Titel: | Philipp Rolland's Blocksignaleinrichtung für Eisenbahnen zweiter Ordnung. |
Fundstelle: | Band 291, Jahrgang 1894, S. 254 |
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Philipp Rolland's Blocksignaleinrichtung für Eisenbahnen
zweiter Ordnung.
Mit Abbildungen.
Rolland's Blocksignaleinrichtung für Eisenbahnen zweiter
Ordnung.
In den vorjährigen Veröffentlichungen des Vereins der aus der
Provinzialbergschule des Hennegaues hervorgegangenen Ingenieure bespricht
Ingenieur Philipp Rolland eine von ihm erdachte und in
erster Linie für Nebenbahnen bestimmte
Blocksignaleinrichtung, hinsichtlich welcher wir der Revue
universelle des mines, de la métallurgie etc. vom October 1893, Bd. 24 Nr.
1, Nachstehendes entnehmen: Auf den meisten eingleisigen Secundärlinien gibt es nur
wenige Hauptstationen, die einigermaassen einen ansehnlicheren Verkehr besitzen, und
in der Regel sind alle zwischen je zwei solcher Hauptstationen liegenden kleinen
Anhaltepunkte und Nebenstationen so unbedeutenden Ranges, dass daselbst auch nur
ganz untergeordnete Bedienstete aufgestellt werden, welchen aber Anordnungen
wichtigerer und heikligerer Natur hinsichtlich des Verkehrs der Züge durchaus nicht
überlassen werden sollen. Die Besetzung der zuletzt ins Auge gefassten Bahnhöfe
durch Beamte von höherer Befähigung, wie sie auf den Hauptbahnhöfen vorhanden sein
müssen, geht wohl schon aus wirthschaftlichen Gründen nicht an; allein dieser
leidige Umstand ist für keinen Fall geeignet, die Regelmässigkeit und Pünktlichkeit
in der Abwickelung des Zugsverkehrs zu verbürgen oder die anzustrebende günstigste
Ausnützung der Bahn und der Fahrbetriebsmittel zu fördern. Es erscheint daher
wünschenswerth, einen Ausweg zu suchen, welcher es ermöglicht, ohne Erhöhung der
Ansprüche an die Befähigung der betreffenden Bediensteten auch in den gedachten
Neben-Stationen alle Verkehrsverfügungen, welche hinsichtlich des Laufes der Züge zu
treffen sein können, mit ebenso grosser Sicherheit durch zu führ en, als würden sie
unmittelbar von einem angemessen befähigten Beamten geleitet.
Textabbildung Bd. 291, S. 255Rolland's Blocksignal.a Leitung gegen c; b Leitung
gegen e; C Rückkehr gegen B; D Rückkehr gegen A; E Kreuzung; F Vorfahren; G
Abfahrt gegen A; H Abfahrt gegen B; J Schlüsselfreigabe; K Durch den
Vorfahrenden; L Ticket-Schalter; M Schlüsselquerschnitt für die Züge gegen
A; N Desgleichen für B; O Station d.P. Rolland kommt zu dem Schlusse, dass sich diese Frage
durch die Anwendung des von ihm bereits im Mai 1889 das erste Mal bekannt gemachten
Sicherungsapparates lösen liesse, welcher nach den Grundsätzen des Blocksystems
eingerichtet ist und zugleich mit dem englischen Trainstaffsystem (1893 288 * 197) Aehnlichkeit
besitzt. An die Stelle des Zugstabes tritt jedoch ein gestempelter Fahrschein, Ticket, der in jeder Station vor der Abfahrt des Zuges
erst erhoben werden muss und nur erhalten werden kann, wenn die betreffende Strecke
frei ist. Eine eingleisige Strecke A B (Fig. 1) enthält
beispielsweise die beiden End- und zugleich Hauptstationen A und B, sowie die Zwischenstationen c bis g, welche letzteren
zwar für Kreuzungen eingerichtet sind, aber nur durch Bedienstete von beschränktem
Wirkungskreise geleitet werden, die den Vorständen der Stationen A und B dienstlich
unterstellt sind.
