Titel: Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge.
Autor: Mg.
Fundstelle: Band 290, Jahrgang 1893, S. 197
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Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge. (Schluss des Berichtes S. 169 d. Bd.) Mit Abbildungen. Neue Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge. Maschinen für verschiedene Zwecke. Maschine zum Schneiden und Nuthen von Parkettbodenbrettchen von R. Muggli in Romanshorn, Schweiz (* D. R. P. Nr. 65838 vom 17. April 1892). Mittels dieser Maschine werden die auf beiden Seiten gehobelten und auf einer Längsseite abgerichteten Brettchen auf den anderen drei Seiten abgesägt und auf allen vier Seiten genuthet, d.h. die Brettchen werden in dem erwähnten unfertigen Zustande in die Maschine eingelegt und verlassen dieselbe; auf die gewünschte Abmessung geschnitten und vollständig genuthet, in fertigem Zustande. Im Wesentlichen setzt sich die Maschine aus zwei Theilen zusammen, deren erster das Parkettbrettchen auf eine bestimmte Länge zuschneidet und die Nuthen je in ihre beiden Stirnseiten einfräst, und der andere Theil die so vorgearbeiteten Brettchen übernimmt, auf bestimmte Breite schneidet und die Nuthen in die beiden Längsseiten fräst. Zum Anschneiden von Zapfen und Einschneiden von Nuthen wird von M. Stubenrauch in Schweinfurt (* D. R. P. Nr. 65047 vom 13. Mai 1892) folgende Vorrichtung angegeben. Das Anschneiden der Zapfen, das Einschneiden der Zapfenschlitze und Nuthen für Holzverbindungen soll dadurch erleichtert werden, dass an den zu verbindenden Hölzern mit Hilfe einer Säge mit zwei neben einander liegenden Sägeblättern zwei Einschnitte von bestimmter Entfernung zu gleicher Zeit hervorgebracht werden, indem die Sägeblätter in Führungsstücken laufen, welche an einem gegen das Werkstück verschiebbaren Support gelagert sind. Mit dieser Vorrichtung kann man unter Zeitersparniss und mit grösster Genauigkeit zwei Einschnitte erzeugen, welche durch Herausnehmen des zwischen ihnen stehenden Holztheiles Zapfenlöcher bezieh. Nuthen, durch Wegnehmen der äusseren Holztheile Zapfen entstehen lassen. Es fällt hierbei auch die mühevolle Arbeit des Vorzeichnens fort, indem der gedachte Support für eine bestimmte Holzstärke ein für alle Mal eingestellt wird, wonach sämmtliche Einschnitte bei den nach einander zu bearbeitenden Werkstücken genau an die gleiche Stelle kommen. Für den besonderen Zweck der Erzeugung von Zapfen und dazu passenden Zapfenschlitzen für Rahmenhölzer (Fensterrahmen u. dgl.) empfiehlt sich eine Anordnung, bei welcher die Blätter der Doppelsäge in ihrer gegenseitigen Entfernung verstellbar sind, welcher Verstellbarkeit die Anbringung zweier Paare von Führungsschlitzen in den erwähnten Führungsstücken entspricht. Hierbei lassen sich Zapfenschlitze hervorbringen, welche etwas weiter sind, als die zugehörigen Zapfen dick sind, so dass das nachherige Zusammenfügen mit Leichtigkeit geschehen kann. Die Spaltmaschine zur Erzeugung von Holznägeln von Gebrüder Israel in Wien-Währing (* D. R. P. Nr. 61339 vom 2. September 1891) arbeitet mit über einander angeordneten Spalt- und Abschlagemessern. Erstere zerlegen die ganze Arbeitsstückbreite in Streifen gleich der Stärke der Nägel, während letzteres nach diesem Spalten die ganze Nägelzahl in einem Schnitt vom Arbeitsstücke abtrennt. Derselben Firma ist eine Holznägelspitzmaschine (* D. R. P. Nr. 62410 vom 2. September 1891) patentirt, bei welcher vom Holzstück mittels gaisfussartigen Fräsen spitze Nägel abgearbeitet werden. Maschine zum Biegen von Rohrstöcken von F. S. Metz und Co. in London (* D. R. P. Nr. 66983 vom 13. Mai 1892). Die Erfinder lassen die trockene Hitze plötzlich und auf kurze Zeit vor dem Biegen oder während desselben auf die Rohrstöcke einwirken. Es bedarf aber einer besonderen Weise, dem Rohrstocke ohne Beschädigung des auf solche Art weniger widerstandsfähig gewordenen glänzenden Ueberzuges die gewünschte Form zu geben. Textabbildung Bd. 290, S. 197Fig. 37.Biegen von Rohrstöcken. Mit a (Fig. 37) ist die den Biegestock bildende Rolle bezeichnet, welche auf einen Zapfen b der Grundplatte c geschoben werden kann. In den an einer vollen Kreisfläche fehlenden Theil der Rolle a reicht der winkelig abzweigende Arm d1 einer Handhabe d hinein, sobald deren Nabe auf den Zapfen b geschoben wird. Der Arm d1 tritt beim Aufsetzen der Handhabe in die Oese e1 am Ende eines Stahlbandes e ein und ist dazu bestimmt, das letztere, welches in der Ebene der Rolle a liegt, mit dem durch Schraubenzwinge f daran befestigten Rohrstocke g in die von dem concentrisch zum Zapfen b angeordneten Winkeleisen h gebildete Form hineinzuziehen. Das letztere ist auf die Grundplatte c geschraubt, und