Titel: Doppelfaden-Glühlampen der Elektricitäts-Gesellschaft zu Hamburg.
Fundstelle: Band 290, Jahrgang 1893, S. 111
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Doppelfaden-Glühlampen der Elektricitäts-Gesellschaft zu Hamburg. Mit Abbildung. Doppelfaden-Glühlampe. Um die Betriebskosten der elektrischen Beleuchtungsanlagen möglichst herabzudrücken, liefert die Elektricitäts-Gesellschaft zu Hamburg zur Patentirung angemeldete neue Glühlampen mit zwei Fäden in einer Lampe unter der Bezeichnung als „Bifilar-Glühlampen“. Die Lampen der Type A gestatten entweder einen Faden allein, oder beide Fäden gleichzeitig einzuschalten; bei den Lampen der Type B können beide Fäden nur gleichzeitig eingeschaltet werden. Wird der zweite Faden erst eingeschaltet, nachdem der erste durchgebrannt ist, so wird die Lebensdauer der Lampe verdoppelt, wird er dagegen eingeschaltet, während der erste noch leuchtet, so wird die Leuchtkraft der Lampe verdoppelt. Textabbildung Bd. 290, S. 111Doppelfaden-Glühlampe. Die Möglichkeit, den zweiten Faden nach Belieben ein- und auszuschalten, wird dadurch geboten, dass die Lampen mit dem auch zum Patent angemeldeten „Bifilar-Sockel“ der Gesellschaft versehen sind. Die Ein- und Ausschaltung des zweiten Fadens erfolgt im Sockel und wird durch einen einfachen Handgriff bewirkt; sie bereitet auch dem Laien keine Schwierigkeiten. Die Lampen der Type B sollen in erster Linie für Anlagen, in denen mit 150 bis 220 Volt Spannung gearbeitet wird, verwendet werden; für diesen Zweck werden die Lampen mit hinter einander geschalteten Fäden geliefert. In Lampen für Anlagen, in denen mit den allgemein gebräuchlichen Spannungen gearbeitet wird, sind die Fäden parallel geschaltet. Man erlangt so Lampen von 40, 64, 150 und 200 Normalkerzen. Die Vortheile, die diese Bifilarlampen im Vergleich mit ähnlichen Lampen anderer Fabriken bieten, liegen in der streng gleichen Leuchtkraft der beiden Fäden. Frühere Versuche, Lampen mit zwei Fäden anzufertigen, sind gewöhnlich an deren Ungleichmässigkeit gescheitert.