In jeder Station, ohne Ausnahme, befindet sich in der Mitte des Bahnsteiges eine
hölzerne oder eiserne, kastenförmige Säule oder Pyramide, in deren Obertheil die
erforderlichen elektrischen Apparate untergebracht sind; jede dieser Säulen,
welche wir späterhin der Kürze und Deutlichkeit wegen mit dem Namen Blocksäule bezeichnen wollen, steht mit den Säulen der
Nachbarstationen durch eine elektrische Drahtleitung in Verbindung. Die besagten,
mittels Schlüssel von bestimmter Form zu handhabenden Signalapparate dürfen
ausschliesslich nur von den Zugführern benützt werden, weshalb die letzteren bei der
Uebernahme ihres Zuges in der Ausgangsstation einen solchen, der Fahrtrichtung
entsprechenden Schlüssel dienstlich zugewiesen erhalten, den sie während der ganzen
Fahrt bei sich behalten müssen und bei ihrer Rückkunft in der Ausgangsstation wieder
abzugeben haben. Vor der Abfahrt aus jeder Station muss sich der Zugführer hierzu
erst die Ermächtigung einholen, indem er an der Blocksäule einen mit dem Stempel der
Station gekennzeichneten Ticket entnimmt, ohne welchen er die Fahrt nicht
unternehmen darf; diese auf den sämmtlichen Stationen der durchfahrenen Strecke
gewonnenen Tickets sind zu sammeln und bei der Ankunft in der Endstation geordnet
dem Stationsvorstande zur Revision abzugeben. Ist die Strecke, in welche ein Zug
einfahren soll, bereits durch einen anderen Zug besetzt, dann kann die Entnahme
eines Tickets natürlich nicht durchgeführt werden und der erstgedachte Zug darf
nicht abfahren. Jede der Signalsäulen, nämlich jede Station hat ihren besonderen Stempel und es ist daher unmöglich, irgendwo
anders Tickets mit dem betreffenden Zeichen zu erhalten oder mit diesem Zeichen
versehen zu können. Durch die Tickets wird über den ganzen Verlauf der Blockirungen und Deblockirungen, wie dieselben während der Fahrt des Zuges erfolgt sind,
ein untrüglicher Beleg erworben, während bekanntlich bei den gewöhnlichen
Blocksignaleinrichtungen über das Oeffnen und Schliessen der Blockstrecken keinerlei
Aufschreibungen gemacht werden oder sonstwie bleibende Nachweise bestehen.
In beiläufiger Armhöhe ist die Vorderwand an den Signalsäulen aus einer in zwei
Felder getheilten Eisenblechtafel hergestellt, hinter der die beiden Apparatsätze
(in den Mittelstationen), nämlich für jede Bahnrichtung je ein solcher Satz, allen
Unbefugten unzugängig angebracht sind. Diese Wand ist,
wie Fig. 2 zeigt, an
bestimmten Stellen mit Schlüssellöchern versehen, welche die Gebrauchsnahme und
Thätigmachung der Verschlussvorrichtungen vermitteln. Von den beiden ganz gleichen
Apparatsätzen einer Mittelstation gehört der linksseitige für die Richtung gegen A, die rechtsseitige für jene gegen B, und die von den Zugführern auf der Fahrt
mitzuführenden Schlüssel haben demgemäss zweierlei Querschnitte, je nachdem der Zug
seinen Weg von A nach B
oder von B nach A nimmt.
Mit der ersteren Form (N, Fig. 2) können nur die
rechtsseitigen, mit der anderen M nur die linksseitigen
Apparate beeinflusst werden. Der Querschnitt des Schlüssels, welchen der Zugführer
in der Ausgangsstation erhält, entspricht natürlich der Richtung des Zuges; derselbe
kann jedoch, nachdem der Zug seine Endstation erreicht hat, und der Zugführer also
wieder einen in entgegengesetzter Richtung verkehrenden Zug übernimmt, durch
Umklappen in die zweite Form, nämlich in diejenige, welche der Rückfahrt entspricht,
umgewandelt werden. Eine weitere neuerliche Aenderung des Schlüsselprofils bezieh.
die Rückstellung in die ursprüngliche Form kann jedoch nur mehr vom Vorstande jener
Station, wo der
Zugführer den Schlüssel übernommen hat, mit Hilfe eines eigenen, streng verwahrten,
kleinen Schlüsselchens bewerkstelligt werden. Dem Zugführer steht also stets nur ein
der Fahrtrichtung seines Zuges entsprechender Schlüssel zur Verfügung; würde eine
vorzeitige Umänderung in die zweite Form versucht werden, könnte der Zug seine Fahrt
nicht mehr fortsetzen.