zwar in einem solchen Abstande von der Rolle a, dass zwischen beide ausser dem mit dem zum Biegen bestimmten Stock verbundenen Stahlband ein Einsatzstück i eingefügt werden kann. Wird daher die Handhabe d aus der Stellung I in diejenige H gedreht, so tritt das der Rolle a zugekehrte Ende des Stockes in die Rinne a1 der letzteren und zwischen das Einsatzstück i hinein, indem dieses letztere durch einen Anschlag h1 an einer Verschiebung in dem Winkeleisen gehindert wird. Auf solche Weise werden die Stöcke nach Maassgabe der Form des Biegestockes a gebogen. Zum Zwecke des erleichterten Aushebens eines in solcher Weise gebogenen Rohrstockes wird vor dem Aufsetzen der Rolle a auf den Zapfen b eine Platte k über letzteren geschoben, welche den von dem Winkeleisen h eingeschlossenen Raum auszufüllen vermag. Bei dem durch einen in den Hängearmen unterhalb der Grundplatte gelagerten Handhebel und mit demselben gekuppelte Stangen zu bewirkenden Heben der Platte k werden daher der Biegestock a, der gebogene Rohrstock g, das Stahlband e und das den letzteren stützende Einsatzstück i bis über die Oberkante des Winkeleisens gehoben. Zur Erwärmung des zu biegenden Stabes dient der an der Grundplatte angebrachte Gasbrenner n. Das Einsatzstück i wird zweckmässiger Weise auch nach der Krümmung des fertig gebogenen Stabes auf demselben belassen, bis der Stock vollständig abgekühlt ist und eine willkürliche Formänderung nicht mehr eintritt. Es empfiehlt sich ferner, das Stahlband e mit einer Riefelung auszurüsten, welche sich beim Hineinziehen des Stockes in die Form ein wenig in das Rohr eindrückt und so die Schraubenzwinge f entlastet. Maschinen zur Herstellung von Zündhölzern und Zündholzschachteln. Das Verfahren von E. Lagneau in Lessines, Belgien (* D. R. P. Nr. 61357 vom 28. August 1891), bezweckt, eine möglichst grosse Anzahl Hölzer zu gleicher Zeit zu schneiden und in Rahmen einzulegen, und zwar dicht neben einander, ohne alle Zwischenräume zwischen den Hölzern, indem die mit der Zündmasse versehenen Enden vorher auf einer besonderen Maschine auf zwei Seiten ausgenuthet bezieh. in ihrem Durchmesser verringert worden sind, so dass beim Tunken des ganzen Bündels jedes einzelne Zündholz genügend mit Zündmasse versehen wird, ohne dass jedoch eines an das andere klebt. Ausserdem sind solche Einrichtungen getroffen, dass der Betrieb auf der gleichen Maschine ein fortlaufend ununterbrochener ist. Das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, dass auf der ersten Maschine dünne Holzplatten in der Dicke von Zündhölzern von bestimmter Länge und Anzahl eingespannt und deren Kopfenden an einer Seite ausgenuthet und sodann auf einer zweiten Maschine die genutheten Holzplatten in einzelne Stäbe zerschnitten werden. Während bei der gegenwärtigen Zündholzfabrikation jeder Arbeitsvorgang für sich unabhängig von den anderen, vom Schneiden der Holzstücke an bis zum Tunken und Ablegen vollogen wird, genügt es bei dem neuen Verfahren, die Holzplatten der Maschine zuzuführen, und werden alle übrigen Vorgänge selbsthätig von den Apparaten vollzogen. Die Patentschrift veröffentlicht ausführliche Zeichnungen. Einlegemaschine von M. Meissner's Söhne in Wien und Triesch in Iglau, Mähren (* D. R. P. Nr. 60798 vom 16. Mai 1891 und * Zusatz D. R. P. Nr. 66990 vom 11. August 1892). Die Erfindung bezweckt ein reihenweises Einlegen der Zündhölzchen zwischen die Schienen der Einlegrahmen, welche beim Tunken der Zündhölzchen angewendet werden. Diese Maschine ist durch zwei auf parallelen Wellen gelagerte und nach entgegengesetzten Richtungen in Umdrehung versetzbare Schnecken oder Schrauben gekennzeichnet, zwischen welchen der Einlegrahmen sammt den Schienen derart eingesetzt ist, dass letztere durch die Gänge der Schnecken einzeln herabbewegt werden, wobei durch einen hin und her gehenden Kamm die Hölzchen aus einem Behälter reihenweise so vorgeschoben werden, dass jede Reihe gesondert zwischen zwei Schienen oder Theilen des Einlegrahmens zu liegen kommt, worauf, wenn der Rahmen gefüllt und die Deckleiste auf die Spindeln des Einlegrahmens aufgeschoben ist, die Hölzchen mittels der Maschine gleichgestossen und sammt den Rahmentheilen zusammengepresst werden, so dass sie durch einen geeigneten Rahmenverschluss in ihrer gegenseitigen Lage festgestellt werden können. Die gleichmässige Vertheilung der in einem Behälter eingelagerten Hölzchen in die Rinnen, aus welchen sie durch einen Kamm herausgeschoben werden, wird dadurch bewirkt, dass die ganze am unteren Rand mit Vertheilern versehene Rückwand des Behälters in hin und her gehende Bewegung versetzt wird. Die Bewegung dieser Rückwand wird von der Hauptantriebswelle der Maschine durch ein auf ein Gestänge und