soll von allen nebeligen Beimischungen vollkommen frei sein; bei mehrtägigem Nebelwetter aber soll sich das Filter dermaassen mit Russ verstopfen, dass jeweils mehrmalige Erneuerung der Baumwollschichten erforderlich werde. Textabbildung Bd. 287, S. 298Fig. 3.Gebäudehohenschnitt.a Sitzungssaal des Unterhauses. b Reportergallerie. c Fremdengallerie. d Damengallerie. e Gallerie und Corridor. f Luftzuströmung von der Terrasse. g Reporterzimmer. h Abführungsrohr für die Verbrennungsgase der Gaslampen. i Licht- und Luftschacht. k Vorraum. l m Zum Ventilationsschacht. n Abgeordnetengallerie. o Ministercorridor. Bei nebelfreier Witterung kommt nur das Canevasfilter zur Verwendung. – Die mehr oder weniger filtrirte Luft strömt zunächst durch mittels Klappen regulirbare Oeffnungen in eine über dem Filterraume liegende Heizkammer ein, in welcher zahlreiche Dampfrippenheizkörper aufgehängt sind, für deren jeden eine auf eisernen Rahmen befestigte Decke aus ungebleichter holländischer Leinwand vorgesehen ist; diese Decken können zum Zweck einiger Regulirung der Wärmeabgabe der Heizkörper derart über die letzteren gehängt werden, dass sie die Heizrippen von oben und von beiden Seiten des Heizkörpers verdecken und so das Aufsteigen des Luftstromes zwischen den Rippen beschränken (verhindern kann man nicht wohl sagen, weil der Leinenstoff doch immerhin etwas Luft durchlässt). Ausserdem ist zur stärkeren Regulirung für je zwei zu einem hintereinander geschalteten Paar verbundene Heizkörper ein Dampfabsperrventil vorgesehen. Aus der – im Sommer natürlich ungeheizten – Heizkammer strömt die Luft durch zahlreiche, mit Verschlussklappen versehene Deckenöffnungen in einen unmittelbar unterhalb des Sitzungssaales des Unterhauses liegenden Raum ein, welcher gleiche Bodenausdehnung wie der Sitzungssaal selbst hat. Die Verbindungsöffnungen zwischen dieser Kammer und der Heizkammer sind derart über die ganze Bodenfläche der ersteren vertheilt, dass man in der Lage ist, die Luftzuführung zu dem Sitzungssaale, dessen ganzer Fussboden aus durchbrochenen (perforirten), auf Trägern aufliegenden Gusseisenplatten besteht, für jede Stelle des Saales dem jeweiligen Bedürfniss entsprechend zu reguliren, indem man die darunter liegende Zuführungsöffnung der Heizkammer mehr oder weniger weit öffnet und beziehentlich einzelne Zuführungsöffnungen auch ganz verschliesst, während man andere vollständig öffnet. Um dafür sorgen zu können, dass die in den Sitzungssaal einströmende Luft an jeder Stelle gleiche Temperatur besitzt, ist vor jeder der soeben erwähnten Luftvertheilungsöffnungen ein Thermometer angebracht, nach dessen Angabe die Wärmeabgabe der zunächst gelegenen Dampfheizkörper regulirt wird. Der Gitterboden des Sitzungssaales ist im freien Bewegungsraume mit einer netzartigen Matte aus Hanfschnüren belegt, durch deren Oeffnungen der Schmutz von den Schuhen der darüber hinweggehenden Personen herabfällt, so dass bei sorgfältiger Reinhaltung der unterhalb des Sitzungssaales befindlichen Kammern eine Staubverbreitung in jenem nicht erfolgen kann. Nur vor den Sitzen der Abgeordneten ist Holzbelag und darüber eine dichtere Matte insoweit vorgesehen; als es nothwendig erscheint, um zu verhüten, dass die Füsse und Fussgelenke der sitzenden und stehenden Abgeordneten von einem Lufthauch berührt werden. Ausser den Bodengitteröffnungen sind für den Lufteintritt auch ringsum in der hölzernen Wandbekleidung (dem Paneel) einige Oeffnungen vorgesehen, während sich für die Gallerie des Sitzungssaales besondere Luftzuführungskanäle im Mauerwerk befinden, wie Fig. 2a deutlich erkennen lässt. Die Abströmung der verdorbenen Luft aus dem Sitzungssaal erfolgt durch zahlreiche Oeffnungen in dessen Decke, und zwar strömt durch dieselbe die Luft theilweise in einen grossen darüber befindlichen Raum ein, welcher mittels seitwärts- und abwärtsführender Kanäle mit den Luftabsaugeschächten des Victoriathurmes und des Uhrthurmes verbunden ist, an derem Fusse – wie schon erwähnt wurde – Feueröfen für den Zweck der Schachterhitzung aufgestellt sind. Ausserdem strömt