Die Anwendung von Schlüssel und Schlösser ermöglicht es, die elektrische Anordnung
äusserst einfach zu gestalten. Der Haupttheil eines jeden der vorerwähnten, an jeder
Mittelstation doppelt vorhandenen Apparatsätze ist ein Hughes'scher Elektromagnet, der unter normalen Verhältnissen einen Anker
angezogen hat, welcher abfällt, sobald von dem anderen Ende der Blockstrecke ein
Strom von entsprechender Richtung in die Leitung entsendet wird. Der niederfallende
Anker gibt einen Glockenschlag, welcher somit den Abgang eines Zuges von der
Nachbarstation bezieh. die bevorstehende Ankunft eines Zuges anmeldet, und
veranlasst gleichzeitig die Verschliessung der in Betracht kommenden
Schlüssellöcher, indem er die Linie unterbricht. Den Verschluss besorgt ein zweiter
gewöhnlicher Elektromagnet, dessen Anker sich vor das Schlüsselloch legt, sobald der
sonst vorhandene Ruhestrom unterbrochen wird, während der angezogene Anker so weit
seitlich gezogen ist, dass der Schlüssel unbehindert angesteckt werden kann.
Zwischen den beiden Apparatsätzen jeder Blocksäule bestehen ferner noch verschiedene
mechanische Verbindungen, durch welche die erforderliche gegenseitige Abhängigkeit
der in der Säule an einander stossenden Blockstrecken gesichert wird, derart, dass
man beim Entnehmen des Tickets beim Schalter m2 aus dem rechtsseitigen Apparatsatze den abgefallenen Anker des Hughes'schen Elektromagnetes des linksseitigen Satzes an die Magnetpole zurückführt und
ihn also wieder in seine Normallage, nämlich auf „Frei“ bringt, und
umgekehrt, dass durch die Ticketentnahme beim Schalter m1 auf der linken Apparatseite der
rechtsseitige Elektromagnetanker auf Frei gehoben wird.
Es wird demnach durch die Blockirung der Strecke, in welche der Zug einfährt,
gleichzeitig diejenige, welche er soeben verlassen hat, wieder deblockirt. Durch
Anwendung einer angemessenen Zahl verschiedener
Schlösser lässt sich die Blockeinrichtung für alle möglichen Fälle des
Fahrdienstes zurecht machen; demgemäss gibt es an den Blocksäulen Schlösser für die
Abfahrt bei gewöhnlichen Zugsfahrten, dann Schlösser für Zugskreuzungen, für
Zugsüberholungen und schliesslich für umkehrende Züge.
Der Vorgang beim Verkehr eines Zuges, welcher beispielsweise von A (Fig. 1) nach B fährt, und sich augenblicklich in der Station d befindet, würde sich in folgender Weise abwickeln: Um
abfahren zu dürfen, muss der Zugführer, wie schon früher bemerkt wurde, unbedingt
erst seinen betreffenden Ticket aus der Blocksäule
holen, und zu diesem Ende hat er mittels seines Schlüssels das entsprechende Abfahrtsschloss, 2 in Fig. 2, thätig zu machen,
vorausgesetzt natürlich, dass dasselbe zugängig, nämlich dass die Strecke, in welche
der Zug einfahren soll, unbesetzt ist. Es wird der Schlüssel in das schräg nach
abwärts gekehrte Schlüsselloch eingeführt, in der Richtung des Pfeiles herumgedreht,
sodann bei dem senkrecht liegenden Schlüsselloch wieder herausgezogen und durch
diese einfache Maassnahme ein dreifaches Ergebniss erzielt. Vorerst erfolgt nämlich
die Thätigmachung eines Stromgebers und dadurch die Entsendung jenes Stromes,
welcher in der Blocksäule der Station e den
Hughes-Elektromagnetanker abfallen macht, so dass in e
der Verschluss der Schlosses 1 und etwas später, d. i.