Hebelwerk wirkendes Excenter hervorgerufen. Die Vertheilung der Hölzchen kann auch nicht durch die Rückwand, sondern durch eine über den Einlegerinnen hin und her gehende, mit Vertheilern versehene Schiene bewirkt werden, welche ihren Antrieb von einem Curvenexcenter erhält, das auf einer der Wellen montirt ist, welche die zum Transportiren der Einlegerahmenstäbe dienenden Schnecken tragen. Zur Uebertragung der Bewegung des Curvenexcenters auf die Schiene ist letztere entweder in einen am Ständer der Maschine drehbaren Hebel eingelenkt, dessen eine Rolle tragendes Vorderende am Curvenexcenter durch eine Feder angepresst erhalten wird, oder es steht die eine Rolle tragende Schiene direct mit dem Excenter in Eingriff. Verfahren zum Einfüllen von Zündhölzern in Schachteln von O. L. Borg in Stockholm (* D. R. P. Nr. 60997 vom 11. October 1890 und * Zusatz D. R. P. Nr. 62817 vom 21. Februar 1891). Die Erfindung betrifft ein Verfahren nebst Einrichtung zur Abmessung der in jede Schachtel einzupackenden Zündhölzchenmenge, sowie zur Einführung dieser bestimmten Mengen in Innenschachteln. Das Verfahren unterscheidet sich von den bisher zum gleichen Zweck bekannten Arbeitsweisen dadurch, dass die Hölzchen nach der Einführung zwischen Platten, Stangen o. dgl. von endlosen Bändern oder kolbenartigen Werkzeugen oder anderen geeigneten Vorrichtungen seitwärts zusammengeschoben werden, so dass sie eine geschlossene Lage bilden, die darauf mittels Messer oder Keile zur Einpackung in die Schachteln in diesem entsprechend grosse Theile zerlegt wird. Bei der Zündholzhobelmaschine von F. Winkler in Wölfelsdorf (* D. R. P. Nr. 60982 vom 19. Juli 1891) werden lange Stücke Zündholzdraht aus dem Umfange eines rotirenden Holzblockes längs dessen Achse abgeschält. Holzdrahtschneidmaschine von J. Schnabel in Habelschwerdt (* D. R. P. Nr. 62389 vom 12. September 1891), Fig. 38 und 39. Auf einer eisernen Platte a ruht in den beiden Lagerböcken b eine Welle c, welche durch Treibriemenantrieb in der durch einen Pfeil angedeuteten Richtung in Bewegung gesetzt wird. Auf dieser Welle sitzen stählerne, am Rande scharf gefeilte Kreismesser d aufgeschoben, welche durch Papierzwischenscheiben e beliebig weit aus einander gestellt werden können und durch eine an der Welle c sitzende und in entsprechende Nuthen der Kreismesser einfassende Feder f, sowie durch einen Einlagering g auf der Welle festgelegt sind. Textabbildung Bd. 290, S. 199Holzdrahtschneidmaschine von Schnabel. Unter den Kreismessern und eingesenkt in die Tischplatte befindet sich die Hirnholzplatte h, in welche die einzelnen Kreismesser in etwa 2 mm tiefe Einschnitte eindringen. Die Einschnitte werden beim Zusammenbau der Maschine nach dem Einlegen der Welle in die Lager durch anfangs massige, später schnellere Drehung der Welle und durch dementsprechend allmähliches tieferes Niederschrauben der Lagerböcke auf die Platte a in höchstens 2 Minuten von den Kreismessern selbst erzeugt, wodurch eine besondere Zurichtung der Holzplatten unnöthig geworden ist. Fig. 39a zeigt eine solche Holzplatte mit den Einschnitten in Oberansicht. Auf der einen Seite der Welle ist parallel mit dieser ein stählerner Kamm i mit den Zinken k an einem Lagerbock l befestigt, welcher auf der Platte a festgeschraubt ist. Jedes Zinkenende greift zwischen zwei Kreismesser und liegt in solcher Entfernung von der Lagerplatte, dass sich ein Holzspan zwischen Platte und Zinken durchbewegen kann. Die Zinken des Kammes werden im Wechsel mit Papiereinlagen in den ⊓-förmigen Kammhalter eingesetzt und dort durch die Verkeilung m festgehalten. Ausserdem erhalten die Zinken eine Sicherung durch einen Quersteg n, der mittels Schienen o am Kammhalter angehängt ist. Zwei am Lagerbock l sitzende Bügel p tragen gleichfalls einen Quersteg q – in Fig. 39 fortgelassen –, und von diesem kann der Quersteg n mittels Schrauben r gegen die Kammzinken angedrückt werden. Der zu schneidende Span s wird auf die Platte a mit seiner einen Kante gegen die Richtschiene t gelegt, und zwar auf der dem Kamme gegenüberliegenden Seite der Schneid welle. Er wird gegen die sich drehenden Kreismesser vorgeschoben, von diesen erfasst und in Drähte zerschnitten, indem die Messer den Span gleichzeitig weiterstossen und unter sich hindurchschieben. Bei diesem Schneidevorgang spielt der Zinkenkamm eine wesentliche Rolle. Ohne die Zinken würden die geschnittenen Drähte in die Kreisbewegung der Messer mit hineingenommen und sich somit um die Schneidwelle herumwickeln, also den ganzen Arbeitsvorgang stören. Die zwischen den Kreismessern befindlichen Zinkenenden gestatten dies nicht, die Drähte kommen unter den Kamm auf dem anderen Ende der Platte zum Vorschein und werden hier