Titel: W. Glässel's Gewindeschneidbohrer.
Fundstelle: Band 295, Jahrgang 1895, S. 159
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W. Glässel's Gewindeschneidbohrer. Mit Abbildung. Glässel's Gewindeschneidbohrer. Der Werkführer der Hauptwerkstätte der k. k. priv. Kaiser Franz Joseph-Bahn zu Gmünd, W. Glässel, hat an den Bohrern zum Schneiden von Mutter- und Stehbolzengewinden in der in der Textabbildung angedeuteten Weise eine Verbesserung durch Unterbrechung der Bohrergewinde eingeführt, welche sich im Gebrauche bewährt, so dass dem Erfinder seitens der eigenen Verwaltung, wie auch seitens der königl. ungarischen Staatsbahnverwaltung das dauernde Gebrauchsrecht abgekauft wurde. Wie aus der Abbildung hervorgeht, besteht die Verbesserung wesentlich darin, dass die Schneidegänge immer nur auf etwa die Hälfte der zu schneidenden Muttertiefe durchlaufen, und dann durch einen glatten Schaft von innerem Gewindedurchmesser unterbrochen werden. Da so zur Zeit immer nur die Hälfte der Gänge geschnitten wird, so ist der Kraftverbrauch erheblich geringer, auch bietet sich für die Ansammlung der Späne so viel Platz, dass Zwängungen und Brüche besser vermieden werden. Textabbildung Bd. 295, S. 160 Die Eintheilung eines Bohrers für Stehbolzengewinde in einer 25 mm dicken Feuerkistenwand von 30 mm äusserem Durchmesser und 2,54 mm Ganghöhe ist die folgende: Das volle Gewinde wird vom 25 mm starken, glatten Vorderende aus auf 385 mm Länge in Abschnitte von 116 mm + 13 × 12 mm + 22 mm erreicht, zwischen denen 14 glatte Schaftstücke von 6,5 mm stehen bleiben. An das letzte anlaufende Stück von 22 mm Länge schliessen noch 50 mm ganz ausgeschnittenen cylindrischen Gewindes an, so dass die ganze Bohrerlänge zwischen den Gewinde- enden 435 mm beträgt. Der anschliessende runde Schaft von 25 mm Durchmesser hat noch 295 mm, das Vierkant zum Einspannen 30 mm Länge, so dass das ganze Werkzeug 760 mm Länge erhält. Die üblichen drei Längskehlen zur Erzielung der Gangschneiden sind beibehalten. Das Werkzeug ist durch den Verfasser der Verbesserung zu beziehen. (Organ für Eisenbahnwesen, 1895 S. 17.)