nach dem Ausziehen des Schlüssels, auch der Verschluss des Schlosses 2 in d bewirkt wird; auf
seinem Wege drückt ferner der Bart des Schlüssels den Stempel auf den Ticket, der
durch einfache mechanische Hilfsmittel aus dem im Kasten vorbereiteten Vorrathe
entnommen und nach der Stempelung so weit im Schalter m2 vorgeschoben wird, dass ihn der
Zugführer ergreifen und vollends herausziehen kann. Die letzte Arbeit des Schlüssels
besteht endlich in dem Hochheben des abgefallen gewesenen Hughes-Elektromagnetankers
im rechtsseitigen Apparatsatze der Blocksäule d,
wodurch der bisher bestandene Verschluss des Schlüsselloches 1 in d und 2 in
c aufhört. Nach dem Ausziehen des Schlüssels aus
2 in d vollzieht sich
der vorerwähnte bereits beim Schlüsselumdrehen vorbereitete Verschluss dieses
Schlosses ganz selbsthätig. Alles kurz zusammengefasst, wird also der
Erlaubnisschein zur Abfahrt gewonnen, nachdem vorher die zu befahrende Strecke d e blockirt und sodann die verlassene Strecke c d deblockirt worden ist. Sowohl ein Gegenzug als ein
nachfolgender Zug wäre jetzt nicht mehr im Stande, einen die Fahrt bewilligenden
Ticket in der Station e bezieh. d zu erheben, und könnte ein solcher Zug
erst dann seine Weiterfahrt aufnehmen, wenn der von d
bereits abgegangene Zug in c eingelangt und die Strecke
von dort aus wieder geöffnet worden ist.
Gelangt ein Zug von der Anfangs- bis zur Endstation, ohne unterwegs einem anderen zu
begegnen oder einen solchen einzuholen, so verläuft das Blockiren und Deblockiren
mit Hilfe der Schlösser 1 bezieh. 2 bei gleichzeitiger Entnahme der Tickets in jeder
Station natürlich ganz gleichmässig in der Art, wie es hier oben dargestellt wurde;
anders gestaltet sich jedoch das Vorgehen beispielsweise im Falle einer Kreuzung. Würde sich etwa sowohl von c als von e aus je ein Zug
gegen die Station d bewegen, so sind zufolge der von
den Zugführern der beiden Züge bei den Abfahrten vorgenommenen Blockirungen auf der
Blocksäule in d beide Schlüssellöcher 1 und 2 unzugänglich, und
auf diesem Wege würde sich also vorläufig für keine Zugsrichtung weder der
Abfahrtsticket gewinnen, noch die Deblockirung der frei gewordenen Strecke
durchführen lassen. Damit aber nichtsdestoweniger die Züge ihren Weg fortsetzen
können, sind an der Blocksäule die Schlösser 3 und 4 vorhanden; welche für gewöhnlich durch ein mit der
Aufschrift „Kreuzung“ versehenes Blechthürchen
E verdeckt werden. Einer der beiden Zugführer –
nehmen wir an jener, der von c eingetroffen ist –
öffnet dieses Thürchen und setzt sich dadurch in die Lage, die Strecke c d für die Weiterfahrt des Gegenzuges zu deblockiren, indem er seinen Schlüssel in das Loch 4 einführt und durch Umdrehen des Schlüssels den
betreffenden Hughes'schen Elektromagnetanker, ohne dass
dabei irgend eine Stromentsendung stattfände, hoch hebt; der Zugführer des anderen
Zuges, welcher von d nach c weitergehen soll, ist dadurch in Stand gesetzt, seinen Ticket zur
Abfahrt in gewöhnlicher Weise mittels des Schlosses 1
beim Schalter m1 zu
beziehen. In gleicher Art macht dann der von e
angekommene Zugführer durch Umdrehen seines Schlüssels in 3 das Schloss 2 frei, worauf auch der Ticket
für die Fahrt von d nach e
wie bei einer gewöhnlichen Abfahrt bei m2 entnommen wird. Bei dem Bezug der beiden
Tickets ist natürlich genau so, wie es früher bei der Fahrt eines einzelnen Zuges
geschah, die vorschriftsmässige Blockirung gleichzeitig vollzogen worden und die
Züge können nun ohne weiteres ihre Weiterfahrt aufnehmen; die Abwickelung der
Blockirung war aber lediglich nur unter der Bedingung möglich, dass zwei Schlüssel
von ungleichen Querschnitten zur Verfügung standen, d.h. dass also thatsächlich eine
Zugskreuzung stattfand.