durch Hand entfernt. Die Späne s werden vorher auf einer gewöhnlichen Spalt- oder Schälmaschine geschnitten und gleichfalls von Hand in die Maschine eingeführt. Eine Maschine zum Sortiren von Fourniren für Zündholzschachteln von V. Alderin und A. Bjurholm in Stockholm (* D. R. P. Nr. 65721 vom 10. Mai 1892). Die Maschine sortirt Fournire, indem nicht allein geborstene oder in anderer Weise beschädigte Fournire ausgeschieden werden, sondern auch solche Fournire, welche die für die Fabrikation der Schachteln nothwendige Breite nicht haben. Werkzeuge. Hobel von E. Qurin in Kirchberg a. W. (* Oesterreichisch-Ungarisches Patent vom 18. Februar 1892), Fig. 40. Es wird an der Unterfläche der geneigten Hobeleisenführung eine Schraubenspindel drehbar und unverschiebbar gelagert und eine auf dieser Spindel sitzende Mutter wird mit dem Hobeleisen gekuppelt, so dass beim Drehen der Spindel die Mutter und mit ihr das Hobeleisen hinauf oder herab bewegt wird. Um auch das Parallelstellen der Hobeleisenschneide zur Sohle zu ermöglichen, ist das Hobeleisen in seiner Längenmitte um einen durch einen Schlitz reichenden Stift drehbar und die mit dem Hobeleisen gekuppelte Mutter trägt einen nach abwärts gerichteten Arm, mittels dessen man die Mutter und folglich auch das Hobeleisen drehen kann. Textabbildung Bd. 290, S. 199Fig. 40.Hobel von Qurin. Zum Festhalten des Hobeleisens in der ihm gegebenen Lage ist über demselben ein Klemmhebel gelagert, der an einem Ende ein Excenter trägt; dieses lässt zwei Stellungen zu, bei deren einer das Hobeleisen ganz locker ist, während es bei der anderen so weit geklemmt ist, dass es beim Wenden des Hobels nicht selbsthätig aus seiner Lage gleiten kann. Zwischen den seitlichen Backen a1 der Sohlenplatte a ist der geneigte Träger b für das Hobeleisen c befestigt. Auf b, welcher im Verein mit den Backen a1 die Führung für c bildet, sitzt Stift b1 mit Kopf b2, welcher Stift durch einen Schlitz q des Hobeleisens c hindurchreicht, so dass das Hobeleisen der Länge nach verschiebbar und gleichzeitig auch um b1 drehbar ist. An der Hinterfläche von b sind zwei Halslager b3, b4 für Spindel d angegossen, die mittels des Kopfes d1 gedreht werden kann und durch den Bund d2 an Längenverschiebungen gehindert ist. Der zwischen b3 und b4 liegende Theil der Spindel d ist mit Gewinden versehen und trägt eine Mutter f. Ein auf dieser Mutter vorhandener Zapfen f1 reicht durch einen Schlitz b5 des Trägers b in ein Loch des Hobeleisens, so dass bei Drehung der Spindel d die Mutter f am Mitdrehen verhindert ist und sich, das Hobeleisen c mitnehmend, nach auf- und abwärts bewegen muss. Dem Zapfen f1 diametral gegenüber trägt Mutter f einen Arm f2, mittels dessen man die Mutter um einen gewissen Winkel drehen kann, wobei Zapfen f3 das obere Ende des Hobeleisens mitnimmt und das Hobeleisen sich um den Stift b1 dreht. Diese Anordnung gestattet, die Schneide des Hobeleisens zur Unterfläche der Sohlenplatte parallel einzustellen, während man den Hobel, mit beiden Händen an den Griffen g und h haltend, über die Unterfläche visirt. Dem Klemmhebel k zum Festhalten des Hobeleisens c in der ihm gegebenen Lage dient der Kopf b2 von Stift b1 als Stützpunkt. In seinem oberen Arme ist ein Excenter m drehbar, welches zwei ebene Flächen m1, m2 besitzt, die durch ihr Anliegen an die Blattfeder n das Excenter in zwei verschiedene Lagen fixiren. Liegt die von der Drehachse des Excenters weiter abstehende Fläche m1 an, so ist das Hobeleisen vollständig festgeklemmt, liegt dagegen die Fläche m2 an, deren Abstand von der Drehachse kleiner ist, so besitzt das Hobeleisen c noch eine gewisse Beweglichkeit, die die feine Einstellung desselben gestattet. Klemmhebel k besitzt ein Langloch k1, das an einem Ende erweitert ist, so dass dieser Hebel behufs Zerlegens des Hobels abgenommen werden kann. Bei dem Hobel von J. Hablitzel in Basel (* D. R. P. Nr. 66962 vom 12. Juli 1892) wird das auf der als Doppel dienenden federnden Schliessplatte verstellbar befestigte Querstück an beiden Enden mit halbrunden Einschnitten versehen, in welche entsprechende Zapfen von am Hobelgehäuse angebrachten metallenen Seitenplättchen eingreifen. Letztere sind wagerecht am Hobelgehäuse verstellbar, zum Zwecke, das richtige Einstellen ihrer Zapfen gegenüber den dieselben aufnehmenden Einschnitten des vorgenannten Querstückes beim Zusammensetzen des Hobels zu erleichtern und ferner ein Nachstellen derselben Zapfen bei Abnutzung der Hobelsohle zu gestatten. An beiden Enden des auf der Schliessplatte G (Fig. 41) verstellbaren Querstückes F sind anstatt Zapfen, wie im Hauptpatent, halbrunde Einschnitte q angebracht, in welche die nach innen hervorstehenden Zapfen f1 der seitlich am