ein grosser Theil der verdorbenen Raumluft durch 75 mm weite Röhren ab, welche über 64 grossen Gaslampen zur Abführung der Verbrennungsproducte vorgesehen sind und oberhalb der Raumdecke in ein weites Sammelrohr einmünden, welches die Verbrennungsgase und die mit denselben vermischte Raumluft einem über dem Hauptvorraume (Vestibüle) des Unterhauses liegenden Rauchrohrsystem von Lüftungsöfen zuleitet. – Die an beiden Langseiten des Sitzungssaales liegenden Seitenräume (Fig. 2a) werden ähnlich wie dieser selbst gelüftet. Zu den unteren Seitenräumen strömt die Frischluft hauptsächlich durch Fussbodengitter ein, kann aber auch durch in nächster Nähe des Fussbodens liegende Wandöffnungen zugelassen werden, während die verdorbene Raumluft durch zahlreiche Oeffnungen der Holzbekleidung der Decken und daran anschliessende Kanäle Absaugeschächten zuströmt, welche oberhalb der oberen Seitenräume durch Oefen geheizt werden. Diese letzteren Räume haben die gleiche Luftabzugseinrichtung wie die ersteren, während die Frischluft bei sehwachem Besuch der Räume durch in der Nähe ihres Fussbodens befindliche Wandöffnungen einströmt, bei starker Füllung der Räume aber auch noch durch Fussbodenöffnungen eingelassen werden kann. Textabbildung Bd. 287, S. 299Nebelfilter.a Heizkammer. b Filter. c Canevasfilter. Was die Lüftungsanlage des Oberhauses (der Peerskammer) betrifft, so wurde bereits erwähnt, dass für dasselbe die Frischluft aus zwei Höfen entnommen wird, auch wurde für dasselbe die einfache Sauglüftung beibehalten; vielleicht liegt dasselbe hinsichtlich verunreinigender Nachbarschaft günstiger als das Unterhaus und war deshalb die Annahme gerechtfertigt, dass die Wahrscheinlichkeit des Eindringens verunreinigter Luft unter dem Einfluss der Saug Wirkung ausgeschlossen sei. Die Frischluft strömt durch zahlreiche Maueröffnungen, welche mittels Jalousieklappen regulirbar sind, in lange Gänge, welche ebener Erde die ganze Länge des Hauses einnehmen, ein und durch ein Canevasfilter hindurch zunächst über eine eigenartige Wasserverdunstungsvorrichtung hinweg in einen dem Hause gleich langen Raum von grosser Breite, in welchem vier Reihen von Dampfrippenheizkörpern auf dem Boden aufgestellt sind. Sodann strömt die Luft senkrecht durch Deckenöffnungen frei in einen unmittelbar unterhalb des Sitzungsraumes liegenden Raum ein, welcher aber nicht die ganze Länge des Sitzungssaales einnimmt, sondern unterhalb des vom Publikum vor den Barrieren eingenommenen Raumes von einem breiten Kanal begrenzt wird. Dennoch ist der ganze Fussboden des Sitzungssaales wie der des Unterhauses durch gusseiserne Gitterplatten gebildet; während aber innerhalb des eigentlichen Sitzungsraumes Frischluft durch den Boden aufsteigt, strömt durch den ausserhalb der Barrieren befindlichen Fussbodentheil verdorbene Raumluft durch den Fussboden abwärts in den erwähnten Kanal ein, welcher in den Saugschacht des Victoriathurmes einmündet. Um der durch diesen Kanal abströmenden Luft grosse Eintrittsöffnungen frei zu lassen trotz oft sehr dichter Personenansammlung vor den Barrieren, ist hier der gegitterte Fussboden, ebenso wie der breite Verkehrsraum zwischen den einander gegenüberliegenden Abgeordnetensitzen im Unterhaus, mit einer netzähnlichen Matte bedeckt, während der übrige gegitterte Fussboden (der Verkehrsraum zwischen den Peerssitzreihen) mit einem sehr lose aus Rosshaar und Wolle gewebten Teppich bedeckt ist, durch welchen die Luft ohne allzugrossen Widerstand hindurchströmen kann. Als Fusstrittbelag vor den Sitzen der Peers liegen dichtere wollene Läufer. Der Hauptluftabzug aus dem Sitzungssaale erfolgt wie in dem Unterhause durch Deckenöffnungen, jedoch nicht durch die solide Decke, sondern nur durch zahlreiche Oeffnungen einer reichornamentirten Holzbekleidung unterhalb dieser Decke hindurch, während zwischen dieser Holzbekleidung und der soliden Decke Raum genug für die Abströmung der Luft in zwei Richtungen verbleibt. In der einen Richtung führt ein Kanal zum Victoriathurm und in der entgegengesetzten Richtung ein anderer Kanal zu einem