Wieder anders gestaltet sich die Handhabung der Blockeinrichtung anlässlich von Zugsüberholungen, in welchen Fällen der zuerst in der
Ueberholungsstation eintreffende Zugführer wohl die hinterlegte Strecke deblockiren
soll, damit der Ueberholungszug nachfolgen kann, ohne dabei jedoch die nach vorn
liegende Nachbarstrecke schon zu blockiren; letzteres muss vielmehr dem vorfahrenden
Zug überlassen bleiben. Für diesen Zweck sind nun wieder besondere Schlösser
vorgesehen, und zwar die eigentlichen Ueberholungsschlösser
5 und 6 (Fig. 2) und nebstdem die
Entriegelungsschlösser 7 und 8. Sobald der zu
überholende, beispielsweise von der Station c nach d gekommene Zug eingetroffen ist, bringt der Zugführer
seinen Schlüssel in das betreffende Ueberholungsschlüsselloch 6 und hebt durch Umdrehen des Schlüssels wieder den
betreffenden Hughes'schen Elektromagnetanker hoch,
demzufolge in der Station c das Schloss 2 frei und der nachfahrende Ueberholungszug in Stand
gesetzt wird, seine Tickets zur Fahrt von c nach d in gewöhnlicher Weise zu beziehen und die Strecke
vorschriftsmässig zu blockiren. Eine Blockirung gegen vorwärts hat jedoch bei der
Gebrauchsnahme des Schlosses 6 in d, weil damit keinerlei Stromentsendung verbunden war,
nicht stattgefunden, wohl aber ist der Schlüssel, damit die Deblockirung gegen c nicht etwa nach dem Abgange des Ueberholungszuges
nochmals irrthümlich vorgenommen werden könne, beim Umdrehen durch eine
Einfallklinke erfasst worden, und bleibt dadurch
unverrückbar festgehalten. Er kann nur mit Hilfe eines zweiten Schlüssels von
demselben Querschnitte wieder losgemacht werden, wie der Ueberholungszug einen
solchen mitbringt. Der Führer des letztgedachten Zuges löst denn auch die
Festriegelung in 6 mittels seines Schlüssels, indem er
denselben vorerst im Schlosse 8 einmal umdreht und dann
für die Weiterfahrt ganz wie gewöhnlich im Schlosse 2
behufs Entnahme des Tickets und zur Durchführung der gehörigen Blockirung in
Verwendung bringt. Erst jetzt kann der im Schlosse 6
steckende Schlüssel des überholten Zuges wieder abgezogen werden, um später, wenn
der vorausgegangene Zug in e eingetroffen und die
Strecke d e deblockirt worden ist, im Schlosse 2 seinen normalen Dienst zu leisten. In den
Entriegelungsschlössern 7 und 8 ist auch ein Umschalter
angebracht, der beim Schlüsselumdrehen in Wirksamkeit tritt und welcher die Aufgabe
hat, die elektrische Leitung jener Strecke, in welche der zuerst weitergehende Zug
seinen Weg nimmt – in unserem Beispiele also d e – so
lange zu unterbrechen, bis für diesen Zug der Ticket entnommen ist, damit nicht in
dem Zeitraum zwischen der Freigabe des Schlüssels für den nachfahrenden Zug und der
Blockirung der in der Richtung der Fahrt liegenden Strecke ein Gegenzug aus der
Nachbarstation die Strecke für sich einnehmen und blockiren könne.
Eigenthümlich und abweichend ist endlich auch der Vorgang in jenen Fällen, wo ein Zug
nicht bis zur Endstation verkehrt, sondern unterwegs in einer Zwischenstation
umzukehren hat. Auch bei einem solchen Anlasse muss der Zugführer, wenn er in
der Umkehrstation anlangt, die Blockirung der Strecke, aus welcher er kommt, wieder
aufheben, ohne dabei die nach vorn liegende Strecke zu blockiren. Den beiden
Apparatsätzen jeder Blocksäule ist deshalb noch eine Vorrichtung beigefügt, die
wieder aus zwei Schlössern 9 und 11 (Fig. 2) bezieh. 10 und 12 besteht, deren
Schlüssellöcher mit der Ueberschrift „Umkehr gegen
A“ bezieh. „Umkehr gegen B“
versehen sind. Angenommen, ein von A ausgegangener Zug
soll von der Station d wieder nach A zurückkehren; anlässlich einer solchen
aussergewöhnlichen Umkehr hat der Zugführer nach Ankunft in d seinen Schlüssel im Schlosse 10 einmal
herumzudrehen, wodurch er die Blockirung der Strecke c
d aufhebt, ohne jene gegen e zu veranlassen.