Hobelgehäuse angebrachten Metallplättchen E eingreifen. Ein jedes dieser Seitenplättchen E ist mit einer Längsnuth e2 versehen, durch welche eine Schraube e2 hindurchgeht, die in das Hobelgehäuse eingeschraubt ist, und deren Kopf in einem anderen Metallstück F1 versenkt ist. Die Metallstücke F1 halten die Seitenplättchen E in der Wandung des Hobelgehäuses fest, so dass durch Lockern der Schrauben e0 die metallenen Seitenplättchen E nach Belieben verstellt werden können. Durch die Verstellbarkeit der Plättchen E wird das Zusammensetzen des Hobels erleichtert, indem hierdurch ein bequemes, richtiges Einstellen der Zapfen f1 gegenüber den dieselbe aufnehmenden Einschnitten e1 des Querstückes F erzielt wird, und wird ferner durch dieselbe Verstellbarkeit der Plättchen E ein Nachstellen der Zapfen f1 bei Abnutzung der Hobelsohle ermöglicht. Textabbildung Bd. 290, S. 200Fig. 41.Hobel von Hablitzel. Statt der zwei Schrauben e0 könnte auch nur ein einziger, durch das Hobelgehäuse hindurchgehender Bolzen gebraucht werden. Der in Fig. 42 dargestellte Hobel von J. Grolimund in Pont-à-Mousson, Frankreich (* D. R. P. Nr. 66907 vom 28. Juni 1892), ist völlig auf Metall hergestellt. Die aus Metall bestehende Hobelsohle, die Hobeleisenführung und das Gegeneisen bestehen aus einem einzigen Stücke. Es wird dieses dadurch erreicht, dass man auf der Hobelsohle a ein mit einer schwalbenschwanzförmigen Nuth versehenes Führungsstück a1 für das Hobeleisen anordnet, dessen unterer, in den Ausschnitt b der Hobelsohle a hineinragender Theil a2 so geformt ist, dass er zugleich das Gegeneisen bildet. Textabbildung Bd. 290, S. 200Fig. 42.Hobel von Grolimund. Durch eine Schraube c wird das Hobeleisen d in seiner Führung a1 festgehalten. Damit diese Schraube beim öfteren Feststellen des Hobeleisens keine Eindrücke in das letztere machen kann, wodurch ein genaues Einstellen des Eisens verhindert würde, ist zwischen Schraube c und Hobeleisen d ein Zwischenstück e eingeschaltet, welches den Druck der Schraube auf die ganze Breite des Hobeleisens überträgt. Damit das Hobeleisen während des Einstellens nicht mit den Fingern gehalten werden muss, ist an der dem Hobeleisen zugekehrten Seite der Führung a1 eine Feder f angeordnet, welche das Hobeleisen gegen die schiefen Flächen der schwalbenschwanzförmigen Führung drückt; wodurch dasselbe in jeder Lage so lange festgehalten wird, bis es durch Anziehen der Schrauben c endgültig festgestellt worden ist. Bei dem Hobel von A. Hülbeling in Bucha bei Jena (* D. R. P. Nr. 63858 vom 24. December 1891) liegt das Doppelmesser zwischen zwei Keilen. Das Messer wird durch abwechselndes Anziehen derselben eingestellt. Diese Einrichtung hat den Zweck, sobald sich das Spänemaul durch Abnutzung der Sohle erweitert, das Hobelmesser nachzustellen. Der eine Hobelkeil wird angezogen, wenn eine Nachstellung des Doppelmessers nöthig ist; hierdurch hebt sich das Doppelmesser, und mit dieser Hebung wird das Spänemaul verengt. Der andere Hobelkeil zieht das Doppelmesser fest an und hält es fest; da nun derselbe sich durch die oft wiederholte Anziehung abnutzt, so wird die Grosse der Abnutzung durch die Anziehung des ersten Keiles ersetzt. Sollte der zweite Keil die Nachziehung des ersten Keiles nicht immer in der Weise gestatten, dass das Doppelmesser gestellt werden kann, wie man es braucht, so ist an der unteren Seite des zweiten Keiles ein schwacher Hobelspan mit dem Hobel herunterzuhobeln. Will man den ersten Keil anziehen, so schlägt man den zweiten Keil locker, gibt dem ersten Keil mit dem Doppelmesser die richtige Lage und zieht dann den zweiten Keil fest an. Bei der Hobelbank von A. Poppitz in Hildesheim (* D. R. P. Nr. 66380 vom 1. April 1892) ist der vordere Theil ausziehbar. Es ist diese Anordnung von besonderer Wichtigkeit, weil durch dieselbe die Möglichkeit geboten wird, lange Werkstücke ohne Anwendung anderer unterstützender Hilfsmittel zu bearbeiten, dass ferner zwischen dem aus gezogenen Theil und der Hinterzange grössere Stücke direct eingespannt werden können, als bisher wegen des geringen Abstandes der Hinterzange möglich war, und dass die Bank im geschlossenen Zustande nicht mehr Raum in Anspruch nimmt, als die bekannte einfache Hobelbank. Textabbildung Bd. 290, S. 201Fig. 43.Raspel von Sedlák. Vorrichtung zum Raspeln von gebogenen, runden Möbeltheilen von F. Sedlák in Böhmisch-Kaunitz (* D. R. P. Nr. 63475 vom 9. Januar 1892), Fig. 43. Ein Ständer A1 und ein mit demselben mittels Scharnier a1 und Schraube a2 mit Flügelmutter verbundener Deckel A2 sind inwendig mit einer Ringnuth a versehen. In diese Ringnuth sind mit ihren Falzen b1b2b3 drei Segmente B1B2B3 eingesetzt. Ihre Form ist so gewählt, dass zwischen je zwei