kleineren Thurme, in welchem ebenso wie im Victoriathurme ein geheizter Schacht saugend wirkt. Verbrennungsgasableitungsröhren sind hier nicht in der Decke vorgesehen, da das Oberhaus elektrisch beleuchtet wird. Die an beide Häuser des Parlamentsgebäudes angrenzende Bibliothek, die Speisezimmer und Rauchzimmer des Unterhauses, die Comitézimmer und verschiedene andere Räume (66 im Ganzen an der Zahl) befinden sich in dem an der Themseterrasse liegenden Vorderbau und erhalten, wie aus Fig. 2 ersichtlich und schon theilweise besprochen, ihre Frischluft von der Terrasse her, nachdem dieselbe Befeuchtungskammern und Heizkammern im Kellergeschoss durchströmt hat. Die Luftvertheilung für diese Räume findet in, durch senkrechte Kanäle verbundenen wagerechten Kanälen statt, welche zwischen den Decken der unteren und den Fussboden der nächsthöheren Stockwerke liegen. Die Lufteinströmung findet in den kleineren Räumen ausschliesslich durch vergitterte Wandöffnungen nächst des Fussbodens, unmittelbar oberhalb der Fussleisten der Wände statt. In den grossen Comitéräumen, Speiseräumen und Rauchzimmern strömt zunächst jeweils Frischluft durch Fenstervorsetzer, innerhalb deren Dampfheizkörper für den Winter liegen, ein, ausserdem in den beiden letzteren Raumgattungen auch unmittelbar über den Wandfussleisten; in den Comitéräumen dagegen für den Sitzungsraum selbst durch zwei Decorationssäulen der Rednerempore und zwar in einer Höhe von 6 Fuss 6 Zoll oder 2 m Höhe über dem Fussboden, und endlich auch noch ausserhalb des eigentlichen Sitzungsraumes (ausserhalb der Barriere) durch einen gegitterten Fussboden für das hier oft dicht gedrängt Platz nehmende Publikum. Für die Lesezimmer und Theezimmer hat man, zur Vermeidung von Zugluft bei dem häufigeren Oeffnen der Thüren, ausser der Lufteinführung durch Fenstervorsetzer nur Lufteinströmungsöffnungen in einer Höhe von 7 Fuss 6 Zoll oder 2,2 m über dem Fussboden vorgesehen. Die Ausströmung der verunreinigten Raumluft erfolgt in allen diesen Räumen unmittelbar unterhalb der Decke und, wo unterhalb derselben verkleidendes Holzgetäfel vorgesehen ist, durch profilirte Durchbrechungen dieses letzteren. Die Abführung dieser Luft erfolgt durch Kanäle, welche in einen nach dem Victoriathurm hin abwärts gehenden Verbindungskanal münden und theils auch wagerecht verlaufend mit drei besonders geheizten eisernen Schächten geringerer Höhe in Verbindung stehen. Um zu verhindern, dass in diesen letzteren Schächten durch Windwirkung eine Bewegungsumkehrung verursacht werde, sind dieselben nach zwei Richtungen hin mit durch Winddruck leicht schliessbaren Jalousieklappen, aus in Rahmen verspannter Leinwand, versehen. Eigenartig ist noch die Lüftungseinrichtung für den an der Terrasse liegenden Hausflur, welcher während der Comitésitzungen sehr vielen Personen als Warteraum dient und häufig überfüllt ist. Die Frischluft für diesen Flur wird nicht von der Terrasse, sondern von den Höfen entnommen (wahrscheinlich noch von früherer Zeit her) und durch im Kellergeschoss liegende Kanäle einem längs des Flurs unterhalb desselben verlaufenden Kanäle zugeführt, in welchem Dampfheizrohre liegen. Die Luft strömt aber nicht frei durch Fussgitter aus, sondern – mittels Klappen regulirbar – durch Sitze, welche inmitten des Flurraumes über dessen ganze Länge vertheilt angeordnet sind. Die Abströmung der verunreinigten Luft aus diesem Flur erfolgt durch sechs grosse Deckenöffnungen, über deren jeder ein Luftabzugsschacht angeordnet ist. Zur Zeit sind die Versuche über die beste Einrichtung dieser Schächte noch nicht abgeschlossen, weil es sich nicht nur darum handelt, gute, sondern auch geräuschlose und billige Saugwirkung in denselben zu erzielen. Zwei von diesen Schächten sind versuchsweise mit Blasrohren für Dampf und comprimirte Luft ausgestattet, drei andere Schächte enthalten grosse Gasbrenner zur Erhitzung der Schachtluft und im sechsten Schacht ist ein elektromotorisch betriebener Blackman-Ventilator angeordnet, welcher bei geringem Stromverbrauch eine maximale Leistung ergeben soll. (Fortsetzung folgt.)