Sodann wird der Schlüssel aus 10 entfernt und dem Barte
desselben durch die eingangs erwähnte mechanische Umstellung der für die geänderte
Fahrtrichtung erforderliche Querschnitt ertheilt. Bei der Abfahrt selbst wird dann,
wie bei einer gewöhnlichen Fahrt, die Entnahme des Tickets und die
Streckenblockirung mittels des betreffenden Abfahrtschlosses 1 vorgenommen. In jenen Fällen hingegen, wo ein und derselbe Zug – z.B.
Kies- oder Arbeitszüge – wiederholt zwischen zwei Mittelstationen hin und her fährt,
erhält der Zugführer einen besonders profilirten Umkehrschlüssel zugewiesen, mittels welchem er den ganzen Vorgang, den er
unter den früher gedachten Verhältnissen abzuwickeln hätte, erspart und alles
Erforderliche ebenso gut durchführt, wenn er mit dem Umkehrschlüssel lediglich ein
einziges Mal das betreffende Schloss 11 oder 12 thätig macht. Dabei hat der Zugführer aber auch noch
einen für mehrere Hin- und Rückfahrten geltenden Ticket, den er bei jeder
Gebrauchsnahme des Schlosses 11 oder 12 in dem nebenan vorhandenen besonderen Schalter m3 bezieh. m4 einschiebt und beim
Schlüsselumdrehen abstempelt.
Uebrigens ist auch in jeder Zwischenstation beim Stationsdiener unter versiegeltem
Verschlüsse ein Umkehrschlüssel hinterlegt, welcher in jenen Ausnahmsfällen benutzt
werden soll, wo ein Zug von der Strecke aus zurückschieben musste und die Blockirung
doch nur in jener Station, gegen welche ursprünglich die Fahrt des Zuges gerichtet
war, gelöst werden kann, zu welchem Zwecke sie allerdings in irgend einem
dienstlichen Wege über das Zurückschieben des Zuges und seine thatsächlich erfolgte
Ankunft in der Nachbarstation benachrichtigt sein muss.
In gewissenhafter Verfolgung des Grundgedankens, welcher Rolland zur Schaffung der geschilderten Signaleinrichtung veranlasste, hat
derselbe bei der Ausführung seines Blocksystems, wie aus dem Obigen nachgewiesen
erscheint, getrachtet, für alle jene Vorkommnisse, welche im Zugsverkehr auf
eingleisigen Bahnen eintreten können, Hilfsmittel darzubieten, durch welche nicht
nur die Sicherung der Züge verbürgt wird, sondern auch die wirthschaftliche
Ausnutzung der Bahn die weitgehendste Förderung erfahren kann, sowohl durch den
Wegfall unnöthiger Wartezeiten, als insbesondere durch die Möglichkeit; die
Fahrgeschwindigkeiten bis zur äussersten, dem Charakter der Bahn entsprechenden
Grenze zu erhöhen. Rolland weist darauf hin, dass
gerade dann, wenn Unregelmässigkeiten im Zugsverkehre eintreten, die Rolle der
Zwischenstationen stets eine leidende werde, und dass selbst die klarsten und
bündigsten Unterweisungen und Aufträge der verfügenden Ausgangsstationen von den untergeordneten
Bediensteten in den Zwischenstationen leicht missverstanden oder falsch durchgeführt
werden. Noch schwieriger gestalten sich die Verhältnisse; wenn zwischen den Haupt-
und Nebenstationen eine telegraphische oder telephonische Verbindung nicht besteht,
oder wenn dieselbe unterbrochen ist, so dass auf den Zwischenbahnhöfen nach dem
eigenen Ermessen der dortigen Bediensteten vorgegangen werden soll. Deshalb würde
eine Blockeinrichtung von der in Betracht gezogenen Anordnung insbesondere auch für
jene Gegenden hervorragenden Werth besitzen, wo es Schwierigkeiten bietet, genügend
aufgeweckte und bildungsfähige Unterbeamten für den Stationsdienst zu gewinnen.