angrenzenden Nachbarsegmenten ein geringes Spiel verbleibt, wenn die Segmentfalze in der Nuth a fest anliegen. Die Scheitel dieser Segmente sind so ausgespart, dass in ihrer Mitte eine kreisrunde Oeffnung O entsteht. In beiden Flanken bb eines jeden Segmentes sind Furchen cc angeordnet, so breit wie die Falze b1b2b3 und die Nuth a. Zwei Furchen von verschiedenen Segmenten bilden zusammen eine Führung für drei darin verschiebbar gelagerte Backen C1C2C3 und drei Gleitstücke D1D2D3. Zwischen je einem Backen und dem entsprechenden Gleitstücke ist eine Feder p vorgesehen, welche den Backen gegen die Mitte bezieh. gegen das dort vorhandene Arbeitsstück anpresst, während das Gleitstück an die Sohle der Furche a sich stemmt. In einem der drei Backen, z.B. in C1, ist ein Hohlraum c1 hergestellt, in welchen ein Messer c2 mittels Anziehschraube c3 eingespannt wird. Der Antrieb geschieht mittels einer Riemen- oder Schnurscheibe; dieselbe ist dreitheilig, und jeder Theil E1E2E3 wird auf einem Segment befestigt. Der Riemen, das Band, die Kette oder Schnur, welche den von unten erfolgenden Antrieb vermitteln, müssen mittels einer Schnalle, Agraffe oder ähnlich so verbunden werden, dass sie leicht und schnell gelöst und wieder verbunden werden können. Textabbildung Bd. 290, S. 201Fig. 44.Schraubenkluppe von Müller. Wenn Lehnen und ähnliche Stücke bearbeitet werden sollen, so führt man dieselben durch die Oeffnung O zwischen die aus einander tretenden Backen C1C2C3 von einem Ende zum anderen durch. Die Backen passen sich selbsthätig dem jeweiligen Durchmesser des Stückes an, und zwar auch dann, wenn derselbe stetig ab- oder zunimmt. Das Messer c2 nimmt einen überall gleich dicken Span, je nachdem, um wie viel es aus dem betreffenden Backen hinausragt. Ist ein vollständig geschlossener Reifen zu bearbeiten, so wird die Schraube a2 gelockert, so dass der Ständerdeckel A1 umgeklappt werden kann. Hierauf löst man die Riemen- oder Schnurverbindung, nimmt das augenblicklich oben stehende Segment weg und legt den Reifen zwischen die Backen, sodann fügt man alles wieder zusammen und lässt die Maschine drehen. Das Arbeitsstück wird durch die Oeffnung O von freier Hand geführt. Die in Fig. 44 dargestellte Kluppe zum Schneiden hölzerner Schrauben von M. Müller in Burg (* D. R. P. Nr. 64385 vom 8. November 1891) besteht aus zwei durch Gelenk verbundenen Hälften aa1, welche zusammengeschlagen und durch einen um einen Stift greifenden Haken verschlossen werden können. In der Kluppenhälfte a ist das Schneideisen e mittels eines Hakens befestigt, der durch eine Schraubenmutter angezogen werden kann. Das Schneideisen ist gaisfussartig ausgebildet und greift mit seiner spitzen Schneide in die schraubenförmige Bohrung der Kluppe ein. Zur stärkeren Verbindung der beiden Kluppenhälften beim Schneiden der Schrauben dient eine mit Flügelmutter versehene Schraube, welche in ein in der Kluppenhälfte a eingebettetes, mit Gewinde versehenes Metallstück eingreift. Als Führung der beiden Hälften beim Zusammenschlagen der Kluppe dienen zwei kleine Zapfen k, welche in entsprechende Bohrungen k1 der anderen Kluppenhälfte eingreifen. An der Kluppenvorderseite befinden sich zwei flügelartige Klappen ll1. Diese Klappen sind mit einer Bohrung m versehen, welche axial zu der Bohrung liegt und zur Führung der Kluppe beim Schneiden, sowie um das Schneideisen von aussen leicht zugänglich zu machen, Verwendung finden. Die beiden Klappen sind um Zapfen drehbar und können durch Riegel pp1, welche sich um Stifte qq1 legen, verschlossen werden. Textabbildung Bd. 290, S. 202Schraubenkluppe von Hils. Soll mit dieser Kluppe ein Gewinde geschnitten werden, so wird das betreffende Holzstück zunächst am besten bis auf den gewünschten Gewindedurchmesser abgedreht und darauf die vollständig geschlossene Kluppe in der Weise aufgesetzt, dass die Klappen nach dem Grunde der Schraube zu gerichtet sind. Durch die gaisfussartige Form des Schneideisens e wird dann das Gewinde geschnitten, während gleichzeitig über den Rücken des Schneideisens e hinweg die Schneidspäne durch die Rinne r aus der Kluppe abziehen. Hat sich nun die Kluppe dem Schraubengrund so weit genähert, dass ein weiteres Drehen derselben nicht mehr möglich ist, dann werden nur die Klappen ll1 durch Zurückschlagen der Riegel pp1 geöffnet und in die durch Fig. 44 gezeigte Lage gebracht. Es ist dann möglich, die Schrauben bis auf Grund zu schneiden. Kluppe von K. Hils in München (* D. R. P. Nr. 67206 vom 16. Februar 1892), Fig. 45 und 46. Die zum Schneiden von hölzernen Schrauben bisher gebräuchlichen Schneidkluppen sind mit einem Deckel versehen, der, am besten aus Holz hergestellt, mittels leicht lösbarer Schraube an die Kluppe angeschraubt