Zum Schlüsse des Berichtes unserer obengenannten Quelle wird darauf hingewiesen, dass
das Rolland'sche Blocksignal ohne viele Umgestaltung
auch als gewöhnliches Blocksignal für durchfahrende Züge, also allenfalls auch auf
zwei- wie eingleisigen Vollbahnen benutzt werden könnte. Zu diesem Behufe würde
jeder Signalposten lediglich durch ein zweiflügeliges Mastsignal und am
Apparatkasten durch zwei seitlich angebrachte Schlösser ergänzt werden, während
natürlich alle sonst vorhandenen Schlösser für die Ticketentnahme, für Kreuzungen,
Ueberholungen und Rückfahrten wegfallen können. Die zuletzt erwähnten zwei seitlich
angebrachten Schlösser sind mit der Zugstange des zugehörigen optischen
Signalflügels in Verbindung gebracht, welche sie je nach Sachlage festzuriegeln
haben. Die Verriegelung wird durch den Anker je eines Hughes'schen Elektromagnetes bewirkt, der mit einem Streckencontacte und
einer Ortsbatterie in Verbindung gebracht ist. Zum Stellen jedes Signalflügels hat
der Signalwärter einen besonderen Schlüssel, den wir zur leichteren Bezeichnung Stellschlüssel nennen wollen, und der unter normalen
Verhältnissen, d.h. so lange der zugehörige optische Signalflügel auf Halt steht, in seinem betreffenden, oben bezeichneten
Seitenschlosse unbeweglich festgehalten wird. Sobald aber ein Zug in eine Strecke
einfährt und an der Einfahrtstelle ordnungsmässig gedeckt worden ist, fällt an der
Ausfahrtstelle und zwar in jenem Apparatsatze, von welchem hier die Einfahrt in die
anschliessende Nachbarstrecke abhängt, der im eigentlichen Blockapparate befindliche
und bei der früheren Schilderung der Einrichtung wiederholt als Haupttheil der
Einrichtung angeführte Hughes-Elektromagnetanker ab, wodurch der den Zug anmeldende
Glockenschlag und gleichzeitig auch die Freimachung des Stellschlüssels erfolgt. Der
durch den Glockenschlag herbeigerufene Signalwärter vermag nun den betreffenden
optischen Signalflügel mittels des Stellschlüssels auf Frei zu stellen, vorausgesetzt natürlich, dass die in der Zugsrichtung
liegende Nachbarstrecke nicht besetzt ist; beim Schlüsselumdrehen wird aber
gleichzeitig auch der Anker des zweiten zum betreffenden Mastsignalverschluss
gehörigen Hughes'schen Elektromagnetes an die Polschuhe
gelegt, sowie in gewöhnlicher Weise die Strecke, in welche der Zug einfahren soll,
blockirt und nebenbei die Ankunft des Zuges dem Nachbarposten durch den mit der
Blockirung verbundenen Glockenschlag vorgemeldet. Beim Freistellen des Signalarmes
und den anderen damit verbundenen Vorrichtungen hat sich der Stellschlüssel aufs
Neue selbsthätig festgelegt und derselbe wird erst wieder beweglich, wenn der Zug,
nachdem er den Blockposten passirte, zum Streckencontact gelangt und diesen thätig
macht, demzufolge der früher mittels des Stellschlüssels hoch gehobene Hughes'sche Elektromagnetanker wieder abfällt und den
Stellschlüssel frei gibt. Es ist nunmehr mittels des letzteren der Frei zeigende Flügel auf Halt umzustellen, wodurch alle Theile ihre ursprüngliche Lage
zurückerhalten und auch der Stellschlüssel neuerdings festgelegt wird. Alle
Vorrichtungen beim Blockiren und Deblockiren vollziehen sich selbsthätig; dem
Signalwärter bleibt lediglich die Verpflichtung, das optische Signal auf Frei und später wieder auf Halt zu bringen, ohne dass er sonst im Stande wäre, auf alles Uebrige
irgendwie Einfluss zu üben. Würde etwa einmal die Rückstellung eines Flügels aus
Vergesslichkeit o. dgl. versäumt werden, so kann natürlich weder ein nachfahrender
Zug vom Nachbarposten aus, noch ein aus entgegengesetzter Richtung kommender Zug von
dem Posten aus, wo die Rückstellung nicht erfolgt ist, mittels des Mastsignals die
Erlaubniss zur Weiterfahrt erlangen. Die Einrichtung ist durch die Anwendung des
Ruhestromes auch bei Unterbrechungen der Leitungen oder beim Versagen der Batterie
insofern sicher, als sich in solchen Fällen die Apparate wohl selbsthätig auf Besetzt, nie aber umgekehrt von Halt auf Frei stellen können.