wird und der Schraubenmutter der Kluppe entsprechend eine runde Oeffnung erhält, welche dem zu schneidenden Bolzen Führung gibt. Daraus geht hervor, dass bei Anwendung derartiger Kluppen die Deckelöffnung, sowie der Durchmesser der Schraubenmutter mit dem Durchmesser des zu schneidenden Bolzens übereinstimmen muss. Dies allein schon gibt zu Umständlichkeiten und Weitläufigkeiten Anlass, indem für jeden Bolzendurchmesser eine bestimmte, genau angepasste Kluppe nothwendig ist. Hierzu tritt ein weiterer Uebelstand. Die mit einem Wulst x (Fig. 45 punktirt) versehenen Bolzen können nämlich nur so weit geschnitten werden, bis dieser Wulst am Deckel y ansteht, um nun das Gewinde bis zum Wulst zu schneiden, muss der Bolzen wieder aus der Kluppe herausgedreht, hierauf der Deckel abgenommen und sodann der Bolzen wieder eingedreht werden, worauf erst bis zum Wulst geschnitten werden kann. Dies ist ein umständliches, zeitraubendes Arbeitsverfahren, dem durch vorliegende Erfindung abgeholfen wird. Der Deckel a (Fig. 46) wird zweitheilig gemacht, und zwar derart, dass die beiden Theile um den Bolzen b der Kluppe drehbar sind und zusammengeklappt den Deckel bilden, in welcher Stellung sie durch eine geeignete Vorrichtung gekuppelt werden, z.B., wie aus der Zeichnung ersichtlich, durch den an einem Theil drehbaren Bolzen c, der von oben in einen Schlitz des anderen Theiles eingeführt wird, worauf durch Anziehen der Flügelmutter d ein fester Verband der beiden Theile bewirkt wird. Um eine Drehung des geschlossenen Deckels um den Bolzen b zu vermeiden, dient der zwischen beiden Theilen angeordnete Stift e der Kluppe. Die bei geschlossenem Deckel entstehende Oeffnung f für den einzuführenden zu schneidenden Bolzen wird durch eine nach innen konisch zulaufende; durch die beiden Deckeltheile gebildete Hülse g umschlossen, welche auf die Länge des Konus mit einem oder mehreren Fräsern h versehen ist. Der zu bearbeitende Bolzen wird, nachdem der Deckel a geschlossen, d.h. dessen beide Theile fest mit einander verbunden wurden, durch die Oeffnung f der Hülse g eingeführt. Besitzt der Bolzen grösseren Durchmesser als die Schraubenmutter, so wird derselbe durch die Messer h beim Einführen auf den bestimmten Durchmesser zugefräst, worauf erst die Bearbeitung durch den Gaisfuss der Kluppe erfolgt. Ist nun das Gewinde so weit eingeschnitten, bis der Wulst x an der Hülse g ansteht, so wird der Deckel geöffnet, d.h. nach Lösen des Verbandes cd werden die beiden Theile des Deckels aus einander geklappt, so dass weiter geschnitten werden kann, ohne den Bolzen erst wieder herausnehmen und hierauf wieder einsetzen zu müssen. Steht sodann der Wulst x an der Stirnwand der Kluppe an, so ist der ganze Bolzen fertig geschnitten und kann herausgenommen werden. Werkzeug zum Ausfräsen konischer Löcher in Spundöffnungen u.s.w. von J. Lengering in Dortmund (* D. R. P. Nr. 67387 vom 24. August 1892), Fig. 47. Der Apparat besteht aus einem Bolzen b, welcher unten in einem Schlitz e ein Messer enthält, welches mittels des durchgeschobenen Stiftes o drehbar, und zwar excentrisch gelagert ist. Oben besitzt das Messer einen Einschnitt r, in den ein langer Stift l einfällt, welcher in der Bohrung s1 gleitet. Die Bohrung verläuft oben in einen Einschnitt s, in dem das umgebogene Ende des Stiftes l Platz findet. Diese Umbiegung wird von einer Stellmutter m auf dem Gewindetheil b1 des Bolzens b beeinflusst, und es ist ohne weiteres ersichtlich, dass durch Herabschrauben dieser Mutter der Stift l in den Einschnitt r des Messers gedrückt und letzteres in Folge seiner excentrischen Lagerung um o in eine schräge Lage gedreht wird, um den Rand des Loches e auszufräsen. Eine Stellmutter m1 stützt sich gegen die äussere Fasswand und hält so den Apparat in geeigneter Lage. Dieselbe sitzt auf dem Gewindetheil b2, welcher linksgängig ist, auf welche Weise es ermöglicht wird, beim Drehen des Bohrers mittels Handgriffes auf dem Vierkant v rechts herum denselben continuirlich zu heben und so das Messer der fortschreitenden Ausfräsung entsprechend folgen zu lassen. Mittels eines an der Stellmutter angegossenen durchbohrten Lappens a kann der Apparat in geeigneter Weise durch Klemme, Schraube u.s.w. festgestellt werden. Textabbildung Bd. 290, S. 203Fig. 47.Fräse für konische Löcher von Lengering. Zum Einspannen der Eckstösse von Rahmen benutzt P. Ross in Kiel (* D. R. P. Nr. 64968 vom 9. Februar 1892) eine Vorrichtung, bei welcher eine der Anzahl der Eckstösse entsprechende Zahl von offenen Eckenbacken vorhanden ist, welche in der Stosslinie ausserhalb Rollen haben und gleichmässig stark durch Druck in der Richtung der Stosslinie sämmtliche Stossflächen paarweise dadurch auf einmal senkrecht auf einander pressen, dass eine über die Rollen aller Eckenbacken laufende, durch Umkleidung der Rolle am Abrutschen gehinderte Schnur mit dem einen Ende durch einen einzigen Hebeldruck über den todten Punkt von derselben Eckbacke aus straff gespannt wird, an der das andere Ende dieser Schnur befestigt ist. Gehrungsladenhobel von Anthon und Söhne in Flensburg (* D. R. P. Nr. 66899 vom 29. April 1892). Es gibt Gehrungsladen, an denen Messer senkrecht zu den unter Gehrung zu schneidenden Holzstäben, Rahmenstücken, Leisten o. dgl. geführt werden, sei dies nun, indem man die Messer um Zapfen schwingen lässt, oder in prismatischer Führung geradlinig bewegt. Solche Messer befriedigen in den Leistungen, die mit ihnen möglich sind, nicht. Sie schneiden nicht genügend glatt. Ein Messer, das einen Gegenstand dicht an dessen einer Begrenzungsfläche und mit dieser parallel schneidet, spaltet einen Span von der Fläche. Die Trennung des Materials wird immer schon in einiger Entfernung vor der Messerschneide stattfinden. Eine solche Trennung wird von Unebenheiten nicht ganz frei bleiben, denn die Theilchen werden bald etwas vor, bald etwas hinter der Messerschneidenbewegungsebene von einander springen; das Messer wird keilartig wirken. Liegt aussen an der Begrenzungsfläche, zu der von einem Körper parallel ein Span abgetrennt werden soll, eine andrückende Körperkante der im Körper befindlichen Messerschneide parallel, so verhindert die Kante das Abspalten. Die Trennung findet dann wirklich von der Messerschneide selbst statt, also auch in deren Bewegungsebene. Der Schnitt wird glatt. Die das Material andrückende, das Spalten verhindernde Körperkante muss sich dazu mit der Messerschneide mitbewegen und muss dabei der Kante immer parallel und von ihr immer in gleichem Abstande bleiben. Ein unter solcher Bedingung zu Stande kommendes Schneiden nennt man Hobeln. Um also an Gehrungsladen einen mechanisch geführten Hobel, der bis jetzt noch nicht daran bekannt gewesen ist, herzustellen, wird dem Messer eine mit ihm starr verbundene Körperkante zugeordnet. Die Kante gehört einer Platte an, die der Schnittfläche parallel gestellt ist und sich so auch zu der Schnittfläche parallel mit dem Messer bewegen muss. Das zu beschneidende Ende des Arbeitsstückes wird gegen die Platte gestossen und dagegen angedrückt festgehalten, während das das Arbeitsstück durchdringende Messer bewegt wird. Es findet so also ein erstrebtes Hobeln an dem Arbeitsstückende statt. Fournirwalze von M. Demez in Verviers (* D. R. P. Nr. 67091 vom 9. September 1892). Bisher wurde das Fourniren in der Weise bewerkstelligt, dass auf das mit Leim gut bestrichene Blindholz die vorher nass gemachten Fournirblätter gelegt und diese zunächst mit einem geeigneten erwärmten Eisen geplättet wurden, um den Leim zu erweichen. Sodann presste man mittels eines besonderen Fournirhammers die Fournirblätter nach allen Seiten hin fest an das Blindholz an, um den überschüssigen Leim heraustreten zu lassen, oder aber man befestigte die unbefeuchteten Fournirblätter mittels Fournirstifte auf dem mit Leim bestrichenen Holz, legte auf dieses eine Schicht Papier und darauf eine heisse Wärmplatte aus Eisen, wonach der Ueberschuss des hierdurch erweichten Leimes unter Zuhilfenahme einer Presse herausgedrückt wurde, welche nach einer Einwirkung von etwa 30 Minuten Dauer den Leim trocknete und die innige Verbindung zwischen Blindholz und Fournirblättern herstellte. Dieses Verfahren benöthigt namentlich, wenn es sich um grössere Flächen handelte, einen kostspieligen Aufwand sowohl an Oefen, Pressen, eisernen Wärmplatten von verschiedener Grösse, als auch an Zeit und hat ausserdem öfters die Unannehmlichkeiten im Gefolge, dass der Leim sich an manchen Stellen anhäufte und somit Beulen bildete, ferner, dass das aufgelegte Papier nach Hinwegnahme der Presse in Folge durch die Fournirblätter gedrungenen Leimes an den letzteren fest anhaftete, und dass schliesslich bei Anwendung eines Fournirhammers zum Anpressen und Plätten häufig genug durch eine geringe Unachtsamkeit das Fournir beschädigt wurde. Vorliegende Fournirwalze gestattet die Aufleimung der Fournirblätter schnell und ohne Unterbrechung auf jeder beliebig grossen Fläche. Sie besteht in der Hauptsache aus einem Metallcylinder, dessen Hohlraum mit heissem Wasser oder auch anderen heiss gemachten Flüssigkeiten gefüllt wird, einem Bügel mit Griff, in dessen seitlich angeordneten Spitzen der Cylinder sich drehen kann, und einer am Bügel angebrachten, am Ende halbkreisförmig gebildeten Stütze zur Aufnahme des Vorderarmes des Arbeiters, zum Zweck, den letzteren zu befähigen, mit der Walze den grösstmöglichen Druck auf das Fournir ausüben zu können. Mg.